Interessenbekundungsverfahren

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Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Stadt Zörbig mit den Ortsteilen Zörbig, Groß Zöberitz und Schortewitz In Ergänzung zur Marktkonsultation vom 16.11.2016 bis 16.12.2016 führt die Stadt Zörbig sich dabei orientierend an der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 - ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch, um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme zur flächendeckenden NGA-Erschließung vorzubereiten. Dabei geht es um folgende potentielle Fördergegenstände: - Förderung der Nutzung und Verlegung passiver Breitbandinfrastruktur durch die öffentliche Hand - Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers Das Interessenbekundungsverfahren ist ein unverbindlicher Verfahrensschritt, der der Vorbereitung der Ausschreibung dient. Die Stadt Zörbig bittet potenzielle Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze in ihren Interessenbekundungen Gebiet und Leistungsumfang der aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen für den Aufbau eines NGA-Netzes mit zuverlässigen Bandbreiten von - 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt in den in der Anlage 1 näher benannten Gebieten, - 100 Mbit/s symmetrisch in dem in der Anlage 2 benannten Gewerbegebiet zu benennen. Die Angaben müssen folgende Details enthalten: Bei der Förderung der Nutzung und Verlegung passiver Infrastruktur durch die öffentliche Hand: - Erklärung der Bereitschaft zur Anmietung einer passiven Infrastruktur - Angabe des Betreibermodells: homes passed oder homes connected - Indikative Angabe des Mietentgeltes für beide Szenarien in EUR per Monat und Anschluss - Angaben zum technischen Konzept inkl. Übertragungstechnologie, zur technischen Zulassung und zur Netzplanung inkl. Backbone-Anbindung; - Bestätigung, dass eine reale Downloadübertragungsrate von mind. 50 MBit/s und viel höhere Upload- Übertragungsraten als in Netzen der Breitbandgrundversorgung für alle Privathaushalte im unten näher benannten Gebieten erreicht werden - Bestätigung, dass reale symmetrische Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 100 Mbit/s in dem unten benannten Gewerbegebiet erreicht werden - Angaben zu den geplanten Endkundenpreisen - Beleg, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist (oder vergleichbare Nachweise) 1

Bei der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers: - Angaben zum technischen Konzept inkl. Übertragungstechnologie, zur technischen Zulassung und zur Netzplanung inkl. Backbone-Anbindung; - Erläuterung der Netzkomponenten, z. B. FTTC VDSL, FTTH GPON oder PtP, zusätzliche Schaltverteiler etc. - Bestätigung, dass eine reale Downloadübertragungsrate von mind. 50 MBit/s und viel höhere Upload- Übertragungsraten als in Netzen der Breitbandgrundversorgung für alle Privathaushalte im unten näher benannten Gebieten erreicht werden - Bestätigung, dass reale symmetrische Übertragungsgeschwindigkeiten von mind. 100 Mbit/s in dem unten benannten Gewerbegebiet erreicht werden - Indikative Angaben zum Investitionsvolumen, Umsatzerlöse und Betriebskosten Ableitung der zu erwartenden Wirtschaftlichkeitslücke - Angaben zum Endkundenpreis - Beleg, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist (oder vergleichbare Nachweise) Die Unternehmen haben zudem bei beiden Fördergegenständen die aus ihrer Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas, dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur und dem Breitbandatlas des Landes Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Die Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren wird auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht und auf dem Breitbandportal des Landes Sachsen-Anhalt www.breitband.sachsen-anhalt.de dokumentiert. Basierend auf den Interessenbekundungen der Unternehmen soll im nächsten Schritt möglichst ortsteilgenau die wirtschaftlich günstigste Fördermaßnahme ausgeschrieben werden. Die Durchführung dieses Interessenbekundungsverfahrens verpflichtet die Stadt Zörbig nicht zur Durchführung der o.g. Ausschreibung. Die erbetenen Angaben und Anlagen sind für das Gebiet schriftlich bis zum 12.05.2017 (acht Wochen nach Veröffentlichung unter www.breitbandausschreibungen.de) an untenstehende Adresse zu richten. Zusätzlich kann die Interessenbekundung direkt über das zentrale Onlineportal: www.breitbandausschreibungen.de abgegeben werden. Ansprechpartner: Stadt Zörbig Herr Nico Hofert Wirtschaftsförderung Markt 12 06781 Zörbig Tel.: 034956/60-133 Fax: 034956/60-111 E-Mail: nico.hofert@stadt-zoerbig.de 2

Anlage 1: Statistische Daten zum möglichen Ausbaugebiet Fläche EW HH Gewerbe landwirtschaftl. öffentliche Kommune/ in unterversorgte Ortsteil Betriebe Institutionen km² Straßen Zörbig Zörbig Kernstadt 4 2 17 0 1 1,80 Jeßnitzer Straße, Thura Mark Großzöberitz 0 0 19 0 0 2,63 Hasenwinkel, Lösnitz Mark, Rödgener Straße. Rosenweg Tulpenweg Schortewitz 147 88 18 0 0 3,26 Bahnwärterhaus, Im Winkel, Neue Gartenstraße, Neue Straße, Platz der Jugend, Schienenweg, Steinweg, Zeundorfer Straße, Zum Wiesengrund Summe 151 90 54 0 1 7,69 Gesamt erreichbares Kundenpotential 145 Potential Anlage 2: Auflistung der Gewerbegebiete im Ausbaugebiet Statistische Angaben zum Gewerbegebiet Großzöberitz-Heideloh Industrie- /Gewerbegebiet Gewerbegebiet "Zörbig- Großzöberitz - Heideloh" Adresse 06780 Zörbig, Ortsteil Großzöberitz, Lößnitz Mark + Rödgener Str. Anzahl der Fläche Unternehmen [ km² ] 21 0,7500 Summe 21 0,7500 3

Anlage 3: Kartografische Darstellung der Ausbaugebiete Kartographische Darstellung des Gewerbegebietes Großzöberitz-Heideloh 4

Kartografische Darstellung Ortsteil Schortewitz 5

Kartografische Darstellung Ortsteil Groß Zöberitz 6

Kartografische Darstellung Kernstadt Zörbig, Jeßnitzer Straße 7