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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.11.2017 bis zum 24.11.2017 Stand: 15.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

Montag, 20. November 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Heppes, Saal 277, mit Fortsetzung am 24. November 2017, 09:00 Uhr, Saal 188 7 Ns 143/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 62-jährige Angeklagte A. aus Bersenbrück und den jetzt 28-jährigen Angeklagten C. aus Bersenbrück. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagten am 03. Juli 2017 und zwar die Angeklagte A. wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 und den Angeklagten C. wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Die Angeklagte A. soll in Nordhorn am 29. August 2015 mit ihrem Pkw einen Verkehrsunfall verursacht haben. Dabei soll das Motorrad des X. beschädigt worden sein. In dem darauf folgenden Zivilverfahren zur Zahlung von Schadenersatz vor dem Amtsgericht Nordhorn soll A. dann bewusst wahrheitswidrig einen falschen Unfallhergang geschildert haben. Dabei soll sie die Absicht gehabt haben, den zuständigen Richter über den tatsächlichen Hergang des Unfalls zu täuschen und einer Schadenersatzzahlung zu entgehen. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Nordhorn soll der Angeklagte C., der zum Zeitpunkt des Unfalls Beifahrer war, den Vortrag der A. bestätigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, vier Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. Montag, 20. November 2017, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 21 Ns 24/17 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten A. aus Bad Dürrheim. Das Amtsgericht in Papenburg sprach den Angeklagten am 26. April 2017 vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, ein Zeuge, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. Mittwoch, 22. November 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 70/17 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 63- jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Hamburg. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. Februar 2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. April 2016 gemeinsam mit dem bereits verurteilten D. und einem unbekannten Mittäter in den Geschäftsräumen eines Bekleidungsgeschäftes in Osnabrück hochwertige Kleidung entwendet zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen geladen. 14:45 Uhr: 5 Ns 138/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 37-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. Juli 2017 wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Führens eines Kraftfahrzeuges ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00. Gegen ihn wurde ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23. März 2017 mit einem Pkw eine Straße in Osnabrück befahren zu haben, obwohl ihm dabei bewusst gewesen sein soll, dass das Fahrzeug nicht zugelassen und haftpflichtversichert war. Um die Richtigkeit vorzutäuschen, soll er zuvor die Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs an dem Pkw angebracht haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und ein Zeuge geladen. Mittwoch, 22. November 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 24. Nov., 28. Nov. und 30. November 2017, jeweils um 09:30 Uhr, Saal 3 09:30 Uhr: 15 KLs 9/16 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen Angeklagten A. aus Meppen und den jetzt 33-jährigen Angeklagten B. aus Weiteveen (Niederlande) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 28. November 2015 sollen in der Wohnung des Angeklagten A. in Meppen verschieden Drogen aufgefunden worden sein, die für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen. Am selben Tag sollen im Rahmen einer Durchsuchung eines Einfamilienhauses in Meppen, in welchem die Angeklagten eine Wohnung gemietet haben sollen, in unterschiedlichen Räumen und versteckt in unterschiedlichen Gefäßen ebenfalls größere Mengen an Drogen Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

nebst Drogenutensilien aufgefunden worden sein. Auch hier sollen die Drogen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Der Angeklagte A. soll am 25. September 2015 und 16. Oktober 2015 Amphetamin bzw. Amphetamin und Marihuana an zwei Personen verkauft haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und acht Zeugen geladen. Donnerstag, 23. November 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 144/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Juli 2017 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am 06. November 2016 soll der Angeklagte als Spieler eines Fußballvereins im Rahmen eines Fußballspiels nach einer gelb-roten Karte den Schiedsrichter verletzt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. 13:15 Uhr: 5 Ns 159/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 45- jährige Angeklagte C. aus Ostercappeln. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 02. August 2017 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Der Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, verschiedene Gegenstände über Ebay- Kleinanzeigen verkauft zu haben und die Gegenstände trotz Bezahlung nicht an die Käufer weitergegeben zu haben. Insgesamt soll es so zu 28 Taten gekommen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 23. November 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Dr. Heppes, Saal 87 7 Ns 77/17 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43- jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Februar 2017 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Oktober 2016 in den Geschäftsräumen eines Lebensmittelmarktes in Osnabrück Waren eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Am 25. Oktober 2016 soll er in den Geschäftsräumen eines Bekleidungsgeschäftes ebenfalls Waren eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger und drei Zeugen geladen. 11:30 Uhr: 7 Ns 147/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Juli 2017 wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 26. Dezember 2016 und dem 03. Januar 2017 gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei seinem damaligen Arbeitgeber vorgelegt zu haben und sich krank gemeldet zu haben. Der Angeklagte habe so erreichen wollen, den durch die unberechtigte Entgeltfortzahlung erhaltenen Lohn auf die seiner Meinung nach bestehenden Ansprüche auf Überstundenvergütung zu verrechnen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5