Der Minister 16. WAHLPERIODE

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Transkript:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen. 419 Oüsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Dr. Ingo Wolf MdL Platz des Landtages 1 4221 Düsseldorf nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags -Referat I 1-4221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3245 - A14 - Seite 1 von 1 Aktenzeichen 442 -IV. 65 bei Antwort bille angeben Bearbeiterin: Frau Or. Schwarz Telefon: 211 8792-537 Schriftlicher Bericht zum Thema "Strafvollzug in Nordrhein Westfalen vor dem Kollaps - Rot-Grün muss belastbares Konzept für die Zukunft des Strafvollzuges vorlegen und nicht willkürlich Haftplätze abbauen" Anlage 1 Bericht (6fach) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich Ihnen den in der Rechtsausschusssitzung vom 26. August 215 erbetenen schriftlichen Bericht zu dem im Betreff genannten Themengebiet. Mit freundlic Thomas Kutschaty Oienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 4 4212 Oüsseldorf Telefon: 211 8792- Telefax: 211 8792-456 poststelle@jm nrw de www.justiz.nrw.de

442-IV.65 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 46. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. August 215 Schriftlicher Bericht zu TOP 3: "Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen vor dem Kollaps - Rot-Grün muss belastbares Konzept für die Zukunft des Strafvollzuges vorlegen und nicht willkürlich Haftplätze abbauen"

I. Im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms (JVMoP) entstehen 2.748 Haftplätze. nach neuestem Vollzugsstandard. Zu jedem Zeitpunkt der Umsetzung dieses Programms muss eine ausreichende Haftplatzkapazität gewährleistet werden. A. Haftplatzkapazität Zur Ermittlung der jeweils prognostisch zur Verfügung stehenden Haftplatzkapazität und des Haftplatzbedarfes war der Aufbau eines Haftplatzmanagements auf Grundlage einer Datenbank erforderlich, in der alle wesentlichen Daten - getrennt nach Buchkreisen - erfasst und verarbeitet werden können. Buchkreise sind in den Datensystemen des Justizvollzuges vollzogene Untergliederungen nach Haftplatzarten, z. B. "MGES" - männlich, geschlossener Vollzug oder "WGES" - weiblich, geschlossener Vollzug. In den Buchkreisen des geschlossenen Männer- und Frauenvollzuges (Erwachsene und Jugendliche) war zunächst (Ebene 1) die tatsächliche regelmäßige Haftplatzkapazität zu ermitteln. Hierzu sind ausgehend von der festgesetzten Belegungsfähigkeit der Anstalten einheitliche Parameter für die Erfassung von Haftplätzen festgelegt worden, um insbesondere die Zählung von Transportzellen, Schlichtzellen u. a. zu vereinheitlichen und den tatsächlichen Umfang von Nutzungsänderungen festzustellen. Vollzugliche Nutzungserwägungen (z. B. Umwidmungen, zusätzliche Transportzellen, Nachbarräume von verstärkt gesicherten Hafträumen etc.) sind abgewogen und voraussichtlich dauerhafte Änderungen kapazitätsmindernd bei der Ermittlung der. Haftplatzkapazität von der festgesetzten Belegungsfähigkeit der Anstalten abgezogen worden (Haftplatzkorrekturen). Gewöhnliche kameraüberwachte Haftplätze (nicht besonders gesicherte Hafträume ohne gefährdende Gegenstände) sowie Räume mit nur vorübergehender Nutzungsänderung (z. B. kurzzeitige Umwidmung von Hafträumen während Baumaßnahmen) sind hingegen "mitgezählt" worden. Mit Blick auf die ständigen Veränderungen der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit von Hafträumen ist von dem Ist-Bestand ein Sicherheitsabschlag von 5 Haftplätzen im geschlossenen Männervollzug, von drei Haftplätzen im geschlossenen Frauenvollzug und von sieben Haftplätzen im geschlossenen männlichen Jugendvollzug in Abzug gebracht worden (entspricht einer Quote von,45 % der Gesamthaftplätze). 2

Die vorgenommenen Abzüge im zusammenfassenden Überblick: MGES WGES WJGES MJGES Festgesetzte Belegungsfähigkeit 11.278 687 79 1.567 - Haftplatzkorrekturen 175 5 6 5 - Sicherheitsabschlag 5 3 7 = Haftplatzkapazität zum 1.9.215 11.53 679 73 1.555 Tabelle 1 Noch nicht eingetretene, aber vorhersehbare dauerhafte Änderungen der Haftplatzkapazität sind ergebniswirksam mit dem jeweils geplanten Abschlusstermin der jeweiligen Maßnahme erfasst worden. Dabei sind bis ca. 22 insbesondere folgende Änderungen absehbar und eingepflegt worden: JVA Baumaßnahme Veränderung Aachen Umwandlung der Plätze der SV in Aachen nach Fertigstellung der SV in Werl + 67 Werl Umwandlung der Plätze der SV nach Fertigstellung der SV in Werl + 57 Rheinbach Fertigstellung der Baumaßnahme (mit Zuwachs um 71 Haftplätze) + 71 Siegburg Fertigstellung der Baumaßnahme (mit Verlust von 2 Haftplätzen) - 2 Geldern Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen +/- Tabelle 2 Summe 175 Dauerhafte Veränderungen der Haftplatzkapazität geben Anlass, auch die (haushaltsrelevante) festgesetzte Belegungsfähigkeit der betroffenen Anstalten anzupassen. Künftig wird die festgesetzte Belegungsfähigkeit regelmäßig zu bestimmten Stichtagen, erstmals zum 1. Januar 216 nach der Schließung der Zweiganstalten, aktualisiert werden. Während die festgesetzte Belegungsfähigkeit der Anstalten eine relativ starre Größe bildet, verändert sich die Haftplatzkapazität durch kurzzeitige Haftplatzausfälle (kleinere Baumaßnahmen, Vandalisml,Js, techni che Defekte pp.) ständig. Diese kurzzeiligen Ausfälle werden in der Datenbank ebenfalls (außer sog. Tagesbaustellen) zur Ermittlung der Haftplatzkapazität erfasst, geben aber aufgrund ihres vorübergehenden Charakters keinen Anlass zu einer Änderung der festgesetzten Belegungsfähigkeit (Ebene 2). Zur Erfassung aller dauerhaften und kurzzeitigen Änderungen der Haftplatzkapazität pflegen die Anstalten die relevanten Daten monatlich in eine Datenmaske ein. Die Daten werden auf inhaltliche Konsistenz geprüft und danach in die im Justizministerium entwickelte Datenbank eingepflegt. Insbesondere Baudaten unterliegen in der zeitlichen Planung erheblichen Schwankungen, so dass eine laufende Fortschreibung der Daten vorzunehmen ist. Die reguläre Nutzung der Datenbank zur Steuerung belegungsrelevanter Baumaßnahmen ist ab dem 1.1.216 vorgesehen. Für diesen Bericht ist die Datenbank mit dem bis zum 21.9.215 von den Haftanstalten eingepflegten Datenmaterial ausgewertet worden. 3

B. Haftplatzbedarf Der Haftplatzbedarf wird unter Berücksichtigung der Durchschnittsbelegung, einem Belegungspuffer (Abdeckung von Belegungsspitzen) und einem Baupuffer (für unvermutete Ausfälle) ermittelt. Die Durchschnittsbelegung ist (abweichend von der bisherigen Ermittlung) unter Verwendung aktueller Tagesbelegungen (Quelle: Datenauswertungszentrum) seit dem 2.9.213 (derzeit bis einschließlich 31.8.215) ermittelt worden. In den Planungen wird von einer stagnierenden Durchschnittsbelegung ausgegangen. Ein "Kapazitätszuwachs" durch fallende Belegungszahlen soll erforderlichenfalls in eine weitere Verbesserung der Einzelunterbringungsquote "investiert" werden. Da die Belegungszahlen Tagesschwankungen unterliegen, entstehen sog. Belegungstäler oder Belegungsspitzen, welche unter bzw. über dem jeweils ermittelten Durchschnittswert liegen. Zur Abdeckung der Belegungsspitzen ist ermittelt worden, an welchen Tagen der vergangenen 12 Monate mit welchem Umfang die Tagesbelegung über der Durchschnittsbelegung lag. Nach Analyse der Daten ist ermittelt worden, dass derzeit im Buchkreis MGES und MJGES (Männer, Jugend, geschlossen) über den Sicherheitsabschlag hinaus ein Belegungspuffer von 5 Haftplätzen und im Buchkreis WGES ein Belegungspuffer von 2 Haftplätzen ausreichend ist, um Belegungsspitzen abzufangen. Im Hinblick auf die Größe des Buchkreises WJGES (Frauen, Jugend, geschlossen) ist hier auf einen Belegungspuffer verzichtet worden. Um nicht planbare Haftplatzausfälle im Bedarfsfall sofort abdecken zu können, ist im geschlossenen Männervollzug außerdem ein entsprechender Baupuffer von 18 Haftplätzen (Ausfall einer großen Haftabteilung) berücksichtigt worden. Dies entspricht 1,6 % der festgesetzten Belegungsfähigkeit. Für die übrigen Buchkreise ist dieser Prozentsatz pauschal in Abzug gebracht worden. Aus diesen Überlegungen ergibt sich zum 1.9.215 folgender Haftplatzbedarf: Berechnungsgröße I Buchungskreis MGES WGES WJGES MJGES Durchschnitlsbelegung (2.9.213-31.8.215) 9.965 719 63 1.249 + Belegungspuffer 5 2 5 + Baupuffer 18 11 2 26 - Haftplatzbedarf 1.195 75 65 1.325 Tabelle 3 Die Berechnungsgrößen mit Bezug zu den Belegungsdaten (Durchschnittsbelegung und Belegungspuffer) werden monatlich analysiert. Bei dauerhaftem Anstieg der 4

Belegungszahlen (unabhängig von saisonalen Gründen) erfolgt eine Anpassung nicht nur der Durchschnittsbelegung, sondern auch des Belegungspuffers. Die saisonalen Belegungstäler sollen verstärkt genutzt werden, um planbare Baumaßnahmen zu realisieren. Der jeweilige Handlungsspielraum für Baumaßnahmen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Haftplatzbedarf und der Haftplatzkapazität. Insoweit wird auf die in der Anlage beigefügte grafische Darstellung Bezug genommen. ". Der Anspruch auf Einzelunterbringung ist Strafvollzugsgesetzes NRW auch für den Bereich flächendeckend gesetzlich normiert. Das seit In krafttreten des des Erwachsenenvollzuges Gesetz enthält neben vollzugsorganisatorischen, personen bezogene Ausnahmen, die eine Gemeinschaftsunterbringung nicht nur erlauben, sondern sogar erforderlich machen. Die nach der Anzahl der vorhandenen Hafträume ermittelte rechnerische Einzelunterbringungsquote im geschlossenen Männervollzug (Erwachsene) wird durch den Abschluss der geplanten größeren Baumaßnahmen (oben Tabe"e 2) sowie die Schließung von drei Zweiganstalten (Mönchengladbach, Coesfeld und Krefeld) von derzeit 77 % auf 78 % verbessert. Der Wegfall von 127 Einzelhaftplätzen wird durch die neu entstehenden Einzelhaftplätze in Aachen (+ 57) und Werl (+ 67 und + 42 durch Umwidmung Verwaltungsgebäude) mehr als kompensiert (+ 39): Stand: 1.9.215 Stand: 1.1.216 Gegenüberstellung JVA gesamt gemein einzeln gesamt gemein einzeln gesamt gemein einzeln Aachen 655 138 517 722 138 584 67 67 Coesfeld 42 26 16 zum 31.12.215 geschlossen -42-26 -16 Werl 779 192 587 894 28, 686 115 16 99 Krefeld 72 22 5 zum 31.12.215 geschlossen -72-22 -5 Mönchengladbach 128 67 61 zum 31.12.215 geschlossen -128-67 -61 MGES-Summe 1.676 445 1.231 1.616 346 1.27-6 -99 39 Verlust durch Schließung -242-115 -127 Gewinn durch Umwldmung 182 16 166 Tabelle 5 5

Im Gesamtzusammenhang des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms ergibt sich zwar ein Wegfall von 168 Haftplätzen (Stand: 16.5.214), es entstehen aber bis zu 279 neue Einzelhaftplätze: JVA Buch- Ist Planzahlen Stand: 31.12.213 Stand: 16.5.214 Veränderung kreis Belegung Einzel Belegung Einzel Belegung Einzel Zweiganstalten MGES 242 126-242 -126 Köln MGES 814 694 651 586-163 -18 Münster incl. PZ MG ES 528 42 64 576 112 174 Willich incl. Sotha MGES 424 328 777 7 353 372 438 Duisburg-Hamborn MG ES 243 133-243 -133 Summe MGES 2.251 1.683 2.68 1.862-183 179 Köln WGES 239 154 347 313 18 159 Dinslaken WGES 7 38-7 -38 Summe WGES 169 116 347 313 38 121 Iserlohn MJGES 24 224 22 198-2 -26 Summe MJGES 24 224 22 198-2 -26 Iserlohn WJGES 9 81 9 81 Köln WJGES 79 65-79 -65 Summe WJGES 79 65 9 81 11 16 Iserlohn MJOFF 39 33 3 27-9 -6 Iserlohn MJUEB 5 5-5 -5 Summe Sonstige 44 38 3 27-14 -11 Gesamtvolumen 2.783 2.126 2.755 2.481-168 279 Tabelle 6 (Übersicht Stand Kabinettbeschluss mit Ist-Daten Stand: 31.12.213) Noch vorhandene Unterkapazitäten im Bereich des geschlossenen Frauenvollzuges sollen spätestens durch das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm nachhaltig abgebaut werden. Entsprechend bleiben Verschiebungen zwischen den einzelnen Buchkreisen sowie geringfügige Änderungen der jeweiligen Haftplatzkapazitäten den weiteren Planungen vorbehalten. 6

111. Notgemeinschaften, die gemäß der RV d. JM v. 19. November 1976 (444- IV B. 23) als Belegung eines Haftraumes mit mehr Personen als zugelassen definiert sind, können,wie Gemeinschaftsunterbringungen aus zwingenden organisatorischen oder vollzug lichen Gründen eingerichtet werden. Zum Stichtag 7.9.215 waren in NRW keine Notgemeinschaften aus organisatorischen oder baulichen Gründen angeordnet. Nachfolgende Übersichten verdeutlichen die Gründe für die zum Stichtag 7.9.215 tatsächlich vorhanden gewesenen Notgemeinschaften: Freiheitsstrafe MGES WGES Jugend eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Gefangenen besteht 94 19 Gefangene hilfsbedürftig sind 7 die Gefangenen die gemeinsame Unterbringung beantragen 64 34 die gemeinsame Unterbringung geeignet erscheint, schädlichen Folgen der Inhaftierung entgegenzuwirken 14 Tabelle 4 a 12 Untersuchungshaft MG ES WGES Jugend eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht 139 12 Untersuchungsgefangene hilfsbedürftig sind 5 Untersuchungsgefangene eine gemeinsame Unterbringung beantragen 143 die gemeinsame Unterbringung geeignet erscheint, schädlichen Folgen der Inhaftierung entgegen zu wirken 21 Tabelle 4 b Die Erhebung erfolgte trennscharf nach Strafart (Strafhaft Erwachsene, Jugendliche; Untersuchungshaft Männer und Frauen). 7

Kumulative Darstellung der Ebenen 1 und 2 im Buchkreis MGES Anlage 11.25 -- 11. 1. 7 5 --------------------------------11.- I -- -- ------------ / -------------/, --- '-------------- ' ------ - -.:...; -::..: -;...:-::..: -;...:-...;---c-.:...: ---c-.:...: - _---c - _ - _,_' 1.5 1.25 9.5 i I I I i i i i i i I i i i i i I i, i........................ co co co co co co co '" co co '" '" '" '" '" '" '" '" '" '".............................................................................................................. <D <D <D <D <D <D <D <D,: : t!..: ';,: :5.., S! :> N Q.,:.ci..: t! '; c: :5... S! :> N c:.ci t! '; c: :5 -,,;, ci. si :> N c:.ci t!..: ';,: :5,,;, ci. si :> N cu Q. :> :> cu cu cu Q. :> :> cu cu :> cu cu,f =: cu Q. :> cu cu u.. ::;:..: ::;:..: oll Z u.. ::;:..: ::;:..: oll Z ::;:..: ::;:..: oll Z u.. ::;:..: ::;: =:..: oll Z I i i i N N N N N N N N N N N.ci t! '; c: :;.. - S! :> N :> :> '" cu,f ::;:..: ::;:..: oll Z --- Festgesetzte Belegungsfähigkeit (11.27) mit Stand 1.1.216 und mit Stand Fertigstellung Rheinbach und Siegburg (11.78) --- Tatsächliche Haftplatzkapazität (Festgesetzte Belegungsfähigkeit abzüglich Baumaßnahmen und Korrekturen) - - - - Haftplatzkapazität abzüglich Sicherheitsabschlag (5) --- Haftplatzbedarf (Durchschnittsbelegung (2.9.213-31.8.215) einschließlich ßelegungspuffer (5)) - - - - Durchschnittsbelegung (2.9.213-31.8.215) einschließlich Belegungspuffer (5) und Baupuffer (18) --- Darstellung der Belegungstäler und -spitzen (Zeitraum 1.9.214-31.8.215 in Schleife) '--_----'I Handlungsspielraum für Baumaßnahmen