Wahlprüfsteine der LAG WR NRW für die Landtagswahl NRW 2017

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Transkript:

Frage 1: Was verstehen Sie unter Inklusion? Wie wollen Sie diese Inklusion weiter entwickeln? SPD Für die NRWSPD ist klar, dass eine menschliche Gesellschaft eine inklusive Gesellschaft sein muss. Im Zentrum unserer Politik stehen nicht Institutionen, sondern die Menschen. Unser Ziel ist deshalb, dass jeder und jede Einzelne entsprechend den individuellen Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten umfassend und selbstbestimmt teilhaben kann. Wir wollen in den nächsten Jahren weiter an diesem Ziel arbeiten und die Stärkung einer Neuen Kultur inklusiven Denkens und Handelns in NRW voranbringen. In der kommenden Legislaturperiode werden wir ein Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz schaffen und die Regelungen für die Menschen mit Behinderung in Landesrecht umsetzen. Dazu gehört für uns auch, dass wir Rechte der Werkstatträte - wie durch das Bundesteilhabegesetz vorgesehen - stärken. Wir wollen einen Teilhabebericht vorlegen, der die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Land beschreibt. Von dem Teilhabebericht erwarten wir zielführende Erkenntnisse, wie wir die Situation der Menschen mit Behinderung weiter verbessern können. Um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, machen wir uns für den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung stark. Wir wollen die Beratungsstrukturen für Menschen mit Behinderung stärken Deshalb werden wir ein Konzept für den Ausbau einer von Kostenträgern und Leistungserbringern unabhängigen Beratung, unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sache erarbeiten. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Inklusion ist für mich die Teilhabe aller an der Gesellschaft. Zurzeit werden viele Menschen an der Teilhabe behindert. Hier arbeite ich bereits seit über 10 Jahren im Alltag und auch wissenschaftlich daran, Einstellungen zu ändern und Barrieren abzubauen. Einstellungen ändern und mehr Gelder in Teilhabe investieren, Planungen so zu gestalten, dass sie niemanden mehr ausgrenzen, das ist mein Ziel. CDU Inklusion bedeutet für die CDU, dass wir die Menschen in unserem Land als eine Gemeinschaft sehen auch wenn wir ganz unterschiedlich leben wollen und unterschiedliche Unterstützung brauchen. Alles das, was für uns alle wichtig ist, soll gemeinsam geplant werden und auch von allen Menschen genutzt werden können nicht nur von die meisten. Wir wollen daran arbeiten, dass alle Menschen Bus fahren, Informationen verstehen, zusammen aufwachsen, arbeiten oder in einem Sportverein mitmachen können. Wir wollen Barrieren abbauen: Menschen mit Beeinträchtigungen sollen nicht zusätzlich behindert werden. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die frei von Barrieren sowie frei von Vorurteilen und Diskriminierungen ist. Hierfür müssen entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle Menschen teilhaben können. Hierzu gehört selbstbestimmt leben und teilhaben können. Jede und jeder soll die Unterstützung erhalten, die jeweils gewünscht und benötigt wird. Hierzu gehören barrierefreie Gebäude und Wohnungen, Busse und Bahnen und auch eine barrierefreie Kommunikation sowie eine Unterstützung im Alltag und bei Arbeit und

Beschäftigung. Hierzu gehört ein gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung und eine inklusive Bildung und Förderung. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) weiterentwickelt wird, insbesondere darf es keine Kostenbeteiligung der betroffenen Menschen geben, wenn sie Unterstützungsleistungen benötigen. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Inklusion bedeutet für uns, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam und ohne Vorurteile und Benachteiligungen für die behinderten Menschen zusammenleben können. Daran arbeite ich und daran arbeitet meine Partei, die GRÜNEN. Behinderte Menschen sollen all die Dinge, die ihr Leben betreffen, selbst entscheiden und gestalten können. Dazu wollen wir alles abbauen, was behinderte Menschen aufhält: Barrieren in Gebäuden und Wohnungen, am Arbeitsort, in Bus und Bahn. Außerdem sollen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen aufwachsen und zusammen zur Schule gehen können. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Bundesteilhabegesetz muss noch besser werden. Zum Beispiel sollen behinderte Menschen die benötigte Unterstützung bekommen ohne dass sie extra dafür bezahlen müssen. FDP Wir Freie Demokraten stehen dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen wie z. B. Bildung, Arbeitsleben, Freizeit und Wohnumfeld erhalten. Inklusion ist in diesem Sinne in allen Feldern des politischen Handelns zu beachten. In der politischen Diskussion steht derzeit die schulische Inklusion im Vordergrund. Deren Umsetzung durch die rot-grüne Landesregierung ist eine Zumutung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Obwohl SPD und Grüne frühzeitig und nahezu einhellig vor dieser Art der Umsetzung ohne qualitative Leitplanken gewarnt wurden, hat Rot-Grün das Tempo vor die Qualität gestellt. Für eine gelungene Inklusion von Schülerinnen und Schüler mit Handicaps müssen qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen zur Förderung und Forderung sichergestellt werden, auf die sie wie jedes andere Kind ein Anrecht haben. Wir wollen daher für Regelschulen dringend benötigte Qualitätsstandards etwa zu Doppelbesetzungen, zu sonderpädagogischen Fachkräften, zu Fortbildungen oder zur Sachausstattung verbindlich verankern. Wenn diesen Basisstandards an einer allgemeinen Schule nicht entsprochen werden kann, dürfen dort im Interesse der Kinder keine inklusiven Lerngruppen gebildet werden. Aufgrund der unzureichenden Ressourcenausstattung und der auch absehbar ungenügenden Anzahl an sonderpädagogischen Fachkräften sollte ggf. übergangsweise verstärkt mit regional ausgewogenen und hervorragend ausgestatteten Schwerpunktschulen gearbeitet werden. Gleichzeitig bildet die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen einen Kerngedanken der Inklusion. Zu einer möglichst autonomen Lebensführung zählen für die FDP auch Wahlmöglichkeiten. Daher lehnen wir die gegenwärtige Schließungswelle der Förderschulen ab. Für Eltern müssen auch zukünftig erreichbare und jeweils qualitativ hochwertige Wahlmöglichkeiten zwischen allgemeiner Schule und Förderschule bestehen bleiben.

AfD Inklusion dort fördern, wo diese sinnvoll und machbar ist. So kann ein Blinder beispielsweise in der Telefonzentrale eines Unternehmens / einer Behörde oder ein Rollstuhlfahrer an fast allen stationären Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Hier finden sich für viele Arten von körperlicher Behinderung adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten. Anders sieht es mit der Inklusion in der Schule aus. Inklusion nur um der Inklusion willen und zu Lasten der Betroffenen kann nicht der Sinn der Inklusion sein. Ein körperlich behindertes Kind kann durch entsprechende technische und infrastrukturelle Maßnahmen an fast allen Unterrichtseinheiten uneingeschränkt teilnehmen. Hier ist Inklusion zu fördern. Ein geistig behindertes Kind, wird voraussichtlich dem Unterricht in einer Regelschule kaum folgen können. Bei einem gemeinsamen Unterricht wird dieses Kind überfordert und die nicht behinderten Kinder gebremst. Hier ist Inklusion abzulehnen. Die Förderschulen, die bisher gute Arbeit mit speziell ausgebildetem pädagogischem Personal geleistet haben, sind zu erhalten bzw. wieder zu aktivieren. Deutsche Zentrumspartei Die Inklusion von Menschen in all ihrer Individualität ist dem ZENTRUM ein Herzensanliegen. Menschen mit Behinderung gehören in unsere Mitte, auf ihre besonderen Bedürfnisse ist stärker Rücksicht zu nehmen. Wir wollen die Inklusion durch die Umsetzung des Maßnahmenplanes NRW inklusiv unterstützen. Als Landtagsfraktion wollen wir eine enge Anbindung an die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, denn Einbindung fängt damit an, die Betroffenen selbst zu Wort kommen zu lassen. DKP Wir Kommunisten sagen: Der Mensch ist das Wichtigste. Nicht der Profit. Im Moment ist das leider nicht so. Das zeigt sich zum Beispiel bei der Arbeit und in der Schule. Menschen werden an ihrem Wert auf dem Arbeitsmarkt gemessen. Wie eine Ware. Menschen die nicht mithalten können werden ausgegrenzt. Dazu gehören auch Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen. Inklusion ist für uns: Niemand wird ausgegrenzt. Alle können teilhaben am gesellschaftlichen Leben. Inklusion geht nur, wenn das Recht auf Arbeit, Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit für alle garantiert wird. Diese Rechte müssen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam erkämpfen. Das Geld dafür ist da. Einige wenige Superreiche haben mehr als anderen Menschen zusammen. Für Menschen mit und ohne Behinderung gilt: Wer denen da oben nichts nimmt, kann denen da unten nicht geben. Inklusion weiter entwickeln bedeutet für uns Kommunisten: Gemeinsam kämpfen. Die LINKE Unter Inklusion verstehen wir die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an allen Lebensbereichen - unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer körperlichen Verfassung, ihrer Herkunft und sozialen Stellung, ihres Geschlechts, Alters oder ihrer sexuellen Orientierung. Inklusion ist Menschenrecht: Alle Menschen erhalten dadurch die Möglichkeit, überall im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch selbstbestimmt aktiv zu gestalten. DIE LINKE will bauliche, kommunikative und strukturelle Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen gerechte Chancen eröffnen. In Bezug auf die Bildung treten wir zum Beispiel für

ein bundesweites Rahmenprogramm "Inklusive Bildung" fu r alle Bildungsbereiche und Altersstufen ein. Inklusion muss in den Schulgesetzen verankert und die Schulen mit den nötigen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Auf dem Arbeitsmarkt müssen klare Regelungen geschaffen werden. So treten wir unter anderem für eine Erho hung der Bescha ftigungsquote von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt ein. Das»Budget fu r Arbeit«darf keinem begrenzten Leistungsanspruch unterliegen. Auf dem ersten Arbeitsmarkt wollen wir geschützte Arbeitsplätze einrichten. O ffentliche Auftra ge sollen bevorzugt an Betriebe mit einem hohen Schwerbehindertenanteil, an Integrationsunternehmen und Betriebe mit Integrationsabteilungen vergeben werden. Für NRW wollen wir, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit genügend Ressourcen und überprüfbaren Zielen versehen wird. Er darf unter keinem Kostenvorbehalt stehen. Es müssen unter Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene Aktionspläne erarbeitet und die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Kommunalverfassung verankert werden.

Frage 2: Wie wollen Sie den kommunalen / sozialen Wohnungsbau fördern? SPD Die NRWSPD betreibt eine offensive und sozial orientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Dabei stehen insbesondere die Bevölkerungsgruppen im Mittelpunkt, die über vergleichsweise geringe Einkommen verfügen. In Umsetzung dieser Politik, die wir auch in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck fortsetzen wollen, stehen zum Beispiel folgende Maßnahmen: Förderung des Mietpreis gebundenen Wohnungsbaus durch Optimierung der Förderrichtlinien und Einführung von Tilgungsnachlässen sowie durch Erhöhung des jährlichen Fördervolumens von 800 Mio. auf 1,1 Mrd. jährlich. Weitere Ankurbelung des geförderten Wohnungsbaus durch die Begründung des Bündnisses für bezahlbares und Energie effizientes Wohnen sowie der Wohnungsbauoffensive NRW mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft und den Kommunen, als Plattformen für gemeinsames Handeln. Maßnahmen zur Begrenzung des Mietpreisanstieges, wie z.b. der Kappungsgrenzenverordnung für Bestandsmieten und der Mietpreisbremse für Neuvermietungen. Die Mietpreisbremse wollen wir in Abstimmung mit der Bundes-SPD in der nächsten Legislaturperiode fortentwickeln. Maßnahmen zu Sicherung und Erhalt von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten, wie z.b. die Zweckentfremdungs-Verordnung und die Kündigungssperrfrist-Verordnung. Neue Bestimmungen für mehr Barrierefreiheit im Wohnungsbau und im Beherbergungsgewerbe durch entsprechende Veränderung der Landesbauordnung und der Sonderbaunutzungsverordnung sowie durch die entsprechende Anpassung der Förderrichtlinien für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Öffentlich-rechtliche, kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften wollen wir zukünftig so fördern und stärken, dass sie sowohl den Neubau als auch den Ankauf und die Modernisierung bestehender Wohnungen finanzieren können. Mit der Verabschiedung der Landesbauordnung sowie der Sonderbauverordnung des Landes ist ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit im Wohnungs- wie im Beherbergungsgewerbe getan worden. Mit der detaillierten Ausgestaltung der technischen Baubestimmungen durch eine Arbeitsgruppe im Landesbauministerium unter Beteiligung der relevanten Fach- und Interessenverbände sowie durch die Evaluation des realen Bedarfs an barrierefreien Wohnungen in den Kommunen, wird die bedarfsgerechte Entwicklung des Angebotes erstmals fundiert vorbereitet. Es ist bei der Herstellung von Barrierefreiheit nach der Menschrechtskonvention der UN von einer gesamtstaatlichen Aufgabe auszugehen, zu der auch die Kommunen, wie auch die Wohnungswirtschaft ihren Beitrag zu leisten haben. Im Übrigen wird die Landesregierung auf Vorschlag der SPD auch die Förderrichtlinien für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau entsprechend fortentwickeln, um mehr barrierefreie Wohnungen zu schaffen. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Durch Regelungen, dass Investoren, die bezahlbar bauen wollen, auch Grundstücke erwerben können und nicht von Investoren, die teure Wohnungen bauen wollen, überboten werden. Nicht nur das Geld darf zählen, sondern auch das muss zählen, was die Investoren mit den Grundstücken vorhaben (z.b. nach dem Hamburger Modell ).

CDU In vielen Städten gibt nicht es nicht genug Wohnungen für Familien oder Menschen mit Behinderungen. Sie können oft keine teure Miete bezahlen. Als die CDU in Nordrhein-Westfalen regiert hat, hat sie viel Geld für den Bau von preiswerten Wohnungen ausgegeben. Jetzt regiert Frau Kraft. Sie hat lange Zeit nur wenig Geld gegeben. Jetzt fehlen Wohnungen. Die CDU will den Wohnungsbau weiter fördern. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Wir setzen uns für bezahlbares und barrierefreies Wohnen ein. Hierzu wollen wir die Landesmittel für die Wohnungsbauförderung über eine Milliarde Euro auch in der nächsten Wahlperiode einsetzen. In den Regionen und Städten, die von Wohnungsnot betroffen sind, wollen wir erreichen, dass 30% der neu errichteten Wohnungen Sozialwohnungen sein werden. In Städten mit einer Mietpreisbremse werden wir die Zweckentfremdungssatzung verbindlich machen. Engagierte Wohnungsgenossenschaften wollen wir mit einem regelmäßigen Genossenschaftspreis unterstützen. Im Bundesrat wollen wir uns für eine Verbesserung der Wirksamkeit der Mietpreisbremse einsetzen, damit die Mieter*innen auch zu ihrem Recht auf bezahlbaren Wohnraum kommen. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Wir wollen den kommunalen und sozialen Wohnungsbau auch weiterhin mit viel Geld unterstützen. Eine Milliarde Euro wollen wir dafür jährlich in den nächsten 5 Jahren ausgeben. Da, wo es besonders schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, müssen mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Diese Wohnungen sind dann für Menschen mit wenig Geld, zum Beispiel für behinderte Menschen. Wir arbeiten daran, dass etwa jede dritte neue Wohnung in Zukunft eine solche Sozialwohnung mit günstiger Miete sein soll, die für Menschen mit wenig Geld reserviert ist. Dazu kommt noch, dass wir uns für neue Gesetze stark machen, die verhindern, dass Vermieter die Miete für ihre Wohnungen immer teurer machen können. Die Mieten dürfen nur langsam steigen, sonst kann sie bald niemand mehr bezahlen. Auch unterstützen wir Wohnungsbaugenossenschaften. Das ist ein Zusammenschluss von Menschen, die zusammen Häuser und Wohnungen bauen und dann in diese gemeinsam gebauten und bezahlten Wohnungen einziehen. Hierbei ist es nicht wichtig, dass viel Geld an den Wohnungen verdient wird, sondern dass die Mitglieder der Genossenschaft in eine günstige Wohnung ziehen können was wir sehr gut finden. FDP Wohnen ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Die FDP möchte, dass alle Menschen Wohnraum finden, der ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Für die FDP ist dabei die soziale Wohnraumförderung ein wichtiger Impulsgeber und Anreizinstrument, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum auch in unteren Preissegmenten sicherzustellen. Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Bund auch über das Jahr 2019 hinaus an der sozialen Wohnraumförderung beteiligt. Die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderungen wollen wir entbürokratisieren, damit diese auch für private Kleininvestoren attraktiver wird. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass neben der Förderung des Neubaus von barrierefreien Wohnungen auch bestehende Förderprogramme zum Abbau von Barrieren langfristig gesichert werden. Denn Menschen, die nicht von Geburt an mit

Beeinträchtigungen leben mussten, wünschen meist in den gewohnten vier Wänden und im bestehenden sozialen Umfeld wohnen zu bleiben. Durch geeignete Umbaumaßnahmen, die u. a. im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mitfinanziert werden können, ist dies häufig möglich. Diesen Ansatz unterstützt die FDP. Insgesamt müssen mehr Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden und die preistreibenden Auflagen durch den Staat reduziert werden. Überdies setzen wir uns für steuerliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen ein. Denn wir sind davon überzeugt, dass nur neue Wohnungen dazu beitragen können, die angespannten Wohnungsmärkte zu entlasten. AfD Kommunaler Wohnungsbau mit i.d.r. überbordendem Verwaltungsapparat ist nicht erforderlich oder gar schädlich. Dies sollte in den Händen privater Unternehmen incl. Eigentümer- und Mietergenossenschaften liegen. Die Beteiligung der Kommunen sollte in der Bereitstellung von kostengünstigen Baugrundstücken incl. inaktiver Gewerbegrundstücke liegen, die privaten Unternehmen zur Bebauung mit der Auflage erhalten, Wohnungen mit an den örtlichen Mietspiegel angepasste Grundmieten anzubieten. Die soziale Komponente wird dann durch Mietzuschüsse an berechtigte Mieter eingebaut. Dadurch spart die Kommune Personal und Investitionskapital und nur diejenigen Mieter müssen finanziell unterstützt werden, die diese Unterstützung auch benötigen. Im Gegensatz zur jetzigen Verfahrensweise, bei der Mieter in den kostengünstigen Wohnungen, deren Einkommen weit über dem der berechtigten Mieter lag, lediglich Fehlbelegungsabgaben leisteten und dadurch kostengünstige Wohnungen dem Markt entzogen. Durch Direkt-Subvention der Mieter wird eine bis heute häufig anzutreffende Fehlbelegung ausgeschlossen. Deutsche Zentrumspartei Das ZENTRUM strebt einen Ausbau der Kooperationen von Land und Kommunen mit den gemeinnützigen Wohnungsbauverbänden an. Hier gibt es großen Nachholbedarf. Es fehlt eine landesgesetzliche Spezifikation, die eine Verdrängung von sozialem Wohnungsbau verhindert. Wir wollen, dass der soziale Wohnungsbau verpflichtend wird, wenn freiwillige Anreize ohne Erfolg bleiben. DKP Wir fordern eine Millionärssteuer und die Kürzung von Kriegsausgaben. Das bringt 16 Milliarden Euro. Das schafft Geld für Gesundheit, Bildung und Soziales. Die DKP fordert: Wohnraum darf nicht in Büros oder andere Zwecke umgewandelt werden. Verbot des Verkaufs öffentlicher Grundstücke sofortiger Neubau von 200.000 Sozialwohnungen Jede zweite Neubauwohnung muss eine Sozialwohnung sein Aufbau einer neuen Wohnungs-Gemeinnützigkeit. Die LINKE Wir wollen, dass Kommunen und das Land NRW jährlich 100.000 eigene Wohnungen mit unbefristeter Sozialbindung bauen. Diese Wohnungen müssen barrierefrei und altersgerecht sein. Wir brauchen dafür eine neue landeseigene Wohnungsgesellschaft, die einem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau verpflichtet ist. Die Kommunen sollen für diese Aufgabe eine ausreichende finanzielle Ausstattung durch das Land erhalten.

Frage 3: Was meinen Sie, warum psychische Erkrankungen zunehmen und was wollen Sie dagegen unternehmen? SPD Es gibt zahlreiche Studien, die zunehmende psychische Belastungen in der Arbeitswelt belegen. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Stress, Arbeitsverdichtung, zunehmender Leistungsdruck oder Existenzsorgen führen zu einer weiten Verbreitung von psychischen Erkrankungen. Notwendig ist deshalb, dass die Arbeit wieder menschengerechter wird. Gute Arbeit zahlt sich nicht nur durch faire Löhne sondern auch durch eine verbesserte Arbeitsgesundheit aus. Die NRWSPD tritt seit je her gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Humanisierung der Arbeitswelt ein. Der gesetzliche Arbeitsschutz und tarifvertragliche Regelungen gehen dabei Hand in Hand. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Anti-Stress- Initiative der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die NRWSPD sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. Wir wollen an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientierte, qualitativ hochwertige und ganzheitlich ausgerichtet Präventions- und Hilfeangebote sicherstellen. Dazu gehört auch eine gute und optimal vernetzte und sektorübergreifende Versorgung, ambulant, stationär und in der Gemeindepsychiatrie. Die Angebote der Gemeindepsychiatrie sind unter den Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterzuentwickeln und der Ausbau von ambulanten und komplementären Hilfen ist voranzubringen. Im Übrigen sehen wir die Arbeitgeber ihrerseits in der Verantwortung, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes präventiv dafür Sorge zu tragen, dass psychische Erkrankungen vermieden werden. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Psychische Erkrankungen entstehen oft durch Belastungen, die die Personen nicht mehr aushalten können, also durch Stress, Überforderung, Lärm, aber auch Unterforderung. Wenn psychische Erkrankungen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, können sie auch physisch werden. Dagegen helfen können höhere Arbeitnehmerschutzrechte, aber auch ein Bewusstsein in der Arbeitswelt und im Alltag, dass Leistung nicht immer schneller wird und die Menschen nicht immer erreichbar sein müssen. Das ist schwierig politisch regeln, sondern eher ein Thema, das man immer wieder ansprechen und bei Planungen und Zusammenkünften mitdenken muss. Je mehr Menschen das ansprechen, desto mehr bleibt es auch in den Köpfen. CDU Wir wissen, dass immer mehr Menschen psychisch krank werden. Manchmal gibt es zu viele Probleme in der Familie. Oft können die Menschen ihre Arbeit nicht aushalten. Abgeordnete der CDU haben mit vielen Schwerbehinderten-vertretungen darüber gesprochen. Schwerbehindertenvertreter können gemeinsam mit den Arbeitgebern die Arbeitsbedingungen verändern. Sie unterstützen die kranken Kolleginnen und Kollegen, damit die ihren Arbeitsplatz behalten. Sie kennen spezielle Beratungsstellen und helfen Erholungsmaßnahmen zu beantragen. Die CDU unterstützt diese Arbeit. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit aller Berater. Sie sollen frühzeitig helfen können. Niemand sollte so krank werden, dass er nur noch in einer Werkstatt arbeiten kann.

BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Höher, schneller, weiter: Auch Aufgrund der steigenden Anforderungen in unserer Gesellschaft, beispielsweise in Schule, Uni oder Beruf aber auch in Familien bis hin zu sozialen Netzwerken ist seit Jahren eine Zunahme von psychischen Erkrankungen, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten. Um die Ursachen zu bekämpfen und die Stigmatisierung der Betroffenen zu vermeiden, brauchen wir eine gesamtgesellschaftliche Debatte. Damit Menschen mit psychischen Erkrankungen früh genug unterstützt, der Leidensdruck reduziert und der Gebrauch von Psychopharmaka eingeschränkt werden kann, muss zudem das bestehende Hilfeund Unterstützungssystem weiterentwickelt und ausgebaut werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in NRW in allen Städten und Kreisen Ambulante Krisendienste, die rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche einsatzbereit sind, aufgebaut werden. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Heute müssen die Menschen immer alles geben, müssen immer ihre volle Leistung bringen, dürfen keine Schwächen zeigen. Im Beruf, aber auch in der Schule, in der Uni, manchmal auch in der Familie steigt der Druck auf die Menschen und auch die sozialen Netzwerke erhöhen den Druck auf uns alle. Wir müssen darüber sprechen, ob wir das so wollen und was passieren muss, damit dieser Druck wieder weniger wird. Denn der Druck macht auch schon viele Kinder und Jugendliche krank. Wir GRÜNE kämpfen dafür, dass psychische Krankheiten wie körperliche Krankheiten angesehen werden. Nämlich als etwas, das jedem Menschen passieren kann und was nichts ist, wofür man sich schämen muss. Es gibt heute schon gute Hilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten, aber die Hilfe muss noch besser werden. Wir wollen, dass es überall im Land Hilfe gibt, die jederzeit für psychisch kranke Menschen da ist. Das wollen wir aufbauen. FDP Sowohl der Anteil psychischer Erkrankungen an Arbeitsunfähigkeitstagen wie auch insgesamt die Anzahl entsprechender Diagnosen haben tatsächlich deutlich zugenommen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass in früheren Jahrzehnten viele psychische Störungen nicht diagnostiziert wurden. Repräsentative Stichproben und andere Studien, in denen psychische Störungen methodisch solide über längere Zeit erfasst wurden, widersprechen der Annahme, dass es in den letzten Jahrzehnten eine bedeutsame Zunahme des Anteils von Menschen gab, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind. Ursache für die dennoch gestiegene Zahl von Diagnosen könnte ein stärkeres Bewusstsein für psychische Erkrankungen sein und damit verbunden eine höhere Bereitschaft sowohl der Patienten Hilfe anzunehmen und Ärzte aufzusuchen wie auch der Ärzte entsprechende zu Grunde liegende Diagnosen zu erkennen und zu stellen. Allerdings gilt es, die überproportional lange Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen zu reduzieren. Dazu bedarf es einer flächendeckenden und ausreichenden psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Deshalb wollen wir u. a. mit einem Abbau von bürokratischen Regulierungen und Dokumentationspflichten für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mehr Zeit für die Patientenbehandlung zur Verfügung stellen. AfD Durch immer höherem Leistungsdruck in vielen Fällen gepaart mit Mobbing, in Verbindung mit der Isolierung des Individuums, statt der Stärkung einer Gruppenbildung am Arbeitsplatz, leiden

