2. welche Programme eine monatliche Förderung in Form eines Stipendiums vorsehen;

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3778 26. 03. 2018 Antrag der Abg. Nico Weinmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Graduiertenförderung durch Stipendien in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Landesregierung Nachwuchswissenschaftler von der Promotion über die Postdoktorandenzeit bis zur Habilitation unterstützt; 2. welche Programme eine monatliche Förderung in Form eines Stipendiums vorsehen; 3. wie sich die Landesmittel für die Stipendien der Landesgraduiertenförderung seit 2011 entwickelt haben; 4. wie viele Stipendien oder ähnliche monatliche Förderungen über Graduiertenkollegs im Land ausgebracht werden; 5. wie sich der Haushalt der Graduiertenkollegs im Land gestaltet, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung aus Hochschulmitteln, Landesmitteln und Drittmitteln; 6. welche Folgen oder Konsequenzen die Kürzung der Mittel um jährlich eine Million Euro aus Sicht der Landesregierung haben kann, insbesondere für die vorgenannten Graduiertenkollegs; 7. ob ihr bekannt ist, dass bereits bewilligte Stipendien aufgrund der Mittelkürzungen nachträglich angepasst werden mussten bzw. müssen; Eingegangen: 26. 03. 2018 / Ausgegeben: 24. 04. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. ob sie eine Kompensation für die gekürzten Landesmittel vorsieht. 26. 03. 2018 Weinmann, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Haußmann, Keck, Reich-Gutjahr, Dr. Schweickert FDP/DVP Begründung Im Doppelhaushalt 2018/2019 ist eine Kürzung der Mittel zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und von Graduierten um jährlich eine Million Euro vorgesehen. Diese Kürzung verursacht große Unsicherheit an den von der Kürzung betroffenen Stellen. Ungewiss scheint die Fortsetzung bestehender Verträge zu unveränderten Konditionen, aber auch der Abschluss neuer Promotionsverträge. Inwieweit die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch diese Mittelkürzung zur Haushaltskonsolidierung Schaden erleiden kann, soll dieser Antrag klären. 2 Stellungnahme Mit Schreiben vom 18. April 2018 Nr. 31-7631.0/15/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Landesregierung Nachwuchswissenschaftler von der Promotion über die Postdoktorandenzeit bis zur Habilitation unterstützt; Zu 1.: In Baden-Württemberg ruht die Graduiertenförderung auf zwei Säulen: Auf den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Programmen und der darüber hinaus gewährten zusätzlichen Landesgraduiertenförderung. Das Wissenschaftsministerium fördert mit einem differenzierten Maßnahmenkatalog den wissenschaftlichen Nachwuchs an den baden-württembergischen Hochschulen: Förderung von Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Graduiertenschulen aus den Exzellenzinitiativen. Die Graduiertenschulen aus der Exzellenzinitiative II werden gemäß Kabinettsbeschluss vom 14. März 2017 nach dem Auslaufen der Überbrückungsfinanzierung ab dem 1. November 2019 mit dem Landesanteil dauerhaft gefördert. Einrichtung von aktuell 17 kooperativen Promotionskollegs, in denen Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften unter gleichen Bedingungen und in gemeinsamer Betreuung durch Professorinnen und Professoren aus Universitäten und Hochschulen ihre Promotion durchführen. Einrichtung von Forschungs- und Nachwuchskollegs (FuN-Kollegs) an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg. Promotionsstipendien für Individualpromotionen von Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Landesstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG), über deren fachliche Verteilung die Hochschulen selbstständig entscheiden, zur Unterstützung von Promotionsvorhaben.

Margarete von Wrangell-Habilitationsförderprogramm, das die spezifischen Bedingungen für Frauen in der Wissenschaft verbessern soll. Brigitte-Schlieben-Lange-Programm, das speziell für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind eingerichtet ist. Mentoring-, Coaching- und Trainingsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen. Als erstes Land hat Baden-Württemberg im April 2013 Eckpunkte zur Qualitätssicherung von Promotionen vorgelegt, die gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der promotionsberechtigten Hochschulen des Landes und Doktorandinnen und Doktoranden erarbeitet wurden. Diese Eckpunkte gingen in das Landeshochschulgesetz ein. Die Maßnahmen verbessern die Transparenz und stärken die Qualität im Promotionsverfahren. Die Betreuung der Promovierenden wurde verbessert und ihnen eine starke Stimme an den Hochschulen gegeben. Baden-Württemberg und seine Hochschulen gingen damit bei der Sicherung der hohen Güte der Promotionen beispielgebend voran. Außerdem unterstützt das Land Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase über strukturelle Initiativen: Baden-Württemberg hat den Weg frei gemacht für die Juniorprofessur mit verlässlicher Beschäftigungsperspektive nach positiver Evaluation (Tenure Track). Der Hochschulfinanzierungsvertrag garantiert zudem eine Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen um 3 Prozent jährlich. Bis zu 3.800 unbefristete Stellen können daraus an den Hochschulen finanziert werden. 2. welche Programme eine monatliche Förderung in Form eines Stipendiums vorsehen; Zu 2.: Die Promotionsförderung erfolgt bundesweit inzwischen überwiegend nicht mehr auf Stipendienbasis, sondern auf der Grundlage von Beschäftigungsverhältnissen. Seit dem Jahr 2010 können in den Graduiertenkollegs der DFG generell Beschäftigungsverhältnisse statt Stipendien zur Förderung beantragt werden. In den insgesamt 237 Graduiertenkollegs der DFG, von denen sich 40 an badenwürttembergischen Universitäten befinden, ist der Anteil von Beschäftigungsverhältnissen kontinuierlich gestiegen. Unter den Anträgen, die im Dezember 2017 zur Bewilligung standen, gab es keinen Antrag auf Stipendienförderung. Auch die Max-Planck-Gesellschaft hat im Jahr 2015 ihre Nachwuchsförderung neu aufgestellt und bietet ihren Doktorandinnen und Doktoranden seither statt Stipendien den Abschluss von Beschäftigungsverhältnisses an. Sie hat dazu die Mittel in der Nachwuchsförderung um fast 40 % angehoben. Die Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden sowie von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in DFG-Graduiertenkollegs erfolgt mittelbar über den Landeszuschuss an die DFG von derzeit jährlich rund 107,4 Mio. EUR. Von dieser Landeszuwendung entfallen auf die Finanzierung von DFG-Graduiertenkollegs rund 7,7 Mio. EUR. Für die 40 DFG-Graduiertenkollegs an baden-württembergischen Universitäten wird in diesem Jahr mit einer Bewilligungssumme von insgesamt rund 25,0 Mio. EUR gerechnet. Die Wahlmöglichkeit Stipendium oder Stelle besteht auch bei DFG-Graduiertenschulen. Für die 12 baden-württembergischen Graduiertenschulen werden ab November 2019 im Rahmen der Nachhaltigkeitsfinanzierung des Landes bis zu 4,0 Mio. EUR p. a. dauerhaft zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass diese nicht im Rahmen der Exzellenzstrategie weiter gefördert werden und alle sieben Jahre positiv evaluiert werden. Alle Kollegiatinnen und Kollegiaten der kooperativen Promotionskollegs des Landes erhalten Stipendien nach dem LGFG. Nach Kenntnis des Wissenschaftsministeriums hat sich bisher keine Doktorandin und kein Doktorand für die Stellenoption entschieden. 3

Im Rahmen der FuN-Kollegs der Pädagogischen Hochschulen fördert das Wissenschaftsministerium Promotionen und Habilitationen sowohl durch die Finanzierung von Abordnungen von Lehrkräften aus dem baden-württembergischen Schuldienst an Pädagogische Hochschulen als auch durch die Finanzierung von Stipendien nach dem LGFG. Seit dem Jahr 2017 finanziert das Wissenschaftsministerium in einer ersten Förderrunde 20 Promotionsstipendien zur Förderung von Individualpromotionen von besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Landesgraduiertenförderung erfolgt weit überwiegend durch die Gewährung von monatlichen Stipendien. Auf vielfachen Wunsch von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwissenschaftlern hat das Wissenschaftsministerium im Februar 2016 in Abstimmung mit der Landesrektorenkonferenz der Universitäten entschieden, dass aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigungsverhältnisse von Doktorandinnen und Doktoranden finanziert werden dürfen. Beim Margarete von Wrangell-Habilitationsförderprogramm für Frauen werden ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse je zur Hälfte vom Europäischen Sozialfonds und dem Wissenschaftsministerium finanziert. Beim Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind liegt der Schwerpunkt des Programms auf der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere in der Qualifizierungsphase für eine Hochschulprofessur nach der Promotion. Mit Stipendien oder Beschäftigungsverhältnissen werden auch berufsbegleitende Promotionen von Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert, die eine Professur an einer Kunst- und Musikhochschule, einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) anstreben. 3. wie sich die Landesmittel für die Stipendien der Landesgraduiertenförderung seit 2011 entwickelt haben; Zu 3.: Im Einzelplan des Wissenschaftsministeriums standen bzw. stehen folgende Mittel zur Verfügung: 2011: 7.512,0 Tsd. EUR (Ist: 6.795,6 Tsd. EUR) 2012: 7.212,0 Tsd. EUR (Ist: 7.212,0 Tsd. EUR) 2013: 7.067,8 Tsd. EUR (Ist: 5.183,5 Tsd. EUR) 2014: 7.067,8 Tsd. EUR (Ist: 6.202,5 Tsd. EUR) 2015: 7.067,8 Tsd. EUR (Ist: 6.281,7 Tsd. EUR) 2016: 7.067,8 Tsd. EUR (Ist: 6.547,5 Tsd. EUR) 2017: 7.067,8 Tsd. EUR (liegt noch nicht vor) 2018: 5.817,8 Tsd. EUR (liegt noch nicht vor) 2019: 5.067,8 Tsd. EUR (liegt noch nicht vor). Die Absenkung des Ansatzes, die sich teilweise bereits in den Ist-Ausgaben der letzten Jahre widerspiegelt, ist im Zusammenhang mit den strukturellen Veränderungen der Promotionsförderung im deutschen Wissenschaftssystem zu betrachten, die den Stellenwert einer Förderung über Landesstipendien gemindert haben. 4. wie viele Stipendien oder ähnliche monatliche Förderungen über Graduiertenkollegs im Land ausgebracht werden; Zu 4.: 4 Das Wissenschaftsministerium geht davon aus, dass hier nach Gesamtzahl der LGFG-Stipendien gefragt wird, die im Rahmen strukturierter Programme vom

Wissenschaftsministerium unmittelbar finanziert werden. Danach waren im Jahr 2017 insgesamt 206 Förderfälle zu verzeichnen. 5. wie sich der Haushalt der Graduiertenkollegs im Land gestaltet, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung aus Hochschulmitteln, Landesmitteln und Drittmitteln; Zu 5.: Einen speziellen Haushalt der Graduiertenkollegs gibt es nicht. 6. welche Folgen oder Konsequenzen die Kürzung der Mittel um jährlich eine Million Euro aus Sicht der Landesregierung haben kann, insbesondere für die vorgenannten Graduiertenkollegs; 7. ob ihr bekannt ist, dass bereits bewilligte Stipendien aufgrund der Mittelkürzungen nachträglich angepasst werden mussten bzw. müssen; 8. ob sie eine Kompensation für die gekürzten Landesmittel vorsieht. Zu 6. bis 8.: In Deutschland und auch in Baden-Württemberg steht es um die Promotionsförderung ausgesprochen gut. Ein inhaltlich und institutionell breit gefächertes Förderspektrum bietet finanzielle Absicherung in der Promotionsphase für eine Vielzahl von Promotionsformen. Die grundsätzliche Vielfalt des Promotionsgeschehens spiegelt sich in einem differenzierten Fördersystem des Bundes, der Länder sowie der Förderorganisationen und Forschungseinrichtungen wider. Hier ist beispielhaft die Förderung von Graduiertenkollegs durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Förderung von Graduiertenschulen im Kontext der Exzellenzinitiative sowie die Einrichtung strukturierter Promotionsprogramme mit Mitteln des Paktes für Forschung und Innovation in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu nennen. Die Anzahl der Promotionen in Deutschland stieg von 22.404 im Jahr 1994 um über 30 % auf 29.303 im Jahr 2016. Dabei liegt der Anteil der Promovierenden an den Hochschulen Baden-Württemberg mit 15,7 Prozent deutlich über dem Anteil sowohl der Studierenden als auch der Bevölkerung Baden-Württembergs an den jeweiligen gesamtdeutschen Zahlen. Der Anstieg der Promotionen ist nicht zuletzt auch Ausdruck der guten und breit gefächerten Fördersituation in diesem Bereich. Hauptverantwortung für die wissenschaftliche Qualifizierung tragen die promotionsberechtigen Hochschulen. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zählt nach Landesrecht zu ihren verankerten Aufgaben. Fast zwei Drittel der Doktorandinnen und Doktoranden promovieren im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Die Mittel dafür stammen vorwiegend aus der Grundfinanzierung. Daneben ist die zumeist wettbewerblich organsierte Drittmittelfinanzierung immer bedeutsamer geworden. Bei der Promotionsförderung kommt eine zentrale Rolle der DFG zu. Gemäß einer Schätzung der DFG aus dem Jahr 2014 fördert sie jährlich über 21.000 Promovierende in der Einzelförderung, in den koordinierten Programmen und in der Exzellenzinitiative. Eine besondere Bedeutung hat die Promotionsförderung zudem durch die 13 Begabtenförderungswerke. Diese vergeben jährlich für über 4.000 Promovierende Stipendien. Die Liste weiterer Stiftungen in diesem Förderbereich ist lang. Allein auf der Stipendienplattform mystipendium finden sich über 2.300 Stipendienangebote. Davon sind 20 Prozent für Promovierende. Angesichts dessen und der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung wurde dem Haushaltsgesetzgeber vorgeschlagen, die Mittel für die Graduiertenförderung im Haushalt 2018/19 entsprechend den erheblichen Aufwüchsen in anderen Förderformaten und dem realen Mittalabfluss anzupassen. Diese Anpassung wird auch zum Anlass genommen, die Förderung von hochqualifizierten wissenschaftlichen 5

Nachwuchskräften mit dem Ziel einer weiteren Qualitätssicherung in enger Abstimmung mit den promotionsberechtigten Hochschulen neu zu gestalten. Das Wissenschaftsministerium bekennt sich damit zur weiteren direkten Förderung von Promotionen. Dabei werden auch die Auswirkungen und möglichen Konsequenzen der vorgenannten Mittelumschichtung diskutiert. Das Wissenschaftsministerium richtet dabei sein besonderes Augenmerk darauf, dass den jeweiligen Belangen der Hochschulen und vor allem der betroffenen Doktorandinnen und Doktoranden angemessen Rechnung getragen wird. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6