Vertretungskonzept der Vereinbarung der Grundschule Aulendorf mit dem Örtlichen Personalrat GHWRGS am Staatlichen Schulamt Markdorf Regelungen zur Abwesenheitsvertretung 88326 Aulendorf Schulstr. 21 Telefon: 07525-9218-0 Telefax: 07525-9218-14 Mail: info@grundschule-aulendorf.de Stand: 27. Oktober 2016
2 Einleitung An unserer Schule besteht immer wieder die Notwendigkeit, die vielfältig begründete Abwesenheit von Lehrkräften zu bewältigen. Auf der Grundlage von Konferenzordnung 2 Abs. 1 Nr. 9 hat die Gesamtlehrerkonferenz deshalb am 27.10.2016 eine allgemeine Empfehlung für die Anordnung von Vertretungen und Mehrarbeit beraten und beschlossen. Diese Empfehlungen der GLK bilden die Grundlage nachfolgender Vereinbarung mit dem ÖPR. Vorbemerkung Diese Vereinbarung soll unter Wahrung der jeweils geltenden Bestimmungen einen Ausgleich zwischen den dienstlichen Interessen an der Erfüllung des staatlichen Erziehungsund Bildungsauftrages, den Individualinteressen der Schüler/innen und Eltern, sowie den berechtigten Interessen der Lehrkräfte sicherstellen. Es ist die Aufgabe des Landes, die Schulen personell so auszustatten, dass die Erfüllung des Unterrichts gewährleistet ist. Es ist weder die Aufgabe der Schulleitung, noch der Lehrer, einen möglichen Mangel zu kompensieren. Im Rahmen der Fürsorgepflicht und im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz darf es nicht zur Regel werden, dass Lehrkräfte mehr als ihr individuelles Deputat unterrichten. Zwingend notwendige Abwesenheitsvertretung muss für alle betroffenen Lehrkräfte, sowie für die Schulleitung, unter Berücksichtigung von Belastungs- und Gerechtigkeitsaspekten, leistbar und zumutbar sein. Unsere Schule die Grundschule Aulendorf Als verlässliche Grundschule und als Ganztagesschule nach 4a bietet die Grundschule Aulendorf eine Unterrichtszeit von bis zu 8 Unterrichtsstunden pro Unterrichtstag (7.30 Uhr 12.50 Uhr und von 14.05 Uhr 15.40 Uhr). Als Ganztagesschule nach 4a bietet die Grundschule Aulendorf darüber hinaus Betreuungszeiten von 6.45 Uhr 8.15 Uhr und von 12.00 Uhr 14.00 Uhr, die unter der Beteiligung der Stadt Aulendorf liegen, außerdem ein pädagogisches Angebot von 14.05 Uhr 15.40 Uhr. Es ist sicherzustellen, dass es innerhalb des verlässlichen Zeitraums (8.15 Uhr 11.50 Uhr) keinen Unterrichtsausfall gibt. Darüber hinaus sollen die Qualität und Kontinuität des Unterrichts trotz der Vertretungssituation, so weit wie möglich erhalten bleiben. An der Grundschule Aulendorf hat jeder Klassenlehrer einen Tandempartner (Planung zu Schuljahresbeginn), der im Fall der Abwesenheit einer Lehrkraft verantwortlich ist für die Weitergabe von Informationen an - die Klasse bzgl. Unterrichtsausfall, Terminen, Austeilen Elternbriefe, usw. - den abwesenden Kollegen Außerdem hat der Tandempartner einen Blick auf die Vertretungen und unterstützt diese, in der Regel als Parallelkollege, bei der Auswahl der Vertretungsmaterialien. Außerdem macht jeder Klassenlehrer zu Schuljahresbeginn einen Plan über eine mögliche Drittelung. Diese Pläne erhalten die Schulleitung und die Parallelkollegen.
3 Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein Unvorhersehbare Abwesenheit: plötzliche und kurzfristige Erkrankung anderer (persönlicher / dienstlicher ) Grund für kurzfristige Abwesenheit Vorhersehbare Abwesenheit: längerfristige Krankheit / geplante Operation / Schwangerschaft / Mutterschutz / Kuraufenthalt schulisch- bzw. unterrichtsbedingte Abwesenheit (z.b. Lerngang, Klassenausflug, Klassenprojekt, ) Fortbildungen Beurlaubung oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen sonstige dienstliche Verpflichtungen Verfahrensschritte Zur Bewältigung kurzfristiger Ausfälle gelten an der Grundschule Aulendorf folgende Regelungen, die die Schulleitung zur Bewältigung unternimmt: 1. Einstellung einer Lehrkraft im Rahmen des 70-Stunden-Kontingents, falls zu finden! 2. Ausfall der VKL (was für die betreffende Lehrkraft kein MAU bedeutet) 3. Vertretungsunterricht durch Mehrarbeit (MAU) 4. Zusammenlegung zweier Klassen (je nach Fach, räumlichen Gegebenheiten und Klassengröße),eventuell mit Unterstützung einer Pädagogischen Assistentin 5. Mitbetreuung einer Klasse (je nach Fach, räumlichen Gegebenheiten und Klassengröße), eventuell mit Unterstützung einer Pädagogischen Assistentin 6. Drittelung einer Klasse nach Plan / Unterricht in den Parallelklassen 7. Verlässliches Heimschicken bzw. späteres Erscheinen: Ausfall 1. Stunde (7.30 Uhr) oder 6. Stunde (11.55 Uhr), aber nur nach Vorlauf von mindestens einem Tag und nur durch Elternbrief mit Rücklauf an die Schule. Bei Ausfall ist immer eine schulische Betreuung garantiert durch die Mitversorgung in einer der Parallelklassen bzw. durch die GTS (Frühbetreuung, früheres Mittagessen). 8. Stundenplanänderung: Kann das Unterrichtsdefizit nicht oder nicht komplett durch andere Maßnahmen aufgefangen werden, ändert die Schulleitung den Einsatz der Lehrkräfte. Für die Schüler/innen bedeutet dies, dass solange gravierende Abwesenheitssituationen anhalten die Stundentafel und somit das Unterrichtsangebot gekürzt werden. Dies ist notwendig, um eine Überlastung der Lehrkräfte zu vermeiden. Bei vorhersehbar längerfristigen Vertretungssituationen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Meldung ans Schulamt > Zuweisung einer Krankheitsvertretung 2. Einstellung einer Lehrkraft im Rahmen des 70-Stunden-Kontingents, falls zu finden!
4 3. Nach Rücksprache mit Lehrkräften mit Teildeputaten eine Deputatserhöhung zusammen mit dem Schulamt absprechen und beantragen bzw. bezahlten MAU zu leisten. 4. Auflösung der VKL 5. Stundenplanänderung: Kann das Unterrichtsdefizit nicht oder nicht komplett durch andere Maßnahmen wie befristete Verträge, TZ-Aufstockung, Regelstundenmaßausgleich und Überbrückungsmaßnahmen aufgefangen werden, ändert die Schulleitung den Einsatz der Lehrkräfte. Für die Schüler/innen bedeutet dies, dass solange gravierende Abwesenheitssituationen anhalten die Stundentafel und somit das Unterrichtsangebot gekürzt werden. Dies ist notwendig, um eine Überlastung der Lehrkräfte zu vermeiden. Schulinterne Regelungen Im Falle einer plötzlichen Erkrankung einer Lehrkraft trifft diese aber nur wenn möglich Absprachen über Inhalte und Arbeitsweisen mit der Schulleitung und / oder der Tandem- Lehrkraft, die in der Regel einer der Parallelkollegen ist. Ist die Lehrkraft geplant nicht anwesend (z.b. auf Fortbildung, Ausflug, Lerngang, ), dann legt sie in der Regel Vertretungsmaterial bereit. Informationsablauf: Im Krankheitsfall melden sich die betroffenen Lehrkräfte / Mitarbeiter telefonisch, wenn möglich auch am Abend zuvor oder ansonsten ab 6 Uhr, spätestens 7 Uhr bei der Schulleitung. Die Schulleitung sollte sofort oder zeitnah über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informiert werden. Die Schulleitung erstellt einen Vertretungsplan, der vor Unterrichtsbeginn im Lehrerzimmer einzusehen ist. Alle Kollegen nehmen Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung. Im Falle einer Fortbildung erfolgt die Information mit der Anmeldung. Lerngänge, Klassenausflüge, Klassenprojekte usw. müssen frühzeitig gemeldet werden, hierzu ist außerdem das von der Schulleitung bereitgestellte grüne Abwesenheitsblatt (Formular der Grundschule Aulendorf) auszufüllen. Grundsätzliches zu MAU 1. Die Schulleitung beachtet bei der Anordnung von Mehrarbeit außerdem strikt die gesetzlichen Grenzen für Mehrarbeit sowie die Schutzvorschriften (z.b. für Schwangere, für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, für Lehrkräfte in einer Rekonvaleszenz, für Lehramtsanwärter/innen sowie für Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen) und 13 Chancengleichheitsgesetz (Einräumung familiengerechter Arbeitszeit auf Antrag). 2. Sie zieht die unterhälftig Teilzeitbeschäftigten und die aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigten nur anteilig heran und achtet darauf, dass die Belastung der Teilzeitbeschäftigten aus familiären Gründen dem Grund und Zweck der Teilzeitbeschäftigung (Betreuung von Kindern unter 18 Jahren) nicht zuwiderläuft.