viele Arbeitnehmer verstärkt an psychischen Erkrankungen. Der Staat kann in diesem Fall in unternehmerische Entscheidungen nicht eingreifen, sondern kann nur versuchen durch Aufklärungskampagnen, in Verbindung mit den Krankenkassen, die Missstände transparent zu machen. Deutsche Zentrumspartei Der Grund für die Zunahme von psychischen Belastungen liegt unserer Ansicht nach in der zunehmenden sozialen Kälte, Egoismen und einer Rücksichtslosigkeit, die vom Kampf um die Ressourcen befeuert wird. Das ZENTRUM will dieser Entwicklung entgegen treten, indem es landesweite Aktionsprogramme für mehr Gemeinsamkeit und Teilhabe fordert. Dienst an der Gesellschaft muss einen größeren Stellenwert bekommen, auch durch Freistellungen von der Erwerbstätigkeit ohne finanzielle Einbußen, gerade für die Ehrenamtler. DKP Psychische Erkrankungen betreffen immer mehr Menschen. Ein wesentlicher Auslöser sind unsichere Arbeits- und Lebensverhältnisse. Inklusion, gleiche Teilhabe am Leben und soziale Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen, psychische Erkrankungen und deren Folgen entgegen zu wirken. Dazu gehört auch, dass sich psychisch Erkrankte selbst engagieren. Selbsthilfegruppen müssen besser gefördert werden. Zugleich müssen bestehende Angebote bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dazu gehören Beratungsstellen, Hilfen zum selbständigen Wohnen, Unterstützung am Arbeitsplatz und Hilfen für Angehörige. Die Leistungen müssen für die Betroffenen und deren Angehörige kostenlos sein. An vielen Orten gibt es zu wenig Fachärzte und Psychotherapeuten. Wartezeiten von 6 Monaten und mehr sind die Folgen. Das muss dringend verbessert werden. Die Behandlung psychischer Erkrankungen darf nicht isoliert erfolgen. Alle Aspekte des Alltags (Wohnen, Arbeit, Familie, Freizeit) sind dabei einzubeziehen. Die Behandlung muss weniger in der Klinik, mehr in der häuslichen Umgebung erfolgen. In Skandinavien sind damit gute Erfahrungen gemacht worden. Die LINKE Die Belastungen in der Arbeitswelt, der Arbeitsdruck und die Verdichtung der Arbeit steigt zusehends. Es gibt immer mehr Zeitverträge, Teilzeitarbeit und schlecht bezahlte Arbeit, von der man nicht leben kann. Auf der anderen Seite werden Menschen ohne Arbeit stigmatisiert. Dies ist eine der Hauptursachen für die Zunahme von psychischen Erkrankungen. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag schon 2012 den Antrag Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren gestellt. (Drucksache 17/11042) Wir brauchen feste Arbeitsverträge, eine Entschleunigung von Arbeit und eine Aufhebung des Drucks und der Sanktionen gegen Arbeitslose oder Menschen im Hartz-IV-System. Konkrete Maßnahmen sind hier z.b. die Aufhebung der Sanktionen, eine gesetzlich schärfere Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit, das Verbot von sachgrundlosen Befristungen und eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 EURO.

Frage 4: Wie hoch wird in Ihrer Verantwortung die Quote von Arbeitsplätzen/Praktikumsplätzen in öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sein? SPD Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ergibt sich aus den Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese bundesgesetzlichen Vorgaben gelten sowohl für die privaten Arbeitgeber als auch für die Arbeitgeber der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand hat hier allerdings eine Vorbildfunktion, d.h. wir arbeiten weiter daran, dass wo immer möglich die Arbeitsplätze für Schwerbehinderte direkt eingerichtet werden und nicht die Abgabe zum Zuge kommt. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer So hoch wie möglich. Öffentliche Einrichtungen müssen als Beispiel vorangehen für die private Wirtschaft. CDU Viele Arbeitgeber kennen keine Menschen mit Behinderungen. Sie wissen nicht, dass behinderte Menschen gute Arbeit leisten, wenn sie die richtige Unterstützung am Arbeitsplatz bekommen. Sie zahlen Geld, damit sie niemanden einstellen müssen die Ausgleichsabgabe. Der CDU- Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat vorgeschlagen, dass das für Arbeitgeber teurer werden soll. Die SPD-Ministerin Andrea Nahles war gegen diesen Vorschlag. Herr Schäuble wollte, dass es sich lohnt, Menschen mit Behinderung Arbeit zu geben. Öffentliche Arbeitgeber, z.b. Bürgermeister oder Ministerinnen sollten vormachen, wie das geht. Eine Quote sagt nur, wieviel Menschen mindestens eingestellt werden müssen. Öffentliche Arbeitgeber können mehr tun. Viele zeigen das jetzt schon. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Wir werden uns dafür einsetzen dass der Anteil der Arbeits- und Praktikumsplätze bei öffentlichen Einrichtungen deutlich erhöht wird. Da öffentliche Arbeitgeber auch ein Vorbild für andere Unternehmen sein sollten, ist hier eine höhere Quote unbedingt erforderlich. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Es ist schwierig, hierfür eine Quote zu nennen, aber wir wollen, dass es deutlich mehr Arbeitsplätze und Praktika für Menschen mit Behinderung bei öffentlichen Arbeitgebern gibt. Uns ist klar, dass öffentliche Arbeitgeber an dieser Stelle ein Vorbild sein müssen. Deshalb müssen sie auch mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen anbieten.

FDP Der öffentliche Dienst nimmt bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bereits eine Vorreiterrolle ein. Daher sollte für die Gesamtheit der Landesverwaltung die gesetzlich geforderte Mindestquote von 5,0 Prozent auch künftig übertroffen werden. Um die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern, können z. B. Qualifizierungsangebote oder eine Unterstützung durch Arbeitsassistenz genutzt werden. Es wäre allerdings ein falsches Signal, wenn durch die Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderung das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst außer Kraft gesetzt würde. AfD Besonders öffentliche Einrichtungen unterliegen einer besonderen Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderung. Daher sollte hier die Vorgabequote um 100% übertroffen werden. Deutsche Zentrumspartei Das ZENTRUM setzt sich dafür ein, die Quote von Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen Dienst jährlich um 1% bis zum Erreichen von 10% verpflichtend einzuführen. Mit unserem Gesetzesvorschlag Verpflichtende Teilhabe (VerpflTHG) wollen wir bereits in der ersten Hälfte der Legislatur 2017 2022 eine deutliche Verbesserung schaffen. DKP In öffentlichen Einrichtungen muss die Quote höher als die für private Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene sein. Dadurch kann auf breiterer Front bewiesen werden, dass es normal ist verschieden zu sein. Das kann auch auf nichtöffentliche Betriebe ausstrahlen. Wichtig ist, die gesetzliche Beschäftigungsquote für private Betreibe muss dort auch durchgesetzt werden. Das Freikaufen durch eine Abgabe muss verhindert werden. Die LINKE Wir fordern eine Rückkehr zur Quote von 6%. Die Ausgleichsabgabe ist so deutlich anzuheben, dass sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ergeben, als die Beschäftigungspflicht zu umgehen. Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe z.b. haben die zu geringen Einnahmen bei der Ausgleichsabgabe dazu geführt, daß die Förderung von neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben zeitweise gestoppt wurde.

Frage 5: Welche Schnittstellen sehen Sie in ihrer politischen Arbeit und den Werkstatträten? SPD Die NRWSPD weiß um die große Bedeutung von Werkstattäten: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind die Werkstatträte ein Garant dafür, um die Rechte der Beschäftigten zu stärken und ihre Interessen zu vertreten. Für die NRWSPD sind die Wahrung der Rechte der Beschäftigten, Mitbestimmung, faire Arbeitsbedingungen und die Sicherung sozialer Standards ein wichtiges Ziel. In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung leisten die Werkstatträte ihren Beitrag dazu, um dieses Ziel umzusetzen. Deswegen wollen wir die Werkstatträte auch weiterhin bei ihrer Arbeit unterstützen. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Ich sehe die Schnittstelle des dauerhaften Austausches und der Kommunikation bei neuen Gesetzesvorhaben und Verhandlungen, um die Belange, die die Werkstatträte kennen und vertreten, direkt mit umsetzen zu können und die Belange nicht erst zu erfahren, wenn es zu spät ist. Dafür muss man sich oft und regelmäßig zusammensetzen. CDU Sie als Werkstatträte tun etwas für die Beschäftigten in Ihrer Werkstatt. Wir als CDU-Politiker tun etwas für die Menschen in unserem Land. Dazu gehören auch die Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Sie wissen, was Werkstattbeschäftigte brauchen. Sie können uns ansprechen, wenn Sie politische Unterstützung brauchen. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Wir stehen für einen kontinuierlichen Austausch zwischen Politik und den Aktiven in den Werkstatträten. Von Ihnen können wir direkt und ungefiltert erfahren, wo der Schuh drückt. Dabei gilt unsere Aufmerksamkeit insbesondere den neuen Frauenbeauftragten und ihren Assistentinnen. (Tandemlösung). Wir werden im Austausch mit den Frauen darauf achten, dass die Schulungen sachgerecht sind und die Bedingungen, die das BTHG vorgibt, eingehalten werden. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Ich freue mich, wenn ich Neuigkeiten aus der WfbM erfahre und ich stehe den Werkstatträten gerne zur Verfügung, auch außerhalb der Wahlkampfzeit. Ich möchte wissen, wo der Schuh drückt und ob ich als Politikerin helfen kann. Frauen mit Behinderungen haben es doppelt schwer, weil sie Frauen sind und wegen ihrer Behinderung. Deshalb bin ich auch sehr interessiert an der Arbeit der Frauenbeauftragten und ihren Assistentinnen in der WfbM, die die Frauen in den Werkstätten unterstützen. Auch hier bin ich neugierig und biete gerne meine Hilfe an, wenn es Probleme geben sollte. FDP Für uns ist es selbstverständlich, sich vor politischen Entscheidungen mit den Standpunkten der Betroffenen auseinanderzusetzen und deren Vertreter anzuhören. Deshalb sollen bei Anhörungen und Beratungen zu Vorlagen, die die Werkstätten für Menschen mit Behinderung betreffen, auch die Werkstatträte beteiligt werden.

AfD Nur in einem konsequenten Dialog mit den Werkstatträten ist eine kontinuierliche Verbesserung der Situation behinderter Menschen möglich. Verbesserungsvorschläge müssen aus dem praktischen Erleben geboren werden und sollten nicht vom grünen Tisch aus entschieden werden. Denn letztendlich ist die praktische Umsetzbarkeit das einzige Kriterium, welches eine Machbarkeit entscheidet. Deutsche Zentrumspartei Das ZENTRUM wird sich bei einem Wiedereinzug in den nordrhein-westfälischen Landtag von Anfang an um eine Zusammenarbeit mit den Werkstatträten bemühen. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere bei den Themenfeldern Arbeit und Soziales, Wohnungsbau, Gesundheit und Verkehr eine enge Abstimmung mit den Interessenvertreter der Werkstatträte erfordert. DKP Werkstatträte müssen gleiche Rechte wie Betriebsräte bekommen. Wir fordern deshalb die entsprechende Umwandlung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Die LINKE Wir würden uns freuen, wenn uns Werkstatträte bei aktuellen und langfristigen Themen beraten und diese mit uns diskutieren würden. Dies gilt sowohl für die Landschaftsverbände als auch für die künftige Landtagsfraktion. Dazu kommen wir gern aktiv auf die LAG der Werkstatträte zu, um mit ihnen gemeinsam Fragen zum Beispiel nach der gerechten Entlohnung der Beschäftigten in den Werkstätten, der Rentenversicherung oder auch der Lebensgestaltung im Rentenalter zu diskutieren.

Frage 6: Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass Werkstatträte / Menschen mit Behinderung in Gremien (Fachausschuss in der Werkstatt, Gremien des Landschaftsverbandes) vertreten sind? SPD Für die NRWSPD ist der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: "Nicht ohne uns über uns" von zentraler Bedeutung für die Gestaltung einer inklusiven Politik. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte, insbesondere die Beteiligungsrechte der betroffenen Menschen gestärkt werden. Bereits durch das Bundesteilhabegesetz ist es gelungen, die Beteiligungsrechte von Werkstatträten zu stärken, indem sie mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Auf Landesebene stellen wir eine Beteiligung der betroffenen Menschen über den Inklusionsbeirat des Landes NRW sicher. Dieser berät die Landesregierung bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Im Übrigen ist die LAG der Werkstatträte Mitglied im Fachbeirat Arbeit und Qualifizierung, einem wichtigen Fachgremium des Inklusionsbeirates des Landes NRW. Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz haben wir den Inklusionsbeirat landesgesetzlich verankert. Wir setzen uns auch künftig dafür ein, dass die Rechte, insbesondere die Beteiligungsrechte, der betroffenen Menschen auf allen Ebenen gestärkt werden. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer 5 der WMVO eröffnet Mitbestimmungsrechte in vielen Bereichen des Werkstattrates. Durch das Bundesteilhabegesetz ist schon viel erreicht worden. Falls sich Lücken auftun, falls Mitbestimmungsrechte nachgebessert werden müssen, muss hier der Bund tätig werden. Im Landschaftsverband müssen die gleichen Mitbestimmungsrechte gelten wie für die anderen Gremien auch. CDU Menschen mit Behinderung haben das Recht mitzureden, wenn etwas beschlossen werden soll, das mit ihrem Leben zu tun hat. Die CDU-Landtagsabgeordneten laden deshalb Menschen mit Behinderungen immer wieder zu Fachgesprächen ein. Die CDU findet es sinnvoll, dass Werkstatträte dort beteiligt werden, wo es um die Werkstätten geht. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Selbstverständlich muss es jedem Mann und jeder Frau möglich sein, sich für seine Belange zu engagieren. Die Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden, dass dies für jede und jeden möglich ist. Barrieren müssen dafür abgebaut werden. Das heißt auch, dass Sie die notwendige personelle und finanzielle Unterstützung erhalten müssen, um solche Aufgaben wahrzunehmen. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Das finde ich gut und richtig. Jede Frau und jeder Mann muss die Möglichkeit haben, sich für die eigenen Interessen einzusetzen. Aber dafür müssen dann auch Hilfen angeboten, damit die Vertreterinnen und Vertreter der Werkstatträte und behinderten Menschen zum Beispiel zum Landschaftsverband reisen können. Auch hier gilt: Wir wollen alles abbauen, was behinderte Menschen aufhält.

FDP Werkstatträte haben Mitwirkungsrechte, die sich mit den Aufgaben der Fachausschüsse überschneiden. Daher sollte überlegt werden, wie über eine Unterrichtung hinaus auch eine bessere Beteiligung der Werkstatträte an Entscheidungen der Fachausschüsse erreicht werden kann. AfD Diese Personengruppen müssen sich genauso für ein politisches Mandat bewerben können, wie jeder andere Bürger auch. Fraktionen in den Landschaftsverbänden sollten geeignete Bürger aus v. g. Gruppierung auch als sachkundige Bürger in ihre Gremien / Ausschüsse u.a. berufen. Sinnvollerweise sollten Parteien, Listenplätze für die Wahl in die Landschafts- / Regionalverbände für die o.g. Personengruppen reservieren, da diese politischen Gremien (LVR / LWL / RVR) besonders für Menschen mit Behinderung zuständig sind. Deutsche Zentrumspartei Das ZENTRUM steht der Beteiligung Betroffener bzw. ihrer Interessenvertreter auf allen Ebenen aufgeschlossen gegenüber. In Abstimmung mit der vorläufigen Fraktionsspitze konnte der Landesfachausschuss Soziales und Integration die Zusage erreichen, dass die Zentrumsfraktion dort, wo es nicht zwingend der Entsendung von (gewählten) Mandatsträgern bedarf, eine Übertragung von Ausschussmitgliedschaften auf geeignete Personen geben soll, die von Fachverbänden (wie dem LAG WR NRW) benannt werden. DKP S. Frage 5. Die LINKE Die Zusammensetzung des Fachausschusses ist im 2 der WVO geregelt und müsste auf Bundesebene geregelt werden. Möglich wäre es evtl. zu vereinbaren, dass Werkstatträte als Sachverständige oder sogenannte andere Personen einvernehmlich hinzugezogen werden. Bei den Gremien des Landschaftsverbandes könnte die Landschaftsverbandsordnung so geregelt werden, dass die Teilnahme von sachkundigen Einwohner*innen an den Ausschüssen möglich ist. Das könnte dann z.b. ein(e) Vertreter(in) der LAG Werkstatträte sein. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass eine Fraktion sich bereit erklärt, einen ihrer Sitze einem Mitglied der LAG Werkstätten z.b. im Sozialausschuss zur Verfügung zu stellen.

Frage 7: Wie können die Vertrauenspersonen von Werkstatträten für Ihre Arbeit besser gesetzlich geschützt werden? Was halten Sie zum Beispiel von einem besonderen Kündigungsschutz wie bei Betriebsräten? SPD Mit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes muss die dem Werkstattrat zur Seite zu stellende Vertrauensperson künftig nicht mehr aus dem Fachpersonal der Werkstatt stammen. Sie kann auch von außerhalb kommen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die ihre Unabhängigkeit in der Aufgabenwahrnehmung zu stärken. Wir werden uns darüber hinaus auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die besonderen Belange der Vertrauenspersonen in den Werkstätten geprüft werden und sofern erforderlich ihre Rechte weiter gestärkt werden. Dies umfasst auch die Themen Kündigungsschutz und Freistellungsregelungen. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Viel. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeitenden der sog. anderen Leistungsanbieter ebenfalls die gleichen Rechte haben. CDU Vertrauenspersonen sollen den Werkstatträten bei ihrer Arbeit helfen. Es kann sein, dass sie dabei etwas tun, was der Werkstattleitung nicht gefällt. Dann brauchen sie Schutz wie ein Betriebsrat, denn die Werkstattleitung ist auch der Arbeitgeber der Vertrauensperson. Es kann aber genauso passieren, dass die Vertrauensperson selbst einen Nachteil durch das hat, was der Werkstattrat fordert. Wir möchten gern mit Ihnen überlegen, ob es besser wäre, wenn die Vertrauensperson nicht selbst in der Werkstatt arbeitet. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Vertrauenspersonen in Werkstatträten müssen die Möglichkeit haben, die Interessen der Mitarbeiter*innen in den Werkstätten zu vertreten, auch ohne dass sie Repressionen befürchten müssen. Dafür brauchen sie ein entsprechendes Budget, ein Büro, Fortbildungen und natürlich die entsprechende Freistellung. Ein besonderer Kündigungsschutz wäre hilfreich. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Ein besonderer Kündigungsschutz könnte hilfreich sein. Wer im Werkstattrat arbeitet, darf keine Angst haben müssen, dass daraus ein Nachteil entsteht. Die Werkstatträte brauchen aber für Ihre Arbeit auch ein Büro, das nötige Geld für ihre Ratsarbeit, sie müssen sich weiterbilden können und sie müssen für die Arbeit im Werkstattrat von ihrer sonstigen Arbeit freigestellt werden. FDP Vertrauenspersonen unterstützen die Arbeit der Werkstatträte und vermitteln zwischen Werkstattleitung und den beschäftigten Menschen mit Behinderung. Sie handeln dabei unabhängig von Weisungen der Werkstattleitung. Insofern ist ihre Tätigkeit mit Betriebsräten vergleichbar. Deshalb wäre eine bessere rechtliche Absicherung von Vertrauenspersonen zu erwägen.

AfD Für diese Personen müssen auch die Vorschriften der 15 KSchG sowie 103 BetrVG analog zu Betriebsräten angewendet werden. Deutsche Zentrumspartei Ein solcher besonderer Kündigungsschutz findet die uneingeschränkte Zustimmung der Zentrumspartei. Rot-Grün hat in dieser Hinsicht leider viel zu wenig unternommen, weil man auf Lobbyisten angewiesen ist, die mehr dem Kapital als dem sozialen Gedanken verhaftet sind. Das ZENTRUM als christlich-soziale Partei war immer schon Anwalt der Benachteiligten. Nicht umsonst hat das Zentrum schon gegen Bismarck die Sozialgesetzgebung durchgesetzt (das war nicht die SPD, auch wenn sie es heute gern so darstellt). DKP Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung (siehe Frage 5). Die LINKE Mitbestimmungsrechte für Werkstatträte sind als Sofortmaßnahme einzuführen. Diese sollen die Werkstattordnung, Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelte, Grundsätze für Fort- und Weiterbildung und soziale Angelegenheiten wie Pausenräume, Mittagessen und anderes ausdrücklich betreffen. Diese Mitbestimmungsrechte sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) zu verankern. Werkstatträte sollten ebenso wie Betriebsräte einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Frage 8: Welche Ideen haben Sie, um Freistellungsregelungen für Vertrauenspersonen klarer zu gestalten? SPD Siehe auch Frage 7. SPD Landtagskandidatin Susanne Kohlmeyer Wenn wir Inklusion ernst nehmen, sind wir bei einer Gleichbehandlung von Vertrauenspersonen mit denen des BetrVG. CDU S: Frage 7. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Freistellungsregelungen könnten Gegenstand der Vergütungsverhandlungen der WfbM mit den Landschaftsverbänden werden. Entsprechend könnten dann die Freistellungsregelungen in den Rahmenzielvereinbarungen der Werkstätten mit den beiden Landschaftsverbänden aufgeführt werden. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Die Werkstätten verhandeln mit den Landschaftsverbänden darüber, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten bezahlt werden. Wenn die Werkstätten diese Verhandlungen führen, können sie sich dafür einsetzen, dass die Freistellung der Vertrauenspersonen ganz klar in einem Vertrag mit dem Landschaftsverband geregelt werden. FDP Im Hinblick auf die genannten Aufgaben von Vertrauenspersonen sollte eine Gleichstellung mit Mitgliedern des Werkstattrates bei den Regelungen zu Freistellungen und Fortbildungen erwogen werden. AfD Hier sollte der 38 BetrVG angewendet werden. Aufgrund der Besonderheit von Werkstätten für Behinderte, sollte hier jedoch in einer Sonderregelung die Anzahl der auf diese Vorschrift anzuwendenden Arbeitnehmer um die 3/4 reduziert werden. Beispiel: Regelung nach 38: 1 freigestelltes Betriebsratsmitglied bei 200 500 Arbeitnehmer Reduzierte Regelung: 1 freigestellte Vertrauensperson ab 50 Arbeitnehmer Deutsche Zentrumspartei Unabhängig von gesetzlichen Veranlassungen wirbt das ZENTRUM für die Schaffung einer Landeszentralstelle Personalvertretung (LZSt PV), die als einheitliche Koordinationsstelle gleichermaßen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Interessenverbände wirkt und im Einzelfall auch verbindliche Vorgaben geben soll, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen. DKP Siehe Frage 5.

Die LINKE Die Herabsetzung des Schwellenwertes für die Freistellung einer Vertrauensperson im Bundesteilhabegesetz ist schon ein Fortschritt. Es gilt jetzt, die Regelungen für Vertrauenspersonen, die nicht freigestellt sind, zu konkretisieren. Dies könnte z.b. im Sinne einer Mindestregelung in Form einer Stundenstaffelung je Beschäftigten geschehen.

Frage 9: Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe wie wollen Sie dies zukünftig weiter entwickeln? SPD Mit dem Bundesteilhabegesetz werden auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen neu geregelt. Bereits ab 2017 wird das Schonvermögen um 25 000 auf dann insgesamt 27 600 erhöht, außerdem werden die Einkommensfreibeträge um 260 monatlich erhöht. Ab 2020 greift die Reform dann vollständig. Das Schonvermögen steigt auf 50 000 und die Einkommensfreibeträge werden durch ein Verfahren ersetzt, das sich am Einkommenssteuerrecht orientiert. Außerdem werden Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr angerechnet. Vor diesem Hintergrund dieses großen Schrittes sehen wir derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. SPD - Susanne Kohlmeyer Das ist eine schwere Frage. Vermögen muss erhalten bleiben dürfen, wie es 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII nach dem neuen Bundesteilhabe-Gesetz schon vorsieht. In der Eingliederungshilfe hat das kaum Bedeutung, da die existenzsichernden Leistungen nicht erfasst sind. Es gilt insgesamt, die Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes bei Bedarf noch weiter anzupassen. CDU Viele Menschen mit Behinderung brauchen ihr ganzes Leben lang Unterstützung. Wieviel sie davon mit ihrem Ersparten oder von ihrem Verdienst bezahlen müssen, entscheidet der Bundestag. Das neue Bundesteilhabegesetz sagt, dass die Menschen mehr von ihrem Geld behalten dürfen. Wenn jemand Grundsicherung braucht, darf er nur wenig Geld besitzen. Das soll zu einem späteren Zeitpunkt noch verbessert werden. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN NRW Nach wie vor treten wir dafür ein, dass der Einkommens- und Vermögensvorbehalt im SGB XII in Bezug auf Fachleistungen für Menschen mit Behinderung abgeschafft werden muss. Die im BTHG vorgenommenen Verbesserungen hierzu können nur ein erster Schritt gewesen sein. Wir werden uns deshalb weiterhin vehement dafür einsetzten, dass die Menschen ihr Einkommen und Vermögen nicht zur Finanzierung der Eingliederungs- und Teilhabeleistungen einsetzen müssen. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN MdL Wibke Brems Die Eingliederung in die Gesellschaft und die Teilhabe am Leben kosten Geld. Wir treten aber dafür ein, dass das Einkommen und Vermögen behinderter Menschen nicht angerechnet wird, wenn es darum geht, diese Kosten zu bezahlen. Der Bundestag in Berlin hat das Gesetz geändert, das diese Sachen regelt. Das neue Gesetz ist etwas besser, aber wir sind noch nicht zufrieden. Deshalb kämpfen wir weiter darum, dass behinderte Menschen hier nicht zur Kasse gebeten werden. FDP Wir begrüßen grundsätzlich die mit dem Bundesteilhabegesetz vorgesehene weitgehende Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe für Lebensunterhalt und Unterkunft. Der eingeschränkte Einsatz von Einkommen und