Das neue Pflanzenschutzgesetz

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Transkript:

Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 3/3 Gewässerschutz - Wege & Plätze - Gute Fachliche Praxis - Beispiele - Entsorgung Matthias Wuttke, PSD Gartenbau

Anwendung Wie und Wann 12 PflSchG Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Absatz 1 (Sinngemäß) Pflanzenschutzmittel dürfen nur wenn - Sie zugelassen sind - in der jeweils gültigen Indikation - auf die zugelassene Art und Weise (spritzen, gießen, stecken ) eingesetzt werden. 2

Anwendung Gewässerschutz 12 PflSchG Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Absatz 2 Pflanzenschutzmittel dürfen Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern an- und ausgebracht werden! Gartenteiche, Entwässerungsgräben, Bachläufe, etc. Viele Pflanzenschutzmittel sind giftig für Fische und/oder Wasserlebewesen! 3

Anwendung Wege, Plätze und Gewässer 12 PflSchG Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Absatz 2 (wörtlich) Pflanzenschutzmittel dürfen NICHT - auf befestigten Freilandflächen, - und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. 4

Weder landwirtschaftliche noch forstwirtschaftliche oder gärtnerische NICHT befestigte oder sonstige Freilandflächen Zugelassen Beete mit Zierpflanzen Beete mit Gemüse Zierrasen Baumscheiben Verboten Kieswege Plattenwege Bürgersteige Garagen / Hofzufahrten/ -flächen Gilt auch für Haus- und selbst angesetzte Mittel (Salz- / Essigwasser, Haushaltsreiniger etc.) Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und sind Bußgeldbewehrt. ( 12, 28, 33/36 und 68) 5

Alternative Bekämpfung auf Verbotsflächen Mechanisch Stahlbürste Fugenkratzer Straßenbesen Freischneider Thermisch Heißes Wasser Infrarot-Handgeräte Abflammgeräte Heißschaumgeräte Hochdruckreiniger Alternativen sind vorhanden! 6

Beispiel Glyphosat 75 Mittel mit Glyphosat in D. zugelassen, davon 35 für HuK Ähnliche Struktur wie Phosphor, Wirkstoff bindet fest an Bodenpartikeln. Daher geringe Gefährdung auf gärtnerischem Kulturland Auf versiegelten Oberflächen (Pflaster) / bzw. Staubigen (Kies, Schotter) keine Bindung des Wirkstoffs. Wirkstoff wird von Licht und Wasser kaum abgebaut Abschwemmen mit nächstem Regen in Kanalisation / Oberflächengewässer 7

Beispiel Glyphosat Grenzwert für Trinkwasser: 0,1 µg/l (Ein Zehntel Millionstel Gramm / 1 : 10.000.000) Produkt: XY, Glyphosatgehalt 360 g/l, Aufwandmenge 1 ml/m² 1 ml Mittel = 0,36 g Wirkstoff Faktor 1.000 = 360 mg Wirkstoff Faktor 1.000 = 360.000 µg Wirkstoff Faktor 10 (Grenzwert 0,1µg/l) = 3.600.000 x 0,1 µg/l = 3.600 m³ Wasser kontaminiert Fußballfeld (FIFA) 7.100 m² Ein Milliliter Präparat belastet genug Wasser über den Trinkwassergrenzwert hinaus um damit ein ganzes Fußballfeld 50 cm hoch mit Wasser zu bedecken!!! 8

Beispiel Glyphosat Rückstände im Oberflächengewässer Gartenbaurelevante Problemfunde aus Fließgewässern Anwendung Analytik Wirkstoff / Metabolit Glyphosat (Wirkstoff) AMPA (Metabolit) Ackerbau Gartenbau Nicht landwirtschaftliche Quellen Wasserrpoben x x x 180 Anzahl Funde in % Anzahl Werte über Trinkwassergrenze (>0,1 µg/l) in % Grenze mehr als 10fach überschritten (> 1µg/l) in % 105 58 40 22 4 2 147 82 83 46 16 9 AMPA = Amminometylphosphonsäure, Metabolit = Abbauprodukt, µg = Mikogramm bzw. Ein millionstel Gramm Bearbeiteter Auszug aus dem Sonderbericht des LUNG 2008 Bemerkungen häufigster Funde 2008 9

Zum Vergleich Grenzwert für Glyphosat im Trinkwasser: 0,1 µg/l (Ein Zehntel Millionstel Gramm / 1 : 10.000.000) Quelle: Trinkwasserverordnung 2011, 6, Absatz 2, Anlage 2, Teil 1 Grenzwert für Uran im Trinkwasser: 10,0 µg/l (Zehn Millionstel Gramm / 100 : 10.000.000) Quelle: Trinkwasserverordnung 2011, 6, Absatz 2, Anlage 2, Teil 1 Grenzwert Uran ist 100x höher als Grenzwert Glyphosat Einleitung von Glyphosat in Gewässer IST ernst zu nehmen!!! 10

Anwendung Erteilen von Ausnahmen für Freiflächen 12 PflSchG Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Absatz 2 Die Zuständige Behörde kann Ausnahmen ( ) genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegend öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen. Herbizidbehandlung von Gleisanlagen, Umspannwerken etc. Nicht HuK! 11

Anwendung Gute fachliche Praxis 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz Absatz 1 (wörtlich) 3. Maßnahmen zum Schutz vor sowie die Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt einschließlich des Grundwassers, entstehen können. 12

Vorher (Beispiele) Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Mittel immer - kühl - trocken - verschlossene Packung - nur in Orginalverpackung - nicht umgefüllt in Colaflaschen o.ä. - mit Gebrauchsanweisung - NICHT zusammen mit Lebens- oder Futtermitteln - abschließbarer Schrank 13

Vorher (Beispiele) Gebrauchsanweisung beachten, insbesondere Wartezeiten Obst/Gemüse erst nach Ablauf der Wartezeit unbedenklich für Verzehr! Aufwandmengen Wartezeiten sind für die vorgegeben Aufwandmengen berechnet! Mit höhere Aufwandmenge Phytotox möglich! Anwendungsbestimmungen und weitere Auflagen Gewässerschutz, Positivliste, 14

Bienenschutz Pflanzenschutzmittel unterteilt nach Bienengefährlichkeit von B1 - B4 (NB-Auflagen) B1 B2 B3 B4 Bienengefährlich! Nicht auf blühende/beflogene Pflanzen Bienengefährlich! Nur nach Ende Flug bis 23.00. Nicht auf blühende/beflogene Pflanzen. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nichtbienengefährlich eingestuft Vereinfacht, aus: BVL, Pflanzenschutzmittelverzeichnis 2012, Teil 1 15

Davor (Beispiele) Bekleidung: - Deckende Kleidung - Feste Schuhe, keine Sandalen etc. - Handschuhe ggf. Produktspezifische Auflagen! 16

Dabei (Beispiele) Dosierung Zu hoch Phytotox, Einstufung als B1* Zu niedrig Minderwirkung *Siehe Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel von 1992 Möglichst so das Mittelmenge genau für Behandlungsfläche reicht Essen, Trinken, Rauchen Nicht während des Spritzens Tankmischungen Nur wenn Packungsbeilage explizit erlaubt 17

Dabei (Beispiele) Nicht vor Regen spritzen Viele Mittel sind erst nach einer bis mehreren Stunden regenfest Nicht bei Temperaturen über 25 C spritzen Einige Mittel, speziell Wirkstoffe aus der Klasse der Pyrethroide, verlieren an Wirkung oder verflüchtigen sich ganz Bei Windstille spritzen Bei Wind besteht immer die Gefahr der Abdrift auf Nichtzielkulturen (Wartezeiten / Rückstände / Schäden) oder Nachbargrundstücke / Gewässer 18

Dabei (Beispiele) Abdrift vermeiden heißt Ärger vermeiden Abdrift muss unbedingt vermieden werden. Gesunder Menschenverstand hilft. Z.B. - Mit Nachbarn sprechen - Von Nachbargrundstück weg spritzen - Folie entlang Zaun aufstellen - Größe und Lage von zu spritzenden Pflanzen beachten 2 m große Sonnenblumen 50 cm vor Grenze SIND problematisch 19

Danach (Beispiele) Restmengen 1:10 verdünnen, auf Behandlungsfläche ausbringen Spritze reinigen Mittelreste in Spritze Phytotox, Rückstände Spritze mehrfach spülen, Spülwasser auf Behandlungsfläche ausbringen. NICHT in Kanalisation, Gully, etc. Kleidung / Hände Kleidung wechseln, waschen Hände waschen 20

Zulassungsende Das Ende der Zulassung wurde erreicht. Muss das Mittel jetzt sofort entsorgt werden? Nein, es existiert eine Aufbrauchfrist. Handel: bis 6 Monate nach Zulassungsende Spritzen: bis 18 Monate nach Zulassungsende Zulassung endet: 31.12.2012 Stopp Handel: 01.07.2013 Stopp Anwendung: 01.07.2014 12 PflSchG Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Absatz 5 und 28 PflSchG Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Absatz 4 21

Entsorgung 15 PflSchG Beseitigungspflicht (Inhaltlich) Mittel deren - Zulassung endet - Wirkstoffe verboten wurden sind nach - Ablaufen der Aufbrauchfrist bzw. - unmittelbar nach den jeweiligen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entsorgen. 22

Entsorgung Mittelreste - Schadstoffmobil Sondermüllsammelstellen der Städte/Kommunen/ Landkreise Behälter / Packungen Müssen Sauber, ausgespült, trocken sein - Rücknahmeaktionen des Industrieverbandes Agrar (IVA) www.pamira.de - Entsorgung über Hausmüll 23

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit :)