Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

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Transkript:

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen AGV Rheintal Rebstein, Claudia Nef Leiterin (KIG), Amt für Soziales Departement des Innern

Kantonales Integrationsprogramm KIP 2014-2017 Programmvereinbarungen des Bundes mit den Kantonen 26 Programme (KIP St.Gallen auf www.integration.sg.ch) Verbindliche Ziele Gesamt 115 Mio. Franken / Kanton St.Gallen 10 Mio. Franken Seite 2

Asylverfahren Zahlen Bund (SEM) Seite 3

Asylverfahren Zahlen Bund (SEM) Seite 4

Asylverfahren Zahlen Bund (SEM) Asylgesuche schweizweit 1. Quartal 2016 8315 (+3826) Wichtigste Herkunftsländer im März 2016: Eritrea 227 (+46) Afghanistan 166 (-485) Sri Lanka 146 (+3) Gambia 143 (+26) Irak 143 (-78) Syrien 142 (-103) Zahlen in Klammern gegenüber Vorjahresquartal (1. Quartal 2015) Seite 5

Personen aus dem Asylbereich in der Region Rheintal Personen mit N-Ausweis 127 (Asylsuchende) Personen mit F-Ausweis 170 (vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen) Personen mit B-Ausweis 149 (anerkannte Flüchtlinge) Stand 31. März 2016 Seite 6

Entscheid mit Bleiberecht Asylverfahren Asylverfahren Ausweise Finanzströme Ausweis Status Bundesmittel N Asylsuchende Person Globalpauschale (Sozialhilfe) B Anerkannter Flüchtling Globalpauschale; 5 Jahre lang ab Einreise CH Integrationspauschale; einmalig F F Vorläufig aufgenommener Flüchtling Vorläufig aufgenommene Person Globalpauschale; 7 Jahre lang ab Einreise CH Integrationspauschale; einmalig Globalpauschale; 7 Jahre lang ab Einreise CH Integrationspauschale; einmalig Seite 7

Sozialhilfe und Kosten; schweizweite Übersicht Seite 8

Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden Personen mit Ausweisen N, F, B: Personen mit Aufenthalt in den kantonalen Zentren: Zuständigkeit Migrationsamt Personen mit Wohnsitz in einer Gemeinde: Zuständigkeit Wohnsitzgemeinde (wird damit zur fallführenden Stelle) Seite 9

Schnittstellen von Kanton und Gemeinden Mit dem Bleiberecht (Entscheid Bund) beginnt die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Gemeinden melden die Personen bei der zuständigen REPAS an. Die REPAS führt eine Potentialabklärung durch, welche in einen individuellen Integrationsplan zuhanden der Gemeinde mündet. Die Gemeinden leiten die empfohlenen Massnahmen ein und bezahlen die Rechnungen. Das KIG refinanziert den Gemeinden die Massnahmen über die Integrationspauschale. Das KIG ist zuständig für die Qualitätssicherung der Massnahmen, die Effektivität bezüglich Zielerreichung und die Koordination der Angebote. Seite 10

Massnahmen für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt Deutschkurse Qualifizierungs- und Einsatzprogramme (2. Arbeitsmarkt) Arbeitstraining, Coaching, Bewerbungstraining,. REPAS-Praktikum Nähere Ausführungen dazu durch Petra Adelli Bildungsmassnahmen Integrationskurse (für 15- bis 21-Jährige) Vorlehre Andere Bildungsangebote Seite 11

Ausblick 2017 Auf Kantonsebene Erprobung Teillohnmodell: Möglichkeit für Arbeitgebende, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene unter gewissen Bedingungen zu einem tieferen als dem branchenüblichen Lohn anzustellen. Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für den Stellenantritt von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Intensivierung der interdepartementalen Zusammenarbeit. Auf Bundesebene Einführung eines einfachen Meldeverfahrens statt eines Bewilligungsverfahrens für den Stellenantritt von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen Abschaffung der Sonderabgabepflicht (für vorläufig aufgenommene Personen) Seite 12

Kontakt / Auskünfte Amt für Soziales KIG Claudia Nef Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229 39 22 c.nef@sg.ch / info.kig@sg.ch www.integration.sg.ch Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 13

Asylverfahren Seite 14