Elsbeth Bellin feiert ihren 105. Geburtstag im OT Teschendorf

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Transkript:

23. Juli Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nummer 7 24. Jahrgang Woche 30 Elsbeth Bellin feiert ihren 105. Geburtstag im OT Teschendorf Zu den ersten Gratulanten zählten Bürgermeister Bernd-Christian Schneck, Ortsvorsteher Michael Grüber und Pfarrer Gerhard Gabriel

2 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Löwenberger Land am 22.05.2014, 23.06.2014 und 08.07.2014... Seite 3 Satzung zur 1. Änderung Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom 14.07.2009... Seite 4 Mitteilung der Wahlbehörde... Seite 6 Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 6 Personelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 6 Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Falkenthal... Seite 6 Ergebnisse der konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte und deren Zusammensetzung... Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zur Teileinziehungsverfügung Schulstraße, OT Falkenthal... Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zur Teileinziehungsverfügung Liebenwalder Straße, OT Falkenthal... Seite 8 2. Informationen des Hauptamtes Veranstaltungstermine Monat August 2014... Seite 10 3. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Bereitschaftsplan Monat August 2014... Seite 10 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat August 2014... Seite 11 4. Notizen aus dem Gemeindebereich Löwenberger Land Zehdenicker Radler zu Gast beim Heimatverein Löwenberg e. V.... Seite 11 Förderverein Kulturleben Linde e.v.: Musik so alt wie Linde... Seite 11 Fotoimpressionen zum 105. Geburtstag von Elsbeth Bellin... Seite 11 5. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land Kita Rosenschloss & Hort Danksagung Löwenberger Hortfest... Seite 12 Kitafest des Löwenberger Landes in Bergsdorf... Seite 12 6. Informationen der ansässigen Sportvereine der Gemeinde Löwenberger Land Sommercup des Häsener SV in Häsen... Seite 13 Jubiläumsmeeting des Löwenberger SV... Seite 13 7. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land... Seite 14

AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 3 1. Amtliche Bekanntmachungen 1. Mitteilungen aus den Gemeindevertretersitzungen der Gemeinde Löwenberger Land In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 35/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss das technische Ausbauprogramm der Straße Am Waldsee wie folgt: L 213 (Liebenwalder Chaussee) Heideweg: Ausbaubreite 5,00 m Heideweg bis Rudolf-Breitscheid-Straße: Ausbaubreite 4,25 m Rudolf-Breitscheid-Straße Alter Kiefernweg: Ausbaubreite 5,00 m mit Einengungen auf 3,50 m Dieser Teilbereich wurde bereits mit den anderen Straßen (Rudolf-Breitscheid-Straße, Rotdornstraße und Alter Kiefernweg) ausgebaut. Alter Kiefernweg Wendehammer Ausbaubreite 3,25 m Am Ende wird ein kleiner Wendehammer errichtet, der den Müllfahrzeugen ein dreizügiges Wenden auf dieser Verkehrsfläche erlaubt. Die Straße erhält einen Straßenbelag aus Asphalt. Die Entwässerung erfolgt über Mulden. Das Ausbauprogramm ist erfüllt, wenn die Ausführungsplanung von 05/2014 umgesetzt ist. Beschluss Nr.: 36/14 Erwerb Flurstück 521/24 der Flur 5, Gemarkung Nassenheide für den Bau eines Wendehammers Beschluss Nr.: 37/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss: 1. Die Bewilligung von Geh- und Fahrrechten zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 34 der Flur 15 von Neuendorf 2. Die Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Geh-, Fahrrecht, Feuerwehrzufahrt) lastend auf den gemeindlichen Flurstücken Gemarkung Linde, Flur 2, Flurstück 244 und Flur 3, Flurstück 10 und Gemarkung Neuendorf, Flur 15, Flurstücke 10 und 33. In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 39/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land stellt fest: Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land und der Ortsbeiräte sowie der Ortsvorsteherinnen in den 17 Ortsteilen (Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Gutengermendorf, Häsen, Klevesche Häuser, Hoppenrade, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf) am 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahlen sind gültig. Beschluss Nr.: 40/14 Zur Bildung des Hauptausschusses und anderer Ausschüsse wurde gemäß 3, 41 Abs. 1, 43 Abs. 2 und 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung, ein abweichendes Verfahren angewendet. Für die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der Ausschussmitglieder wird das Verfahren der Mehrheitswahl beschlossen. Beschluss Nr.: 41/14 Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land besteht aus 9 ern zuzüglich stimmberechtigter Bürgermeister. Beschluss Nr.: 42/14 Folgende er der Gemeindevertretung wurden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in den Hauptausschuss bestellt: Peter Bosschaart, Alexander Dahte, Michael Grüber, Mathias Ludwig, Andrea Schild, Dr. Eckhard Schönberg, Ralf-Ulrich Steinberg, Karl-Heinz Wacker, Klaus Wunsch Beschluss Nr.: 43/14 Der Bürgermeister Herr Bernd-Christian Schneck führt gemäß 49 Abs. 2 BbgKVerf den Vorsitz des Hauptausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Beschluss Nr.: 44/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Bau- und Ordnungsausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 45/14 Folgende namentliche Besetzung des Bau- und Ordnungsausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Axel Busse, Michael Grüber, Karsten Kiesewetter, Ralf-Ulrich Steinberg, Karl-Heinz Wacker. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 46/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Finanz- und Liegenschaftsausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 47/14 Folgende namentliche Besetzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Alexander Dahte, Iris Fischer, Erhard Hinz, Dr. Eckhard Schönberg, Beate Stuht. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 48/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Schul- und Sozialausschuss mit 5 ern gebildet. Beschluss Nr.: 49/14 Folgende namentliche Besetzung des Schul- und Sozialausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Peter Bosschaart, Matthias Brandenburg, Axel Klicks, Andrea Schild, Diana Wunderlich. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 50/14 Gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf wird ein Werksausschuss mit 3 ern gebildet.

4 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss Nr.: 51/14 Folgende namentliche Besetzung des Werksausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Mathias Ludwig, Thomas Schneck, Klaus Wunsch. Gemäß 43 Abs. 5 letzter Satz der BbgKVerf beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land eine andere Verteilung. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Ausschussvorsitzenden sowie den Stellvertreter. Beschluss Nr.: 52/14 Gemäß 1 Abs. 1 der Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV) wird ein Umlegungsausschuss der Gemeinde Löwenberger Land gebildet. Beschluss Nr.: 53/14 Folgende namentliche Besetzung des Umlegungsausschuss der Gemeinde Löwenberger Land wurde beschlossen: Vorsitzender: Dipl. Ing. Frank Netzband stellv. Vorsitzende: Dr. Frank Engelmann Sachverständige: Dipl. Ing. Karl-Otto Winkler stellv. Sachverständige: Dipl. Ing. Eckart Adolph weitere er: Dr. Eckhard Schönberg Beate Stuht Stellvertreter: Alexander Dahte Erhard Hinz Beschluss Nr.: 54/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, dass die Höchstzahl der zu berufenen beratenden er (sachkundige Einwohner) der ständigen oder zeitweiligen Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land die Zahl der Ausschussmitglieder nicht mehr als 50 von Hundert überschreiten darf. Beschluss Nr.: 55/14 Als stimmberechtigter Vertreter der Gemeinde Löwenberger Land in die Gewässerunterhaltungsverbände Schnelle Havel, Rhin- / Havelluch, Uckermark-Havel und Oberer Rhin/Temnitz wurde Herr Jörg Reinke und als deren Stellvertreter Herr Erhard Hinz benannt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 56/14 In den Bau- und Ordnungsausschuss wurden folgende sachkundige Einwohner berufen: Wido Beier, Benno Kranich Beschluss Nr.: 57/14 In den Finanz- und Liegenschaftsausschuss wurden folgende sachkundige Einwohnerinnen berufen: Bärbel Schulze, Gudrun Pfister Beschluss Nr.: 58/14 In den Schul- und Sozialausschuss wurden folgende sachkundige Einwohnerinnen berufen: Petra Witte, Elke Sitte Beschluss Nr.: 59/14 In den Werksausschuss wurde folgender sachkundige Einwohner berufen: Dirk Wruck Beschluss Nr.: 60/14 Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land Satzung zur 1. Änderung Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom 14.07.2009 Auf der Grundlage der 3, 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung und Bekanntmachung vom 18.12.2007, (GVBL. I Nr. 19, S. 286), in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am 08.07.2014 nachstehende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom 14.07.2009 beschlossen. Die Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom 14.07.2009, beschlossen am 13.07.2009, wird wie folgt geändert: Artikel 1 2 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der 2 Absatz 2 Ziffer 9 wird wie folgt geändert: Im Satz 1 wird das Wort Vertreter durch die Wörter Stellvertreter des Vertreters ersetzt. Im Satz 2 werden die Wörter der Vertreter durch die Wörter des Stellvertreters des Vertreters ersetzt. Die Ziffer 10 wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Die Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land vom 14.07.2009 tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Löwenberg, den 09.07.2014 Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Beschluss Nr.: 61/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche: Bezeichnung: Ortsteil: Schulstraße Falkenthal Straßen-Nummer: 12065198 00611 NKA: 103 NKE: 134 617 m D V Straßen-Nummer: 12065198 00611/1 NKA: 100 NKE: 101 92 m E V NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende

AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 5 1. Amtliche Bekanntmachungen Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 134 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer 1 430 ca. 13.970 Gemeinde Löwenberger Land 1 427 259 Gemeinde Löwenberger Land 2 30/7 1.298 Gemeinde Löwenberger Land Die Liegenschaftskarte stellt den Teil der Schulstraße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Die Teileinziehungsverfügung ist mit Anlage als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Teileinziehung wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 62/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, gemäß 8 Absatz 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche: Bezeichnung: Ortsteil: Liebenwalder Straße Falkenthal Straßen-Nummer: 12065198 00601 NKA: 107 NKE: 102 512 m D IV Straßen-Nummer: 12065198 00631 NKA: 102 NKE: 131 848 m A IV Straßen-Nummer: 12065198 00631/1 NKA: 133 NKE: 132 30 m A IV NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 132 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer 1 115 1.860 Gemeinde Löwenberger Land 1 430 ca. 3.400 Gemeinde Löwenberger Land 2 33/6 12.815 Gemeinde Löwenberger Land 2 11/2 270 Bundesstraßenverwaltung Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Liebenwalder Straße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Die Teileinziehungsverfügung ist mit Anlage als Allgemeinverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Teileinziehung wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Beschluss Nr.: 63/14 Veräußerung einer Teilfläche der Flur 1, Flurstück 181, Gemarkung Löwenberg Beschluss Nr.: 64/14 Ankauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 91 und 97 der Flur 1, Gemarkung Neulöwenberg Beschluss Nr.: 65/14 Verpachtung einer Teilfläche für Mobilfunk aus dem Flurstück 630/9 der Flur 6, Gemarkung Grüneberg

6 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungen der Wahlbehörde Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2014 wurde Herr Klaus Wunsch als Vorsitzender, Herr Dr. Eckhard Schönberg als 1. Stellvertreter und Herr Ralf-Ulrich Steinberg als 2. Stellvertreter der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land gewählt. Personelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land: Hauptausschuss Bernd-Christian Schneck Alexander Dahte Michael Grüber Mathias Ludwig Andrea Schild Dr. Eckhard Schönberg Ralf-Ulrich Steinberg Karl-Heinz Wacker Klaus Wunsch Bau- und Ordnungsausschuss: Michael Grüber Karl-Heinz Wacker Axel Busse Karsten Kiesewetter Ralf-Ulrich Steinberg Wido Beier Benno Kranich Vorsitzender Vorsitzender Stellvertreter sachkundiger Einwohner sachkundiger Einwohner Finanz- und Liegenschaftsausschuss: Dr. Eckhard Schönberg Vorsitzender Alexander Dahte Stellvertreter Iris Fischer Erhard Hinz Beate Stuht Gudrun Pfister sachkundige Einwohnerin Bärbel Schulze sachkundige Einwohnerin Schul- und Sozialausschuss: Peter Bosschaart Andreas Schild Axel Klicks Diana Wunderlich Matthias Brandenburg Elke Sitte Petra Witte Werksausschuss: Klaus Wunsch Thomas Schneck Mathias Ludwig Dirk Wruck Vorsitzender Stellvertreterin sachkundige Einwohnerin sachkundige Einwohnerin Vorsitzender Stellvertreter sachkundiger Einwohner Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Falkenthal Gemäß 51 BbgKWahlG (Erwerb der schaft in der Vertretung) wurden die gewählten Bewerber über ihre Wahl benachrichtigt mit dem Ersuchen, binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annehmen. Gibt der gewählte Bewerber bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist keine Erklärung ab, gilt die Wahl mit Beginn des folgenden Tages als angenommen. Diese Vorschrift findet auch bei der Wahl der Ortsbeiräte Anwendung! Herr Lutz Pape (Wählergruppe Landleben muss Zukunft LmZ) nahm mit Schreiben vom 30.05.2014 die Wahl als in den Ortsbeirat Falkenthal nicht an. Auf der Grundlage der Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte / Ortsvorsteher vom 27.05.2014 wurde die Reihenfolge der Ersatzpersonen einstimmig festgestellt. Aus der Liste der Wählergruppe LmZ geht der Sitz als in den Ortsbeirat Falkenthal auf Herrn Björn Flieger über. Über den Erwerb der schaft in den Ortsbeirat Falkenthal wurde Herr Flieger schriftlich informiert. Er nahm die Wahl an. Kranich Wahlleiterin

AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 7 1. Amtliche Bekanntmachungen Ergebnisse der konstituierenden Sitzungen der Ortsbeiräte und deren Zusammensetzung Im Juni 2014 haben sich alle Ortsbeiräte der Gemeinde Löwenberger Land konstituiert und aus ihrer Mitte die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher und deren Stellvertreter gewählt: Ortsteil Tag Name der Ortsvorsteherin/ Stellvertreter weitere der Sitzung des Ortsvorstehers Ortsbeiratsmitglieder Falkenthal 17.06.2014 Karsten Kiesewetter Jan Reinsberg Björn Flieger Glambeck 10.06.2014 Hilde Peltzer-Blase Roland Genz Roland Schwarz Grieben 10.06.2014 Alexander Dahte Benno Kranich keine Großmutz 11.06.2014 Manfred Augner Jürgen Schneider keine Grüneberg 19.06.2014 Karl-Heinz Wacker Peter Bosschaart Detlef Loerke Andreas Schmidt Thomas Schneck Gutengermendorf 10.06.2014 Joachim Harhues Helmut Kohs André Wildt Häsen 12.06.2014 Claudia Weiß Wolfgang Schulz keine Hoppenrade 11.06.2014 Jeannette Hillmann Roland Karsten Alexander Wildt Liebenberg 12.06.2014 Hartmut Kreutzmann Stefan Minor Peter Schöpke Linde 12.06.2014 Iris Fischer Gundolf Helmke Tobias Pfitzmann Löwenberg 16.06.2014 Mathias Ludwig Axel Busse Matthias Brandenburg Joachim Pönisch Stephan Richter Nassenheide 17.06.2014 Andrea Schild Klaus Wunsch Dirk Wruck Bärbel Schulze Neuendorf 18.06.2014 Werner Schulz Benjamin Tomczyk Peter Hofmann Neulöwenberg 18.06.2014 Christin Olechnowicz Frank Winkler keine Teschendorf 11.06.2014 Michael Grüber Peer Stolz Uwe Kurth Die Ortsvorsteherinnen wurden im Ortsteil Klevesche Häuser (Frau Annerose Hendel) und Neuhäsen (Monika Schulz) direkt am 25. Mai 2014 gewählt. Kranich Wahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung Schulstraße, OT Falkenthal Gem. 8 Abs. 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 08.07.2014 die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen: Bezeichnung: Ortsteil: Schulstraße Falkenthal Straßen-Nummer: 12065198 00611 NKA: 103 NKE: 134 617 m D V Straßen-Nummer: 12065198 00611/1 NKA: 100 NKE: 101 92 m E V NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 134 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück Fläche in qm Eigentümer 1 430 ca. 13.970 Gemeinde Löwenberger Land 1 427 259 Gemeinde Löwenberger Land 2 30/7 1.298 Gemeinde Löwenberger Land Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Schulstraße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Begründung: Die Teileinziehung der Schulstraße erfolgt aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die diese Einziehung rechtfertigen, ist vorrangig die Verkehrssicherheit der Anwohner. Weitere Gründe sind die Beeinträchtigung der Lebensqualität

8 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen der Anwohner durch übermäßige Belastung von Lärm und Abgasen sowie die Erhaltung und Verringerung der Instandhaltungskosten der Straße. Zwischen den Netzknoten 100 und 134 besteht auf Grund der geringen Ausbaubreite und des unübersichtlichen Straßenverlaufes ein erhöhtes Unfallrisiko. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ist kein Rad- bzw. Gehweg vorhanden. Eine gefahrlose Nutzung des Seitenstreifens für Rad- und Fußgänger ist nicht möglich, da der Seitenstreifen bei Begegnungsverkehr von größeren Fahrzeugen in Anspruch genommen wird und Ausweichmöglichkeiten nicht vorhanden sind. Die Schulstraße wird vielfach als Abkürzungsstrecke von ortsansässigen Fahrzeugen über 3,5 t genutzt und damit übermäßig durch den Durchgangsverkehr beansprucht. Die vorhandene Verkehrsführung über die B 109 und die B 167 ist für den Ziel- und Quellverkehr für Fahrzeuge über 3,5 t ausreichend und zumutbar. Gemäß 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Absicht der Teileinziehung drei Monate vorher, in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu ma- chen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absichtserklärung wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 26. Februar 2014 öffentlich bekanntgemacht. Während der 3-Monatsfrist wurden keine Hinweise in der Gemeindeverwaltung vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Gem. 8 Abs. 1, 2 und 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 08.07.2014 die Teileinziehung der nachfolgend bezeichneten öffentlichen Verkehrsfläche beschlossen: Bezeichnung: Ortsteil: Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Löwenberger Land Teileinziehungsverfügung Liebenwalder Straße, OT Falkenthal Liebenwalder Straße Falkenthal 512 m D IV Straßen-Nummer: 12065198 00631 NKA: 102 NKE: 131 848 m A IV Straßen-Nummer: 12065198 00601 NKA: 107 NKE: 102 Straßen-Nummer: 12065198 00631/1 NKA: 133 NKE: 132

AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 23. Juli 2014 Nr. 7 Woche 30 9 1. Amtliche Bekanntmachungen 30 m A IV NKA = Netzknotenanfang, NKE = Netzknotenende Inhalt der Teileinziehung: 1. Untersagen des Befahrens von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zum Schutz vor Lärmbelästigungen. 2. Anlieger frei. Der Durchgangsverkehr ist auch für den Anlieger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t am Netzknoten 132 durch bauliche Maßnahmen (Straßeneinengung) untersagt. Von der Teileinziehung sind folgende Flurstücke in der Gemarkung Falkenthal betroffen: Flur Flurstück 1 115 1 430 2 33/6 2 11/2 Fläche in qm 1.860 ca. 3.400 12.815 270 Eigentümer Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Bundesstraßenverwaltung Die beiliegende Liegenschaftskarte stellt den Teil der Liebenwalder Straße dar, welcher von der Teileinziehung betroffen ist. Die Liegenschaftskarte ist Anlage der Teileinziehungsverfügung. Begründung: Die Teileinziehung der Liebenwalder Straße erfolgt aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit. Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit, die diese Einziehung rechtfertigen, sind die Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner durch die übermäßige Belastung durch Lärm und Abgase sowie die Erhaltung und Verringerung der Instandhaltungskosten der Straße. Die Liebenwalder Straße verbindet die beiden angrenzenden Bundesstraßen B109 und B167 miteinander und wird deshalb vom Durchgangsverkehr als Abkürzungsstrecke genutzt. Die vorhandene Verkehrsführung über die B 109 und die B 167 ist für den Ziel- und Quellverkehr für Fahrzeuge über 3,5 t ausreichend und zumutbar. Gemäß 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Absicht der Teileinziehung drei Monate vorher, in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Absichtserklärung wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 26. Februar 2014 öffentlich bekanntgemacht. Während der 3-Monatsfrist wurden keine Hinweise in der Gemeindeverwaltung vorgetragen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Teileinziehungsverfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Bernd-Christian Schneck Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80

10 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 2. Informationen des Hauptamtes Veranstaltungen im August 2. AUGUST 5. Sommercup in Häsen Sportverein Hr. Ruch, 03306-2980891 Turmfest in Falkenthal Hr. Hanschmann, 033088-50246 9. AUGUST Dorffest in Neulöwenberg Fr. Sitte, 033094-50417 16. AUGUST Spielenachmittag im Angelverein Liebenberg Hr. Nieder, 0171-6865559 Schlossfest in Löwenberg Männerchor, Hr. Beier, 033094-50202 23. AUGUST Häsen in Bildern, Häsen Kornspeicherkulturverein, Hr. Zieroth, 033084-60564 27. AUGUST Oma-Opa-Tag in der Kita Falkenthal Fr. Mewis, 033088-50237 29.08.14 Chorkonzert in Teschendorf Frauen-u. Männerchor, Fr. Kwasnick, 033051-90330 Hr. Mydlaszewski, 033094-50617 30. AUGUST Erntedankfest in Teschendorf Hr. M. Grüber, 033094-51387 Kirchen- und Dorffest in Glambeck Fr. Schwarz, 033086-70314 31. AUGUST Tagesfahrt ins Blaue, Linde Linde-Frauen, Fr. Fischer, 033094-51314 3. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im August Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag, 7:30 Uhr 31. KW, 28.07. 04.08.2014 Herr H. Schönbeck 0173/2028684 oder 0172/3215198 32. KW, 04.08. 11.08.2014 Herr M. Krüger 0173/2028684 oder 0172/3101505 33. KW, 11.08. 18.08.14 Herr V. Witt 0173/2028684 oder 0173/6055143 34. KW, 18.08. 25.08.14 Herr A. Kühn 0173/2028684 oder 0172/3213669 35. KW, 25.08. 01.09.14 Herr A Dörre 0173/2028684 oder 0173/2028681 Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen. Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg unter der Rufnummer 033094/80101 zu informieren. Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: MO, DO 07:30 16:00 Uhr DI 07:30 18:00 Uhr MI 07:30 17:00 Uhr FR 07:30 12:30 Uhr

LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im August Zehdenicker Radler zu Gast beim Heimatverein Löwenberg e.v. 31. KW 01.08. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg 34. KW 18.08. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen 19.08. Häsen, Gutengermendorf 20.08. Gutengermendorf, Neulöwenberg 21.08. Neuendorf, Teschendorf 22.08. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg Am 18. Juni 2014 radelten 30 sportliche Zehdenicker bei tollem Wetter über Falkenthal, Liebenberg nach Löwenberg. Der Heimatverein und die Kirche Löwenberg öffneten ihre Tore. Die Teilnehmer schauten mit großem Interesse die vielen Exponate an die im HUS tu Löwenberg ausgestellt sind. Den Frauen hatten es besonders die wertvollen Puppen angetan, die liebevoll restauriert auf ein fast 35. KW 25.08. Nassenheide 26.08. Nassenheide 27.08. Nassenheide 29.08. Grieben 29.08. Grieben Fotoimpressionen zum 105. Geburtstag von Elsbeth Bellin 32. KW 04.08. Nassenheide 05.08. Nassenheide 06.08. Nassenheide 07.08. Grieben 08.08. Grieben 33. KW 11.08. Grieben 12.08. Linde 13.08. Glambeck 14.08. Großmutz 15.08. Hoppenrade, Löwenberg Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 11 100-jähriges Alter blicken können. Die Werkzeuge aus der Werkstatt des ehemaligen Orthopädie-Schuhmachermeisters Wilhelm Tönnies, fanden ebenfalls großes Interesse. Anschließend besuchten die Radsportler noch die Löwenberger Kirche. H. Rosenbohm, Heimatverein Löwenberg e.v. Elsbeth Bellin mit Urenkelin Marie 4. Notizen aus dem Gemeindebereich Musik so alt wie Linde am 30. August in der alten Saalkirche Im Jahr 2013 gründete sich in Linde der gemeinnütze Verein Förderverein Kulturleben Linde e. V.. Dieser Verein, der derzeit 22 er hat, hat sich zum Ziel gesetzt die Kunst und Kultur zu fördern, ebenso die Heimatpflege und Heimatkunde und darüber hinaus auch die Denkmalspflege und den Denkmalsschutz. Im Rahmen der Kunst- und Kulturförderung des Vereins findet am 30. August 2014 um 18 Uhr in der alten Saalkirche in Linde ein Musikabend statt, der ganz im Zeichen der Musik aus dem 16. und 17. Jahrhundert steht. Ein Quartett aus Amateurmusikern um Rolf Weller, selbst des Vereins und seit einigen Jahren in Linde heimisch, bringt zum Beispiel Werke der deutschen, italienischen, spanischen und flämischen Renaissance zu Gehör. Für das Konzert in Linde sind unter anderem Werke von Bach, Ponce, Meinerio, Bendusi und einige andere geplant. So wird das Quartett auch ein Stück eines unbekannten italienischen Komponisten aus dem 15. Jahrhundert spielen also so alt wie Linde selbst, denn das Dorf begeht in diesem Jahr sein 555-jähriges Bestehen. Das Quartett fand sich bereits im Jahr 1981 in Berlin zusammen und spezialisierte sich seitdem in wechselnder Besetzung auf die Musik des 16. und 17. Jahrhunderts. Interessant ist dabei auch, dass die Instrumente Nachbauten historischer Instrumente sind, teilweise auch selbstgebaut. Beim Konzert in Linde werden dann Renaissance-Blockflöten, Traversflöten, Krummhörner und eine Viola da Gamba zu sehen und zu hören sein. Rundum erwartet uns ein Musikgenuss der besonderen Art. Liebhaber klassischer Musik und jene, die es noch werden wollen sind also herzlichst eingeladen am 30. August um 18 Uhr in die Kirche in Linde zu kommen. Der Eintritt ist frei, es wird lediglich um eine Spende gebeten. Wir freuen uns auf einen schönen Abend. L.P. Förderverein Kulturleben Linde e. V. Kutschfahrt durch Teschendorf IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND Herausgeber, Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de, www.heimatblatt.de Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. August 2014 Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 14. August 2014.

12 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 5. Informationen der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs Danksagung für die tatkräftige Unterstützung aller Helfer beim Hortfest Wir danken Familie Degebrodt für die Bereitstellung ihrer Quads. Die Kinder hatten viel Spaß sich auszutoben. Besonders die Mädchen freuten sich über das Frisieren durch Anja Wolf. Dajana Bandikow hatte alle Hände voll zu tun beim Kinderschminken und ließ fast alle Kinder in buntem Glanz" erstrahlen. Herr Telm ermöglichte durch seine Kollegen der 2. Einsatzhundertschaft aus Oranienburg den Kindern einen interessanten Einblick in die Arbeitsutensilien" der Bereitschaftspolizei. Vielen Dank an die Verkehrswacht für das Bereitstellen der Hüpfburg. Wir danken Frau Orthmann, Frau Gerlach und Frau Bandikow für den leckeren Kuchen. Frau Jüttner und Frau Hanke halfen uns bei der Durchführung des Familien-Spaßparcours, wonach alle Kinder eine Urkunde samt Preis erhielten. Ein großer Dank gilt auch den fleißigen Waffelbäckerinnen Frau Biegall, Frau Bath und Frau Schmidt. Dem Team des Hortes gilt ebenfalls ein großes Lob für ihr Mitwirken an dem Fest. Der Erlös des Festes kommt den Hortkindern zu Gute. Alle Beteiligten hatten eine Menge Spaß! Die Elternvertreter der Kita Rosenschloss & Hort Yvonne Orthmann, Sabine Hörbe, Franziska Telm Höhepunkte des Kinderfestes in Bergsdorf Luftballonsteigen Attraktion mit einem Straußen-Ei Ein Dank geht an allen ehrenamtlichen Mitwirkenden, Sponsoren und dem Hauptorganisatoren des Jugendclubs des Löwenberger Landes, die den Kindern einen erlebnisreichen Tag ermöglichten.

LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 13 6. Informationen der ortsansässigen Sportvereine 5. Sommercup in Häsen lockt Zum fünften Mal in Folge findet am 2. August 2014 auf dem Sportplatz in Häsen der Sommercup statt. Das Fußballturnier mit fünf Mannschaften wird um 16 Uhr mit Trommeln der Gruppe SIMBA JABALI aus Nassenheide eröffnet. Die Zuschauer können sich bei einem attraktiven Teilnehmerfeld auf gute Fußballkost freuen. Folgende Mannschaften sind mit am Start: SG Mildenberg (Kreisoberliga) als Pokalverteidiger FC Falkenthaler Füchse (Landesliga Nord) SV Zehdenick (Landesklasse Nord) Löwenberger SV (Kreisliga Staffel West) und der Gastgeber Häsener SV (Kreisliga Staffel West). Für die kleinen Besucher werden verschiedene Attraktionen angeboten. Die Versorgung mit frisch Gezapftem, Kaffee, Kuchen und Köstlichkeiten vom Grill ist sichergestellt. Ab 22 Uhr legt DJ Markus Rippentrop auf und zu später Stunde wird noch ein Männerballett auftreten. Also 2. August vormerken und auf zum Sportplatz nach Häsen. Euer HSV Team Mehrere Höhepunkte beim Jubiläumsmeeting Das Jubiläumsmeeting des Löwenberger SV konnte mit mehreren Höhepunkten aufwarten. 1. Es fand trotz des stundenlangen vorhergehenden Dauerregens statt! 2. Lara Sophie Glasow (Löwenberger SV) glänzte mit Landesund Stadionrekord im Diskuswerfen der W13 und neuer deutscher Jahresbestleistung 36,40 m! 3. Lothar Huchthausen (LG Altmark) markierte in der AK M75 drei neue Stadionrekorde (Diskus, Hammer, Speer) Das Starterfeld kam diesmal weitgereist ins Löwenberger Waldstadion, Lilly Lützner kam aus Dresden, um die Norm für die Deutschen Meisterschaften zu werfen (erfolgreich), Speerwerfer David Golling (LC Cottbus), um 80 m zu werfen und die Werfergarde aus der Altmark, um Spaß und Erfolg zu haben. Ein großes Kompliment geht an die freiwilligen Helfer, die der Witterung trotzten und den Wettkampf erst möglich machten!

14 LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 7. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter LÖWENBERG SO 03.08. 16:00 Uhr Gottesdienst SA 09.08. 16:00 Uhr Orgelkonzert mit Dr. Wieland Meinhold u. Frau Mirjam SA 16.08. 19:00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SO 17.08. 10:00 Uhr Gottesdienst SA 23.08. 20:00 Uhr Open air Konzert in Grbg. mit The Road-brothers, Leipzig SA 30.08. 14:00 Uhr Taufgottesdienst: Klara Zeh MI 03.09. 19:00 Uhr GKR-Sitzung LINDE SA 09.08. 16:00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SA 16.08. 19:00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SA 23.08. 20:00 Uhr Open air Konzert in Grbg. mit The Road-brothers, Leipzig SO 24.08. 10:00 Uhr Gottesdienst MI 03.09. 19:00 Uhr GKR-Sitzung in Löwenberg GRÜNEBERG SO 03.08. 10:00 Uhr Gottesdienst SA 09.08. 16:00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SO 10.08. 14:00 Uhr Gottesdienst SA 16.08. 19:00 Uhr Konzert mit der 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores SA 23.08. 20:00 Uhr Open air Konzert, Kirchhof, The Road-brothers, Leipzig SO 31.08. 10 Uhr Gottesdienst DI 02.09. 19:00 Uhr GKR-Sitzung SA 06.09. 13:00 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest TESCHENDORF SO 03.08. 14:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Frida Marie Mieth SA 09.08. 16:00 Uhr Orgelkonzert mit Prof. Dr. Meinhold in Löwenberg SO 10.08. 10:00 Uhr Gottesdienst SA 16.08. 14:00 Uhr Trauung Thomas Jordan und Jana Jordan, geb. Bienek SA 16.08. 19:00 Uhr Konzert: 12. Klasse des Dresdner Kreuzchores in Grbg. SA 23.08. 20:00 Uhr Open air Konzert in Grbg., The Road-brothers, Leipzig SA 30.08. 13 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest, anschl. Umzug MO 01.09. 19:00 Uhr GKR-Sitzung Vier Augen Gespräch? Postkarte? Brief? Liebe Leserinnen und Leser! Liebe Jugendliche! Dies soll ein Nachtrag zum Johannesfest in Löwenberg am 24. Juni 2014 sein. Johannes ist der große Bußprediger zurzeit Jesu. Dessen Vorläufer sozusagen. Umkehr und Buße forderte er von seinen Landsleuten. Er sparte mit harter Kritik auch den mächtigen König Herodes nicht aus. Das kostete ihn allerdings im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf. Thema zum Fest in diesem Jahr war: Der gläserne Mensch. Sie ahnen, liebe Leser/innen, der Abhörskandal der USA- Geheimdienste war dazu der Hintergrund. Wir Christen sind mit unserer Verfassung einer Meinung. Artikel 1(1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Geheimdienste (nicht nur die amerikanischen offenbar) verletzen dieses Menschenrecht auf das Schwerste. Unsere gemeinsame Aufgabe muss nun der Schutz zur Bewahrung der Würde sein. Die Geheimdienste haben sich unsere Kritik anzuhören, sie müssen Buße tun, sie müssen umkehren und damit aufhören, uns abzuhören. Ja, aber Wir sollten auch gut auf uns selber achten und unsere eigene Würde nicht verletzen, indem wir Dinge ins Internet stellen, die da nicht hingehören. Es gibt intime Sphären, die niemanden etwas angehen. Besonders nun ihr, liebe Jugendlichen! Es muss doch nicht jeder alles wissen. Schützt euch vor Missbrauch und Verletzung eure Würde, indem ihr euch unabhängig von eurem Handy macht, wenn es um eure Gefühle und Gedanken geht. Bestimmte Sachen sagt man eben nur einem, einem einzigen Menschen: Vieraugengespräch nennt man das. Liebeserklärungen schreibt man in einen Brief und klebt den gewissenhaft zu. Wenn s um Wetterberichte oder das Essen geht, kann man dies einer Postkarte anvertrauen, die möchte manchmal auch der Nachbar mit lesen. Das wäre kein Problem. Versteht Ihr mich? Verstehen Sie mich? Auch wir müssen umkehren. Schützen wir uns, indem wir nicht zu Sklaven/Abhängigen der neuen Medien werden. Zur Freiheit hat uns Christus befreit! schreibt Paulus. So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auferlegen. (Galater 5,1) Wir Stasi-Gezeichneten wissen, wovon wir reden und wovon wir schweigen sollten. Es grüßt auf altmodischem Papier eines öffentlichen Amtsblattes Euer Pfarrer Gerhard Gabriel E-mail: gerhard-gabriel@t-online.de /Fax.: 033094/80766 Zu lesen allerdings auch für den NSA im Internet unter www.kirchenkreis-obereshavelland.de Und noch ein schönes Bibelwort aus dem Alten Testament (Sprüche 11,3): Wer als Verleumder umhergeht, gibt Vertrauliches preis, wer aber verlässlich ist, behält Geheimnisse für sich. Tageslosung am 14. Juli 2014

LÖWENBERGER LAND 23. Juli 2014 Woche 30 15 4840 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2013 im Land Brandenburg für 4 840 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2012 ist das eine Steigerung von 9,1 Prozent (2012: 4 438). Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 758 (15,7 Prozent) Kindern und Jugendlichen festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. Bei 778 (16,1 Prozent) Fällen lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei 1 411 (29,2 Prozent) Fällen wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 1 893 (39,1 Prozent) der Fälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. 74,2 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 16,5 Prozent körperliche und 20,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 4,0 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Häufig erfolgte die Meldung von Kindeswohlgefährdungen von Verwandten, Bekannten und Nachbarn (17,4 Prozent) oder auch anonym (19,1 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 13,4 Prozent der Verfahren initiiert. In 9,2 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 9,6 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von medizinischem Personal, Gesundheitsämtern oder Hebammen erfolgte in 5,0 Prozent der Fälle die Information der Jugendämter. Für 846 Kinder und Jugendliche wurden ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingerichtet. Regionale Unterschiede bei Verdiensten Im Jahr 2012 verdienten die Arbeitnehmer laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Brandenburg durchschnittlich 24 830 Euro. Das waren 1,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Durchschnittsverdienste waren in den kreisfreien Städten mit 25 819 Euro höher als in den Landkreisen mit 24 514 Euro. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten 2012 die Arbeitnehmer in den Kreisen Teltow-Fläming (26 553 Euro), Brandenburg an der Havel (26 108 Euro), Frankfurt (Oder) (26 107 Euro) und Potsdam (26 001 Euro). Am geringsten waren die Durchschnittsverdienste in den Kreisen Havelland (21 133 Euro), Ostprignitz-Ruppin (23 339 Euro) und Elbe-Elster (23 534 Euro). Hauptursache für das geringe Niveau im Kreis Havelland ist ein mit 21,3 Prozent überdurchschnittlich hoher Anteil marginal Beschäftigter an den Arbeitnehmern (Land Brandenburg 13,0 Prozent). Die Verdienstentwicklung gegenüber dem Vorjahr lag in den kreisfreien Städten mit 1,4 Prozent nur geringfügig über der in den Landkreisen (+1,3 Prozent). Die höchsten Zuwachsraten verzeichneten die Kreise Oberhavel (+2,7 Prozent), Havelland (+2,1 Prozent) und Cottbus (+2,0 Prozent), während sich die Durchschnittsverdienste in den Kreisen Oberspreewald-Lausitz (-0,2 Prozent) und Ostprignitz-Ruppin (+0,3 Prozent) kaum veränderten.

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