18. Lösungssondierungsgruppe am 26. November 2012

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Berufungsentscheidung

Transkript:

18. Lösungssondierungsgruppe am 26. November 2012 Was alle angeht, können nur alle lösen! Friedrich Dürrenmatt, in: Die Physiker 27.11.2012 S1

TOPs Prüfaufträge aus dem 37. Mediationsforum Kann anstelle der RV 26 die RV 17 eingesetzt werden? Kann an einigen Stellen RV 12 abhängig von nautischen Engstellen noch zu RV 17 werden? Wo liegen die nautischen Engstellen? Wie werden die Anleger / Liegestellen einbezogen? Ist RV 26 überhaupt notwendig? Entfallen / Aufnahme neuer Strecken unter und über Wasser Etc. 27.11.2012 S2

Überprüfung und Überarbeitung Die Verortung der Realisierungsvarianten wurde überprüft und ggf. verändert. Die gemeinsame Schnittmenge aus dem Vorschlag WSV und Mediation wie die Ergebnisse sind in der gemeinsamen 'Zielvariante' aufgegangen, Stand 15.11.2012. Einige Änderungen, die eine Einschränkung des Fahrbandes beinhalteten, konnten aufgrund der veränderten Festlegung der WSV (Reduktion der theoretischen Sicherheitsabstände) umgesetzt werden. Führte der Prüfauftrag zu keiner Veränderung, ist eine Begründung in den Bemerkungen der Verortungstabelle 'Zielvariante' ergänzt worden. 27.11.2012 S3

Randbedingung: Schifffahrt Berücksichtigung 'Nautischer Engstellen' 1. Fraenkelufer (rechtes Ufer), unterhalb der Kottbusser Brücke km 8,043-7,047 (R.029), km 7,734-7,730 (R.031), km 7,699-7,550 (R.033) 2. Hallesches Ufer (rechtes Ufer), unterhalb der Großbeerenbrücke km 5,602-5,281 (R.051) 3. Hallesches Ufer (rechtes Ufer) unterhalb des Anhaltersteges bzw. U-Bahnüberführung bis km 5,0 (Höhe Tankstelle linkes Ufer), km 5,173-4,875 (R.055) Einschränkungen des Fahrbandes durch veränderte Variantenwahl 1. Es wurden nur Einschränkungen zugelassen, wenn die Leichtigkeit des Verkehrs betroffen ist. Information an die Schifffahrt durch Beschilderung und Langsamfahrstrecken. 2. Es wurden keine Einschränkungen zugelassen, die die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen - Anleger/Liegestellen, an denen durch Verschwenkung des Fahrbandes Gefahren entstehen - enge Kurven Innen- und Außenbögen S4

Randbedingung: Alte und neue Anleger / Liegestellen Vorhandene Anleger und Liegestellen werden in der Verortung der Realisierungsvarianten berücksichtigt. Mögliche zukünftige Anlegestellen werden im Entwurf HU / Planwerk noch nicht berücksichtigt, sondern nur nachrichtlich im Text aufgenommen (siehe Vorschläge aus dem Denkmalgutachten). Spätere Anpassungen sind in der Ausführungsplanung bei Bedarf möglich. S5

Zur Erinnerung: Unsere Realisierungsvarianten Zur Sanierung der Regelbauweise mit Zur Sanierung der Nichtregelbauweise mit RV 11 RV 14 Vorgestellte Spundwand mit Stahlspundwand mit Holm auf Unterwasserbeton Geländeoberkante, Sonderlösung RV 12 Nichtregelbauweise Wasserseitige senkrechte Soundwand mit RV 24 Oberkante unterhalb der Wasserlinie Trägerbohlwand vor alter Wand RV 17 RV 26 Lose Steinschüttung, 1:3, alle Neubau Schrägufer // variantenreich Böschungshöhen RV 28 RV 18 Sanierung des Massivbauteils bei Verklammerte Steinschüttung, 1:2, -> 34,5 NN vorgesetzter Spundwand S6

Die Realisierungsvariante 26 (1) An ca. fünf Stellen wurde die RV 26 zum Ersatz mit RV 17 angefragt? Was ist die RV 26? Die Varianten RV 26.1 (Stahlspundwand) und 26.2 (Holzspundwand) sind Ersatzbaumaßnahmen für vorhandene Bereiche der Ist-Bauweise 10 (Schrägufer/Nichtregelbauweise). Die Spundwand stellt dabei den Ersatz des unteren abgeschnittenen Teiles des vollständigen Schrägufers unter Wasser dar. S7

Variantenreichtum der RV 26 (2) Optionen der Ausführung der 26 Die Höhe der Spundwand unter Wasser und über der Kanalsohle kann unterschiedlich hoch ausgeführt werden oder bei vollständig ausgebildeter Böschung unter Wasser (Steinschüttung / Deckwerk) gänzlich entfallen. Die Spundwand übernimmt die Funktion als Böschungssicherung. Beim vollständigen Schrägufer wird die Steinschüttung bis zur Kanalsohle geführt, die Spundwand entfällt. S8

Variantenreichtum der RV 26 (2) Fazit RV 26 kann nicht durch RV 17 ersetzt werden! da RV 17: Regelbauweise, weitgehend senkrechtes Ufer da RV 26: Nichtregelbauweise, weitgehend Schrägufer -> und unterschiedliche Kostenansätze Aber RV 26.1 bzw. 26.2 kann im Zuge der weiteren Planung (Ausführung) geprüft werden, ob die Böschung (Steinschüttung / Deckwerk) in den Ausführungsmodifikationen bis hin zur Kanalsohle geführt werden kann und dann ggf. die Spundwand (Stahl oder Holz) sogar entfällt. Die angenommenen Kosten der RV 26 liegen im Rahmen des Investitionsaufwandes, der durch Ausführungsmodifikationen bis zur Steinschüttung entstehen. Da bis 2040 mit Sanierungen an Schrägufern gerechnet werden muss, empfiehlt sich der Verbleib des budgetierten Kostenansatzes im Entwurf-HU. S9

Sanierungsbedarf (1) Besteht an allen Schrägufern Sanierungsbedarf? Salzufer Flutgraben Flutgraben Unterschleuse S10

Sanierungsbedarf (2) Besteht an allen Schrägufern Sanierungsbedarf? Ein späterer Sanierungsbedarf kann an den Schrägufern nicht ausgeschlossen werden, deshalb sind alle möglich entstehenden Investitionskosten im E-HU erfasst. In den nachfolgenden Entwürfen AU wird nach Ergebnissen der BWI und nach baulichen Bedürfnissen der Sanierungsplan der Kanalabschnitte erstellt. Wären die Positionen Schrägufer im vorlaufenden Entwurf HU nicht ausgewiesen, müsste hierfür bei einem späteren Erfordernis Nachträge zum Entwurf HU erfolgen. Dies widerspricht der ganzheitlichen Betrachtung des Landwehrkanals im E-HU 2012. Es empfiehlt sich die Position als 'Kostenblock' in den Bestandteil der Konzeption und des Entwurfes HU 2012 aufzunehmen. Der Betrag für die Schrägufer (RV 26.1 und RV 26.2) liegt bei ca. 8 Mio. S11

Be r Den line k ma lsc h r utz g Klä e se ru n tz, g Sanierung über Wasser: Marodes Uferbauwerk aus Beton Am linken Ufer km 10,047 bis km 9,390 auf 657 m ist die Betonbefestigung des oberen Bereiches stellenweise sanierungsbedürftig. Die Betonbauweise ist kein Denkmal mehr. Eine analoge Ausführung der Regelbauweise mit Natursteinbefestigung oder Alternativen sind in den Entwürfen AU zu diskutieren! Für diesen Bereich ist die Sonderlösung RV 17.9 (RV 17 mit Neuaufbau der oberen Befestigung in Naturstein oder Alternativen) bei Bedarf eingeführt worden. Der zusätzliche Kostenaufwand des oberen Bereiches wurde gegenüber der RV 17 mit netto ca. 2.000 / lfdm Strecke gesondert ermittelt. Eine Kostenbeteiligung Bund / Land bei denkmalgerechter Sanierung ist zu prüfen. S12 Quelle: Gutachten Gedenk, Lohmühlenabschnitt: Bild 430: Übergang Fußsicherung und Natursteinbefestigung zu Uferbefestigung Beton (Natursteinnachbildung)

Bäume: Vorbohren und Stückeln schließen sich aus Gleichzeitiges Vorbohren und Stückeln (RV 12.7 und 12.8) greift in den Baumbestand ein. Die Gerätehöhe beim Vorbohren erfordert bereits Eingriffe an Bäumen, deshalb ist im nachfolgenden Einpressen ein zusätzliches Stückeln nicht mehr erforderlich ist. Die RV 12.7 und 12.8 entfallen deshalb als mögliche Realisierungsvarianten in der Verortung. Die RV 12.7 wurde in den Verortungen geändert in die RV 12.3, die RV 12.8 in die RV 12.4. S13

Entfallene Strecken Die sechs Pilotstrecken und die Teststrecke auf 370 m werden 2013 fertig gestellt und entfallen aus der Kostenberechnung E-HU. Die Ladestraße am Urbanhafen, Anleger Riedel wurde auf 55 m saniert. Der Abschnitt entfällt ebenso aus dem E-HU. S14

Aufnahme einer kleinen Reststrecke Maybachufer: 2 m sind noch zu sanieren!

Reststrecke Maybachufer Sch we rge wic unt hts e rh wa n a lb d Ank d er e rk lau se S16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!