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S I D Religion Beitrag 8 Islam 1 Streitfall Islam aktuelle Diskussionen um die zweitgrößte Religion Europas Zuzana Balcet, Rickenbach / Claudia Hagemann, Stuttgart Horst Haitzinger Hängepartie im Kopftuch. Klasse: ab Klasse 8 Dauer: 6 Stunden (3 Doppelstunden) Arbeitsbereich: Religion / Weltreligionen Seit 2006 diskutieren die Schweizer, ob in ihrem Land Minarette gebaut werden dürfen. Seit der Volksabstimmung 2009 sind sie verboten. Nun erörtert Europa, ob das Schweizer Minarettverbot gegen die Religionsfreiheit verstößt. An der Frage, ob man Mohammed karikieren dürfe, scheiden sich bis heute die Geister, ebenso wie am Kopftuchverbot. Ist der Islam ein Teil Europas? Wie viel fremde Religiosität verträgt unsere Gesellschaft? Wie viel Toleranz ist für ein gelingendes Zusammenleben notwendig? Anhand dreier, aktueller Fallbeispiele erörtern die Lernenden Toleranzgrenzen und unveräußerliche Grundrechte. Europa und sein Verhältnis zum Islam unsere Ergänzung zum Lernzirkel Islam (Signatur I / D / I).

2 Islam D Religion Beitrag 8 S I Fachwissenschaftliche Orientierung I Der Islam und die westliche Welt eine spannungsreiche Beziehung Die Ereignisse des 11. September 2001 haben den Riss, der die westliche und islamische Welt voneinander trennt, vertieft. Nichts ist dringlicher als ein Dialog, der hilft, Missverständnisse zwischen den muslimischen und westlichen Gesellschaften auszuräumen, Stereotype abzubauen und Feindseligkeit durch Verständnis zu ersetzen. Anhand dreier kontrovers diskutierter Themen beleuchtet dieser Beitrag Ursachen für Ängste im Umgang miteinander und erörtert Möglichkeiten der Annäherung über Differenzen hinweg. II Fall 1: Der Minarettstreit in der Schweiz 2006 begannen die Schweizer zu diskutieren, ob in ihrem Land weitere Minarette gebaut werden dürfen. Seit der Volksabstimmung 2009 ist der Bau von Minaretten in der Schweiz verboten. Der Minarettstreit zog die Aufmerksamkeit der Medien in ganz Europa auf sich. Die Forderung, den Bau von Minaretten zu verbieten, wurde von allen Seiten kritisiert. Sowohl die Schweizer Regierung als auch das Parlament forderten die Wähler auf, der Initiative nicht zuzustimmen. Sie sei mit den Werten der freien Gesellschaft nicht zu vereinbaren. Besonders scharf wurde ein Plakat der Kampagne kritisiert, auf dem Minarette dargestellt waren, die wie Raketen wirkten. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus entschied, dass dieses Plakat diffamierende und verunglimpfende Motive enthalte. Es wurde daraufhin an mehreren Orten in der Schweiz verboten. Obwohl die Initiative für das Minarettverbot sich bei der Volksabstimmung durchsetzte, bestehen nach Meinung einiger Juristen völkerrechtliche Bedenken gegenüber dieser Entscheidung. Das Minarettverbot verstoße gegen die Religionsfreiheit und damit sowohl gegen die schweizerische Bundesverfassung als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Befürworter des Minarettverbots halten diese Argumente nicht für stichhaltig. Ihrer Meinung nach bedrohe das Minarettverbot die Religionsfreiheit nicht, da nicht der Bau von Moscheen, sondern nur derjenige von Minaretten unterbunden würde. Diese aber bilden nach Auffassung der Minarettgegner keinen zentralen Bestandteil des Islam. III Fall 2: Der Karikaturenstreit 2005 erschien in der dänischen Zeitschrift Jyllands-Posten eine Reihe von Karikaturen zum Thema Islam. Besondere Aufmerksamkeit zog eine Karikatur von Kurt Westergaard auf sich, die den Propheten Mohammed als Selbstmordattentäter darstellte. Damit verstieß Westergaard nicht nur gegen das islamische Bilderverbot. Er stellte den Islam zudem als gewalttätige Religion dar. Viele Muslime empfanden diese Darstellung als beleidigend. Als der damalige dänische Premierminister Anders Fogh Rasmussen Gespräche mit Botschaftern islamischer Länder ablehnte, eskalierte der Streit. Massenproteste und Anschläge auf westliche Einrichtungen in islamischen Ländern waren die Folge. Arabische Staaten boykottierten dänische Waren. Dies hatte gravierende Folgen für die dänische Wirtschaft. IV Fall 3: Der Kopftuchstreit Das muslimische Kopftuch ist umstritten. Vor allem die Frage, ob kopftuchtragende Musliminnen in der Schule zu dulden sind, wird in Europa heiß diskutiert. Während in Ländern wie Großbritannien oder Österreich Kopftücher im Unterricht erlaubt sind, ist das Tragen des Kopftuches im laizistischen Frankreich verboten. Deutschland zeigt sich bezüglich des Kopftuches

