Sonntag, 16. September 2007, Beginn 14.00 Uhr Begrüßung durch den Bürgermeister von Raesfeld Begrüßung durch OLAF, Brüssel Eröffnungsrede (Herr Trip, Director Rijksrecherche, Niederlande) Aktuelles (LKA NRW und StA HH) OLAF, Inkubationszentrum für europäische Korruptionsermittlungen (Herr Baader, OLAF) Erfahrungen von OLAF bei der Initiierung von Korruptions-Ermittlungsverfahren; Überblick über den Verfahrensstand und die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden. Pause Die Rolle der Wissenschaft bei der Korruptionsbekämpfung (Herr Prof. Dr. von Alemann, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf) Nicht nur die Justiz leistet einen wichtigen Beitrag für die Korruptionsbekämpfung, sondern auch der Wissenschaft kommt hier eine besondere und wichtige Bedeutung zu. Gerade durch die sachliche Vielgestaltigkeit des Forschungsgegenstandes Korruption ist hier eine interdisziplinäre Herangehensweise sinnvoll. Rechts-, Geschichts- und Politikwissenschaft sowie Psychologie können sich gemeinsam dem Problemfeld nähern. Der Wissenschaft obliegt es letztlich, durch vergleichende Studien sowie durch die Bestimmung des oftmals unscharfen Korruptionsbegriffs, Ursachen und Folgen von Korruption zu ermitteln und diese in einen ganzheitlichen Gesamtzusammenhang zu stellen. Darüber hinaus vermag es die Wissenschaft, durch Langzeitstudien den Wandel von Korruption oder ihrer Wahrnehmung zu erfassen; sie kann (und will) zugleich die Motivation für korruptes Handeln aufzeigen. Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Vorträge mit anschließender Diskussion) Erfahrungen bei der Führung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Herr KD Kolbinger, Leiter des Referates SO 33 - Ermittlungen Wirtschaftskriminalität, BKA) Der Vortrag zu Erfahrungen bei der Führung von Ermittlungsverfahren wegen des Ver-
dachts der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr wird nach dem derzeitigen Stand Aspekte wie die Zusammenarbeit im internationalen Bereich, den Nachweis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht unmittelbar beteiligter Entscheidungsträger und Fragen einer Einbindung von Sicherheitsbereichen betroffener Unternehmen behandeln. Probleme bei der Ermittlungsführung an Hand eines konkreten Ermittlungsverfahrens (Herr van Duren, Rijksrecherche, Niederlande) Dieser Vortrag ist noch in Bearbeitung. Sichtweisen und Erkenntnisse aus der Blickrichtung einer Nicht-Regierungsorganisation (Herr Dr. Fries, Transparency International) Der Vortrag will die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen darstellen und dies am Beispiel von Transparency International für den nationalen und internationalen Bereich erläutern. Dabei wird er die Arbeitsgebiete und -methoden der Organisation, insbesondere die verschiedenen Korruptionsindices behandeln. 20:00 Uhr Abendessen Montag 17. September 2007, Beginn 8.30 Uhr Erfahrungen und Ergebnisse aus EU-Twinning-Projekten, Chancen für weitere Zusammenarbeit (Vorträge mit anschließender Diskussion) Twinning, Partnerschaftliche Instrumente der EU-Erweiterung (Herr Miebach, Bundesverwaltungsamt, Köln) Die effektive Bekämpfung der Korruption wird für die Beitrittskandidaten zur EU zu einem immer wichtigeren Aufnahmekriterium. Bei der Erfüllung dieses Kriteriums nutzen die Beitrittsländer vermehrt das Instrument der EU-Twinning-Projekte. Der Vortrag gibt einen allgemeinen Überblick dieses Instrumentes und beschreibt die Inhalte aktueller Projekte sowie den Mehrwert für die Beteiligten. Erfahrungen aus den Twinning-Projekten in Ungarn (Herr van Duren, Rijksrecherche, Niederlande) Dieser Vortrag ist noch in Bearbeitung.
Korruptionsbekämpfung in Polen; Erfahrungen und Ergebnisse aus einem EU-Projekt (Herr Kunze, Resident Twinning Adviser, Strengthening of the process of implementation of the anticorruption activities in Poland ) Der Vortrag gibt einen Überblick der Erfahrungen und Erkenntnisse aus einem zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Polnischen Innenministerium vereinbarten Twinning-Projekt, welches die verschiedensten Bereiche der öffentlichen Verwaltung betraf. Dabei werden rechtliche, wie praktische Vorgehensweisen der Korruptionsbekämpfung in unserem Nachbarland vorgestellt. Erfahrungen aus einem Twinning-Light-Projekt mit der Tschechischen Republik. Anticorruption strategy of principles of integrity and ethics in police service (Herr Schwanke, Behörde für Inneres, Dezernat interne Ermittlungen, Hamburg) Vom Kick-off bis zum Projektende Erfahrungen zu Problemen, Missverständnissen und Erschwernissen, die im Laufe des Projektes zwischen den Partnern auftraten und zu lösen waren. Pause Korruptionsprävention (Vorträge mit anschließender Diskussion) Antikorruptionsstrategien des Bundesministeriums für Finanzen in Österreich gefährdete Bereiche bei den Finanz- und Zollbehörden. (Herr Levy, Teamleiter beim Büro für Interne Angelegenheiten beim Bundesministerium für Finanzen, Wien) Ausgehend von einem Anlassfall in einem Finanzamt (Betriebsprüfer arbeiteten nebenbei als Buchhalter und prüften sich selbst Schaden über 20 Mio.) werden die getroffenen Antikorruptionsmaßnahmen dargestellt. Durch Fallbeispiele werden besonders gefährdete Bereiche angesprochen und auch im Hinblick auf den Präventions-Workshop Maßnahmen zur Risikominimierung skizziert. Neue Modelle zur Hinweisgewinnung (Frau Dr. Saebetzki, Innenministerium Schleswig-Holstein) Anonymen Hinweisen auf Korruption fehlen oft genauere Informationen, die erst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglichen würden. In den letzten Jahren wurden daher in vielen Bundesländern diskutiert, wie ein Kontakt zu anonymen Hinweisgebern hergestellt werden kann, ohne dass diese ihre Identität preisgeben müssen. Im Vortrag wird das
schleswig-holsteinische Modell zur Lösung dieses Problems, nämlich die Einrichtung einer Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption, sowie die ersten praktischen Erfahrungen damit vorgestellt. Anders als die Bundesländer, die bereits Vertrauensanwälte installiert haben, wählt Schleswig-Holstein einen mehr präventiv ausgerichteten Weg. Im Vortrag werden diese Unterschiede herausgearbeitet, genauso wie Unterschiede zu internetbasierten Modellen, wie beispielsweise das Business Keeper Monitoring System, das vom LKA Niedersachsen eingesetzt wird. Korruptionspräventionsmaßnahmen in den Kommunen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in NRW (Herr Fiebig, Leiter RPA Meerbusch) Ende 2004 hat der NRW-Landtag ein Korruptionsbekämpfungsgesetz erlassen. Neben den bekannten Maßnahmen, (wie z.b. Regelungen zu Nebentätigkeiten, Einrichtung einer Informationsstelle für Verfehlungen von Unternehmen, Vergaberegister, Transparenzerhöhung bei kommunalen Mandatsträgern) gibt es mit 12 des Gesetzes das Recht und die Pflicht für Leiter kommunaler Rechnungsprüfungsämter, sich in bestimmten Verdachtsmomenten an das Landeskriminalamt zu wenden und dort Anzeige zu erstatten. Erläutert wird, welche Stellung (Unabhängigkeit von Bürgermeister und Rat) und welche Aufgaben ein kommunales Rechnungsprüfungsamt hat. Die Besonderheit des NRW-Gesetzes und damit der Vorbildcharakter ist, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes über seine Anzeigenerstattung den Bürgermeister nicht vorher, sondern erst nach erfolgter Anzeige unterrichten muss. Damit gibt es zwei Einheiten, die zur Anzeige verpflichtet sind. Neben der Erläuterung der gesetzlichen Besonderheit wird im Rahmen des Vortrags auch auf aktuelle Erfahrungen mit diesem Instrument eingegangen. Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörde und Unternehmen aus Sicht einer Internen Revision (Herr Wachter, Corporate Audit & Security, Special Investigations, Deutsche Post World Net, Zentrale) Eine zielgerichtete Kooperation zwischen Staatsanwaltschaft/Polizei und Unternehmen kann in den Verdachtsfällen von wirtschaftskriminellen Handlungen für beide Seiten opportun sein. Im Mittelpunkt des Vortrages stehen die praktischen Möglichkeiten von Unternehmen bei der Bekämpfung von Mitarbeiterkriminalität und eine Darstellung des Mehrwertes für die - in den Ermittlungsverfahren - beteiligten Stellen. Mittagessen
Aufspaltung korruptiver Verbindungen zwischen Nehmern und Gebern (Herr Jasinski vom Zentralen Antikorruptionsbüro CBA, Polen) Der Vortragende wird auf rechtliche Prinzipien zum Aufbrechen falsch verstandener Solidarität zwischen Gebern und Nehmern eingehen und die Anwendung von Vorschriften und Ermittlungsmethoden durch polnische Dienste erläutern. In Polen ist es möglich, bei demjenigen von Strafe abzusehen, der über eine Korruptionsstraftat informiert, auch wenn dieser an der Straftat beteiligt war. Gleichzeitig wird der Vortragende die Mechanismen operativer Maßnahmen zum Aufbrechen dieser Solidarität beschreiben. Antikorruptionsstrategie der polnischen Verwaltung (Herr Galkowski, Zespól ds. Koordynacji Strategii Antykorupcyjnej, Departament Administracji Publicznej, MSWiA, Polen) Der Vortragende wird auf die in Polen unternommenen Maßnahmen zur Einschränkung der Korruption eingehen. Zunächst wird die Antikorruptionsstrategie der polnischen Verwaltung zur Bekämpfung dieses Phänomens beschrieben. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit den Nicht-Regierungsorganisationen. Eine der wichtigsten Maßnahmen in der letzten Zeit war die Entstehung des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA). Der Vortragende wird die Struktur, Aktivitäten und beispielhafte Maßnahmen darstellen. 16.00 Uhr Workshops Workshop 1 Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Leitung: Herr Dr. Lippert, BKA und OStA Hüper, Kiel) Die Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr wird sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Zukunft einen Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeit bei der Bekämpfung der Korruption bilden. Auszugehen ist von folgender Lageentwicklung: Staatliche Aufgaben insbesondere im Bereich der Daseinsfürsorge werden auf Kapitalgesellschaften übertragen. Im Bereich der Wirtschaft erfolgt die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen insbesondere auch an Firmen in den neuen Beitrittsländern. Hinzu kommt der zunehmende Verkehr von Waren und Dienstleistungen in die Mitgliedsstaaten der EU. Den hiermit verbundenen Korruptionsrisiken versucht die Wirtschaft in weiten Teilen mit sog. Compliance -Richtlinien zu begegnen. Erforderlich ist auch bei den Strafverfolgungsbehörden eine weitere Sensibilisierung.
