ADVANCED TISSUE-MANAGEMENT The easy way to aesthetics. GOZ 2012: Abrechnungsempfehlung Stand: Oktober 2013
Vorwort Im Rahmen der GOZ Novellierung haben sich auch die Abrechnungsmodalitäten für Materialien verändert. So ist nach 4 Abs. 3 der GOZ das Material mit den Gebühren abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Als berechnungsfähig werden in der GOZ unter anderem das atraumatische Nahtmaterial, resorbierbare Membrane sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung usw. ausgewiesen. Die berechnungsfähigen Kosten entsprechen dem Bruttoeinkaufspreis, Lagerhaltungskosten dürfen nicht zusätzlich berechnet werden. Nach 10 der GOZ ist in der Liquidation die Art und Menge des Materials sowie dessen Preis anzugeben. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Materialberechnung der RESORBA-Produkte sowie die dazugehörigen Abrechnungsziffern vor. Die Informationen sind in zwei Bereiche gegliedert: Abrechnung bei Privatpatienten oder von außervertraglichen Leistungen bei gesetzlich Versicherten Abrechnung von Vertragsleistungen bei gesetzlich Versicherten Atraumatisches Nahtmaterial: Bei jeder Verwendung der atraumatischen Naht kann der Bruttoeinkaufspreis für diese Naht liquidiert werden. Dies ist etwa im Zusammenhang mit Osteotomien, parodontalchirurgischen Eingriffen, Implantationen und im Rahmen weiterer Indikationsbereiche, die eine atraumatische Naht erfordern, denkbar. Deshalb: Gönnen Sie sich und Ihrem Patienten eine gute Naht! Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen KZV, ob die Kosten für synthetisches / atraumatisches Nahtmaterial zu Lasten der Ersatzkassen verordnet werden können bzw. wie der Sprechstundenbedarf abgegolten wird. Aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen der Länder können wir Ihnen hierzu keine bundesweit gültige Abrechnungsempfehlung geben.
PARASORB RESODONT PARASORB RESODONT Forte Die Materialkosten für die Verwendung einer Membran sind im -Bereich immer ansatzfähig. Als hauptsächliche Indikationsbereiche gelten die Parodontalchirurgie und die Implantologie mit sämtlichen Augmentationen. Beispiel: Offene Lappenoperation, Auffüllen parodontaler Defekte regio 12-22 mit Eigenknochen, Membran zur Fixierung des Augmentats. GOZ-Ziffer Leistungstext Anzahl /2,3 fach 0080 Oberflächenanästhesie 1 3,88 0090 Infiltrationsanästhesie 4 31,04 4090 Lappenoperation, Frontzahn 4 93,12 0500 Zuschlag bei ambulanten operativen Eingriffen 1 22,50 4110 Auffüllen parodontaler Knochendefekte 4 93,12 4138 Verwendung einer Membran, je Zahn 4 113,84 zzgl. Materialkosten für Anästhetika zzgl. Materialkosten für atraumatisches Nahtmaterial zzgl. Materialkosten für PARASORB RESODONT / PARASORB RESODONT Forte Bruttoeinkaufspreis Bruttoeinkaufspreis Bruttoeinkaufspreis Des Weiteren ist die Anwendung der Membran Inhalt folgender Leistungen: 9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation, 9120 Sinusbodenelevation durch externe Fensterung, 9130 Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten. Hier sind die Membrankosten als Material aber zusätzlich anzusetzen. 4138 + Materialkosten für Membran oder Honorar in Leistungen 9100, 9120 oder 9130 enthalten + Materialkosten für Membran Die Verwendung einer Membran stellt keine Vertragsleistung dar und ist daher nach 4 Abs. 5 BMV-Z oder 7 Abs. 7 VDAK/AEV-Vertrag privat mit dem Patienten zu vereinbaren.
PARASORB Cone PARASORB Cone Genta Das Konzept der sog. Socket Preservation dient dem Erhalt einer Alveole nach Extraktion. Das Auffüllen von Knochendefekten ohne Volumenvermehrung kann u. a. mit RESORBA Dentalkegeln geschehen. Die Socket Preservation ist gemäß dem Kommentar der Bundeszahnärztekammer analog nach 6 Abs. 1 der GOZ zu berechnen. Zusätzlich sind die Materialkosten für den verwendeten Kegel abrechnungsfähig. Information zur Analogberechnung: 6 Abs. 1: Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Sofern auch eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung im Gebührenverzeichnis dieser Verordnung nicht enthalten ist, kann die selbständige zahnärztliche Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der in Absatz 2 genannten Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden. Bitte beachten Sie: Welche Ziffer als gleichwertig im Sinne des 6 Abs. 1 zur Abrechnung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Zahnarztes. Die unsererseits genannten Analogziffern haben einen beispielhaften Charakter. 4110a Socket Preservation entsprechend 6 Abs. 1 GOZ 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial Durch die hämostyptische Wirkung ist die Abrechnung des Dentalkegels in Verbindung mit der Ziffer 3050, Stillung einer übermäßigen Blutung, denkbar. 3050 je OP Gebiet + Materialkosten für PARASORB Cone oder 3050 je OP Gebiet + Materialkosten für PARASORB Cone Genta Die Socket Preservation stellt keine Vertragsleistung dar und ist daher nach 4 Abs. 5 BMV-Z oder 7 Abs. 7 VDAK/AEV-Vertrag privat mit dem Patienten zu vereinbaren. GOZ 4110a je Alveole + Materialkosten für PARASORB Cone oder PARASORB Cone Genta Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen KZV, ob die Kosten für Hämostyptika zu Lasten der Ersatzkassen verordnet werden können bzw. wie der Sprechstundenbedarf abgegolten wird. Aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen der Länder können wir Ihnen hierzu keine bundesweit gültige Abrechnungsempfehlung geben.
PARASORB Sombrero Der PARASORB Sombrero ist als resorbierbares Kollagenpräparat mit lokalem Hämostyptikum und Membran zur gesteuerten Knochenregeneration (GBR) zugelassen. Der Kegel füllt Knochendefekte auf (Socket Preservation), die Membran verhindert unkontrolliertes Bindegewebswachstum. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt eine Analogberechnung bei Verwendung eines PARASORB Sombrero. Informationen zur Analogberechnung finden Sie auf Seite 4. Beispiel: Zahnentfernung regio 26 durch Osteotomie, Auffüllen der Alveole mittels PARASORB Sombrero, Naht GOZ-Ziffer Leistungsbezeichnung Anzahl /2,3 fach 0080 Oberflächenanästhesie 1 3,88 0090 Infiltrationsanästhesie 1 7,76 3030 Osteotomie 1 45,27 0500 Zuschlag bei ambulanten operativen Eingriffen 1 22,05 9090a (beispielhaft) Verwendung eines PARASORB Sombrero zur Socket Preservation und GBR entsprechend 6 Abs. 1 GOZ 9090 Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation 1 51,74 Die Verwendung des PARASORB Sombrero stellt keine Vertragsleistung dar und ist daher nach 4 Abs. 5 BMV-Z oder 7 Abs. 7 VDAK/AEV-Vertrag privat mit dem Patienten zu vereinbaren. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt. Die Komplexität der Thematik sowie stetige Veränderungen der Abrechnungsmodalitäten machen es jedoch notwendig, jegliche Haftung hierfür auszuschließen. Entstanden in Kooperation mit: Zahnärztliches Abrechnungsbüro & Premium Seminare Barbara Tretter Kugelbühlstraße 32a, 91154 Roth Tel.: 09 17 1 82 850 0 Fax: 09 17 1 82 850 20 info@barbara-tretter.de www.barbara-tretter.de
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