Kapitel Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes sowie ihrer Hinterbliebenen

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536 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 900 Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes sowie ihrer Hinterbliebenen E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 018 Vermischte Einnahmen.......................... 100 000 100 000 126 Übrige Einnahmen 231 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen und Kosten für Emeritierte durch den Bund....................... 1 000 000 1 000 000 569 231 11 018 Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund/andere Länder/Gemeinden........................... 21 Siehe Verstärkungsvermerk Nr. 2 bei Titel 919 10 des Kapitels 20 020. 232 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen durch die Länder 130 000 130 000 848 232 11 018 Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund/andere Länder/Gemeinden........................... 8 768 Siehe Verstärkungsvermerk Nr. 2 bei Titel 919 10 des Kapitels 20 020. 233 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen durch die Gemeinden...................................... 1 600 000 1 600 000 1 950 233 11 018 Erstattung von Versorgungslasten durch den Bund/andere Länder/Gemeinden........................... 207 Siehe Verstärkungsvermerk Nr. 2 bei Titel 919 10 des Kapitels 20 020. 236 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen durch Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit........ 10 000 10 000 261 10 018 Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland. 50 000 50 000 55 281 10 018 Sonstige Erstattungen aus dem Inland............... 5 733 000 5 733 000 9 618 281 11 018 Sonstige Erstattungen der Hochschulen............. 381 10 891 Erstattung von Versorgungsbezügen aus Kapitel 06 073. 188 700 174 000 +14 700 381 11 891 Erstattung von Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung aus Kapitel 06 073................................. 14 400 8 300 +6 100 Gesamteinnahmen.................. 8 826 100 8 805 300 +20 800 22 163

537 Erläuterungen Zu Titel 119 01: Einnahmen aus Schadensersatzleistungen aufgrund des 99 des Landesbeamtengesetz sind hier nachzuweisen. Veranschlagt nach den zu erwartenden Einnahmen. Zu Titel 231 00-237 00: Veranschlagt sind: 1. Erstattungen von Versorgungsbezügen und Verwaltungskosten durch den Bund und andere Dienstherren a) für in den Landesdienst übernommene Beamtinnen und Beamten z.wv. oder an der Unterbringung teilnehmende frühere Beamtinnen und Beamte auf Widerruf aufgrund des 42 Abs. 1 G 131 und des 8 Abs. 1 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes vom 15. Dezember 1952 (GS. NW. S. 222), b) für Beamtinnen und Beamten z.wv. oder an der Unterbringung teilnehmende frühere Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, deren Versorgung nach Kapitel II G 131 das Land zu tragen hat und die nach dem 8. Mai 1945 von anderen Dienstherren als dem Land verwendet wurden, ohne aus dieser Verwendung einen Versorgungsanspruch zu erlangen ( 42 Abs. 2 G 131, 8 Abs. 2 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes). 2. Vom Bund oder dem sonstigen Träger der Versorgungslast nach dem G 131 zu zahlende Zuschüsse für die aufgrund des früheren 18a G 131 (F. 1957) und die aufgrund der 71e und 71k G 131 rechtsgleich verwendeten und in den Ruhestand getretenen früheren Unterbringungsteilnehmer/-innen. 3. Erstattungen von Versorgungsbezügen a) nach 168 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 15. Juni 1954 (bwz. nach den vor dem 1. September 1953 in Kraft gewesenen Vorschriften über die Verteilung der Versorgungslast - VV Nr. 1 Satz 2 zu dem früheren 168 LBG), b) von anderen Ländern aufgrund von Vereinbarungen in Einzelfällen, c) nach 78a G 131, d) aufgrund der 23 und 30 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) in der Fassung vom 15. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2073). Zu Titel 261 10: Veranschlagt sind Erstattungen von Emeritenbezügen oder Teilen davon, insbesondere durch Gemeinden und den Bund. Zu Titel 381 10: Der Titel ist zur Erstattung von Versorgungsbezügen für im Ruhestand getretene Beamte der Zentralstelle für Fernunterricht ausgebracht (siehe Kapitel 06 073 Titel 981 10). Vorjahr Kapitel 05 900 Titel 381 10. Zu Titel 381 11: Der Titel ist zur Erstattung der Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger aufgrund der Beihilfenverordnung ausgebracht (siehe Kapitel 06 073 Titel 981 11). Vorjahr Kapitel 05 900 Titel 381 11.

538 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n Bei den Titeln der Hauptgruppe 4, mit Ausnahme der Gruppe 443, sind auch die Ausgaben für die Hochschulen gemäß 1 Hochschulgesetz nachgewiesen. Personalausgaben 432 10 138 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen........................... 446 717 200 440 695 500 +6 021 700 434 907 Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben des Titels 432 20. 432 20 138 Bezüge der emeritierten Professoren/Professorinnen an Hochschulen.................................. 81 428 600 86 693 000-5 264 400 80 469 Siehe Deckungsvermerk bei Titel 432 10. 438 00 138 Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen..................................... 627 800 699 400-71 600 620 443 01 841 Fürsorgeleistungen............................. 58 900 93 000-34 100 83 443 02 841 Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze 100 100 446 01 018 Beihilfen in Geburts-, Krankheits- und Todesfällen aufgrund der Beihilfenverordnung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige..................... 76 887 000 73 125 900 +3 761 100 67 445 1. Siehe Deckungsvermerke bei Kapitel 06 100 Titel 671 40 und Kapitel 06 100 Titel 671 50. 2. Rückflüsse dürfen gemäß 15 Abs. 1 LHO von der Ausgabe abgesetzt werden. 446 02 018 Beihilfen in Pflegefällen aufgrund der Beihilfenverordnung sowie Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige........................................... 11 281 000 9 816 000 +1 465 000 9 896 1. Siehe Deckungsvermerke bei Kapitel 06 100 Titel 671 40 und Kapitel 06 100 Titel 671 50. 2. Rückflüsse dürfen gemäß 15 Abs. 1 LHO von der Ausgabe abgesetzt werden. 446 03 018 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.................................... 78