Im Workshop sollte insbesondere herausgearbeitet werden: Welche Möglichkeiten der Verdachtsgewinnung haben die Strafverfolgungsbehörden? Welche Ermittlungsmöglichkeiten stehen den Strafverfolgungsbehörden zur Seite? Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen im nationalen und internationalen Bereich. Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit mit Compliance-Abteilungen betroffener Firmen. Fragen der rechtlichen Problematik im Bereich der Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sollte im Hinblick auf die unterschiedlichen internationalen Regelungen kein gesondertes Thema im Rahmen des Workshops sein. Workshop 2 Erfahrungen aus den Twinning-Projekten (Leitung: Herr van Duren und Herr Schwanke, Behörde für Inneres, Dezernat interne Ermittlungen, Hamburg) Wie wird ein Twinning-Projekt eingeleitet und weitere Hintergründe über diese Art der internationalen Kooperation zur Korruptionsbekämpfung. Workshop 3 Korruptionsprävention Vorbeugen ist besser als heilen (Leitung: Frau Dr. Anke Saebetzki, Innenministerium Schleswig-Holstein u. Herr Gerhard Levy, Büro für Interne Angelegenheiten beim BM für Finanzen, Wien) Evaluierung von Korruptionspräventionsstrategien und Diskussion von Möglichkeiten der Synergiegewinnung durch branchen-, ressort- und länderübergreifende Präventionsmaßnahmen Best Practice Beispiele als Ansporn. 20:00 Uhr Dinner Speech mit Abendessen Korruptionsbekämpfung in Europa, steigende Zahlen - gesteigerte Effizienz (OStA Herr Kapplinghaus, EUROJUST, Den Haag) Auch bei EUROJUST steigen die Fallzahlen bei den Korruptionsverfahren. Kurzbericht über die daraus gewonnenen Erfahrungen für die weitere Verbesserung der internationalen Rechtshilfe.
Dienstag, 18. September 2007, Beginn 9.00 Uhr EuKorr - Studie zur Korruption innerhalb des staatlichen Bereiches in den EU-Mitgliedsstaaten (Herr Prof. Dr. von Alemann, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf) Das Institut für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist von der Europäischen Kommission mit der Durchführung eines Forschungsprojektes beauftragt worden. Gegenstand der Studie ist die Erforschung der Formen und der Kontrolle von Korruption im öffentlichen Sektor der Mitgliedsstaaten der EU. Da die nationale und sachliche Vielgestaltigkeit des Forschungsgegenstandes Korruption eine interdisziplinäre und multinationale Herangehensweise erfordert, kooperiert das Institut mit dem Lehrstuhl für Vergleichendes Verfassungsrecht der Universität La Sapienza in Rom und mit dem Centre For European Constitutional Law in Athen als Partnerorganisationen. Zusätzlich wird das Institut durch Ansprechpartner in den übrigen Mitgliedstaaten unterstützt. Das Projekt startete am 21. Dezember 2005 und wird am 21. Juni 2007 enden. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung der handlungsbezogenen Gemeinsamkeiten korrupten Verhaltens innerhalb des staatlichen Bereichs aller EU-Mitgliedstaaten (exklusive Bulgarien und Rumänien) sowie die Identifizierung korruptionsfördernder Strukturen in rechtlicher wie politologischer Hinsicht durch eine vergleichende Analyse. Anhand dessen sollen die Ursachen von Korruption lokalisiert und abschließend, bei gleichzeitiger Aufdeckung von Lücken im Normenwerk, Vorschläge zur Defizitbehebung formuliert werden. Die Studie konzentriert sich auf die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, die Abgeordneten, die politischen Amtsträger und die politischen Parteien in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Präsentation der Workshop-Ergebnisse (mit anschließender Diskussion) Pause Entwicklung und Darstellung von Perspektiven und Initiativen (Herr Hermanns, Herr Keuenhoff, LKA NRW) Podiumsdiskussion mit Pressevertretern Schlusswort (Herr Levy, BIA, Wien) Voraussichtliches Ende der Tagung: 15.00 Uhr