Omnibusunternehmer. I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

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Transkript:

Stand: April 2018 Omnibusunternehmer (Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs) I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei der Beförderung von Berufstätigen zu und von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). Für die Erteilung der Genehmigungen sind landesrechtlich unterschiedliche Behörden zuständig. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1 II. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die fachliche Eignung des Unternehmens in Person des Verkehrsleiters (Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürlich Person), das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach 90 01 55 I 99104 Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel. 0361 3484-0 Fax 0361 3485-950 E-Mail: info@erfurt.ihk.de Internet: www.erfurt.ihk.de

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Um die Anforderungen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, im Verlauf des Geschäftsjahres seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Zu diesem Zweck weist das Unternehmen anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nach, dass es jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9.000 für das erste genutzte Fahrzeug und 5.000 für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Der Nachweis kann durch eine standardisierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden, die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. Zudem können die Genehmigungsbehörden weitere Unterlagen, wie Bescheinigungen in Steuersachen der Finanzämter oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern. 2. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit ist sowohl von dem Unternehmer selbst als auch vom Verkehrsleiter nachzuweisen, sofern der Unternehmer nicht auch gleichzeitig der Verkehrsleiter ist. Der Genehmigungsbehörde sind entsprechende Dokumente vorzulegen, u.a. ein behördliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung Fachlich geeignet ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind. Die prüfungsrelevanten Sachgebiete sind vorgegeben durch den Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/ 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt grundsätzlich durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Alternativ zur schriftlichen Fachkundeprüfung ist eine Übergangsregelung zur Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit vorgesehen. Demnach kann die fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr auch durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4.Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt werden sein. 2/10

Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der zuständigen IHK zu stellen sowie aussagekräftige Unterlagen vorzulegen. Gleichwertige Abschlussprüfungen Aktuell gibt es in Deutschland keinen Hochschul-, Fachschul- oder auch Berufsabschluss, der die Kenntnisse der Sachgebiete gemäß EG-VO 1071/ 2009 vollständig abdeckt. Alle aus der bisher geltenden nationalen Berufszugangs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, sofern Sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies sind: Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin; Betriebswirt/ Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen; Diplombetriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Betriebswirt/ in im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik der FH Heilbronn; Diplom-Verkehrswirtschaftler/in an der TU Dresden; Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung (Umschreibung) aus. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer-Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00. Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei zweistündigen schriftlichen und ggf. einem ergänzenden halbstündigen mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: A. Bürgerliches Recht (Vertragsgestaltung, Beförderungsbedingungen, Reklamation), B. Handelsrecht (Verpflichtung der Kaufleute, Rechtsformen), C. Sozialecht (Arbeitnehmervertretungen, soziale Sicherheit, Arbeitsverträge, Lenk-/Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Berufskraftfahrer-Qualifizierung), D. Steuerrecht (Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommenssteuer, Verkehrswegeabgaben), E. Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens (Zahlungsmittel, Kreditformen, Bilanz, Betriebsergebnis, Kostenrechnung, Budget, Personaleinsatz, Marketing, Versicherungen, Telematik, Rechnungserstellung, Tarife und Preisbildung), F. Marktzugang (Genehmigungen, Auftragsvergabe, Kontrollen, Berufszugang, Unternehmensgründung, Erstellen erforderlicher Schriftstücke, Kontrolle und Aufbewahren der Beförderungspapiere, Ordnung der Personenverkehrsmärkte, Verkehrsdienste und pläne), 3/10

G. Normen und technische Vorschriften (Fahrzeugabmessungen, Gewichte, Fahrzeugauswahl, Betriebserlaubnis, Zulassung, Immissionsschutz, Wartung), H. Straßenverkehrssicherheit, Verhalten bei Unfällen, Ladungssicherung, Straßengeogafie). Anmeldung zur Prüfung Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. 4/10

Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin: Der Omnibusunternehmer Leitfaden für die Fachkundeprüfung mit Prüfungstest und Musterfallstudie Von Johannes Krems, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrichvogel-shop.de Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Omnibusverkehr Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK Verkehrsverlag HeMa e.k. Ruhehorststr. 37, 46244 Bottrop www.verkehrsverlag-hema.de BOKraft Kommentar: Betrieb von Omnibus, Obus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrichvogel-shop.de Handbuch Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz, Durchführungsverordnungen, Nebengesetze- und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften von Horst Krämer, Verkehrsverlag J. Fischer, Corneliusstr. 49,40215 Düsseldorf, www.verkehrsverlag-fischer.de Rechnen im Verkehrsgewerbe Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München www.heinrich-vogel-shop.de Online-Lernplattform Folgende Online-Lernplattform ist uns bekannt: AVB Seminare, Lübbecke, Tel. 05741 2399124 www.avb-seminare.de 5/10

Schulungsveranstalter Die in der Anlage 2 aufgeführten Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Existenzgründung und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel. 0361 3484-203 Fax 0361 3485-975 E-Mail: ludwig@erfurt.ihk.de Steffen Schulze Abteilungsleiter Existenzgründung/ Unternehmensförderung Tel. 0361 3484-210 Fax 0361 3485-975 E-Mail: schulze@erfurt.ihk.de 6/10

Zuständige Landesbehörde für die Erteilung einer Genehmigung für den Omnibusverkehr: Anlage 1 Thüringer Landesverwaltungsamt/ Abteilung Wirtschaft und Gesundheit Referat 520 Weimarplatz 4 99423 Weimar 0361-37 737 411 0361-37 737 439 Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW: Behörde Landeshauptstadt Erfurt Bürgeramt Gewerbe- u. Aufsichtsangelegenheiten Bürgermeister-Wagner-Str. 1 99084 Erfurt Stadtverwaltung Eisenach Straßenverkehrsabteilung E.-Thälmann-Str. 74 99817 Eisenach Stadt Weimar Straßenverkehrsbehörde Schwanseestr. 17 99421 Weimar Landkreis Eichsfeld Rechts- u. Ordnungsamt Friedensplatz 8 37308 Heiligenstadt Landratsamt Gotha Straßenverkehrsamt 18.-März.-Str. 50 99867 Gotha Landratsamt Kyffhäuserkreis Straßenverkehrsbehörde Markt 8 99706 Sondershausen Landratsamt Nordhausen FB Recht und Ordnung Untere Verkehrsbehörde Behringstr. 3 99734 Nordhausen Landratsamt Sömmerda Straßenverkehrsamt Wielandstr. 4 99610 Sömmerda Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Verkehr u. Fahrerlaubniswesen Bonatstraße 50 99974 Mühlhausen Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Landratsamt Weimarer Land Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon 0361-6 55 7825 03691-6 76 6 44 03643-7 62 3 83 03606-6 50 3610 03621-2 14 585 03632-7 41 1 83 03631-9 11 721 03634-3 54 7 13 03601-80 17 21 03695-6 16 1 32 03644-5 40 7 04 7/10

Schulungsveranstalter Anlage 2 AKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. Verkehrssicherheit Carl-Zeiss-Str. 43 99097 Erfurt ABV - Ausbildung Verkehrsleiter & Betriebsleiter Werner Jörrn-Martens Hellerweg 54 32052 Herford Bildungsinstitut f. d. Verkehrsgewerbe Carlo Canciani Fingerhutstr. 35 99092 Erfurt-Marbach Tel. 0361-417 24 58 Fax 0361-417 24 59 e-mail: a.team@jetzweb.de www.a-team-erfurt.de Tel. 05741-2397200 E-Mail: info@avb-seminare.de www.avb-seminare.de Tel. 0361-6 02 48 09 Mobil: 0171-4 06 91 99 Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr. 84 99084 Erfurt sowie Camburger Str. 5, 99091 Erfurt Dippel & Herold Verkehrsseminare Roland Dippel + Volker Herold GbR Sophienstr. 1 34117 Kassel (Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort) EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49 (Gewerbegebiet) 99109 Erfurt-Kerspleben Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b 53547 Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk) GBK Rudolf Keil e.k. Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter- & Personenbeförderungsverkehr Hauptstr. 21 26197 Großenkneten GGSG Gefahrgutservice Gunzenheimer Schulgasse 4 98743 Gräfenthal (Die Lehrgänge finden in 99867 Gotha, Mühlhäuser Str. 9 statt) Tel. 0561-820 74 72 Fax:0561 529 78 79 e-mail: info@verkehrsschulekassel.de e-mail: kontakt@dippelund herold.de www.verkehrsschule-kassel.de Tel. 036203-9567-0 Fax: 036203-9567-11 e-mail: info@trafoier.de www.trafoier.de Tel. 02644-4063334 Fax: 02644-4063216 Mobil: 0170-8722110 www.fachschule-naumann.de e-mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de Tel. 04435-3 88 050 Fax 04435-970 892 e-mail: info@gbk-unternehmensberatung.eu www.gbk-unternehmensberatung.eu Tel. 036703 81339 Fax:036703-81339 Mobil: 0174-3049138 www.ggsg.de e-mail: gunzenheimer@ggsg.de 8/10

