Beurteilung der technischen Abbruchreife

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Transkript:

Was Wien bewegt. Die Stadt informiert. Beurteilung der technischen Abbruchreife Wichtige Informationen und Formulare auch im Internet: www.bauen.wien.at Jänner 215 Inhalt des Merkblattes Das Merkblatt stellt eine anerkannte Methode zum Nachweis der technischen Abbruchreife gemäß 6 Abs. 1 lit. d der Bauordnung für Wien (BO) dar. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Nachweis auch mit anderen gleichwertigen Methoden erbracht wird. Abbruchbewilligungen sind nur in Schutzzonen oder Gebieten mit Bausperre erforderlich. Im Folgenden werden Vorgangsweise und Inhalt der für den Nachweis vorzulegenden Unterlagen beschrieben. Vorgangsweise: 1. Für das Gebäude ist mindestens ein Kenntnistand KL2 nach ÖNORM EN 1998-3 notwendig. 2. Das Gebäude ist einer Schadensfolgeklasse (CC) nach ÖNORM B 199-1 und einer Bedeutungskategorie nach ÖNORM EN 1998-1 zuzuordnen. 3. Der Schadensfolgeklasse gemäß ÖNORM B 199-1 ist der entsprechende Mindest-Erdbebenerfüllungsfaktor α min gemäß ÖNORM B 1998-3 zuzuordnen. 4. Der Zustand des Gebäudes hinsichtlich der geschädigten Bauteile ist detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren (Fotos und Pläne) 5. Die Bauteile, über die der Bauzustand des Gebäudes definiert ist, sowie deren Wichtungsfaktoren und Bewertungen sind der Tabelle zu entnehmen. Die Wichtungsfaktoren geben bereits die Stellung eines Bauteiles im Gebäude wieder. Daher wirkt sich z.b. eine Schädigung der Fundierung nicht zwangsläufig auf alle anderen Bauteile aus. 6. Die horizontalen Bezugsflächen (Fundamente, Decken, Treppen) sind die von den Mittellinien der Begrenzungswände eingeschlossenen Flächen. Balkone gelten als Decken. 7. Die Bezugsfläche für die Treppen ist die horizontale Bezugsfläche des Treppenhauses. 8. Die Summe der horizontalen Bezugsflächen je Geschoß ist die Geschoßfläche. 9. Die Bezugsfläche für die Fundierung ist die Geschoßfläche des Kellergeschoßes. 1. Die Bezugsfläche für die Dachkonstruktion ist die Geschoßfläche des Dachgeschoßes. Die Bezugsfläche für die Dachhaut ergibt sich aus der Geschoßfläche des Dachgeschoßes dividiert durch den Kosinus des Winkels der Dachneigung. 11. Die Bezugsfläche für die technische Ausstattung ist die jeweilige Geschoßfläche. 12. Die vertikalen Bezugsflächen (Wände) ergeben sich aus dem Abstand zwischen den Mittellinien der Begrenzungswände mal der jeweiligen Geschohöhe. 13. Die Flächen für Öffnungen sind aus den Architekturlichten zu ermitteln.

14. Der Bauzustand ist durch folgende Vorgangsweise zu ermitteln: a) Es ist die Bezugsfläche der einzelnen Bauteile der Tabelle zu ermitteln und mit den zugehörigen Wichtungsfaktoren zu multiplizieren. b) Es ist die Bezugsfläche der geschädigten Bauteile zu ermitteln. c) Die Unterteilung der Bezugsflächen der Wände und Decken ist anhand der statischen Nachweise vorzunehmen. Die n und Öffnungen sind diesen Flächen zuzuordnen. d) Der Schädigungsgrad der jeweiligen Decke oder der Dachkonstruktion ergibt sich aus der Anzahl der geschädigten Probestellen geteilt durch die Anzahl der Probestellen an dieser Decke bzw. der Dachkonstruktion. Die Probestellen sind gleichmäßig zu verteilen. e) Die Bewertung der Bauteile ist nach der Tabelle festzulegen. f) Die Flächen der geschädigten Bauteile sind mit der Bewertung und den jeweiligen Wichtungsfaktoren zu multiplizieren. g) Die Bewertung der n ist nach oben durch die Bewertung der zugehörigen Tragkonstruktion begrenzt. h) Die so gewichteten und bewerteten geschädigten Flächen der Bauteile werden der gewichteten Gesamtfläche aller Bauteile gegenübergestellt. i) Die technische Abbruchreife ist dann gegeben, wenn die Summe der gewichteten und bewerteten Flächen der geschädigten Bauteile weniger als 5 % der gewichteten Gesamtfläche aller Bauteile beträgt. j) Ist die Summe der gewichteten und bewerteten Flächen folgender geschädigter Bauteile mit ihren n i. Decken und Treppen weniger als 2% oder ii. ragende, aussteifende Wände und ihre Fundamente weniger als 4% der jeweiligen Summe der gewichteten Fläche dieser Bauteile, ist jedenfalls auch die technische Abbruchreife gegeben. k) Bei statischen Nachweisen ist folgendes zu beachten: i. Für die Bauteile Dachkonstruktion, Decken, tragende und aussteifende Wände, Treppen ist für das Bauteilgewicht grundsätzlich der Normwert gemäß ÖNORM B 1991-1-1 anzusetzen. ii. Der Nachweis der horizontalen Tragsicherheit der aussteifenden Wände ist nach ÖNORM EN 1998-3 zu führen. Wird das Verfahren mit q-beiwerten angewendet, so darf maximal q = 1,5 angesetzt werden. iii. Die Konfidenzbeiwerte CF nach ÖNORM EN 1998-3 sind unabhängig vom jeweiligen Kenntnisstand mit CF=1, anzusetzen. iv. Für die Bewertung der Sicherheit (laut nachfolgender Tabellen) gilt: 1% Tragsicherheit ist dann gegeben wenn die Bemessungseinwirkungen gleich den Bemessungswiderständen sind. % Tragsicherheit ist dann gegeben, wenn die charakteristischen Einwirkungen gleich den charakteristischen Widerständen sind. v. Die horizontale Tragsicherheit von Wänden mit tragender und aussteifender Funktion oder ausschließlich aussteifender Funktion ist im Erdbebenfall dann zu 1% gegeben, wenn ein Erdbebenerfüllungsfaktor α erreicht wird, der gleich oder größer dem Mindest- Erdbebenerfüllungsfaktor α min ist (vgl. Pkt. 3), d.h. die seismische Beanspruchung ist unter Berücksichtigung des Mindest- Erdbebenerfüllungsfaktors zu ermitteln (a gr γ I S α min ).

Tabelle der wesentlichen Bauteile (inkl. Wichtungsfaktoren, Bewertungsstufen und Beschreibung der bewertungsrelevanten Schädigungen): Hauptkategorie Unterkategorie Wichtung Bewertung in % Beschreibung der Schädigung Fundierung Wände Decken Konstruktion 4 tragend/aussteifend 3 aussteifend 2 nicht tragend 5 Geschoßdecke 3 1 Grundbruchsicherheit 1% 75 Grundbruchsicherheit 75% und < 1% 5 Grundbruchsicherheit 5% und < 75% Grundbruchsicherheit < 5% nicht tragfähig (z. B. Holzroste, Pfähle geschädigt) Gebäude weist massive Setzungsschäden auf 1 vertikale Tragsicherheit 1% 9 vertikale Tragsicherheit 9% und < 1% vertikale Tragsicherheit < 9% 1 horizontale Tragsicherheit 1% 9 horizontale Tragsicherheit 9% und < 1% horizontale Tragsicherheit < 9% Tragstruktur durch Risse beeinträchtigt (z. B. infolge von Setzungen) 1 horizontale Tragsicherheit 1% 9 horizontale Tragsicherheit 9% und < 1% horizontale Tragsicherheit < 9% Tragstruktur durch Risse beeinträchtigt (z. B. infolge von Setzungen) 1 keine optischen Schäden Wand in ihrer Standsicherheit geschädigt Tragsicherheit < 1% 9 Schädigungsgrad laut Deckengutachten 1% 8 Schädigungsgrad laut Deckengutachten 2% 7 Schädigungsgrad laut Deckengutachten 3% 6 Schädigungsgrad laut Deckengutachten 4% 5 Schädigungsgrad laut Deckengutachten 5% Schädigungsgrad laut Deckengutachten >5% 5 Durchbiegung 1 > L / 25 < L / 125 Durchbiegung 1 > L / 125 5 Schiefstellung 2 > L / 2 Schiefstellung 2 > L / 1 1 Ermittlung der Durchbiegung unter quasi-ständiger Lastkombination. 2 Die Schiefstellung der Decke ergibt sich aus unterschiedlichen Höhenlagen der Deckenauflager.

Hauptkategorie Unterkategorie Wichtung Bewertung in % Beschreibung der Schädigung Treppen Dach Haupttreppe 3 Nebentreppe 2 Konstruktion (Gespärre, Pfetten, Sparren) 1 Dachhaut 5 Tragsicherheit < 1% Bruch in Einzelstufe bei eingespannten Steinstufen Rissbildungen im Umfassungsmauerwerk oder Podest bei eingespannten Steinstufen Tragsicherheit < 1% Bruch in Einzelstufe bei eingespannten Steinstufen Rissbildungen im Umfassungsmauerwerk oder Podest bei eingespannten Steinstufen 5 Tragsicherheit 5 % und <1% Tragsicherheit < 5% 9 Schädigungsgrad laut Gutachten 1% 8 Schädigungsgrad laut Gutachten 2% 7 Schädigungsgrad laut Gutachten 3% 6 Schädigungsgrad laut Gutachten 4% 5 Schädigungsgrad laut Gutachten 5% Schädigungsgrad laut Gutachten >5% 1 keine

Hauptkategorie Unterkategorie Wichtung Bewertung in % Beschreibung der Schädigung Öffnungen frei 1 freie Öffnung Fenster 5 1 funktionsfähig 75 leichte Beeinträchtigung (klemmen, schleifen, undicht ) 5 örtliche Materialschäden 25 größere Beeinträchtigungen der Funktion und Materialschäden nicht funktionsfähig Türen 5 1 funktionsfähig 75 leichte Beeinträchtigung (klemmen, schleifen, undicht ) 5 örtliche Materialschäden 25 größere Beeinträchtigungen der Funktion und Materialschäden nicht funktionsfähig Fundierung erdberührter Fußboden 1 Wand Innenputz / Verkleidung 1 Außenputz / Fassade 2

Hauptkategorie Unterkategorie Wichtung Bewertung in % Beschreibung der Schädigung Decke Treppen Technische Ausstattung Fußböden 1 Deckenputz / Verkleidung Trittfläche 1 Verputz / Verkleidung 1 allgemein 1 1 1 funktionssicher 75 25% der Stufen ausgetreten 5 5% der Stufen ausgetreten 25 75% der Stufen ausgetreten nicht mehr trittsicher 1 neuwertig 75 älter als 1 Jahre 5 älter als 2 Jahre 25 älter als 3 Jahre (veraltet) älter als 5 Jahre oder funktionsuntüchtig