FINANZSERVICEVERTRAG

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Transkript:

FINANZSERVICEVERTRAG Die Facto Financial Services GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Huber, Romanstraße 18 in 80639 München im Folgenden FFS GmbH genannt und Name, Vorname Name, Vorname Straße/Hausnummer: PLZ Ort: vereinbaren Folgendes: im Folgenden Kunde genannt 1 Die FFS GmbH Die FFS GmbH betreut Verbraucher (Kunden der FFS GmbH) im Bereich Vertrags und Versicherungswesen, weist auf aktuelle Rechtsprechung hin ohne Rechtsberatung zu leisten und vermittelt ihren Kunden den Kontakt zu spezialisierten Kanzleien, deren Vergütungs Struktur und Vorgehensweise der FFS GmbH bekannt ist. Die FFS GmbH durchsucht und wählt zusammen mit dem Kunden dessen Unterlagen und bereitet diese für einzelne Angelegenheiten vor. Die FFS GmbH sichert ausdrücklich zu, dass sie keine Kooperationsvereinbarung mit einzelnen Kanzleien eingeht, sondern ausschließlich mit den eigenen Kunden. Die FFS GmbH betreut eine erhebliche Anzahl an Kunden und beabsichtigt dadurch eine gute Verhandlungsposition gegenüber Versicherern und Banken zu erreichen, um so die Ansprüche des einzelnen Kunden optimal und in maximaler Höhe durchzusetzen. 2 Vertragsgegenstand Der Kunde beauftragt hiermit die FFS GmbH, ihn bei der Sichtung und Aufbereitung bestehender, ausgelaufener oder bereits gekündigter Verträge professionell zu unterstützen und die gewonnenen Daten des Kunden in die Kartei der FFS GmbH aufzunehmen. Die FFS GmbH verpflichtet sich, einzelne Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung nach Aufnahme in die Kartei zu klassifizieren, aufzubereiten und entsprechend von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf Werthaltigkeit und erfolgreiche Durchsetzung prüfen zu lassen. Sollten die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung einzelner oder mehrerer Ansprüche des Kunden gegen bestimmte Vertragsparteien (z.b. Fondsgesellschaften, Versicherungen oder Banken) nach der anwaltlichen Ersteinschätzung gegeben sein und der Kunde mit oder ohne Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung entsprechend durch Vermittlung der FFS GmbH die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen, verpflichtet sich die FFS GmbH, den Kunden während der laufenden Auseinandersetzung zu betreuen, über Neuigkeiten zu informieren, die anwaltliche Tätigkeit mit zu überwachen sowie die überwiegende Kommunikation zwischen dem Kunden und der von der FFS GmbH im Einzelfall vermittelten Rechtsanwaltskanzlei zu übernehmen. Der Kunde ist informiert, dass die FFS GmbH auch Kanzleien beauftragt, die wiederum anderen Kanzleien in Untervollmacht beauftragt, außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen. VERSION 09_2015 Seite 1 von 4

3 Leistungen der FFS GmbH Zur Erfüllung der in 2 genannten Vertragsbestandteile wird die FFS GmbH insbesondere folgende Leistungen erbringen: Durchsicht und Besprechung von Unterlagen, Verträgen oder Policen, die der Kunde nach seinem Ermessen der FFS GmbH zur Verfügung gestellt hat, Aufnahme des Kunden und seiner vermögensrelevanten Verträge in die Kartei, Einordnung und Einschätzung der Dokumente und Verträge im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt wirtschaftliche Situation des Kunden, Bei Lebensversicherungen und Darlehensverträgen die Finanzierung der Berechnung der Nutzungsentschädigung und die Übernahme der Kosten der Ersteinschätzung, Einholen von Informationen bei Behörden, Entgegennahme von Informationen und Urkunden, Gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden Weitergabe von Unterlagen an Rechtsanwälte oder Behörden, Gegebenenfalls nach ausdrücklichem Wunsch des Kunden auch Ermöglichung/Vermittlung des Kontaktes zu einer oder mehreren qualifizierten Rechtsanwaltskanzleien, um mögliche Rechtsansprüche zu prüfen bzw. durchsetzen zu lassen. Unabhängig von der hier gegenständlichen Vereinbarung ist für die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei stets die ausdrückliche und separate Beauftragung durch den Kunden erforderlich. Die dabei gegebenenfalls entstehenden Anwaltsgebühren sind beispielhaft der Streitwerttabelle (mit einer 1,9 fachen außergerichtlichen Gebühr) zu entnehmen. Die FFS GmbH bietet selbst ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Die FFS GmbH ist berechtigt, zur Durchführung ihrer Leistung auch dafür geeignete Dritte zu beauftragen. Sie überwacht diese und stellt sicher, dass von diesen Dritten die Bestimmungen dieses Vertrages eingehalten werden. Der Kunde befreit die FFS GmbH diesbezüglich bereits jetzt von einer etwaig gegebenen Verschwiegenheitsverpflichtung. 4 Vergütung / Erfolgsbeteiligung Die FFS GmbH erhält für ihre Leistungen und für die Aufnahme der Kundendaten in ihre Kartei eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von brutto. Diese Bearbeitungsgebühr ist sofort fällig und wird im Erfolgsfall verrechnet. Die FFS GmbH erhält zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung wie folgt: a) Bei der Durchsetzung von Ansprüchen bezüglich eines Lebens oder Rentenversicherungsvertrages 45 Prozent des Rückzahlungsbetrages bzw. des erzielten geldwerten Vermögensvorteils des Kunden. Diese Erfolgsbeteiligung betrifft nicht den Rückkaufswert der Versicherung. Auch werden sämtliche Anwalts und Gerichtskosten, die der Kunde letztendlich selbst zu zahlen hat, vorher abgezogen. Bei bereits gekündigten Verträgen 45 Prozent aller Zahlungen der Versicherungsgesellschaft nach Mitteilung des Widerrufs. b) Bei der Durchsetzung von Ansprüchen bezüglich eines Darlehensverhältnisses 45 Prozent der Zahlung des Vertragspartners bei bereits beendeten Darlehensverhältnissen und 45 Prozent des erzielten geldwerten Vermögensvorteils bei noch laufenden Darlehensverträgen. Sämtliche Anwalts und Gerichtskosten, die der Kunde letztendlich zu zahlen hat, werden vorher abgezogen. c) Bei der Durchsetzung von Ansprüchen bezüglich einer Finanzanlage (z.b. Beteiligungen, Fonds, Sparpläne) oder sonstigen Finanzprodukten (Zertifikat, Derivat, Swap usw.) 45 Prozent des erhaltenen Betrages bzw. des erzielten geldwerten Vermögensvorteils des Kunden. Sämtliche Anwalts und Gerichtskosten, die der Kunde letztendlich zu zahlen hat, werden vorher abgezogen. VERSION 09_2015 Seite 2 von 4