539 Erläuterungen Zu Titel 432 10: Voraussichtliche Zahl der Versorgungsempfänger/innen am Schluss des Haushaltsjahres 2017: 10.022 Voraussichtliche Zahl der Versorgungsempfänger/innen am Schluss des Haushaltsjahres 2018: 10.173 Mehr durch Zugang von Versorgungsempfänger/innen und Anpassung der Versorgungsbezüge. Zu Titel 432 20: Voraussichtliche Zahl der Versorgungsempfänger/innen am Schluss des Haushaltsjahres 2017: 963 Voraussichtliche Zahl der Versorgungsempfänger/innen am Schluss des Haushaltsjahres 2018: 963 Mehr durch Zugang von Versorgungsempfänger/innen und Anpassung der Versorgungsbezüge. Die Bezüge der emeritierten Professoren/innen sind ausschließlich im veranschlagt. Zu Titel 438 00: Aus den Mitteln können auch Versorgungsansprüche der ehemaligen wissenschaftlichen Abteilungsleiter des Medizinischen Instituts für Umwelthygiene gezahlt werden. Zu Titel 443 01 Veranschlagt sind folgende Unfallfürsorgeleistungen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz: a) Heilverfahren nach den 33 und 34 LBeamtVG, b) Unfallausgleich nach 35 LBeamtVG, c) einmalige Entschädigung nach 43 LBeamtVG. Zu Titel 443 02: Zu veranschlagen sind bei diesem Titel: a) einmalige Unterstützungen für Versorgungsempfänger/innen, b) einmalige und laufende Unterstützungen für nichtversorgungsberechtigte frühere Beamtinnen und Beamte sowie deren Hinterbliebenen, c) laufende Unterstützungen, die über die Höchstsätze der Unterstützungsgrundsätze hinaus vom Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem zuständigen Ressortministerium in den Fällen bewilligt werden, in denen eine moralische Verpflichtung des Landes zur Zahlung höherer Unterstützungen anerkannt werden muß. Zu Titel 446 01: Bei diesem Titel sind auch die Ausgaben für emeritierte Professoren/innen zentral veranschlagt, jedoch ohne die Universitätsklinika Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Aus den Mitteln können auch die Beihilfen der ehemaligen wissenschaftlichen Abteilungsleiter des Medizinischen Instituts für Umwelthygiene gezahlt werden. Veranschlagt nach der Istentwicklung der Vorjahre. Zu Titel 446 02: Veranschlagt sind Beihilfen aufgrund der Beihilfenverordnung für Pflegefälle für Versorgungsempfänger/innen sowie Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen aufgrund der Einführung der Pflegeversicherung. Veranschlagt nach der Istentwicklung der Vorjahre. Zu Titel 446 03: Die Zweckbestimmung wird zur haushaltstechnischen Abwicklung beibehalten.

540 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) 631 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen an den Bund.... 201 600 201 600 269 Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 632 00, 633 00 und 671 00 dieses Kapitels und mit den Ausgaben bei Titel 631 00, 632 10, 633 00, 636 10, 636 20, 637 00 und 671 00 des Kapitels 20 900. 632 00 018 Sonstige Zuweisungen an Länder.................. 11 098 000 11 098 000 13 271 Siehe Deckungsvermerk bei Titel 631 00. 633 00 018 Erstattungen von Versorgungsbezügen an die Gemeinden.......................................... 184 500 184 500 622 Siehe Deckungsvermerk bei Titel 631 00. 671 00 018 Sonstige Erstattungen von Versorgungsbezügen....... 183 200 183 200 376 Gesamtausgaben................... 628 667 900 622 790 200 +5 877 700 608 038

541 Erläuterungen Zu den Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) : Zu Hauptgruppe 6 (Titel 631 00, 632 00, 633 00 und 671 00): Zu veranschlagen sind anteilmäßige Erstattungen von Versorgungsbezügen. a) an den Bund und andere Dienstherren für Beamtinnen und Beamte z. Wv. oder an der Unterbringung teilnehmende frühere Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, deren zuständiger Dienstherr nach Kapitel II G 131 das Land ist und die vom Bund oder einem anderen Dienstherrn übernommen wurden ( 42 Abs. 1 G 131, I 8 Abs. 1 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes), b) an den Bund oder andere Dienstherren für Beamtinnen und Beamte z. Wv. oder an der Unterbringung teilnehmende frühere Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die nach dem 8. Mai 1945 im Landesdienst verwendet wurden, ohne aus dieser Verwendung einen Versorgungsanspruch zu erlangen ( 42 Abs. 2 G 131, 8 Abs. 2 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes), c) in sonstigen Fällen aufgrund besonderer Vorschriften ( 168 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 15. Juni 1954 bzw. aufgrund der vor dem 1. September 1953 in Kraft gewesenen Vorschriften über die Verteilung der Versorgungslasten, 23 und 30 BWGöD) der Vereinbarungen in Einzelfällen, d) an die Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen gemäß 21 der jeweiligen Verordnungen vom 01.12.2000 (GV NRW S. 716 bis 742). Ferner sind Zuschüsse an andere Dienstherren aufgrund 71e Abs. 3 G 131 hier zu veranschlagen. Ebenfalls veranschlagt ist hier die Erstattung von Versorgungsbezügen gem. 107 b und c des Beamtenversorgungsgesetzes. Hier sind auch die Erstattungen von Versorgungsleistungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz veranschlagt.