DiBeFo Sozialpolitische Entwicklungen SGB XI, SGB V, SGB VI Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung und Arbeitsplatzgestaltung Pflegebedürftigkeit Grundsatz Auf Empfehlungen des Expertenbeirats soll in dieser Legislaturperiode die Begrifflichkeit erneuert werden. Menschen, die bisher bereits Leistungen erhalten, sollen dadurch jedoch nicht schlechter gestellt sein. Entscheidend wird auch sein, dass keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 1
Pflegebedürftigkeit Grundsatz Aufgrund dessen wird der neue Begriff hinsichtlich Praktikabilität und Umsetzbarkeit im Vorfeld genauestens durch Berater erprobt und begutachtet, : Nach wissenschaftlicher Auswertung werden nachfolgend auch leistungsrechtliche Bestimmungen umgesetzt. Hinweis-Beratung Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist.. Werden vorab die schon bestehenden (ambulanten) Betreuungsleistungen ausgebaut. Hinweis1 Hinweis2 Im ambulanten Bereich werden die Leistungen weiter dem stationären Bereich angeglichen. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 2
Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist.. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen, sollen die Pflegezeitund Familienpflegezeitgesetze gemeinsam mit dem Rechtsanspruch zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Überprüft werden die Schnittstellen zwischen dem SGB V und dem SGB XI. Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist.. Einführung von Personalmindeststandards und Aufwertung des Pflegeberufs. Hinweis1 Hinweis2 Hinweis3 Hinweis4 Seiten 35-37 AWO Eingrenzung der bürokratischen Vorgänge auf das Nötigste im Dokumentationsbereich. Hinweis Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 3
Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist.. Einführung einer generalisierten Pflegeausbildung, dadurch sollen Wechsel zwischen den Pflegeberufen ermöglicht werden. Hinweis Zudem soll für jeden Azubi eine kostenfreie Ausbildung möglich sein. Hinweis Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist.. Weiterentwicklung der Pflege- Transparenzvereinbarung. Dadurch sollen Qualitätsunterschiede und die Transparenz deutlicher gemacht werden. Ebenso wird das Veröffentlichungsverfahren der aus den Prüfungen resultierenden Qualitätsergebnisse verbessert. Hinweis Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 4
Pflegebedürftigkeit Bis es so weit ist..oder nicht? Alle Fakten stehen unter Finanzierungsvorbehalt bis 2017 Hinweis Altersspezifische Beiträge und Leistungen der GPV Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 5
Beitragssatzentwicklung der GPV im Status quo Basisjahr 2004 Auswirkungen des Anstiegs: Leistungsnachfrage, Beitrag Mit immer weniger Personal (und Geldleistungen), eine immer größere Anzahl von Pflegeleistungen realisieren. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 6
SGB V..wir uns SGB V Kopfpauschalen + Beitragsentwicklung Bei der Krankenversicherung sollen die Kopfpauschalen endgültig entfallen. Der aktuell bei 15,5 % liegende Beitragssatz soll bei 14,6 % fixiert werden. Hinweis Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 7
SGB V Kopfpauschalen + Beitragsentwicklung Arbeitgeber sollen nicht durch steigende Gesundheitskosten belastet werden. Als großen Erfolg wertete die Union ebenfalls, dass der Arbeitgeberanteil bei 7,3 % festgeschrieben werden soll, ohne weiter zu steigen. SGB V Kopfpauschalen + Beitragsentwicklung Offiziell haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf das Einfrieren des Arbeitgeberanteils zum GKV-Beitragssatz auf dem Niveau von 7,3 Prozent geeinigt. Weil gleichzeitig der bislang pauschal erhobene Zusatzbeitrag abgeschafft und den Kassen die Beitragsautonomie zurückgegeben wird, steht im Ergebnis eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 8
SGB V Kopfpauschalen + Beitragsentwicklung Einige! ArbeitnehmerInnen müssen individuelle Beitragserhöhungen ihrer Kassen auch künftig weiter allein tragen. Die Kassen warnen bereits seit dem Frühjahr vor steigenden Ausgaben und rechnen spätestens 2015 damit, die Beiträge wieder kräftig erhöhen zu müssen. Hinweis1 Hinweis2 Hinweis3 37,27-40,05 Gesundheitssysteme Eu-Vergleich Das deutsche Gesundheitssystem weist im europäischen Vergleich die geringsten Einschränkungen und die größte Patientenorientierung auf. Patienten können nahezu jede Behandlung oder Versorgung erhalten, die sie wollen, wann immer sie wollen. Hinweis Hausarztmodell Hinweis (15:20-20:30) Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 9
Altersspezifische Beiträge und Leistungen der GKV Beitragssatzentwicklung der GKV Basisjahr 2005 Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 10
SGB VI Rentensicherheit = Beitrags- und Betragsentwicklung SGB VI Rentensicherheit = Beitrags- und Betragsentwicklung Schrittweise Demontage der sozialen Rentenversicherung. Zerstörung eines Erfolgsmodells durch Lastenumverteilung. Erläuterung Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 11
SGB VI Rentensicherheit = Beitrags- und Betragsentwicklung 135 130 125 120 115 110 Profite heben ab, Einkommen und Renten sinken inflationsbereinigt +35% Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen 105 100 95 90 Bruttoeinkommen -4% Renten -6% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 SGB VI Rentensicherheit = Beitrags- und Bezugsentwicklung In Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners, Deutschland 1978 bis 2018 Prozent 60 55 50 45 40 59,5 57,6 58,4 58,1 56,4 56,3 55,0 53,1 54,7 51,9 50,2 50,5 50,9 50,7 51,0 50,2 49,7 48,5 Netto-Rentenniveau vor Steuern 53,3 53,6 52,8 52,9 52,4 51,0 50,0 48,5 48,5 48,2 48,3 48,1 47,0 46,1 47,5 47,5 47,2 44,7 43,7 43,5 43,4 43,2 Brutto-Rentenniveau 46,5 42,4 35 0 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 00 02 04 06 08 10 12 14 16 18 Jahr Das Nettorentenniveau vor Steuern ist seit 1998 von 53,6 auf 50 Prozent gesunken. Bis 2020 wird es auf knapp über 46 Prozent fallen. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 12
Verteilung Rentenbeitrag aktuell 30 25 20 19,9 15 10 9,95 9,95 5 0 Gesamt Arbeitgeber Arbeitnehmer Verteilung Rentenbeitrag zukünftig 30 25 20 15 10 5 19,9 22 Bei sinkenden Arbeitnehmerzahlen 9,95 11 9,95 11 0 Gesamt Arbeitgeber Arbeitnehmer Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 13
Niedriger Beitrag vor Erhalt der sozialen Sicherheit Die Beitragssatzziele der Bundesregierung haben Vorrang vor dem Sicherungsniveau: Beitragsziele bis 2020: nicht höher als 20 % bis 2030: nicht höher als 22 % Sicherungsniveau bis 2020: nicht unter 46 % vor Steuern bis 2030: nicht unter 43 % Beispiel: Die Durchschnittsrente (45 Beitragsjahre bei Durchschnittsverdienst) im Jahr 2030 soll 43 % des durchschnittlichen Einkommens eines Arbeitnehmers nicht unterschreiten. 2005 lag das vergleichbare Niveau noch bei 53% Eine Rente über Armutsniveau ist immer schwieriger zu erreichen 70 60 50 56 68 40 30 20 28 34 37 45 10 0 Durchschnittsverdiener 75 %-Verdiener 50 %-Verdiener heute 2030 Anzahl an Beitragsjahren zur Deckung des Grundsicherungsbedarfs Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 14
Hartz 4 Basis der (vorzeitigen) Altersarmut Unproduktivität, geringe Vermittlungschancen führen zum erzwungenen (frühzeitigen) Renteneintritt. Beleg1 Längere Arbeitszeiten Kürzere Rentenzeit Erstmals voll betroffen ist der Jahrgang 1963: Renteneintritt mit 67 Erstmals betroffen vom Stufenplan: Jahrgang 1947 Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 15
Erfordernisse zur Rentensicherung Alle Erträge ins Solidarsystem (34:00-37:25) Für eine solidarische Erwerbstätigenversicherung Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung beides muss realisierbar sein Betriebsrenten für alle Rente mit 67 (wird?) Abgeschafft - flexiblen Ausstieg vor und bis 65 ermöglichen! Intakter Arbeitsmarkt mit gerechter Entlohnung - Voraussetzung für eine intakte Rente Auswirkungen des Anstiegs: Leistungsnachfrage Durch den Fortgang der Altersarmut, immer weniger monetäre Ressourcen bei den Pflegenachfragern unzureichende Absicherung der Leistungsfinanzierung und einer ausreichenden Qualitätssicherung. Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 16
Der aktive Rentner Erkenntnisse eines alten Mannes Entwicklungen_SGB XI, SGB V, SGB VI 17