THG-Reduktionsziel: -20% bezogen auf % bezogen auf 2005

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Transkript:

Weiterentwicklung des EU ETS nach 2012 Johannes ENZMANN Policy Officer DG Environment European Commission

März 2007: Europäischer Rat: Vereinbarte Ziele Generell: EU is committed to transforming Europe into a highly energy-efficient and low greenhouse-gas-emitting economy Bis 2020 20% THG-Reduzierung bezogen auf 1990 als unabhängige, eigenständige Verpflichtung 30% THG-Reduzierung bezogen auf 1990 im Rahmen eines internationalen Abkommens Bis 2050 weltweit 50% THG-Reduzierung bezogen auf 1990 darunter 60-80 % THG-Reduzierung bezogen auf 1990 der entwickelten Länder

Das Paket vom 23. Januar 2008 Überarbeitung des Emissionshandels (EU ETS) Lastenteilung im Nicht-Handelsbereich Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energie, Bericht zu den Fördersystemen im Bereich erneuerbare Energien Richtlinie zur Abscheidung und Speicherung von CO2

THG-Reduktionsziel: -20% bezogen auf 1990-14% bezogen auf 2005 EU ETS -21% bezogen auf 2005 Nicht-ETS Sectoren -10% bezogen auf 2005 27 Mitgliedsstaatliche Ziele, von -20% to +20%

Der Emissionshandel als Treiber des wirtschaftlichen Wandels Zielerreichung zu volkswirtschaftlichen Minimalkosten Funktionsweise: Knappheit der Zertifikate erzeugt Preis (=Wert der Emission) Preis entspricht wirtschaftlichen Grenzvermeidungskosten der Emissionen Ausrichtung der Produktionsstrategien der Unternehmen am Zertifikatspreis Zertifikatspreis repräsentiert Preis des umweltpolitischen Ziels Dynamische Effizienz

EU ETS Mythen und Fakten 2005-07: learning by doing Aufbau der Infrastruktur Entstehen des Marktes Erfahrungen 2008-12: Kyotophase Emissionsminderung durch NAP-Entscheidungen Schwieriger Prozeß und Unsicherheiten für den Markt 2006/07: Überarbeitungsprozeß Fazit: Harmonisierung unerläßlich

Trading volume 200 180 Volume traded (million EUAs) 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Jan - Mrz - Mai - Jul - Sep - Nov - Jan - Mrz - Mai - Jul - Sep - Nov - Jan - Mrz - Mai - Jul - Sep - Nov - Jan 05 05 05 05 05 05 06 06 06 06 06 06 07 07 07 07 07 07 08 Source: Point Carbon

EU ETS Price Development

Ergebnis des NAP2Prozesses MtCO2 2500 2000 1500 NAP II process 1st period cap Cap allowed Überprüfung des NAP2 beendet:: EU-15: Reduzierung von 144 Mt CO2/Jahr vs. 2005 JI/CDM-Limit von 227 Mt CO2/Jahr EU-27: Reduzierung von 134 Mt CO2/Jahr vs. 2005 JI/CDM-Limit von 278 Mt CO2/Jahr. Genehmigte Deckelung ist 6.5% unter den verifizierten Emissionen für 2005 im ETS-Sektor Genehmigte Deckelung entspricht 90.5% der von den MS vorgeschlagenen Deckelung ETS stellt wichtigen Betrag zu den Bemühungen der EU dar, die KyotoZiele zu erfüllen (3.5%)

Das EU ETS nach 2012 Zielsetzungen: Beitrag zu Reduktionszielen des Rates Ausschöpfung des Potentials Langfristiges, klares Kohlenstoffpreissignal Schlüsselelemente: EU-weite Deckelung: 1 cap Harmonisierte Zuteilung mit Versteigerung als Regel Globale Dimension

Cap setting Neu: ein EU-weiter cap (Deckel) an Stelle von 27 von Mitgliedsstaaten gesetzten Deckelungen Verfügbare CO2 Zertificate in 2020: 1720 Mt - 21% verglichen mit 2005 Emissionen Lineare Reduzierung Vorhersagbarer Trend bis 2020 und darüberhinaus (jährliche Reduzierung um 1.74%) Kann an strengere Zielvorgabe angepaßt werden Überarbeitung möglich nicht später als 2025 Einbeziehung des Luftverkehrs entsprechend der politischen Übereinkunft

Cap Figures EU ETS cap and reductions 2.500 M iot C O 2eq 2.000 1.500 1.000 1.974 1.937 1.901 1.865 1.829 1.792 1.756 1.720 2016 2017 2018 2019 2020 500 0 2013 2014 2015 year Allowances Zahlen beruhen auf NAP 2-Entscheidungen der Kommission ETS-Anwendungsbereich der Phase 2 reduction Anpassungen notwendig: Opt in Phase 2 Erweiterter Anwendungsbereich in Phase 3 Luftverkehr nicht berücksichtigt Norwaegen Liechtenstein, Island nicht beücksichtigt

Zuteilungssprinzipien Harmonisierte Zuteilungsregeln für gleiche Ausgangsbedingungen in der gesamten EU Grundprinzip: Auktionierung, da Einfach, transparent, effectiv Keine windfall profits Volle Auktionierung für Sektoren, die Kosten weiterreichen können Stufenweiser Übergang von freier Zuteilung zur Auktionierung für die Industrie Im Falle eines internationalen Abkommens: Anpassung

Auktionierung und Mittelverwendung Auktionierungsrechte werden an Mitgliedsstaaten verteilt Mitgliedsstaaten mit geringerem BSP/Kopf erhalten relativ mehr Rechte, um hohe Investitionskosten auszugleichen Auktionen müssen nicht-diskriminierend und offen für alle sein; werden von Mitgliedsstaaten auf Grundlage harmonisierter Regeln durchgeführt 20% der Auktionserlöse sollten für Maßnahmen gegen den Klimawandel, die Förderung erneuerbarer Energien verwendet werden, aber auch um soziale Konsequenzen anzusprechen Berichtspflicht

Carbon leakage 3. Kategorie von Anlagen: Anlagen im internationalen Wettbewerb, die dem Risiko der Emissionsverlagerung ausgesetzt sind Festlegung/Bestimmung auf Grundlage von Kriterien Bis zu 100% freie Zuteilung möglich; Beschluß in 2010 Kommission berichtet bis 2011 über Emissionsverlagerung und legt Vorschlag vor, wenn angemessen: Überarbeitung des Niveaus der freien Zuteilung und/oder Einführung eines Systems um verzerrende Effekte zu neutralisieren

Internationale Aspekte: JI/CDM, linking Unternehmen können Gutschriften aus CDM und JI-Projekten schon zur Einhaltung und Erfüllung benutzen Übriggebliebene Gutschriften aus 2008-2012 können von 2013-2020 genutzt werden: insgesamt 1.4 Milliarden Tonnen von 2008-2020, insgesamt ein Drittel der Minderungsanstrengung Größere Sicherheit für die Teilnehmer bzgl. der Art von Gutschriften, die benutzt werden können Sobald ein internationales Abkommen erreicht ist, werden beträchtliche zusätzliche Gutschriftmengen automatisch erlaubt, um das strengere Reduktionsziel umzusetzen Nur Gutschriften von Ländern die das Abkommen ratifiziert haben Wichtiger Anreiz für globales Klimaschutzabkommen Möglichkeit der Anbindung des EU ETS nicht nur an andere national, sondern auch regionale (sub-nationale) Systeme

Das EU ETS als Nukleus des globalen Kohlenstoffmarktes CDM/JI: Einsatz von Gutschriften für emissionsreduzierende Projekten aus 168 Ländern durch die Unternehmen zur Erreichung der Ziele Linking-Bestimmungen: bilaterale und multilaterale Abkommen im Falle eines fehlenden internationalen Abkommens EEA: Norwegen, Liechtenstein und Island International Carbon Action Partnership Weitere Initiativen: Australien, Neuseeland, Kanada etc

Anwendungsbereich Einbindung aller großen industriellen Emittenten: Ausdehnung, z.b. auf den chemischen Sektor und den Aluminiumsektor Ausdehnung auf andere THG: Stickoxyde (Düngemittel), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Aluminium) Erschließt neue Minderungpotentiale, verringert die Gesamtkosten und bringt höhere Effizienz Potentielles opt-out kleiner Emittenten, wenn gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsreduzierung (z.b. Steuer) in Kraft sind

Überwachung und Berichterstattung, Verifizierung & Akkreditierung, Einhaltung Durch Verordnungen mehr Harmonisierung der Regeln zu Überwachung und Berichterstattung der Emissionen durch die Anlagenbetreiber Verifizierung der Berichte und gegenseitige Anerkennung der Verifizierer Dadurch Stärkung der Verläßlichkeit und internationaler Glaubwürdigkeit des EU ETS Strafzahlung für Nichteinhaltung ( 100/ton CO2) an Inflationsrate gebunden um Abschreckungseffekt zu erhalten

Abschließende Bemerkungen Politische Einigung vor Kopenhagen essentiell zur Stärkung der Verhandlungsposition Verantwortung des Rates und des Europäischen Parlaments Unterstreicht Führungsrolle der EU im Kampf gegen den Klimawandel EU auf dem Weg zur low-carbon economy, 2020 ist nur ein Zwischenschritt Kosteneffizienz und Fairness zentraler Baustein des Pakets Bedeutende Anstrengungen, aber zukünftiger Nutzen übertrifft die Kosten bei weitem Wichtiger Zusatznutzen: wirtschaftlich, ökologisch und hinsichtlich Energiesicherheit; auch kurzfristig sichtbar