Der Kunde tritt die sich aus 4 für die FFS GmbH ergebenden Ansprüche hiermit unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Auszahlung oder Rückzahlung von Geldbeträgen durch den Gegner an den Kunden oder die vom Kunden beauftragte Kanzlei an die FFS GmbH ab (Abtretungserklärung). Die FFS GmbH nimmt hiermit diese Abtretung der oben definierten Beteiligungsansprüche an. Soweit die Rückzahlungen von Geldbeträgen über das Konto Dritter, (Anwälte, Treuhänder) abgewickelt werden, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechende Rechtsanwaltskanzlei unwiderruflich anzuweisen, die sich aufgrund der Erfolgsbeteiligung der FFS GmbH ergebenden Beträge direkt an die FFS GmbH zu überweisen. Diese Anweisung wird in der Vereinbarung des Kunden mit der entsprechenden Rechtsanwaltskanzlei bereits enthalten sein. 5 Vertragsauswahl und Mitwirkungspflicht Der Kunde entscheidet, welche Verträge bearbeitet und geprüft werden sollen. Er benennt diese im Folgenden und kann jederzeit weitere Verträge benennen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der FFS GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der FFS GmbH bekannt werden. Auf Verlangen der FFS GmbH hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Kunde wünscht: Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Optimierung seiner Vermögenspositionen sowie bei der Rückabwicklung von Verträgen kein Erfolg und kein bestimmter Betrag garantiert werden kann und dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung stets ein Prozessrisiko besteht. 6 Laufzeit, Kündigung, Unterlassung Die Parteien vereinbaren eine anfängliche Laufzeit von 2 Jahren. Während dieser Laufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf von 2 Jahren kann jede Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende schriftlich (Fax oder Post, nicht Email) kündigen. Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben hiervon unberührt. Die vereinbarte Erfolgsbeteiligung ist von einer Kündigung nicht betroffen. Die Erfolgsbeteiligung fällt stets an, wenn diese Vereinbarung über einen bestimmten Finanz oder Versicherungsvertrag getroffen wurde und ist unabhängig von jeglichen Anwaltswechseln oder einer möglichen Kausalität geschuldet. Der Kunde räumt der FFS GmbH diesbezüglich einen umfassenden Auskunftsanspruch zzgl. jederzeitiger Aushändigung jeglicher Unterlagen auf erstes Verlangen der FFS GmbH ein. Der Kunde verpflichtet sich, der FFS GmbH auch wiederholt auf Verlangen schriftlich Auskunft zu erteilen und Unterlagen zur Einsicht herauszugeben oder je nach Aufforderung der FFS GmbH zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere jegliche außergerichtliche und gerichtliche Schriftwechsel, Vergleichsabschlüsse und Kontoauszüge. VERSION 09_2015 Seite 3 von 4

7 Schweigepflicht / Datenschutz / Speicherung von Daten Die FFS GmbH verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt es sei denn, dass der Kunde sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Bei Einschaltung Dritter verpflichtet sich die FFS GmbH diese Stillschweigepflicht in gleicher Art und Weise mit jeglichem Dritten (vor allem Rechtsanwaltskanzleien und Gutachter) zu vereinbaren. Die FFS GmbH verpflichtet sich, bei der Speicherung von kundenbezogenen Daten größte Sorgfalt walten zu lassen. Der Kunde entbindet die FFS GmbH in vollem Umfang von der Schweigepflicht gegenüber einer von ihm durch Vermittlung der FFS GmbH mandatierten Rechtsanwaltskanzlei und ebenso verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, im Falle einer Vermittlung, die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei von der Schweigepflicht gegenüber der FFS GmbH in vollem Umfang zu entbinden. Diese Schweigepflicht Entbindung wird bei Beauftragung einer Kanzlei bereits in dem Vertrag mit dieser Kanzlei enthalten sein. Der Kunde willigt hiermit ein, dass seine Daten an mit der FFS GmbH kooperierende Partner und Kanzleien sowie an mit der FFS GmbH vertraglich verbundene Vermittler und Auskunfteien zur Bonitätsprüfung, für Abwicklungsplattformen und an zweckgebundene Servicegesellschaften von der FFS GmbH soweit notwendig und förderlich erscheinend weitergeleitet werden. Der Kunde willigt hiermit ein, dass seine haushalts und personenbezogenen Daten bei der FFS GmbH auch elektronisch gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde willigt hiermit ein, dass seine Kontaktdaten in Kommunikationsgeräten wie z.b. Smartphones, Tablets sowie Kommunikationsprogrammen gespeichert werden dürfen, selbst wenn diese online Synchronisationen durchführen können oder auf diesen Geräten Applikationen sog. APPs installiert sind. 8 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEIGEFÜGTE WIDERRUFSBELEHRUNG Ort, Datum: Kunde 1 Kunde 2 FFS GmbH VERSION 09_2015 Seite 4 von 4

WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Facto Financial Service GmbH, Romanstraße 18 in 80639 München, Telefax: 089 / 944 688 211, Emailadresse: service@facto-fs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung Erklärungen des Verbrauchers Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen ( 357 Abs. 8 BGB). O Ja O Nein Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere ( 356 Abs. 4 BGB). O Ja O Nein Ort, Datum Unterschrift Verbraucher

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück. An: Facto Financial Service GmbH, Romanstraße 18, 80639 München oder per Telefax an: 089 / 944688211, Emailadresse: service@facto-fs.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bestellt am Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen