Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 1. Allgemeine Informationen zur Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. 1.1 Darlehensnehmerin



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Transkript:

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz Hierbei handelt es sich um besondere Informationen gemäß 312 c BGB i.v.m. 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGBInformationspflichten- Verordnung/BGB-InfoV). 1. Allgemeine Informationen zur Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. 1.1 Darlehensnehmerin Lebensbogen eg i. G. Lebensbogen eingetragene Genossenschaft in Gründung Auf dem Dörnberg 13, 34289 Zierenberg Postanschrift derzeit: c/o Michael Holzmeier, Langemarckstraße 86, 79100 Freiburg Die Gründungssitzung der Genossenschaft hat am 18.04.2015 in Kassel stattgefunden. Die Genossenschaft wird derzeit zur Aufnahme in den Genossenschaftsverband und dann zur Eintragung ins Genossenschaftsregister in Kassel weitergeleitet. 1.2 Genossenschaftliche Aufsicht Die Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. hat ihren Sitz in Kassel. Als eingetragene Genossenschaft in Gründung ist derzeit die Aufnahme in den genossenschaftlichen Verband und im Anschluss die Eintragung beantragt. Die Genossenschaft unterliegt der Prüfung des Genossenschaftsverbandes. 1.2 Gesetzliche Vertreter Der Vorstand führt die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand bedarf der Zustimmung durch die Generalversammlung für a) die Änderung der Satzung b) die Auflösung der Genossenschaft c) die Gründung und Auflösung von Tochterunternehmen d) die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, e) den Wirtschaftsplan des Folgejahres f) die Durchführung neuer Projekte, bzw. den Bau neuer Objekte, g) die Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und die Nutzung sonstiger Leistungen der Genossenschaft und für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft und h) den Verkauf oder die Belastung von Grundstücken. Der Vorstand bedarf der Zustimmung durch den Aufsichtsrat für a) Abschlüsse von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, sowie anderen Verträgen mit wiederkehrenden Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren und/oder einer jährlichen Belastung von mehr als 10.000, b) die Investitionen oder Aufnahme von Krediten ab einer Summe von jeweils 10.000, c) das Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten an externe Dienstleister oder Tochtergesellschaften. d) Abweichungen vom Wirtschaftsplan durch Mehrausgaben oder Mindereinnahmen, die das Jahresergebnis um mehr als 20% beeinflussen e) die Erteilung von Prokura und f) die Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand g) für den Ausschluss eines Mitgliedes Der Vorstand hat mit dem Aufsichtsrat den Wirtschafts- und ggf. den Stellenplan zu beraten. Er hat dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich, auf Verlangen oder bei wichtigem Anlass unverzüglich, über die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft zu berichten. Dabei muss er auf Abweichungen vom Wirtschafts- und ggf. vom Stellenplan eingehen.

Mitglieder des Vorstands sind: Michael Holzmeier, Freiburg Christoph Lyding, Kassel Ulrich Storbeck, Verden Der Aufsichtsrat überwacht die Leitung der Genossenschaft, berät den Vorstand und berichtet der Generalversammlung. Der Aufsichtsrat wird einzeln vertreten durch den Vorsitzende/n oder deren StellvertreterIn. Annett Gnass, Freiburg Sissy Hein, Verden Judith von der Schirpkotterdellen, Karlsruhe 1.3 Geschäftstätigkeit der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. Die Genossenschaft Lebensbogen eg in Gründung verpflichtet sich gemäß Präambel: Die Genossenschaft ist dem Ziel der Verwirklichung einer Lebensgemeinschaft verpflichtet, in der neue Modelle von generationsübergreifender Wohn- und Arbeitskultur gelebt werden, verbunden durch den wertschätzenden Umgang, Achtsamkeit und gegenseitiger Unterstützung in allen Lebensbereichen, und ausgerichtet nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit, ökologisches Gleichgewicht, ökonomische Sicherheit und soziale Gerechtigkeit. Die Genossenschaft verpflichtet sich sozialen und ökologischen Qualitätsschwerpunkten. Gegenüber Einzelinteressen haben Merkmale, die auf Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und Stabilität, nachbarschaftliches Wohnen, bei größtmöglichen Freiräumen für eigenverantwortliches Handeln der Mitglieder abzielen, Vorrang. Der genossenschaftliche Wohnraum soll dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel der Genossenschaft unterliegen der Verwendung gemäß Satzung 1 Präambel (siehe oben) und 3 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft: (1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft und/oder des Erwerbs der Mitglieder und/oder die Förderung der sozialen und/oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlicher Geschäftsbetriebe. (2) Gegenstand der Genossenschaft ist die Entwicklung, Umsetzung und Erforschung nachhaltiger Lebensweisen. Sie fördert ihre Mitglieder durch die Versorgung mit nachhaltigem Wohn- und Lebensraum, der kulturell, gesundheitlich, sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig gestaltet werden soll. (3) Gegenstand der Genossenschaft ist dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnversorgung. (4) Hierfür kann die Genossenschaft alle im Bereich der Entwicklung und Instandhaltung der Gebäudeanlagen und ihrer Infrastruktur sowie alle für die Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie kann Bauten aller Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften und betreuen. (5) Sie kann kulturelle, gesundheitliche, soziale, ökologische und ökonomische Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen und betreiben, sowie alle Tätigkeiten der Genossenschaft wissenschaftlich begleiten lassen. (6) Insbesondere kann die Genossenschaft ein Tagungshaus, ein Kulturzentrum, eine Selbstversorgerküche, ein Café oder andere gemeinschaftliche Geschäftsbereiche entwickeln und betreiben. (7) Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.

(8) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. Weitere Informationen zur Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. finden Sie auf der Webseite: www.lebensbogen.org 2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen 2.1 Wesentliche Leistungsmerkmale Die DarlehensgeberIn stellt der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. einen Geldbetrag in Form eines nachrangigen Darlehens zur Verfügung. Erhaltene Darlehen nutzt die Genossenschaft für die Umsetzung der unter Punkt 1.3 beschriebenen Inhalte. Die Laufzeit des gegebenen Darlehens beträgt wahlweise zwei, drei, vier, fünf, sieben oder zehn Jahrezw. wird mit einer festen Laufzeit gewährt. Das Darlehen kann bis 3 Monate vor Laufzeitende verlängert werden. Das Darlehen wird, in Höhe des Nennwerts der Einlage, soweit nicht in einem neuen Vertrag anderes vereinbart wird, spätestens zwei Wochen nach dem Laufzeitende auf das Konto der DarlehensgeberIn zurückgezahlt. 2.2 Risiken der Beteiligung Die Risiken der Beteiligung liegen in der Nachrangigkeit der Darlehen und in einer inflationsbedingten Entwertung des Nennwertes. 2.2.1. nachrangiges Darlehen qualifizierter Rangrücktritt Bei den Darlehen handelt es sich um so genannte nachrangige Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt. Die Vereinbarung normaler Darlehen ist durch das Kreditwesengesetz (KWG) nur demjenigen gestattet, der nach dem KWG Bankgeschäfte betreiben darf und dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat. Mithin ist dies der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. nicht gestattet. Nachrangige Darlehen gehören dagegen zu den Vertragsgestaltungen, die derzeit keiner Erlaubnis durch die BaFin bedürfen. Nachrangige Darlehen zeichnen sich dadurch aus, dass die Rückzahlung des Darlehens nicht verlangt werden kann, solange die Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt. Auch im Insolvenz- und Liquidationsfall tritt die DarlehensgeberIn mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller GläubigerInnen zurück. Die DarlehensgeberIn kann ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen nicht geltend machen, solange und soweit dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. führt. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern nicht garantiert werden, d.h. es ist also möglich, dass im Falle einer Insolvenz des Vereins, die Darlehen nicht vollständig oder sogar gar nicht zurückgezahlt werden können. 2.2.2. inflationsbedingtes Risiko Da DarlehensgeberInnen bei einem zinslosen bzw. zinsgünstigen Darlehen am Ende ihrer Laufzeit lediglich den Nennwert ihrer Einlage zurück erhalten, kann eine inflationsbedingte Entwertung des Darlehensbetrages nicht kompensiert werden. Die Höhe der inflationsbedingten Entwertung kann nur über relativ kurze Zeiträume von wenigen Monaten prognostiziert werden. Die Unsicherheit über inflationsbedingte Entwertung nimmt also mit längerer Laufzeit zu. 2.3 Preise Die Darlehen werden ab einem Betrag von mindestens 500 Euro entgegen genommen. Eine Höchstsumme für ein einzelnes Darlehen gibt es nicht. Eine Mindest- bzw. Höchstsumme aller angenommenen Darlehen gibt es ebenfalls nicht.

2.4 Steuern und zusätzliche Kosten DarlehensgeberInnen sind verpflichtet die erhalten Zinsen im Rahmen ihrer Steuererklärung als Einnahmen aus Kapitalerträgen zu versteuern! Es fallen keine weiteren Kosten an. 2.5 Zustandekommen des Vertrages, Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Zahlungsbedingungen Der Darlehensvertrag ist unterschrieben in zweifacher Ausführung an die Genossenschaft Lebensbogen eg i. G.zu senden. Die DarlehensgeberIn erhält ein vom Vorstand der Genossenschaft unterschriebenes Exemplar zurück. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam. Die Laufzeit beginnt in dem Monat, in dem das Geld auf dem Konto der Lebensbogen eg i. G. Konto eingegangen ist und endet zum Monatsende der jeweils vereinbarten Darlehenslaufzeit. 2.6 Leistungsvorbehalte Nach zustande Kommen des Vertrages gibt es keine Leistungsvorbehalte. 3. Informationen über die Besonderheiten der Fernabsatzverträge 3.1 Widerrufsrecht Der DarlehensgeberIn steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach 355 BGB zu. Sie hat das Recht, den abgeschlossenen Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen in Textform (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) gegenüber der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G., Auf dem Dörnberg 13, 34289 Zierenberg, Postanschrift derzeit: c/o Michael Holzmeier, Langemarckstraße 86, 79100 Freiburg, zu widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum, der Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Genossenschaft Lebensbogen eg i. G., den von ihr unterzeichneten Darlehensvertrag an die DarlehensgeberIn absendet. 3.2 Sonderkündigungsmöglichkeit in besonderen Notlagen Die Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. räumt den DarlehensgeberInnen eine Sonderkündigungsmöglichkeit im Falle persönlicher Notlagen ein. Die Frist für die Sonderkündigungsmöglichkeit beträgt einen Monat, die mit Ablauf des Monats beginnt, in dem die Kündigung beim Verein eingegangen ist. Als persönliche Notlagen im Sinne des Darlehensvertrages, werden insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder schwere chronische Erkrankungen betrachtet. Der Vorstand der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. entscheidet im Einzelfall darüber, ob einem Antrag auf Sonderkündigung stattgegeben wird und ob die Bedingungen für die Ausübung der Sonderkündigungsmöglichkeit erfüllt sind. Ein rechtlicher Anspruch, das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt zu erhalten, besteht jedoch nicht. 3.3 Rechtsordnung und Gerichtsstand Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung der DarlehensgeberIn unter dem Darlehensvertrag sowie alle übrigen gesetzlichen und/oder vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern die DarlehensgeberIn VerbraucherIn im Sinne von 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Darlehensvertrag Lebensbogen eg i. G. Kassel (Hessen) als Sitz vereinbart. 3.4 Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.5 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Information Die Informationen haben ihre Gültigkeit bis zur Angabe von Änderungen. Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. Auf dem Dörnberg 13, 34289 Zierenberg Postanschrift derzeit: c/o Michael Holzmeier, Langemarckstraße 86, 79100 Freiburg Das Konto der Genossenschaft Lebensbogen eg i. G. lautet: Kontobezeichnung: Treuhandkonto Zierenberg IBAN DE56430609677923509800 BIC GENODEM1GLS bei der Bank: GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum