Albert-Schweitzer-Realschule Sehr geehrte Eltern, auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Prüfung in der Klasse 10 1
Deutsch NWA T/ MUM/ 2. FS Mathematik 1. Fremdsprache Schriftliche Prüfung EuroKom Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Auf Wunsch: Mündliche Prüfung 2 1 Fachinterne Überprüfung 2 1 Fachinterne Überprüfung Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Rel, Eth, G, EWG, Mu, BK, Sp 2
Fachinterne Überprüfung (FiÜ) Gesamtleistung Fachinterne Überprüfung Reihe1 100,00% 66,67% 33,33% In den Kernfächern der Realschule, NWA und Wahlpflichtfach (Mensch und Umwelt, Technik oder Französisch) findet im Rahmen des Regelunterrichts eine fachinterne Überprüfung statt. Diese ist nicht Bestandteil der Abschlussprüfung. Die fachinterne Überprüfung zählt ein Drittel der, die übrigen im Fach erbrachten Leistungen zwei Drittel. 3
Abschlussprüfung in der ersten Fremdsprache (Anmeldenote) EuroKomPrüfung 15 Min. pro Schüler interne Prüfungskommission Schriftliche Prüfung * 120 Minuten * Auf Wunsch: Mündliche Prüfung 25% 25% 12,5 % 12,5 % : 50% Prüfungsleistung: 50% Sept. Nov. Feb. April Juli 4
EUROKOM Kommunikationsprüfung Eurokom: Zeitpunkt: Prüfungszeit: bis zum Ende des 1. Schulhalbjahrs 15 Minuten pro Schüler Prüfungskommission: interne Besetzung Gewichtung: EuroKom zählt gleich wie die schriftliche Prüfung EuroKom 25%, schriftliche Prüfung 25%. Besonderheit zur Prüfung: Die Aufgaben aller Prüfungen werden überwiegend dem Stoffgebiet der Klassen 9 und 10 der Realschule entnommen. Nach der schriftlichen Prüfung kann sich der Schüler in eine mündliche Prüfung melden. Die Gewichtung der EuroKom-Note ändert sich nicht, sie bleibt 25%. Die Gewichtung der schriftlichen Prüfung ändert sich zu 12,5%. Die Leistung der zusätzlichen mündlichen Prüfung wird auch mit 12,5% gewichtet. Die Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport finden Sie unter folgendem Link: http://www.km-bw.de/site/pbsbw2/get/documents/kultus.dachmandant/kultus/kultusportalbw/zzz_pdf/heft%20achlusspruefrs.pdf 5
Hinweise zur fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK) Bei der Kompetenzprüfung handelt es sich um eine punktuelle Prüfung, bei der es nur auf die Leistungen am Prüfungstag ankommt. Gegenstand der Leistungsmessung ist nicht die erstellte Dokumentation und die Inhalte der Dokumentation. Die Dokumentation wird nicht benotet. Gegenstand der Leistungsmessung in der Prüfung sind: a) Die Präsentation, welche schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten kann b) Das Prüfungsgespräch, das an die Präsentation anknüpft, sich aber über das Projektthema hinaus auf weitere Inhalte der betroffenen Fächer und Fächerverbünde bezieht. In der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung bearbeiten die Schüler im Team eine komplexe Fragestellung projektorientiert zeigen die Schüler ihre Fähigkeit fächerübergreifend zu arbeiten die Thematik zu vertiefen ihre Meinung zu vertreten Alternativen zu entwickeln und zu reflektieren Die Gruppe erstellt eine Dokumentation, die rechtzeitig vor der Prüfung abgegeben werden muss. Die Gruppe bekommt zwei Lehrkräfte zur Beratung und Begleitung zugewiesen. Zusätzlich steht eine intensive Phase der Arbeit im Anschluss an die Bekanntgabe der en zur Verfügung. 6
Kompetenzprüfung: Art der Prüfung: mündlich Thema: Fächerübergreifendes Thema, mindestens 2 Fächer oder Fächerverbünde Wahl und Vorbereitung: 3-5 Schüler Genehmigung der Themas: Schulleiter nach Beratung mit der Lehrerstufenkonferenz Zeitpunkt der Bis spätestens vor Beginn der Genehmigung: Herbstferien Begleitung der 2 Fachlehrer Vorbereitung, Abnahme der Prüfung: Prüfung: Die Schülergruppe dokumentiert und präsentiert das Thema gemeinsam. (Es wird keine Note für die schriftlichen Aufzeichnungen gegeben) Jeder Schüler wird mündlich fachbezogen zur übergreifenden Thematik geprüft Prüfungszeit pro Schüler: 15 Minuten Jeder Schüler bekommt eine Einzelnote Vorsitzender ist ein Fachlehrer einer anderen Schule 7
Es wird gelernt, was geprüft wird und es wird so gelernt, wie geprüft wird. Ergebnis der Abschlussprüfung: In den Fächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die en als Endergebnisse In der Kompetenzprüfung (FüK) gilt die Prüfungsleistung als Endergebnis Wenn der Schüler mehr als einmal in einem für die Versetzung maßgebenden Fach die Note 5 hat, darf die Note der Kompetenzprüfung nicht zur Ausgleichregelung herangezogen werden. Schnitt aller Hauptfächer mit der Note der Kompetenzprüfung muss 4,0 sein 8