Hauke Schröder Foliensatz

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Transkript:

Hauke Schröder Foliensatz Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ersthelfer Aus-/Fortbildung OWIE BGG/ S V E F 8 6. M INHALTE GE IERUNG 2015) L L E V O (N 8 4 9 GUV-G

Vorwort Dieser Foliensatz enthält Lehrmaterial für die Unterweisung in den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und für den Lehrgang in Erste-Hilfe. Die Inhalte der einzelnen Lehrsequenzen wurden grundlegend überarbeitet und konzeptionell neu gestaltet. Die einzelnen Lehrsequenzen sind dabei als selbständige Bausteine gestaltet, die entsprechend den Lehrplänen verwendet werden können. Obwohl auch künftig die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen in erster Linie für Führerscheinbewerber interessant sein dürften, werden deren Schwerpunkte nicht mehr ausschließlich auf die besonderen Gefahren im Verkehr ausgelegt. Den Teilnehmern sollen vielmehr die wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der Soforthilfe vermittelt werden. Zum Lehrgang Erste-Hilfe ist anzumerken, dass dieser auf die Lehrinhalte aus dem Bereich der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen aufbaut. In diesem Kurs sollen weitergehende Kenntnisse und Grundlagen vermittelt werden. Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind daher besonders gefordert, den Teilnehmern auch die nötigen Zusammenhänge zu erläutern. Grundsätzlich gilt es, den Teilnehmern die Angst vor dem eigenen, möglichen Fehlverhalten zu nehmen und die Hemmschwelle vor dem Berühren, dem Anfassen von Betroffenen, von Verletzten, abzubauen. Diese Aufgaben sind natürlich in der relativ knappen Zeitvorgabe nicht ganz einfach zu lösen. Wesentlich ist dabei, den Teilnehmern die im Lehrplan genannten Lehrsequenzen vollständig und umfassend zu vermitteln. Nur dadurch kann eine einheitliche, qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet werden. In der individuellen Ausgestaltung des Unterrichts sind die Ausbilderinnen und Ausbilder frei. Jeder wird im Laufe seiner Ausbildungstätigkeit auch seinen eigenen Stil entwickeln. Ein besonderes Schwergewicht sollte auf der Durchführung von praktischen Übungen liegen, da dies für das Interesse der Teilnehmer von großer Bedeutung ist und den Lernerfolg steigert. Auch würden wir uns über Verbesserungsvorschläge und Anregungen aus den Reihen der Ausbilderinnen und Ausbilder freuen. Viel Spaß und Erfolg beim Ausbilden! Hauke Schröder Autor der zwei Erste-Hilfe-Bücher Praxisratgeber Erste-Hilfe und Erste-Hilfe am Kind mit Mark Winkelmann und Geschäftsführer einer großen, staatlich anerkannten Rettungsdienstschule (Sanitätsschule Nord).

Inhaltsverzeichnis Ausbildung betrieblicher Ersthelfer Übersicht der benötigten Folien Willkommen Verpflichtung zur Hilfeleistung Notfalldefinition und Anforderungen an den Ersthelfer Rettungskette Absichern der Unfallstelle Auffinden einer Person Schock Notruf 112 Blutstillung Druckverband Kopfverletzungen Knochenbrüche Seitenlage Der Blutkreislauf Herz-Lungen-Wiederbelebung AED Helmabnahme Hirnbedingte Krampfanfälle Atmungsorgane Fremdkörper in der Luftröhre Asthma Herzinfarkt / Angina pectoris Unfälle durch elektrischen Strom Sonnenstich Verbrennungen Verätzungen Unterkühlung Vergiftungen Aufnahmewege Vergiftungen

Inhaltsverzeichnis Fortbildung betrieblicher Ersthelfer Übersicht der benötigten Folien Willkommen Absichern der Unfallstelle Schock Notruf 112 Blutstillung Druckverband Seitenlage Der Blutkreislauf Herz-Lungen-Wiederbelebung AED Herzinfarkt / Angina pectoris Optionale weitere Themen/Folien der Fortbildung betrieblicher Ersthelfer Kopfverletzungen Helmabnahme Hirnbedingte Krampfanfälle Sonnenstich Unfälle durch elektrischen Strom Unterkühlung Verbrennungen Verätzungen Atmungsorgane Fremdkörper in der Luftröhre Asthma Knochenbrüche Vergiftungen Aufnahmewege Vergiftungen

Willkommen Mein Name ist

Verpflichtung zur Hilfeleistung 323c Strafgesetzbuch Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 34c Straßenverkehrsordnung Nach einem Unfall hat jeder Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und Verletzten zu helfen.

Definition Notfall Als Notfallpatient wird derjenige Patient bezeichnet, bei dem es infolge eines Traumas (einer Verletzung) oder einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung zu einer Störung der das Leben sichernden vitalen Funktionen (Bewusstsein, Atmung, Herz-Kreislauf) gekommen ist, oder bei dem sich eine solche Störung als Folge eines akuten Ereignisses anbahnt oder auch nur zu befürchten ist. (Friedrich Wilhelm Ahnefeld, 1984) Anforderungen an den Ersthelfer Erkennen: Was ist geschehen? Beurteilen: Welche Gefahr droht? Handeln: Unter Berücksichtigung der gegebenen Situation! Gefahren begrenzen! Eigenschutz beachten! Im Zweifelsfall immer Notruf 112!

Die Rettungskette Sofortmaßnahmen & Notruf Erste Hilfe Rettungsdienst Krankenhaus Wichtig: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!

Hauke Schröder Foliensatz Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ersthelfer Aus-/Fortbildung INHALTE GEM. 68 FEV SOWIE BGG/ GUV-G 948 (NOVELLIERUNG 2015) Schicken Sie Ihre Bestellung per Fax an die 09221/949-377 Expl. Foliensatz für Erste Hilfe; 1. Auflage 2014, Stand Jan. 2018, Ordner mit 32 Präsentationsfolien, ISBN 978-3-944002-82-8 * Alle Preise inkl. MwSt., Lieferung versandkostenfrei. 99,95 Euro Kundennummer Name / Vorname Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Fax Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG E-Mail Datum / Unterschrift Tel. 09221/949-389 Fax 09221/949-377 vertrieb@mgo-fachverlage.de

1. Auflage 2014 2014 ML Verlag in der, Kulmbach Druck Ordner: swedex Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme ist unzulässig und strafbar. Titelbild: fotolia.com OLJensa