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Transkript:

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe 1. Angaben zur Anlage Straße PLZ Ort Installierte Leistung [kw] Inbetriebnahmedatum Anlagentyp Solar Wind Wasser Hocheffiziente KWK-Anlage Konventionelle Erzeugungsanlage oder nicht hocheffiziente KWK- Anlage 2. Zählerdaten Zählernummer Zählerstand Ablesedatum Zählernummer Zählerstand Ablesedatum Zählernummer Zählerstand Ablesedatum 3. Angaben zum bisherigen Betreiber Name Straße PLZ Ort Telefon E-Mail Vertragskonto Verstorben: Sterbeurkunde und Erbschein liegen bei 1 / 9

4. Angaben zum neuen Betreiber Name Straße PLZ Ort Telefon E-Mail Geburtsdatum Bank Kontoinhaber BIC IBAN 5. Meldung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Wurde die Anlage bei der BNetzA im Marktstammdatenregister gemeldet? Ja Nein Bitte legen Sie eine Kopie des Bestätigungsschreibens der Erstanmeldung bei. Die nachfolgenden unterzeichneten Parteien bestätigen hiermit die Richtigkeit der o. g. Angaben und sind mit der Änderung einverstanden. Der neue Betreiber übernimmt ab Anlagenübergabe zum.. sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Ort, Datum Vor- & Nachname des bisherigen Betreibers (bitte in Druckbuchstaben) Unterschrift Ort, Datum Vor- & Nachname des neuen Betreibers (bitte in Druckbuchstaben) Unterschrift 2 / 9

Erklärung zur Umsatzbesteuerung Name des neuen Anlagenbetreibers Vertragskonto Gemäß den Pflichtangaben im Sinne des 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetzes (UStG) benötigen wir im Zusammenhang mit der Gutschriftserstellung der Einspeisevergütung Ihre: Steuernummer Finanzamt (Ort) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Mitteilung durch Bundeszentrale für Steuern) Unter Bezugnahme auf 2.5 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteueranwendungserlass sind Sie mit einer unter 3 EEG bzw. 5 KWKG fallenden Anlage in der Regel umsatzsteuerlicher Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzes. Bitte teilen Sie uns daher nachfolgend mit, welche umsatzsteuerliche Regelung für Sie zutreffend ist. Die Verfahrensweise hinsichtlich der Auszahlung der Umsatzsteuer ist an Ihre Angabe geknüpft: Ich bin/wir sind Kleinunternehmer im Sinne des 19 Umsatzsteuergesetzes. Von der Option nach 19 Abs. 2 UStG wird kein Gebrauch gemacht. Die Auszahlung auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer kommt daher nicht in Betracht. Die Gutschriftserstellung im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt ohne Umsatzsteuerausweis. oder Ich/Wir unterliege(n) den Bestimmungen der Regelbesteuerung bzw. es wurde zur Regelbesteuerung nach 19 Abs. 2 UStG optiert und wünsche(n) daher eine Auszahlung der auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer in Höhe des gültigen Regelsteuersatzes gemäß 12 Abs. 1 UStG. Die Erstellung der Gutschrift im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt mit Umsatzsteuer ( 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). oder Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.b. Gemeinden) und unterhalten keinen Betrieb gewerblicher Art ( 1 Abs. 1 Nr. 4, 4 KStG) im Sinne des 2 Abs. 3 Satz 1 UStG. Wir unterliegen nicht der Umsatzsteuerbesteuerung. Die Auszahlung auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer kommt daher nicht in Betracht. Des Weiteren erfolgt die Gutschriftserstellung im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG ohne Umsatzsteuerausweis. oder 3 / 9

Ich/Wir bestätige(n) Ihnen, dass ich/wir Wiederverkäufer von Strom im Sinne des 3g UStG bin/sind. Mit Wirkung zum 1. September.2013 ist der Anwendungsbereich des umsatzsteuerlichen Reverse-Charge- Verfahrens (Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger) auf inländische Stromlieferungen zwischen Wiederverkäufern ausgedehnt worden. Der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger müssen Wiederverkäufer von Strom im Sinne des 3g UStG sein. Umsatzsteuerlicher Wiederverkäufer im Sinne des 3g UStG ist ein Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Stromerwerb in der Strom(weiter)lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch von untergeordneter Bedeutung ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Wiederverkäufer im Sinne des 3 g UStG sind. Bitte das Formular USt 1TH Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität beifügen. Bei Fragestellungen bezüglich der oben genannten Normen des Umsatzsteuergesetzes und der damit zusammenhängen Auszahlungsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater oder Ihr zuständiges Finanzamt. Ich/Wir, verpflichte mich/verpflichten uns, eine Änderung meiner/unserer steuerlichen Verhältnisse (z.b. Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer) unverzüglich dem Netzbetreiber mitzuteilen. Auch werde ich/werden wir eine nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes unberechtigt ausgewiesene und vom Netzbetreiber bezahlte Umsatzsteuer an den Netzbetreiber zurückbezahlen. Ort, Datum Unterschrift 4 / 9

Erklärung des Betreibers zur EEG-Umlagepflicht 1. Art der Eigenversorgung/Energielieferung a) Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz der Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) eingespeist. keine weiteren Angaben im Fragebogen notwendig! b) Überschusseinspeisung Aus der betreffenden Anlage versorge ich ausschließlich mich selbst mit Strom ( Eigenversorgung siehe I. in Anlage 1. Erläuterungen zum Fragebogen ). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz der NSG eingespeist Aus der betreffenden Anlage versorge ich andere Letztverbraucher im Sinne des Mieterstrommodells (siehe II. Anlage 1 Erläuterungen zum Fragebogen ) Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und andere Letztverbraucher mit Strom (siehe III. in Anlage 1 Erläuterungen zum Fragebogen ). Etwaige nach dem Eigenverbrauch und der Belieferung anderer Letztverbraucher verbleibende Strommengen werden in das Netz der NSG eingespeist Die Eigenversorgungsmenge beträgt pro Jahr voraussichtlich ca. Beginn der Eigenversorgung.. kwh c) Besondere Ausgleichsregelung Meine Eigenversorgungsanlage versorgt eine/mehrere Abnahmestelle/n an der/denen die EEG- Umlage gemäß 63 ff. EEG begrenzt ist (z.b. stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen) Ja (siehe II. in Anlage 1 Erläuterungen zum Fragebogen ) Nein 5 / 9

2. Angaben zum Batteriespeicher Ich betreibe kein Batteriespeichersystem. Ich betreibe ein Batteriespeichersystem von max. 10 kw. Ich betreibe ein Batteriespeichersystem von größer 10 kw. 3. Angaben zum Bestandsschutz (Nicht auszufüllen bei Neuanlagen mit Erstinbetriebnahme ab 01.08.2014) Betreffendes bitte ankreuzen: Die Stromerzeugungsanlage wurde bereits vor dem 01.09.2011 zum Selbstverbrauch genutzt. Die Stromerzeugungsanlage wurde bereits zwischen dem 01.09.2011 und dem 31.07.2014 zur Eigenversorgung im räumlichen Zusammenhang zur Anlage oder ohne Netzdurchleitung genutzt. Die Stromerzeugungsanlage wurde vor dem 23.01.2014 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen Bestimmung des Bundesrechts zugelassen, hat nach dem 01.08.2014 erstmals Strom erzeugt und wurde vor dem 01.01.2015 zur Eigenversorgung im räumlichen Zusammenhang zur Anlage oder ohne Netzdurchleitung genutzt. 4. Angaben zur Eigenversorgungsanlagen mit Befreiung von der EEG-Umlage: Ausnahmefälle nach 61a EEG Sofern zutreffend bitte ankreuzen: Meine Eigenerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung von höchstens 10 kw und ich werde höchstens 10.000 kwh/jahr zur Eigenversorgung nutzen. und/oder Die Eigenversorgungsanlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz für die und/oder allgemeine Versorgung angeschlossen (sog. Inselnetz). Der eigenverbrauchte Strom aus dieser Anlage wird in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht (Kraftwerkseigenverbrauch), und zwar: o o Ausschließlich (100 %) oder Anteilig und/oder 6 / 9

Mein Unternehmen versorgt sich am Standort dieser Anlage vollständig (in jeder Viertelstunde eines Jahres) selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für den nicht selbstverbrauchten Strom der Anlage wird keine finanzielle Förderung nach Teil 3 EEG in Anspruch genommen. Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich oder per E- Mail/Fax informieren. Ich stimme zu, dass sich die Anschlussnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen gegenseitig informieren dürfen. Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: EEG@netzplusservice.de 7 / 9

Anlage 1: Erläuterungen zur EEG Umlage gemäß 61 ff. EEG 2017 I. Eigenversorgung nach 3 Nr. 19 EEG Eigenversorgung ist in 3 Nr. 19 EEG wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Diese Definition für die Eigenversorgung gilt jedoch nur für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014. Bereits vor dem EEG 2014 in Betrieb genommene Anlagen genießen Bestandsschutz, insofern die Anlage den Betreiber nicht wechselt (Ausnahme: Rechtsnachfolge durch Erbschaft). Folgende Punkte werden alle eingehalten: 1. Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst ( 3 Nr. 19 EEG), 2. der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche oder juristische Person selbst verbraucht ( 3 Nr. 19 EEG) 3. der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage und 4. Erzeugung und Verbrauch des Stroms erfolgt zeitgleich. 5. der Strom wird durch ein Netz durchgeleitet ( 3 Nr. 19 EEG) Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits zwischen dem 01.09.2011 und dem 31.07.2014 zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage verbraucht wird. Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits vor dem 01.09.2011 zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden und es ist kein räumlicher Zusammenhang des Stromverbrauchs zur Stromerzeugungsanlage erforderlich. II. Mieterstrommodell gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 EEG Für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 kwp, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind und die Inbetriebnahme nach dem 24.07.2017 erfolgt, haben, soweit er an einen Letztverbraucher geliefert oder verbraucht wird, Anspruch auf den Mieterstromzuschlag. Die Abwicklung der EEG-Umlage erfolgt in diesen Fällen über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Bitte melden Sie Ihre Anlage bezüglich der EEG-Umlage unter Punkt III. 8 / 9

Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber aufgeführtem Übertragungsnetzbetreiber. III. Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber Werden aus der Anlage weitere Letztverbraucher (Dritte) beliefert oder wird aus der Anlage mindestens eine Abnahmestelle versorgt, an der die EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung begrenzt ist, erfolgt die Abwicklung der EEG-Umlage in diesen Fällen über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Bitte melden Sie Ihre Anlage bezüglich der EEG-Umlage bei folgendem Übertragungsnetzbetreiber an: TenneT TSO GmbH Bernecker Str. 70 95448 Bayreuth E-Mail: info@tennet.eu http://www.tennet.eu/de 9 / 9