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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Tropenhaus Wolhusen (THW) Vertragsgegenstand Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des THW und gelten ab 1. Dezember 2017. Preise Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer. Optionsfrist Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich das THW das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen. Wo nicht anders vereinbart, beläuft sich die Optionsfrist auf 2 Wochen. Offerten Die Annahmefrist für Offerten beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das THW nicht mehr an die Offerte gebunden. Das THW behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten. Reservationsbestätigung Die Reservation von Räumen und Banketten sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des THW per Mail oder per Post an den Besteller für beide Seiten bindend. Abgemachte Daten und Zeiten sind verbindlich. Nutzungsdauer von Räumlichkeiten Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann das THW jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen. Mitbringen von Speisen und Getränken Konsumationsleistungen sind ausschliesslich über die Gastronomie Tropenhaus Wolhusen zu beziehen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem THW. 1

Annullationen und Umbuchungen Absagen von Veranstaltungen, sowie sämtliche Änderungen der bereits bestätigten Leistungen müssen so früh als möglich und schriftlich erfolgen. B ei Absagen gelten folgende Stornierungskosten: Für Individualangebote-/Reservationen 1-9 Personen: (Events, Workshops, spezielle Arrangements, Tête-à-tête) Bis 7 Tage vor dem Anlass Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Materiallieferungen, Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt. 6 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen, Workshops & Eventpackage) Für Bankett- und Gruppenreservationen ab 10 Personen Bis 14 Tage vor dem Anlass Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Materiallieferungen, Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt. 13 bis 7 Tage vor dem Anlass 25% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen & Eventpackage) 6 bis 3 Tage vor dem Anlass: 50% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen & Eventpackage) 2 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen & Eventpackage) Für Bankett- und Gruppenreservationen ab 30 Personen und Exklusiv-Reservationen Bis 45 Tage vor dem Anlass: Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Materiallieferungen, Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt. 44 bis 30 Tage vor dem Anlass 25% des bestätigten Angebotes 29 bis 15 Tage vor dem Anlass 50% des bestätigten Angebotes 14 bis 8 Tage vor dem Anlass: 75% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen & Pauschale) 7 bis 0 Tage vor dem Anlass: 100% des bestätigten Angebotes (Gastronomie, Raummiete, Führungen & Pauschale) 2

Wurde bei Bankettveranstaltungen noch keine Leistung definiert, so wird von einem Basisbetrag von CHF 60.00 pro Person ausgegangen. Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation. Wird ein Anlass verschoben, ist eine nachträgliche Annullation nicht mehr möglich. Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt. Teilnehmeranzahl Gruppen 1-29 Personen Die bis ein Werktag (24 Stunden) vor dem Anlass gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und dient als Verrechnungsgrundlage. Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 10% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmeranzahl, werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer höheren als der definitiv gemeldeten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt. Teilnehmeranzahl Gruppen ab 30 Personen Die bis zwei Werktage (48 Stunden) vor dem Anlass gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und dient als Verrechnungsgrundlage. Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 5% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmeranzahl, werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer höheren als der definitiv gemeldeten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt. Rücktritt durch THW Hat das THW begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Betriebes gefährden kann, oder wurden die Anzahlungsmodalitäten durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist das THW berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Das THW kann zudem die Reservationsvereinbarung ohne Angabe eines Grundes spätestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Anl ass entschädigungslos auflösen. In beiden Fällen wird eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet. Schadenersatzansprüche gegen das THW kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen. Verlängerungen Abendveranstaltungen enden mit der offiziellen Polizeistunde um 00.30 Uhr. Bei Verlängerung der Veranstaltung über diese festgelegte Zeit, wird dem Veranstalter eine Verlängerungsgebühr verrechnet. 3

Zapfengeld Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem THW. Falls eigene W eine, Spirituosen, Torten etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld oder Servicepauschale zur Deckung der Gemeinkosten zusammen mit der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Menü-/Getränkeanpassungen Dem THW bleibt es vorbehalten, Menüanpassungen und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen. Werbung Anzeigen in den Medien mit Hinweis auf eine Veranstaltung im THW bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das THW. Dekoration/Blumen Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist bewilligungspflichtig, u.a. auch aus feuerpolizeilichen Gründen. Allfällige Schäden beim Festmachen usw. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Feuerpolizeiliche Regelungen Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen einzuhalten, insbesondere das Freihalten der Fluchtwege und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt. Versicherung Das THW ist grundsätzlich nicht haftbar für Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem gebuchten Anlass entstehen. Die Parteien haften einander für allfällige Schäden lediglich in Fällen von Absicht oder Grobfahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich ausgeschlossen. Zahlungsbedingungen Das THW ist berechtigt zur Sicherstellung der Buchung eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung verlangt, ist diese bis zum angegebenen Verfalldatum zu leisten, ansonsten ist die Buchung hinfällig. Im Anschluss an Ihren Anlass erhalten Sie eine Gesamtrechnung für die beanspruchten Leistungen, die vor Ort oder innert 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist. 4

WEBSHOP TROPENHAUS WOLHUSEN Webshop-Bestellungen Die Bestellung, inklusiv Auftrag für den Versand der bestellten Ware, gilt als aufgegeben und der Bestellauftrag als angenommen, sobald der Kunde per Internet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Taste "AGB akzeptieren" akzeptiert hat sowie die Bestellung ausgelöst hat. Preise und Zahlungsbedingungen Webshop Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Dasselbe gilt für die unten angeführten Liefergebühren. Das THW behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Solche Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits bestellte Ware. Die Zahlung der bestellten Ware durch den Kunden erfolgt entweder per Rechnung oder über die von ihm gewählte Kreditkart e indem er den Betrag über Internet im dafür vorgesehenen Eingabefenster zur Zahlung freigibt. Das THW behält sich in einzelnen Fällen vor, nach dem Eingang der Bestellung eine Bezahlung gegen Vorauskasse zu verlangen. Liefergebühren Webshop Bei einem Einkaufswert bis CHF 99.95 verrechnen wir: CHF 9.00 Bei einem Einkaufswert ab CHF 100.00: Gratislieferung Expresszuschlag (für Lieferungen innerhalb 2 Werktagen) CHF 5.00 Liefergebühren Gutscheine Bei einem Bestellwert bis CHF 99.95 verrechnen wir CHF 5.00. Ab einem Bestellwert von CHF 100.00 entfällt die Liefergebühr. Wird zusammen mit einem Gutschein zusätzlich mind. ein anderes Produkt bestellt gelten die üblichen Liefergebühren (siehe oben) Webshop Lieferung Das Liefergebiet umfasst die ganze Schweiz und Liechtenstein. Die bestellte Ware wird an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert. Die Lieferung erfolgt innerhalb 3-7 Arbeitstagen. Falls die Ware früher (innerhalb 2 Tagen) benötigt wird, verrechnen wir Ihnen einen Expresszuschlag. Das THW kann im Falle eines Verlustes oder Diebstahls die Haftung nicht übernehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf Grund von unregelmässigen Rohstoffernten ein Produkt nur verzögert oder gar nicht ausgeliefert werden kann. Das THW übernimmt keine Haftung für Folgeschäden auf Grund von Lieferverzug. Bei Bestellung mit der Lieferoption Abgeholt entfällt die Liefergebühr komplett. 5

Geschenke Bei W ebshop-bestellungen von über 20 Stk. Geschenkartikeln kann - je nach Verfügbarkeit und Arbeitsaufwand die Lieferfrist über die übliche Dauer von 3 7 Werktagen überschritten werden. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Verbindung setzten und Sie entsprechend informieren. Eine Expresslieferung ist bei Geschenkartikeln nicht möglich. Gewährleistung Grundsätzlich verpflichtet sich das THW nur qualitativ einwandfreie Produkte, auf anzubieten sowie korrekte Informationen der zum Verkauf stehenden Produkte zu publizieren. Wurde falsche oder schadhafte Ware geliefert, hat der Kunde dem THW innert drei Arbeitstagen ab Ablieferung, per E-Mail an webshop@tropenhaus-wolhusen.ch oder per Post den Mangel mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung rechtzeitig, wird die betreffende Ware auf Kosten vom THW zurückgenommen und so schnell als möglich korrekt erneut an den Kunden geliefert. Falls die ursprünglich bestellte W are nicht mehr lieferbar ist, werden dem Kunden Kaufpreis und Versandkosten (für den Fall, dass der Kunde nur die zurückgenommenen Produkte bestellt hat) zurückerstattet. Obliegenheiten des Kunden Der Kunde garantiert, dass er gemäss geltendem Recht zum Vertragsabschluss autorisiert ist. Es obliegt dem Kunden, die korrekte Lieferadresse einzugeben. Der Kunde hat die Lieferung spätestens innert drei Arbeitstagen zu prüfen. Schadhafte/falsche Liefergegenstände sind für die Rückgabe zur Verfügung vom THW zu halten. Der Kunde autorisiert das THW ausdrücklich, die eingegebenen Bestelldaten für Werbezwecke zu verwenden. Die Weitergabe der Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde autorisiert das THW Kopien und elektronische Aufnahmen jeglicher Transaktionen für deren Nachweis anzulegen. Immaterialgüterrecht Der Kunde anerkennt, dass alle mit der Webseite "www.tropenhaus -wolhusen.ch" zusammenhängenden immateriellen Rechte an Namen/Bezeichnungen, Designs, Konzepten und Software, unabhängig von deren spezialrechtlichen Schützbarkeit, im alleinigen Eigentum des THW stehen. Datenschutz Die Übermittlung aller Kreditkartendaten erfolgt über die zertifizierte SSL -Technologie (Verschlüsselungstechnologie) und Secure E-Commerce. Die Kreditkartennummer des Kunden ist also stets geschützt und wird für Dritte unlesbar übertragen. 6

Anwendbares Recht / Gerichtsstand Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Wolhusen. Schlussbestimmungen Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit. Gültigkeit Diese AGBs können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. 01.12.2017 Tropenhaus Wolhusen, (THW) 7