Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom bis (KW 18)

Ähnliche Dokumente
Datum vo n. Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von bis (KW 49)

Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von bis (KW 36)

Datum von. Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt von bis (KW 29)

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität

GESETZESTEXT. BGBl. I 110/ Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird - 2. Ärztegesetz-Novelle

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Inhaltsverzeichnis Strafrecht BT 1. Inhaltsverzeichnis

4. Abschnitt Strafbare Handlungen gegen die Ehre

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan

Bezirksgericht Bülach

Ermittlungserfolg des operativen Kriminaldienstes des Stadtpolizeikommandos St. Pölten 5 Verdächtige in Haft

Gewalt und Sexualprävention

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. März 2004 Teil I

Tabelle 02CF - Aufgliederung der aufgeklärten Fälle nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 11. Einbruchdelikte (gesamt) davon: Wohnungseinbruchdiebstahl. davon: Tageswohnungseinbruchdiebstahl

Bezirksgericht Bülach


Kriminalstatistik 1. Halbjahr 2011 Vorarlberg

Pressemitteilung 13/2015. Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet.

Polizeiliche Kriminalstatistik Niedersachsen für 2010 Tabelle 12P - Aufgliederung der Tatverdächtigen nach Alter und Geschlecht -

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

23. Februar Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim. Kriminalstatistik

gefasst: Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet.

IM NAMEN DER REPUBLIK

bis zum

- F9 Wohnraum- Beschaffungsdarlehen

Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige

Straftatenkatalog 2014 Kennzeichung der hierarchischen Ebene Ebene 1 : Ebene 2 :: Ebene 3 ::: Ebene 4 :::: Ebene 5

PKS 2014 des Landes Bremen

Tabelle 20/12C/P (SsTB) - Aufgliederung der TV nach Herkunft, Alter und Geschlecht

Datum Zeit Prozessthema von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. Großkommentar. Heinrich Wilhelm Laufhütte Ruth Rissing-van Saan Klaus Tiedemann. Bearbeiter:

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Strafsache gegen Hannes K und sieben weitere Angeklagte

Amtsdelikte im Land Bremen

Um verurteilt werden zu können, muss der Täter/die Täterin im Zeitpunkt der Tatbegehung schuldfähig sein.

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Witten. Kriminalstatistik 2013 Bereich: Stadt Witten. Polizei für Bochum Herne Witten

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Bochum. Kriminalstatistik 2013 Bereich: Stadt Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 47/13w

- Berufungsverfahren -

Deutsches Strafgesetzbuch (StGB); Auszug

Statistik 2015 der Kantonspolizei Wallis. Medienkonferenz vom Kommandant Christian Varone

MEDIENKONFERENZ VOM

IM NAMEN DER REPUBLIK. 12 Os 59/13p

IM NAMEN DER REPUBLIK. 15 Os 167/09m

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Lösungsvorschlag Fall 8

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB

Rauschgiftdelikte. Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken. Zeitraum: Änderungen bleiben vorbehalten - 1 Ks 26 Js 96/13 (5/13)

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort/ Dank 7. Inhaltsverzeichnis 9. Einführung 19. KAPITEL 1 Was ist Gerechtigkeit, Fairness? Wie wird sie durchgesetzt?

Lösungsvorschlag Fall 8

Eidgenössische Volksinitiative «Zur Ausschaffung krimineller Männer»

Kriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007

Der Straftatbestand der Geldwäscherei schebekämpfung aus Sicht der Justiz Staatsanwalt Mag. Volkert Sackmann. 165 StGB)

Verhaltenskodex. für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Persönliche Erklärung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention

bis zum

Strafgesetzbuch (StGB) der USR

Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken

Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite

Tabelle 11 Zeitraumvergleich

Fachtag Opfergerechte Täterarbeit in der Behindertenhilfe ; 14. Juni 2010, Paderborn

BEDINGUNGEN FUER DIE SPARBUCH-SELBSTBEDIENUNG

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Witten. Kriminalstatistik 2014 Bereich: Stadt Witten. Polizei für Bochum Herne Witten

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot

685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Obersatz: Fraglich ist, ob T vorsätzlich geschlagen hat.

Straftatenkatalog 2015 Kennzeichung der hierarchischen Ebene Ebene 1 : Ebene 2 :: Ebene 3 ::: Ebene 4 :::: Ebene 5. Erfassungsschl.

Razzien auf dem Bielefelder Kesselbrink Welche konkreten Kenntnisse besitzt die Landesregierung zur dortigen Kriminalitätsentwicklung?

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am )

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

INHALTSÜBERSICHT ZUR VORLESUNG STRAFRECHT, BESONDERER TEIL

Eckpunktepapier zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz Nein heißt Nein

19 Fälle im Straf- und Strafprozessrecht

Oktober 2016 (SG) (Strafjustizzentrum, Grenzacherstr. 8, 4132 Muttenz) Verhandlungsgegenstand. Dauer: max. 1 1/2 Tage

Sicherheitslage 2014 Kreisfreie Stadt Leipzig

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das StGB geändert wird (GZ /2-II.1/2003)

Vortrag: EREV-Fachtag Erziehungsstellen

Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab

Presseinformation Monatsvorschau November 2014

bis zum

Passus aus meinem Schreiben an RA Dr. Edwin Mächler vom : Seiten 4!

Antwort. Drucksache 16/8781. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Strafgesetzbuch. Boschton

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

1 von 11. Inhaltsverzeichnis. Artikel I Änderungen des Strafgesetzbuches

Transkript:

Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 30.04.2018 bis 04.05.2018 (KW 18) 02.05.18 09.15 14.30 Saal 252, I Schöffenverhandlung Verbrechen der Vergewaltigung nach 201 Abs 1 erster Fall StGB, Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach 212 Abs 1 Z 2 StGB wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll das Opfer unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, es von hinten gepackt und eine dem Beischlag gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vorgenommen haben. Weiters soll er an seinen minderjährigen Arbeitnehmern, die seiner Aufsicht unterstanden, unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber diesen Personen geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Juli 2017 in Wiener Neustadt

03.05.18 09.00 15.30 Schwurg er.saal, Schöffenverhandlung Vergehen der Untreue nach 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll die ihm erteilte Vollmacht Geld und Geldeswerte zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren, wissentlich missbraucht und dem Vollmachtgeber dabei einen Vermögensnachteil in Höhe von zumindest EUR 125.000,-- zugefügt haben. März 2011 bis März 2015 in Baden u.a. Orten

03.05.18 09.00 15.30 Saal 152, Schöffenverhandlung Verbrechen des Suchtgifthandels nach 28a Abs 1 und Abs 2 Z 3 SMG teils als Beteiligte nach 12 zweiter Fall StGB u.a. Del. 3 Angeklagte wesentlicher Anklagevorwurf: Die Angeklagten sollen vorschriftswidrig Suchtgift, nämlich Cannabiskraut, Kokain, Ecstasy, Speed und LSD erworben, besessen und anderen zumindest teilweise entgeltlich und gewinnbringend überlassen haben. Sommer 2016 bis November 2017 in Tribuswinkel u.a. Orten

03.05.18 09.00 11.00 Saal 155, Schöffenverhandlung Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach 206 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB u.a. Del. wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte ist junger Erwachsener und soll mit einer zum Tatzeitpunkt Unmündigen den Beischlaf unternommen haben, indem er mehrfach mit ihr den vaginalen Geschlechtsverkehr einvernehmlich vollzogen haben soll, was zu einer Schwangerschaft der Unmündigen geführt hat. April bis Juli 2017 in Wiener Neustadt u.a. Orten

04.05.18 09.00 12.00 Saal 152, Schöffenverhandlung Verbrechen des Suchtgifthandels nach 28a Abs 1 und 4 Z 3 SMG u.a. Del. fortgesetzte Verhandlung vom 19.03.18 wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll vorschriftswidrig Suchtgift, nämlich Cannabiskraut, Speed, Kokain und Ecstasy anderen gegen die Bezahlung eines Entgelts gewinnbringend überlassen haben. 2012 bis Mai 2017 in Wöllersdorf

04.05.18 09.30 16.00 Saal 254, I Schöffenverhandlung Verbrechen der Verleumdung nach 297 Abs 1 zweiter Fall StGB, Verbrechen der Freiheitsentziehung nach 99 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach 12 zweiter Fall StGB wesentlicher Anklagevorwurf: Der Angeklagte soll andere Personen der behördlichen Verfolgung ausgesetzt haben, indem er sie einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung, nämlich des Vergehens der schweren Körperverletzung und des Verbrechens der schweren Nötigung falsch verdächtigte, wobei er wusste, dass die Verdächtigung falsch ist. Er soll damit bewirkt haben, dass ein Beschuldigter über drei Monate in Untersuchungshaft gehalten wurde. September 2015 in Wiener Neustadt u.a. Orten

02.05.18 09.00 10.30 Saal 152 Einzelrichterverfahren Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB Verleitung anderer zur Übergabe von Bargeldbeträgen durch die Vorspiegelung, inkassoberechtigt zu sein und die überwiegend als Mietzinse einvernahmten Beträge an die Geschäftsführung einer GmbH weiterzuleiten 2010 in Vösendorf 02.05.18 09.30 11.00 Schwurg er.saal, Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften gemäß 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG, Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß 15, 269 Abs 1 StGB u.a. Del. HAFT Vorschriftswidriger Erwerb, Besitz und Verkauf von Cannabiskraut, Widerstand gegen die Staatsgewalt durch Versetzen von mehreren Tritten gegen Polizeibeamte März 2018 in Wien

02.05.18 10.30 12.00 Saal 152, Vergehen der Körperverletzung nach 83 Abs 1 StGB, Vergehen der falschen Beweisaussage nach 288 Abs 1 und Abs 4 StGB als Beteiligter nach 12 zweiter Fall StGB u.a. Del. Vorsätzliche Körperverletzung durch einen Faustschlag ins Gesicht, versuchte Bestimmung eines anderen zur Falschaussage im Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung vor der Kriminalpolizei bei einer förmlichen Vernehmung zur Sache Mai 2017 in Wien u.a. Orten 02.05.18 13.00 15.30 Saal 152, Verbrechen der schweren Körperverletzung nach 84 Abs 4 StGB Fahrlässige Zufügung einer schweren Körperverletzung bzw. Gesundheitsschädigung durch Versetzen von wuchtigen Faustschlag ins Gesicht und Schlagen mit einer Getränkeflasche gegen den Kopf im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung Juli 2017 in Mödling 03.05.18 09.00 10.00 Saal 252, I Vergehen des Betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung nach 153d Abs 1 StGB

Der Angeklagte soll die Anmeldung von Personen zur Sozialversicherungen in dem Wissen, dass die in Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden sollen, in Auftrag gegeben haben. Februar 2017 bis Oktober 2017 in Kottingbrunn 03.05.18 09.30 12.00 Saal 180, Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßig schweren Betruges gemäß 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148, zweiter Fall, 15 StGB, teils als Beitragstäter nach 12 dritter Fall StGB HAFT Verleitung zur Zahlung eines Geldbetrages durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Anbot eines minderwertigen Kochtopfsets und eines minderwertigen Bestecksets als hochpreisige Markenware November 2016 bis Jänner 2018 in Wiener Neustadt u.a. Orten 03.05.18 10.00 10.45 Saal 252, I Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach 207a Verschaffen und Besitz pornographischer Darstellungen unmündiger und mündiger minderjähriger

Personen durch Herunterladen aus dem Internet in Form von Bild- als auch Filmdateien, Überlassen des Materials auf Tauschbörsen im Internet und Weiterleiten mit Mobiltelefon Jänner 2016 bis November 2017 in Bad Erlach 03.05.18 10.45 11.30 Saal 252, I Vergehen des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den 15, 127, 129 Abs 1 Z 1 StGB als Beteiligter nach 12 dritter Fall StGB Beitrag zum versuchten Diebstahl von Elektroschrott eines Maschendrahtzauns und Einsteigen in das Gelände eines Bauhofes Oktober 2017 in Pottenstein 03.05.18 11.00 12.00 Saal 155, Vergehen der gewerbsmäßigen Diebstahls nach 127, 130 StGB 4 Angeklagte HAFT Gewerbsmäßiger Diebstahl von Schmuck aus einem Juweliergeschäft und von Bargeld aus einem Ticketautomat

Jänner 2018 in Baden u.a. Orten 03.05.18 13.00 14.30 Saal 180, Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach 146, 147 Abs 2 StGB fortgesetzte Verhandlung vom 13.04.18 Verleitung zur darlehensweisen Übergabe eines Bargeldbetrages in Höhe von EUR 4.000,-- durch die Vorspiegelung seiner Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit Februar 2008 bis März 2008 in Leobersdorf 04.05.18 09.00 10.00 Saal 252, I Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB Verleitung zur Auszahlung der vollen bedarfsorientierten Mindestsicherung durch die wahrheitswidrige Angabe, er verfüge über kein, zur Bemessung der bedarfsorientierten Mindestsicherung anrechenbares Einkommen Februar 2016 bis August 2017 in Neunkirchen

04.05.18 09.00 10.00 Schwurg er.saal, Vergehen der Unterschlagung nach 134 Abs 1 StGB, Vergehen der Urkundenunterdrückung nach 229 Abs 1 StGB u.a. Del. 2 Angeklagte Zueignung einer gefundenen Geldbörse samt darin befindlichem Bargeld in Höhe von EUR 355,-- und Unterdrückung der darin befindlichen Urkunden Oktober 2017 in Wiener Neustadt 04.05.18 12.30 14.00 Schwurg er.saal, Vergehen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach 127, 128 Abs 1 Z 5, 130 Abs 1 erster Fall StGB Diebstahl von Bargeld in Höhe von insgesamt EUR 12.000,00 mit dem Vorsatz, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er Bargeld aus der Buffetkasse an sich nahm und für sich behielt Juli 2016 bis Jänner 2017 in Sooß 04.05.18 13.00 15.00 Saal 152, Vergehen des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen Diebstahls nach

127, 130 Abs 1 erster Fall, 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach 12 zweiter Fall StGB, Verbrechen der gewerbsmäßigen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach 241e Abs 1 und 2 erster Fall StGB als Beteiligter nach 12 zweiter Fall StGB u.a. Del. HAFT Gewerbsmäßiger Taschendiebstahl teilweise als Täter, teilweise als Bestimmungstäter August 2017 in Wiener Neustadt u.a. Orten 04.05.18 14.00 15.30 Schwurg er.saal, Vergehen des schweren Betruges nach den 146, 147 Abs 1 Z 1 erster Fall und Abs 2 StGB Verleitung von Bankangestellten zur Überweisung von EUR 18.000,-- mittels Täuschung durch nachgemachte Unterschrift des tatsächlich Verfügungsberechtigen Mai 2016 in Judenburg