Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer wird gefördert? Schülerinnen und Schüler aus Familien, die sich gut in die Schulgemeinschaft integrieren und die Anliegen der Schule positiv aufnehmen und mittragen; sich im Schulleben in besonderer Weise einsetzen bzw. einsetzen wollen; in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen aufwachsen; engagiert lernen und bereit sind, konkret Verantwortung zu übernehmen 3. Wie kann man sich bewerben? Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind zu richten an die begemann gemeinnützige GmbH, Bäckerstraße 56, 81241 München und müssen enthalten: Ein Bewerbungsschreiben der Eltern mit Begründung (nur Erst-, Neuantrag) Die beiden letzten Schulzeugnisse (nur Erst-, Neuantrag) Empfehlungsschreiben Dritter zum besonderen Engagement der Schülerin/des Schülers (nur Erst-, Neuantrag) Eine Selbstauskunft zum Familieneinkommen mit Belegen Förderungen von dritter Seite (z.b. von staatl. Stellen) haben Vorrang vor einem Stipendium. 4. Wie hoch ist das Stipendium? Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, sowie nach dem zur Verfügung stehenden Budget des Trägers. Das Stipendium kann zwischen 10% und 50% des jeweils fälligen Schulgeldes betragen.
5. Für welchen Zeitraum wird das Stipendium gewährt? Das Stipendium wird ab September auf Jahresfrist vergeben und kann jährlich auf Antrag neu gewährt werden. Es endet also nach dem Zeitraum für den es erteilt wurde, spätestens jedoch mit dem Ausscheiden aus der Schule bzw. mit der Beendigung des Schulvertrages. 6. Wie und wann findet die Auswahl statt? Über die Aufnahme entscheidet ein Gremium des Schulträgers, das besetzt ist aus je einem Vertreter der Gesellschafter der begemann gemeinnützige GmbH, der jeweiligen Schulleitung und einer dritten berufenen schulunabhängigen Person. Das Gremium tritt in der Regel im Mai zusammen. Neu- und Verlängerungsanträge müssen daher bis zum 31. März vollständig vorliegen. Stipendienzusagen werden bis spätestens 15. Juni mitgeteilt. München, den 01. Februar 2014
Bewerbung um ein Stipendium der Realschule Gut Warnberg der begemann gemeinnützige GmbH für das nächste Schuljahr Name: Schüler/-in Vorname: Schüler/-in Geburtstag Straße PLZ, Ort Schule, Klasse derzeitig Von den erforderlichen Unterlagen sind beigefügt: Bewerbungsschreiben der Eltern mit Begründung (nur Erst-, Neuantrag) Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre (nur Erst-, Neuantrag) Empfehlungsschreiben Dritter zum besonderen Engagement des Schülers / der Schülerin (nur Erst-, Neuantrag) Selbstauskunft zum Familieneinkommen (s. Formblatt) 2 aktuelle Einkommens/Lohnsteuerbescheide bzw. Jahresabschlüsse (als aktuell gelten beide Jahre vor dem Antragsjahr) 2 aktuelle Kopien der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (als aktuell gelten beide Jahre vor dem Antragsjahr) 2 aktuelle Kopien der Kapitaleinkünfte-Bescheinigung der Bank (als aktuell gelten beide Jahre vor dem Antragsjahr) Bei unvollständigen oder nicht fristgerecht eingegangenen Unterlagen kann der Stipendienantrag leider nicht bearbeitet werden! Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r bzw. Schüler/in bei Volljährigkeit
Selbstauskunft zum Familieneinkommen Nachname, Vorname (Schüler/in) Geburtsdatum Nachname, Vorname (Geschwisterkind) Geburtsdatum Nachname, Vorname (Geschwisterkind) Geburtsdatum Nachname, Vorname (Geschwisterkind ) Geburtsdatum Hat sich Ihr Einkommen, ausgehend von heute, in den letzten zwei Jahren um mehr als 5% erhöht? ja nein FAMILIENEINKOMMEN a) Jahresgesamteinkommen im lfd. Kalenderjahr Nettoeinkommen des Vaters Nettoeinkommen der Mutter Beruf des Vaters Beruf der Mutter b) Sonstige zusätzliche Familieneinkünfte bzw. Gesamteinkünfte (jährlich) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Vermögen, Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Renten, Sonstiges (bitte ausführen)
c) Privatvermögen Immobilienbesitz < 200.000 < 500.000 > 500.000 kein Besitz Geldanlagen (Bank, Wertpapiere, etc.) < 50.000 < 100.000 < 200.000 > 200.000 AUSSERORDENTLICHE BELASTUNGEN der Familie (z.b. Pfändungen, ), die in keinem Zusammenhang zu einer Vermögensbildung stehen (jährlich) Der Schulbesuch des Schülers/der Schülerin wird noch von dritter Seite in Höhe von (Ausbildungsbeihilfen, Eingliederungshilfen, Stipendien, o. ä.) gefördert. Der Schulbesuch der Geschwister wird noch von dritter Seite in Höhe von (Ausbildungsbeihilfen, Eingliederungshilfen, Stipendien, o. ä.) gefördert. Aussagekräftige Belege zu den gemachten Angaben liegen bei. Wir versichern, dass unsere Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner Verhältnisse, über die in dieser Erklärung Angaben gemacht wurden, unverzüglich der begemann gemeinnützige GmbH schriftlich mitzuteilen. Ein Zahlungsverzug beim eigenen Anteil am Schulgeld kann zum sofortigen Verlust des Stipendiums führen. Ort, Datum Unterschrift des Vaters Unterschrift der Mutter