S I D Religion Beitrag 8 Islam 3 unentschieden. In einigen Bundesländern ist das Tragen von Kopftüchern seitens der Lehrkraft im Unterricht verboten, in einigen Bundesländern ist es erlaubt. Der europäische Streit um das muslimische Kopftuch ist auch deshalb interessant, weil selbst in muslimisch geprägten Ländern das Tragen von Kopftüchern keine Selbstverständlichkeit darstellt. In der Türkei ist das Tragen des Kopftuchs in staatlichen Einrichtungen verboten. Um dies Verbot zu umgehen, studieren viele türkische Musliminnen nicht in ihrem Heimatland, sondern in Westeuropa. Didaktisch-methodische Überlegungen Die vorliegende Einheit ist als Ergänzung zum Beitrag: Begegnung mit dem Islam ein Lernzirkel (Signatur I / D / 1) konzipiert. Sie greift aktuelle Debatten auf und erweitert so das Themenspektrum des Lernzirkels. Das im Lernzirkel zuvor erarbeitete Grundlagenwissen über den Islam wird dabei vorausgesetzt. Deshalb ist es sinnvoll, die nachfolgenden drei Doppelstunden im Anschluss an den Lernzirkel zu unterrichten. Denkbar ist auch einzelne Aspekte je nach Interesse der Lernenden exemplarisch herauszugreifen. I Wie geht diese Unterrichtseinheit methodisch vor? Drei kontroverse Themen stehen im Mittelpunkt dieser Reihe. Zu Beginn jeder Stunde erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler zunächst den dargelegten Sachverhalt, erörtern unterschiedliche Positionen und nehmen abschließend begründet Stellung. Da es sich um aktuelle Themen handelt, gelingt der Unterrichtseinstieg mithilfe von Karikaturen. Sie beziehen kritisch Stellung zu politischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen und regen den Betrachter durch Überzeichnung und Zuspitzung des Dargestellten zum Nachdenken an. Deshalb eignen sie sich besonders gut, um das Interesse der Jugendlichen zu wecken und eine Diskussion in der Klasse anzuregen. Zwei Arbeitsblätter, welche die einzelnen Interpretationsschritte vorstellen, unterstützen die Lernenden bei der Deutung der Karikaturen. Am Ende jeder Stunde laden kreative Schreibaufgaben die Lernenden dazu ein, zum behandelten Sachverhalt Stellung zu beziehen oder Argumente in Form eines Streitgespräches schriftlich noch einmal aufzuarbeiten. II Wie ist die vorliegende Einheit aufgebaut? Stunde 1 und 2: Verstößt das Schweizer Minarettverbot gegen die Religionsfreiheit? Als Einstieg in die Doppelstunde über den Schweizer Minarettstreit dient ein Plakat der Initiative für das Minarettverbot (M 1). Die Lernenden beschreiben und deuten die einzelnen Bildelemente und fassen die Intention des Plakates abschließend in eigene Worte. Deutlich wird, dass dem Wahlplakat ein einseitiges, ausschließlich negatives Islambild zugrunde liegt. Der Islam wird als gewaltbereite Religion verunglimpft. Dabei rekurriert das Plakat auf angstbesetzte Symbole wie die Burka und bedient tief sitzende Vorurteile. Ziel ist es, Ängste und Ressentiments zu schüren. In arbeitsteiliger Gruppenarbeit setzen sich die Jugendlichen anschließend mit den Argumenten der Befürworter (M 2) und Gegner der Minarett-Initiative (M 3) auseinander. Die detaillierte Analyse der Argumente beider Parteien macht deutlich, dass die Gründer der Minarett-Initiative weder eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe noch eine ernsthafte Lösung des Problems anstreben, da sie davon überzeugt sind, dass die westliche und die islamische Kultur letztlich miteinander unvereinbar sind.

4 Islam D Religion Beitrag 8 S I Stunde 3 und 4: Der Karikaturenstreit wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Als Einstieg in die Stunde dient die Mohammed-Karikatur von Kurt Westergaard (M 4). Die Lernenden interpretieren die Zeichnung zunächst ohne Kenntnis des Kontextes. Sie arbeiten heraus, dass der Islam als gewalttätige Religion dargestellt wird. Gewalt wird als ein der Religion inhärentes Moment gedeutet. Ein kurzer Lehrervortrag informiert die Lernenden anschließend über die Hintergründe der Karikatur. Deutlich wird, dass es sich bei dem Karikierten um den Propheten Mohammed selbst handelt. Um zu begreifen, dass das Entsetzen vieler Muslime nicht nur aus der unberechtigten Verknüpfung von Islam und Terrorismus resultierte, sondern sich bereits auf die Darstellung des Propheten bezog, welche als solche dem islamischen Bilderverbot widerspricht, stellt M 5 der Karikatur eine türkische Buchmalerei entgegen. Bevor die Jugendlichen Stellung nehmen, recherchieren sie, welche Reaktionen die Karikaturen weltweit nach sich zogen. Ihr Fokus liegt dabei auf dem damaligen dänischen Premierminister Rasmussen, der sich distanzierte, aber nicht entschuldigte, dann dem internationalen Druck nachgab und seine Aussage korrigierte. Spiegelt sich in seinem Verhalten die Unsicherheit des Abendlandes wider, wie der Spagat zwischen der Wahrung eigener Werte und dem respektvollen Umgang mit dem Islam gelingen kann? Stunde 5 und 6: Der Kopftuchstreit wie weit geht die Religionsfreiheit? Das muslimische Kopftuch ist ein sensibles Thema (M 6), nicht erst seit dem Tag, an dem Fereshta Ludin vor dem Verfassungsgericht für ihr Recht klagte, als Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen. M 8 informiert über ihre Geschichte und die Änderung des badenwürttembergischen Schulgesetzes, die ihr Protest nach sich zog. M 9 verdeutlicht, wie schwer sich das Bundesverfassungsgericht tat, einen Schlussstrich unter die Kopftuchdebatte zu ziehen. Ob die Neutralitätspflicht der Lehrkräfte Vorrang hat vor der Religionsfreiheit oder ob es sich umgekehrt verhält, diese Entscheidung überließ das Bundesverfassungsgericht den jeweiligen Bundesländern. Verstößt das Kopftuchverbot gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und der Religionsfreiheit? Das erörtern die Lernenden in einem abschließenden Streitgespräch. Deutlich wird dabei, dass die Entscheidung maßgeblich abhängt von der Deutung des Kopftuches. Begreift man es als Ausdruck individueller Religiosität, so gelten für die Trägerin die Grundsätze der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung. Ist man jedoch der Überzeugung, dass das muslimische Kopftuch notwendig immer auch Werte und Vorstellungen zum Ausdruck bringt, welche mit unserer freiheitlichen Grundordnung grundsätzlich nicht zu vereinbaren sind, so verletzt es den Grundsatz der Neutralität.

S I D Religion Beitrag 8 Islam 5 Materialübersicht Stunde 1 und 2 M 1 (Bd/ Fo / Tx) M 2 (Tx) M 3 (Tx) Stunde 3 und 4 M 4 (Ka) M 5 (Bd/ Fo) Stunde 5 und 6 M 6 (Ka) M 7 (Tx) M 8 (Tx) M 9 (Ka) Verstößt das Schweizer Minarettverbot gegen die Religionsfreiheit? Ja zum Minarettverbot ein Wahlplakat analysieren Gruppe 1: Was fordert die Eidgenössische Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten? Gruppe 2: Wie argumentieren die Gegner der Minarettinitiative? Der Karikaturenstreit wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Wie wird Mohammed im Islam dargestellt? Der Kopftuchstreit wie weit geht die Religionsfreiheit? Ein sensibles Thema Koran und Kopftuch eine eindeutige Aufforderung? Der Kopftuchstreit in Deutschland der Fall Fereshta Ludin Hängepartie im Kopftuch Anmerkungen Ab = Arbeitsblatt, Bd = Bild, Fo = Folie, Ka = Karikatur, Tx = Text

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