5 3. Die Schulleitung achtet darauf, dass Mehrarbeit unter Berücksichtigung sozialer und gesundheitlicher Aspekte angeordnet wird. 4. Zwingend notwendiger Mehrarbeitsunterricht soll generell in Absprache mit den Lehrkräften, wenn möglich, so angeordnet werden, dass ausgleichsfähige Mehrarbeit entsteht. Es gibt keine Vorschrift, vor der Anordnung von Überstunden gegen Vergütung, zunächst im Kollegium reihum kostenlose Überstunden einzufordern. 5. Die Schulleitung soll im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen und Vorgaben der Schulaufsicht dem variablen Deputat (Regelstundenmaßausgleich), der Aufstockung von Teil-Lehraufträgen oder der (vorübergehenden) Neu-Festlegung der Lehraufträge und Stundenpläne den Vorrang vor der Anordnung von Mehrarbeit geben. Beschluss - Gremienbeteiligung Diese Regelung wurde am 27.10.2016 in der GLK beschlossen, und der Protokollauszug mit der Beschlussfassung ist dieser Vereinbarung beigefügt. Sie wird dem Elternbeirat dann vorgelegt und erläutert, wenn die Grundschule Aulendorf eine Rückmeldung vom ÖPR erhalten hat, dass die hier aufgeführten Regelungen so umgesetzt werden können. Ebenso wird die Schulkonferenz in einer Sitzung und werden die Eltern (durch einen Elternbrief) über diese Regelungen informiert, sobald der ÖPR seine Zustimmung erteilt hat. Der Personalrat leitet die Vereinbarung dem Staatlichen Schulamt Markdorf nach der Personalratszustimmung zur Kenntnis weiter. Die Regelung wurde dem Personalrat GHWRGS beim Staatlichen Schulamt Markdorf am 27.10.2016 zur Zustimmung vorgelegt. Nach der Zustimmung des Personalrats sind diese Regelungen zur Abwesenheitsvertretung verbindlich, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen der Schulaufsicht diesen entgegenstehen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Schulleitung MAU anordnen und hat hierfür die Zustimmung des Personalrats. Kann die Vereinbarung im Einzelfall aus Sicht der Schulleitung nicht eingehalten werden, ist eine gesonderte Zustimmung zu beantragen (siehe Formular auf der ÖPR-Homepage). Alle Veränderungen in dieser Regelung zur Abwesenheitsvertretung müssen erneut zur Mitbestimmung vorgelegt werden. Aulendorf, den 27.10.2016 Die Schulleitung der Grundschule Aulendorf Herbert Reck, Rektor Petra Guddat, Konrektorin
6 Wir haben das anhängende Vertretungskonzept der Grundschule Aulendorf am 27.10.2016 dem Örtlichen Personalrat GHWRGS am Staatlichen Schulamt Markdorf brieflich zukommen lassen. Die oben anhängende Genehmigung von Seiten des ÖPR erreichte uns brieflich am 25.01.2017. In einem Eltern-Info-Brief vom 31.01.2017 wurde die gesamte Elternschaft über das ab 01.02.2017 geltende Vertretungskonzept der Grundschule Aulendorf informiert. Dem Elternbeirat und auch der Schulkonferenz wird in der jeweils nächsten Sitzung das Vertretungskonzept unserer Grundschule im Ganzen vorgelegt und erläutert.