HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin Prüfungsangelegenheiten (Studium in Hessen)
Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in den akademischen Heilberufen Erteilung von - Approbation - Berufserlaubnis Rechtsgrundlagen: Bundesärzteordnung (BÄO), Zahnheilkundegesetz (ZHG), Bundesapothekerordnung (BApO), Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Approbation wird einmalig erteilt und ist zeitlich, örtlich und inhaltlich (in Deutschland) uneingeschränkt (Berufs-)Erlaubnis wird widerruflich und bis zu maximal 2 Jahren erteilt, kann örtlich (Bundesland, Arbeitgeber) und inhaltlich eingeschränkt werden
Rechtliche Hinweise Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker nur mit Approbation oder Erlaubnis zulässig Führung der Berufsbezeichnung Ärztin/Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker) nur wenn zuvor eine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt wurde
Ansprechpartner HLPUG, Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum), 60439 Frankfurt am Main Tel: 069/1567-712 Fax: -716 Mail: poststelle@hlpug.hessen.de Sprechzeiten: Montag Freitag 9.00-12.00 Uhr Informationen unter: www.hlpug.de Humanmedizin/Zahnmedizin/Pharmazie Berufsausübung Downloads
Allgemeine Voraussetzungen Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen oder Nachweis des ersten Wohnsitzes in Hessen liegt der Beschäftigungsort außerhalb Hessens: Erlaubnisbehörde des betreffenden Bundeslandes/Regierungsbezirks, s.a. www.anabin.de
Deutsche Sprachkenntnisse nach Europäischem Referenzrahmen Goethe-Institut oder telc Institut - bei Approbation C 1-Sprachzertifikat - bei (Berufs-)Erlaubnissen B 2-Sprachzertifikat spätestens zur Kenntnisstandprüfung ist das C 1-Zertifkat vorzulegen
Erteilung der Approbation Verfahren ist gebührenpflichtig - EU-Ausbildung oder gleichwertige Ausbildung bzw. gleichwertiger Ausbildungsstand oder erfolgreiche Prüfung des ärztlichen Kenntnisstandes - deutsche Sprachkenntnisse Niveau C 1 - gesundheitliche und persönliche Eignung - diverse sonstige Nachweise (z.b. Lebenslauf, Pass, etc.)
Erteilung einer (Berufs-)Erlaubnis Verfahren ist gebührenpflichtig - vollständig abgeschlossene Ausbildung - deutsche Sprachkenntnisse Niveau B 2 - gesundheitliche und persönliche Eignung - diverse sonstige Nachweise (Lebenslauf, Pass etc.) Erteilung zeitlich befristet auf maximal 2 Jahre
Verfahrensablauf - Antrag auf Approbation schriftlich mit Brief oder Fax, persönliche Abgabe - Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit - Eingangsbestätigung mit Rechnung Gutachterkosten derzeit 250,00, tatsächliche Abrechnung erfolgt später
- Gutachterverfahren - Ergebnis Gutachten Gleichwertigkeit Ausbildung/Ausbildungsstand Approbation (fachlich) wesentliche/s Defizit/e in der Ausbildung Berufserlaubnis Dauer des Verfahrens nach Eingang der Gutachterkosten beim HLPUG bis zu drei (vier) Monate
Kenntnisstandprüfung - Kenntnisstandprüfung bestanden Approbation - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden zwei weitere Versuche Aber: Erlaubnis endet nach zwei Jahren - Kenntnisstandprüfung endgültig nicht bestanden keine Erlaubnis evtl. neues Studium
Rechtliche Möglichkeiten - Gegen die Verwaltungsentscheidung: Widerspruch 1 Monat nach Zustellung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung - Gegen den Widerspruchsbescheid: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Gegen die Kostenentscheidung: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit