Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) Werkzeugbau. der OTTO FUCHS KG. Für den externen. - nachfolgend Lieferant genannt -

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Transkript:

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) Für den externen Werkzeugbau - nachfolgend Lieferant genannt - der OTTO FUCHS KG Derschlager Straße 26 58540 Meinerzhagen - nachfolgend Besteller genannt - QSV ext. Werkzeugbau_ OTTO FUCHS KG_ Rev.0_Februar 2017 Seite 1 von 12

Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 3 2. Verantwortung des Lieferanten... 3 3. Managementsystem des Lieferanten... 3 3.1 Qualitätsmanagement... 3 3.2 Management der Unterlieferanten... 4 3.3 Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Energienutzung und Arbeitssicherheit... 4 4. Lieferantenmanagement des Bestellers... 4 4.1 Lieferantenqualifikation/ Lieferantenzulassung... 4 4.2 Lieferantenaudits... 4 4.3 Lieferantenbewertung und Einstufung... 5 4.4 Lieferantenentwicklung... 5 5. Risikomanagement/ Notfallplan... 6 6. Dokumentenmanagement und Datenschutz... 6 6.1 Bestell- und technische Unterlagen... 6 6.2 Umgang mit digitalen Produktdaten / Dokumentenarchivierung... 6 6.3 Datenschutz... 7 7. Qualitäts- und Prüfplanung... 7 7.1 Risikoanalyse / FMEA... 7 7.2 Arbeitsplan/ Prüfplanung... 7 7.3 Wareneingangsprüfung... 7 7.4 Prüf- und Messmittel... 8 7.5 Wissensmanagement/ KVP... 8 8. Wartung und Instandhaltung... 8 9. Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Versand... 8 10. Fertigung / Beanstandungen... 9 11. Informationspflicht... 10 12. Eskalationsverfahren... 10 13. Gewährleistung und Haftung... 12 14. Ergänzende Bestimmungen... 12 QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 2 von 12

1. Präambel Diese Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) beinhalten die Rahmenbedingungen zwischen Besteller und Lieferant, die zur Erreichung des angestrebten Null-Fehler-Zieles erforderlich sind. Sie beschreiben die Mindestanforderungen an das Managementsystem des Lieferanten für Werkzeuge. Die Anerkennung dieser QSV ist die Voraussetzung für die Lieferung der Gesenkpresswerkzeuge, Abgratschnitte, Biegewerkzeuge, Strangpresswerkzeuge und Hilfswerkzeuge an den Besteller. 2. Verantwortung des Lieferanten Der Lieferant ist verpflichtet zur Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die seine Unternehmensprozesse betreffen. Die kontinuierliche Verbesserung seiner Prozesse, genauso wie 100%-ige Lieferund Mengentreue gehören zu der Qualitätspolitik des Lieferanten. Die QSV ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrags und den Einkaufsbedingungen zwischen Besteller und dem jeweiligen Lieferanten. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferanten ebenfalls zur Einhaltung dieser Qualitätssicherungsvorschriften. Eine Auftragsvergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Bestellers nicht gestattet. 3. Managementsystem des Lieferanten 3.1 Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Revision von DIN EN ISO 9001 (als Mindestanforderung) zertifiziert und im Sinne der Anforderungen des Zertifizierungsstandards für Hersteller von Produktionsmittel- VDA 6.4 aufgebaut wurde. Der Lieferant muss eine Qualifikationsmatrix seiner Mitarbeiter pflegen. Das Personal muss nachweislich regelmäßig geschult werden. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant durch die Durchführung von jährlichen internen Prozessaudits (basierend auf VDA 6.7) Erhält der Lieferant eine "C- Qualitätseinstufung" vom Kunden des Bestellers oder verliert er das ISO 9001- Zertifikat, so ist der Besteller unverzüglich darüber zu informieren. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 3 von 12

3.2 Management der Unterlieferanten Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass alle benötigten Informationen in der Lieferkette vom Besteller bis zum Unterlieferanten weitergegeben werden. Der Besteller kann vom Lieferanten dokumentierte Nachweise der Wirksamkeitsprüfung des Qualitätsmanagementsystems bei Unterlieferanten verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Besteller ein Audit beim betroffenen Unterlieferanten zu den o.g. Bedingungen zu ermöglichen und dies mit seinem Unterlieferanten vertraglich zu vereinbaren. Der Lieferant verpflichtet seine Unterlieferanten zur Verfolgung der Ziele, um die mit Besteller vereinbarte Qualität der Produkte zu erreichen. Die Unterlieferanten müssen kontinuierlich bezüglich Liefertreue und Qualität der gelieferten Produkte und Dienstleistungen (Schweißarbeiten, Härten der Werkzeuge etc.) überwacht werden. 3.3 Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Energienutzung und Arbeitssicherheit Der Lieferant ist verpflichtet, die nationalen Rechtsvorschriften bzgl. Umweltschutz, Energienutzung und Arbeitssicherheit einzuhalten. Arbeitsplätze und -abläufe sind so zu gestalten, dass unzulässige Auswirkungen auf die Mitarbeiter und auf die Produkte ausgeschlossen werden. Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden. Die Zertifizierung oder zumindest Implementierung der Managementsysteme für Umwelt-/ Energie/ Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für den Lieferanten verpflichtend. 4. Lieferantenmanagement des Bestellers 4.1 Lieferantenqualifikation/ Lieferantenzulassung Der Besteller pflegt eine Liste der zugelassenen Werkzeugbauer, die sich entsprechend dem Zulassungsverfahren des Bestellers qualifiziert haben. 4.2 Lieferantenaudits Der Lieferant gestattet dem Besteller, den Kunden des Bestellers und den zuständigen Behörden, nach Absprache während der beim Lieferanten üblichen Arbeitszeit, durch ein Audit die Überprüfung seines Qualitätsmanagementsystems und der Prozesse in seinen Produktionsstätten vorzunehmen. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 4 von 12

Die Auditoren erhalten zu diesem Zweck freien Zutritt zu den Bereichen des Lieferanten, die an der Planung, Entwicklung und Herstellung der an den Besteller zu liefernden Produkte beteiligt sind. Angemessene Einschränkungen des Lieferanten zur Absicherung seiner Betriebsgeheimnisse werden akzeptiert. Der Lieferant wird bei diesen Qualitätsaudits alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen und die vom Besteller gewünschten Auskünfte erteilen. Die Prozessaudits werden gemäß VDA 6.3 erweitert um die Anforderungen an die Prozessaudits für die Einzelproduktion (s. VDA 6.7) durchgeführt. Das Ergebnis sowie die gegebenenfalls erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen werden dokumentiert und die Maßnahmenumsetzung durch den Lieferanten verfolgt. Anlässe für ein Lieferantenaudit können folgende sein: Lieferantenzulassungsverfahren neue Auftragsvergabe Veränderungen der Einrichtungen oder Fertigungsorte/ Verlagerung planmäßige Lieferantenüberwachung laufendes Eskalationsverfahren beim Besteller oder beim Kunden des Bestellers 4.3 Lieferantenbewertung und Einstufung Die Jahreseinstufung des Lieferanten (A, AB, B oder C gemäß VDA 6.1) wird anhand fünf Bewertungskriterien gebildet- Qualität, Termin- und Mengentreue, Preisniveau (Wettbewerbsfähigkeit), Service und das Umweltverhalten des Lieferanten. Die Qualität der angelieferten Werkzeuge wird kontinuierlich anhand der Maßprotokolle und im Rahmen der Wareneingangsprüfung durch den Besteller bewertet. Die Bewertungsergebnisse bilden eine Qualitätskennzahl; diese Qualitätskennzahl kann durch das Ergebnis des durchgeführten Prozessaudits durch den Besteller oder durch das eingeleitete Eskalationsverfahren negativ beeinflusst werden. 4.4 Lieferantenentwicklung Der Besteller ist bereit seine Lieferanten auf Basis der ISO 9001 und VDA 6.4 kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die dazu benötigten Informationen werden an den Lieferanten weitergegeben. Lieferantenaudits dienen ebenfalls dem Erfahrungsaustausch zwischen Besteller und Lieferanten. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 5 von 12

5. Risikomanagement/ Notfallplan Der Lieferant muss dafür sorgen, dass alle Risiken, die innerhalb der Liefer- und Prozesskette seine Lieferfähigkeit negativ beeinträchtigen könnten, eigenverantwortlich identifiziert und bewertet und durch ein Risikomanagement gelenkt werden. Mögliche Risiken können z.b. Maschinendefekt, Personalausfall, Verlust des Unterlieferanten oder Stromausfall sein. Die geeigneten Abwehrmaßnahmen sollen in einem Notfallplan abgebildet werden. Dieser Notfallplan ist dem Besteller auf Verlangen vorzulegen. Der Lieferant muss sich für die durch seine Lieferunfähigkeit verursachten Schäden beim Besteller oder für die Produkthaftungsfälle ausreichend versichern lassen. 6. Dokumentenmanagement und Datenschutz Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten muss ein Verfahren zur Lenkung der Qualitätsvorgabedokumente sowie zur Archivierung der auswertbaren Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Diese müssen den Produkten und Prozessen zugeordnet werden können. 6.1 Bestell- und technische Unterlagen Der Lieferant ist für die spezifikationsgerechte Ausführung des Auftrages entsprechend den technischen Unterlagen des Bestellers verantwortlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Unterlagen im Hinblick auf seinen Fertigungsprozess zu überprüfen und ggf. weitere notwendige Informationen für die korrekte Ausführung der Bestellung vom Besteller anzufordern. Die Anforderungen des Bestellers an das Werkzeug werden in seiner Bestellung, in den OFNs (=OTTO FUCHS NORM), in den 2D-Zeichnungen und/ oder in den 3D- Datensätzen festgelegt. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird vom Lieferanten schriftlich bestätigt. 6.2 Umgang mit digitalen Produktdaten / Dokumentenarchivierung Die Vorgaben zum Umgang mit digitalen Produktdaten des Bestellers inkl. Archivierung sind der Arbeitsanweisung AA12 des Bestellers zu entnehmen. Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in die Datenarchivierung zu gewähren. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 6 von 12

6.3 Datenschutz Die Informationen, CAD-Daten, Zeichnungen, Unterlagen oder sonstige Erkenntnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Geheimhaltung der Informationen vom Besteller bzw. von dem Kunden des Bestellers bestätigt der Lieferant schriftlich in der Verpflichtungserklärung. 7. Qualitäts- und Prüfplanung 7.1 Risikoanalyse / FMEA Der Lieferant muss geeignete präventive Methoden der Qualitätsplanung und Fehlervermeidung anwenden (Prozess-FMEA). Ein Prozess der FMEA muss definiert und der VDA- Methode entsprechen. 7.2 Arbeitsplan/ Prüfplanung Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Arbeitsplan und ein Prüfkonzept fest, um die festgelegten Maße gem. der Bestellvorgaben zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Werkzeuge entsprechend der Vorgaben des Bestellers verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen. Die Qualitätsnachweisdokumente, die an den Besteller zu liefern sind, ist der Werkzeugprüfbericht (Maßprotokoll gem. Vorgabe des Bestellers) und ggf. das Schweißprotokoll. 7.3 Wareneingangsprüfung Der Lieferant muss eine Wareneingangsprüfung durchführen indem er das erhaltene Halbzeug (Werkzeugstahl/ Inconel) gem. Arbeitsanweisung AA17 des Bestellers auf Maßeinhaltung, Härtewerte und äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie die dazugehörige Lieferdokumente und Materialzeugnisse überprüft. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 7 von 12

7.4 Prüf- und Messmittel Der Lieferant muss alle vorhandenen Prüf-und Messmittel verwalten und überwachen. Dazu gehört die regelmäßige Kalibrierung der Prüf-und Messmittel und die statistische Ermittlung der Messunsicherheit (Fähigkeit) der Messsysteme, auf die im Arbeitsplan Bezug genommen wird. Wenn dem Lieferanten Prüf- und Messmittel vom Besteller oder vom Kunden des Bestellers zur Verfügung gestellt werden, müssen diese ebenfalls in die Prüfmittelverwaltung aufgenommen werden. Externe Kalibrierlabore müssen nach ISO/IEC 17025 akkreditiert werden. 7.5 Wissensmanagement/ KVP Lieferant definiert die kontinuierliche Verbesserung als ganzheitlicher Ansatz für sein Qualitätsmanagementsystem. Die gesammelten Erfahrungen aus früheren Projekten und Qualitätsprobleme sollen für den Aufbau des Wissensmanagements (lessons learned) genutzt werden. 8. Wartung und Instandhaltung Um die Stillstandzeiten der Maschinen, Einrichtungen und Werkzeuge zu minimieren, muss der Lieferant bei der Festlegung der Wartungspläne vorbeugende und vorausschauende Instandhaltungsmethoden und ein Werkzeugmanagement implementieren. Die Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. 9. Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Versand Die Kennzeichnung der gefertigten Werkzeuge muss den technischen Bestellvorgaben des Bestellers entsprechen. Der Fertigungsfluss und die Handhabung der Werkzeuge müssen so festgelegt werden, dass Qualitätsbeeinträchtigungen und Schäden vermieden werden. Dies gilt besonders für Transport, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand. Die Lagerbedingungen der Werkzeuge bei Lieferanten müssen Verlust, Diebstahl, sowie Beschädigungen und Änderungen der Materialeigenschaften durch Umwelteinflüsse ausschließen. Erst die erteilte Versandfreigabe durch den Besteller, die anhand des i.o.- Maßprotokolls vergeben wird, auslöst die tatsächliche Versendung der Werkzeuge an den Besteller. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 8 von 12

10. Fertigung / Beanstandungen Beim Auftreten von Prozessstörungen und Qualitätsmängeln beim Lieferanten müssen die Ursachen analysiert, Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit der Auslieferung der Werkzeuge bestätigt der Lieferant die Einhaltung aller Vorgaben für das bestellte Produkt. Sollen im Ausnahmefall nicht spezifikationsgerechte Werkzeuge für den Besteller gefertigt worden sein, muss der Lieferant einen Bauabweichungsantrag stellen und eine Sonderfreigabe vom Besteller noch vor der Auslieferung der Werkzeuge einholen. Abweichungen, die der Lieferant erst nach der Auslieferung erkannt hat, sind dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Werkzeuge auf die Einhaltung der Kennzeichnung, Maße, Härte und auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt und schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes (8D-Report) mitteilen. Die Art der Sofortmaßnahme (z.b. Nacharbeit) durch Lieferanten ist innerhalb von zwei Arbeitstagen dem Besteller mitzuteilen. Um das Auftreten eines Wiederholfehlers zu verhindern, muss der Lieferant eine Fehlerursachenanalyse durchführen und möglichst technische Verbesserungsmaßnahmen zur Beseitigung der Fehlerursache festlegen. Der komplett ausgefüllte 8D-Report ist innerhalb von zehn Arbeitstagen an den Besteller zu übermitteln. Bei jeder Beanstandung ist die Überprüfung der Prozess-FMEA auf die Berücksichtigung der potenziellen Fehler und Abstellmaßnahmen erforderlich. Droht in Folge von fehlerhafter Lieferung Fertigungsstillstand beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.b. Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinem Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verschuldet wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 9 von 12

11. Informationspflicht Wird erkennbar, dass getroffene Vereinbarungen (z.b. über Qualitätsmerkmale, Liefertermin) nicht eingehalten werden können oder stellt der Lieferant Qualitätseinbrüche fest, so ist er verpflichtet, den Besteller hierüber sowie über die näheren Umstände unverzüglich zu informieren und Abstellmaßnahmen einzuleiten. Er ist zur Offenlegung der entsprechenden Daten und Fakten verpflichtet. Vor geplanten Änderungen von Produktionsprozessen und Prüfverfahren mit Einfluss auf die Werkzeugqualität (z.b. neue Fertigungsanlage, Bearbeitungszentrum) oder Verlagerung vom Fertigungsstandort wird der Lieferant den Besteller rechtzeitig benachrichtigen. Änderungen in der Aufbauorganisation des Lieferanten (Personalwechsel in den Führungspositionen bzw. Ansprechpartner des Bestellers) sind dem Besteller mitzuteilen. 12. Eskalationsverfahren Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden. Mögliche Auslöser für das Einleiten eines Eskalationsverfahrens: - wiederholt fehlerhafte Lieferung trotz abgeschlossener Problemlösung (8D) - wiederholte/ kritische Reklamation durch Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - Feldausfall bzw. Rückrufaktion durch Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - unzureichendes Reklamationsmanagement des Lieferanten - drohender Produktionsstillstand beim Besteller bzw. Kunden des Bestellers, verursacht durch Fehler bei Lieferanten - kritische Maßnahme aus dem Lieferantenaudit nicht umgesetzt - Sonderstatus des Lieferanten beim Kunden des Bestellers (z.b. Controlled Shipping Level 1-2-3; C- Einstufung u.ä.) - Verlust des QMS-Zertifikates des Lieferanten (z.b. ISO 9001, VDA 6.4, ISO/TS 16949) QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 10 von 12

Der Besteller hat ein dreistufiges Eskalationsverfahren implementiert. Durch ein strukturiertes Eskalationsverfahren mit Lieferanten soll der reibungslose Produktionsund Projektablauf gewährleistet und entstandene Probleme gelöst bzw. nachhaltig abgestellt werden. Eskalationsstufe 1: In der ersten Eskalationsstufe (Problemlösung durch Lieferant nicht erfolgreich) wird der Lieferant zu einem Gespräch beim Besteller eingeladen, wo das Problem besprochen und Abstellmaßnahmen terminiert werden. Eskalationsstufe 2: Stufe 2 der Eskalation (Fremdhilfe zur Problemlösung bei Lieferanten notwendig) folgt bei einem unbefriedigenden Ergebnis der Stufe 1. In der Eskalationsstufe 2 kommt es zu einer Fehlerursachenanalyse, die vor Ort bei dem Lieferanten oder beim Besteller stattfindet. Diese Problemanalyse kann als Prozessaudit durch den Besteller durchgeführt werden. Der vereinbarte Maßnahmenplan ist durch den Lieferanten im festgelegten Zeitrahmen abzuarbeiten. Eskalationsstufe 3: Ein unbefriedigendes Ergebnis der Eskalationsstufe 2 führt zur Einleitung der Stufe 3 (Lieferant ist nicht geeignet) oder sogar zur Lieferantensperre. Der Kunde des Bestellers wird in die Eskalationsstufe 3 einbezogen, soweit es sich um einen vom Kunden vorgegebenen Lieferanten handelt oder falls ein Risiko für den Kunden des Bestellers besteht. Deeskalation: Bei einem positiven Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung in der jeweiligen Eskalationsstufe folgt eine Mitteilung über die Aufhebung der Eskalation (Deeskalation) an den Lieferanten. Das Deeskalationsverfahren wird stufenweise abgewickelt. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 11 von 12

13. Gewährleistung und Haftung Diese Qualitätssicherungsvorschriften beschränken nicht die gewährleistungs- und haftungsrechtlichen Pflichten des Lieferanten gemäß dem Liefervertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Missachtung der Bestellvorgaben behält sich der Besteller vor Regressansprüche geltend zu machen (z.b. Auswahl der Schweißwerkstoffe gem. OFN 429) 14. Ergänzende Bestimmungen Soweit in diesen Qualitätssicherungsvorschriften oder an anderer Stelle nichts Abweichendes geregelt worden ist, gelten die dem Lieferanten bekannten Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Bestellers. Diese Qualitätssicherungsvorschriften gelten solange bis sie durch eine neue Revision ersetzt werden. Der stets aktuelle Ausgabestand dieser QSV ist im Lieferantenportal unter www.otto-fuchs.com zu finden. QSV_ext. Werkzeugbau_OTTO FUCHS KG_ Rev.0_ Februar 2017 Seite 12 von 12