Verkehrsseminare HeMa Reiffstr. 2 a 45659 Recklinghausen (Schulungen bundesweit) K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbh Ausbildungsstätte Buchenwaldplatz 5 99423 Weimar Leo`s Fahrschule Espachstr.6 a 99094 Erfurt Hans-O. Siemers -qualifizierte Einzelschulungen- Drosselweg 6 34260 Kaufungen SVG Regionalzentrum Erfurt In der Langen Else 2 99098 Erfurt (GVZl) Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße 2-6 98544 Zella-Mehlis VAE VerkehrsAusbildung Eichhorn Am Köhlersgehäu 6 98544 Zella-Mehlis Verkehrsausbildung Kosching Karl-Liebknecht-Str. 14 04668 Grimma Nerchau verkehrsseminare marbs e.k. Frau Ellen Marbs Kreßbacher Str. 5 74117 Bad Friedrichshall (Schulungen bundesweit) WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbh Erfurt Binderslebener Landstr. 31 99092 Erfurt Tel. 0800 8080 103 (kostenfrei) Fax: 02361 65 809 21 e-mail: info@verkehrsseminare-hema.de www.verkehrsseminare-hema.de Tel. 03643-5 056 33 Fax 03641-82 68 16 (Fax =Geschäftsstelle 07743 Jena, Sophienstr. 53) Tel. 0361 22 50 959 Fax: 0361 22 50 959 e-mail: leos-fs@gmx.de www.leos-fahrschule.de Tel. 05605 9289666 Fax: 05605-926956 e-mail: h.o.siemers@t-online.de Tel.: 0361-44 22 55-0 Fax: 0361-44 22 515 e-mail: teuchert@svg-dresden.de Tel.: 03682 46 40 50 Fax: 03682 46 40 533 www.verkehrsakademie.de e-mail: zella-mehlis @verkehrsakademie.de Tel.: 03682 47 77 380 Mobil: 0171 320 37 85 e-mail: info@vae-gmbh.de www.vae-gmbh.de Tel. 034382 41317 o. 40329 Fax: 034382 40838 e-mail: u.koschnig@t-online.de www.verkehrsausbildungkoschnig.de Tel. : 0800-0561 561 e-mail: info@verkehrsseminare.com www.verkehrsseminare.com Tel. 0361.2 20 22 0 Fax 0361-2 20 22 10 e-mai: WHW-Verkehrsbildung@t-online.de http://www.whw-erfurt.de 9/10

Fax 0361/ 34 85 975 An die Industrie- und Handelskammer Erfurt Abteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach 900155 99104 Erfurt Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens, ausgenommen der Verkehr mit Taxen und Mietwagen Name:... Geburtsdatum:... PLZ:... Vorname:... Geburtsort:... Wohnort:... Strasse:... Telefon...Fax... Ich bitte, mich frühestens ab... für einen Prüfungstermin vorzumerken. Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt. Datum: Unterschrift: 10/10