Gebührenbedarfsberechnung Abfallentsorgung-

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Transkript:

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung D rucksache Nr. 1109 Stand: 23.10.2015 Gebührenbedarfsberechnung 2016 -Abfallentsorgung- 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/23.10.2015

G ebührenbedarfsberechnung 2016 für den Geschäftsbereich Abfallentsorgung 1. Voraussichtliche Erträge und Aufwendungen nach dem W irtschaftsplan 1.1 Erträge Bezeichnung Einnahmen aus Gebühren Sonst, betriebl. Erträge Ansatz 15.681.526 515.565 Summe 16.197.091 1.2 Aufwendungen Bezeichnung Ansatz Personal 4.105.245 Verbrennungsentgelte 6.776.000 sonstige Entsorgung 167.303 Abschreibungen 580.407 kalkulatorische Zinsen 178.956 Leistungsverrechnung intern 2.523.525 Interne Verwaltung/BL/Gebäudekosten 1.974.604 Leistungen Stadt 58.000 Sonstige Sachkosten Dritte 433.469 Überdeckung Rest 2013+214 ganz 600.418 Summe 16.197.091 9 0-1 0 4 /2 3.1 0.2 0 1 5

2. Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwendungen und Erträgen 2.1 Erträge Einnahmen aus Gebühren Berechnung siehe Ziffer 3. Hierin enthalten sind der Erlös (Gebührenanteil) aus dem Verkauf von Abfallsäcken und die Zusatzgebühren für Transporterschwernisse. Sonstige betriebl. Erträge Hierbei handelt es sich u.a. um die Erstattung der Kosten für die Zurverfügungstellung von Abfallbehältern und die Entsorgung des Abfalls außerhalb der Regelabfuhren (z.b. bei Sommerfesten und sonstigen Anlässen, bei denen außergewöhnlich viel Abfall anfällt, in Höhe von insgesamt 1.000 EUR, sowie die Sonderleistungen für die verschiedenen Eigenbetriebe( 16.000 EUR), sowie den Gebührenaufwand der TBS (25.665 EUR), der den Gebührenzahlern gutgeschrieben wird. Außerdem werden hier die kalkulierten Erträge aus dem Verkauf von Schrott und Elektro-Schrott in Höhe von 106.400,-- Euro ausgewiesen. Darüberhinaus erfolgt hier eine interne Verrechnung für die Beseitigung des verbotswidrig abgelagerten Mülls um die Standorte des DSD. Gemäß 6 Abs. 2 Satz 3 KAG (gültig seit dem 1.1.1999) sollen Kostenunterdeckungen (Fehlbeträge) ausgeglichen werden; Kostenüberdeckungen sind innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. 2.2 Aufwendungen Personal Der von den Technischen Betrieben Solingen ermittelte Ansatz wurde festgesetzt nach den hochgerechneten Ist-Ausgaben für das Jahr 2015 und den Prognosen zum Stellenplan 2016. Verbrennungsentgelte Es handelt sich um die nach dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 veranschlagten Verbrennungsentgelte für die MVA. Es werden folgende Abfallmengen erwartet: Verbrennungsentgelte Menge in t Hausmüll 35.900 x Sperrmüll 2.300 x Holzsammlung + Teppiche Entgelte in EUR/t 175 175 6.282.500,00 402.500,00 91.000,00 6.776.000,00 Sonstige Entsorgung a) Schadstoffsammelstelle MVA einschl. Schadstoffentsorqunq Fremde Es handelt sich um die Kosten für die Inanspruchnahme der Sammelstelle bei der MVA für die Annahme von Schadstoffen aus Haushaltungen und vergleichbaren Mengen aus Industrie und Gewerbe. b) Entsorgung Altreifen, Elektronikschrott und Sonstiges 100.000,00 67.303,00 167.303,00 ~ 90-104/23.10.2015

Abschreibungen Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzenden kalkulatorischen Abschreibungen des Betriebsvermögens auf der Basis der Wiederbeschaffungswerte (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden, im einzelnen: Abschreibungen insgesamt 580.407,00 Kalkulatorische Zinsen 580.407,00 Es handelt sich um die nach 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW anzusetzende kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals auf der Basis der Anschaffungswerte (außer Grund und Boden sowie Gebäude, die über die Interne Verwaltung (Kosten der Betriebsleitung)) auf die einzelnen Geschäftsbereiche umgelegt werden, im einzelnen: Zinsen insgesamt 178.956,00 178.956,00 Bei den aufgeführten Zinsen wurde ein Zinssatz von 6,58 % zugrunde gelegt. 178.956 Leistungsverrechnung intern a) Mulchentgelte 99.580,00 An die städtische Kompostieranlage zu erstattendes Entgelt für die Annahme von organischen Abfällen (Weihnachtsbäume(130t), Grünschnittcontainersammlung (1.500 t) im Haltestellensystem sowie PKW-Anlieferung bis 0,05 t (100.000 Stück;EZBä) b) anteilige Kosten Papiersammlunq 255.850,00 Im Rahmen der grundstücksbezogenen Wertstoffsammlung werden mit der "blauen 433.160,00 Tonne" neben den Verkaufsverpackungen aus Papier oder Pappe auch Druckerzeugnisse eingesammelt. Die Kosten des Einsammelns, Beförderns, Sortierens und Verwertens werden von der DSD GmbH nicht erstattet. 75 % der Kosten entfallen gemäß dem Gewichtsanteil der Druckerzeugnise auf die Entsorgung des Altpapiers. c) Straßenpapierkorbentleerunq Die Kosten der Papierkorbentleerung sind gemäß Landesabfallgesetz Bestandteil der 295.000,00 Abfallgebühren. Die Durchführung durch den Geschäftsbereich (Straßenreinigung) führt dort zu einem Ertrag in gleicher Höhe d) Straßenpapierkorbentleerung 281.500 00 Entleerung Aufstellung und Unterhaltung der Straßenpapierkörbe in den der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken wie Grün- und Park- 4 3 g 7 3 3 qo anlagen (TBS 90-95) d) Fahrzeuqkosten ILV 90-2 e) Kostenbeteiligung Abfallsammlung an Kleinanlieferungen MHKW 375.000,00 bei Kleinanlieferungen PKW pauschal 100.000 PKW's 150.000,00 f) Kostenbeteiligung Abfallsammlung an Kleinanlieferungen MHKW bei Kleinanlieferungen PKW gewogen 12.000 PKW's 118 708 4= g) Biomüll geschätzt looot 75 000.,....., 2.523.525 h) Wertstoffhof ------- 90-104/23.10.2015

- 4 - Interne Verwaltung a) Umlage Grundstücke Gebäude(7410200) IT/Telekommunikation und zentrale Dienste einschl. Grundabgaben./.Umlage Vis/21 m it 58 TEUR b) Umlage Teilbetrieb Straßenreinigung/Abfallwirtschaft Leistungen Stadt a) Leistunqsverrechnunq Vollstreckung und Servicedienst Stadtkasse 639.128,00 1.335.476,00 1.974.604,00 58.000,00 Sonstige Sachkosten Dritte a) Ersatzteile (123VHilfsstoffe( 124) b) Abfallberatunq durch die Verbraucherzentrale Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale NW vom 02.04.1991 trägt die Stadt die Kosten für die Abfallberatung i. S. d. LAbfG, die von dieser durchgeführt wird. c) Fortbildung (145),Beratung (146) d) ILV Fahrzeuge + Maschinen (312+313) e) Kfz.-Steuer(148)(/Versicherung(142)/Beiträge(143) f) BüroA/Verbung/Post/Telefon/DV/Miete/Leasing (144+141) g) sonstige Betriebs- und Geschäftsausgaben h) Treib- und Schmierstoffe+ Direktmaterial (121+125) 58.000,00 58.000.00 36.000.00 44.580.00 1.689,00 65.938.00 22.513.00 26.449.00 178.300,00 433.469,00 Überdeckung Rest 343.613 Euro aus 2013+ Überdeckung 2014 256.805 3. Berechnung des Gebührensatzes 600.418,00 3.1 Durch Gebühren zu deckende Kosten Gesamtkosten./. Nebenerträge durch Gebühren zu decken./. Gebührenanteil Transporterschwernisse./. Gebührenanteil Abfallsäcke ( 21 III AbfS) von allen Gebührenzahlern zu tragende Kosten 16.197.091,0 0 515.565,00 15.681.526,00 41.297,50 15.600,00 15.624.628,50 9 0-1 0 4 /2 3.1 0.2 0 1 5

3.2 Maßstabseinheiten Maßstab für die Gebühr sind die Größe des Abfallbehälters und die Häufigkeit der Leerung. Die einzelnen Abfallbehälter sind entsprechend zu gewichten, um den Gebührensatz für die wöchentliche Leerung eines 120 Liter Gefäßes ermitteln zu können. Umrechnungsfaktoren für die Gewichtung eines 120 Liter-Behälters KZ Größe des Gefäßes Häufigkeit der Leerung Umrechnungsfaktor für Gewichtung 25 35 I Sack zweiwöchentlich 0,114583 83 60 I Gefäß zweiwöchentlich 0,250000 82 60 I Gefäß wöchentlich 0,500000 85 80 I Gefäß zweiwöchentlich 0,333333 84 80 I Gefäß wöchentlich 0,666666 32 1101 Gefäß zweiwöchentlich 0,458333 31 1101 Gefäß wöchentlich 0,916666 87 120 I Gefäß zweiwöchentlich 0,500000 86 120 I Gefäß wöchentlich 1,000000 78 240 I Gefäß zweiwöchentlich 1,000000 88 240 I Gefäß wöchentlich 2,000000 34 770 I Gefäß zweiwöchentlich 3,208333 30 770 I Gefäß wöchentlich 6,416666 33 1100 I Gefäß zweiwöchentlich 4,583333 20 11001 Gefäß wöchentlich 9,166666 KZ Bestand an Gefäßen geschätzt Für die Berechnung zu berücksichtigender Bestand 31.12.2015 31.12.2016 2016 gewichtet 25 200 190 195 X 0,114583 22 83 2280 2350 2315 X 0,250000 579 82 1800 1600 1700 X 0,500000 850 85 2253 2315 2284 X 0,333333 761 84 1910 2000 1955 X 0,666666 1.303 32 0 0 0 X 0,458333-31 0 0 0 X 0,916666-87 12175 12050 12112,5 X 0,500000 6.056 86 13.890 13.500 13695 X 1,000000 13.695 78 308 310 309 X 1,000000 309 88 2430 2450 2440 X 2,000000 4.880 34 199 185 192 X 3,208333 616 30 650 622 636 X 6,416666 4.081 33 175 160 167,5 X 4,583333 768 20 1260 1230 1245 X 9,166666 11.412 neu 45.332 alt 45.331 Nach der zu beobachtenden Entwicklung der Abfallgefäßzahlen im lfd. Jahr, ist sowohl bezogen auf den 31.12.2015 als auch auf den 31.12.2016 unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Einführung der Biotonne ab Mitte 2015 für das Stadtgebiet Solingen mit einer Reduzierung beim Restmüllvolumen zunächst nicht zu rechnen. 90-104/ 23. 10.2015

3.3 Ermittlung der Gebührensätze Damit ergibt sich ein Gebührensatz ( 21 Abs. 2 AbfS) für die wöchentliche Leerung eines 120 Liter Gefäßes von: 120-Liter-Berechnung 15.624.628,50 durch Gebühren zu deckende Kosten 45.332 neue Berechnungseinheiten _ 344,67 ergibt rund 344,67 Entsprechend der Häufigkeit der Leerung und der Größe des Abfallgefäßes ergeben sich damit folgende Gebührensätze: Kz 20 344,67 X 9,166666 = 3.159,47 Kz 30 344,67 X 6,416666 = 2.211,63 Kz 33 344,67 X 4,583333 = 1.579,74 Kz 34 344,67 X 3,208333 = 1.105,82 Kz 8 8 344,67 X 2, 0 0 0 0 0 0 = 689,34 Kz 78 344,67 X 1, 0 0 0 0 0 0 344,67 Kz 8 6 344,67 X 1, 0 0 0 0 0 0 = 344,67 Kz 87 344,67 X 0,500000 = 172,34 Kz 31 344,67 X 0,916666 = 315,95 Kz 32 344,67 X 0,458333 = 157,97 Kz 84 344,67 X 0, 6 6 6 6 6 6 = 229,78 Kz 85 344,67 X 0,333333 114,89 Kz 82 344,67 X 0,500000 = 172,34 Kz 83 344,67 X 0,250000 86,17 Kz 25 344,67 X 0,114583 = 39,49 90-104/23.10.2015

- 7 - Der Verkaufspreis eines Abfallsackes für zusätzlichen Abfall ( 14 Abs folgt:. 2 AbfS) ergibt sich damit wie 344,67 x 55 Liter 120 Liter x 52 Leerungen rund 3,04 2,90 Der Gebührenanteil ( 21 Abs. 3 AbfS) beträgt nach 1,56 Abzug der Kosten für Herstellung und Vertrieb: Es wird eine Verkaufsmenge geschätzt von circa 10.000 3.4 Gebührenaufkom m en KZ Anzahl der Behälter Gebührensatz G ebührenaufkom m en 2 0 1245 X 3.159,47 = 3.933.546,09 30 636 X 2.211,63 = 1.406.598,12 31 0 X 315,95 = - 32 0 X 157,97 = - 33 167,5 X 1.579,74 = 264.606,01 34 192 X 1.105,82 = 212.316,70 25 195 X 39,49 = 7.701,20 88 2440 X 689,34 = 1.681.989,60 78 309 X 344,67 = 106.503,03 83 2315 X 86,17-199.477,76 82 1700 X 172,34 292.969,50 85 2284 X 114,89 = 262.408,50 84 1955 X 229,78 = 449.219,45 86 13695 X 344,67 = 4.720.255,65 87 12112,5 X 172,34 = 2.087.407,69 41-44 geschätzte 41.297,50 90-91 W erte Abfallsäcke 1 0. 0 0 0 X 1,56 = 15.600,00 15.681.896,80 Im Vergleich zum Ansatz des Wirtschaftsplanes in Höhe von 15.681.526,00 beträgt die Rundungsdifferenz 370,80 Die Rundungsdifferenz ergibt und ist damit vernachlässigbar. 0,002 Prozent 9 0-1 0 4 /2 3.1 0.2 0 1 5