Gastspielprüfbuch Muster VStättVO 45 - Februar 2014 Interpretation INTHEGA-Jahrestagung 2018 Workshop Das Für und Wider des Gastspielprüfbuches Walter Mäcken Mobil: Copyright by Walter Mäcken 2018 - walter-maecken@t-online.de 1
Gastspielprüfbuch Für den eigenen, gleichbleibenden Szenenaufbau von wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen kann auf schriftlichen Antrag ein Gastspielprüfbuch erteilt werden. Das Gastspielprüfbuch muss dem Muster der Anlage 2 entsprechen. Der Veranstalter ist durch das Gastspielprüfbuch von der Verpflichtung entbunden, an jedem Gastspielort die Sicherheit des Szenenaufbaues und der dazu gehörenden technischen Einrichtungen erneut nachzuweisen. Das Gastspielprüfbuch wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelleerteilt. Die Geltungsdauer ist auf die Dauer der Tournee zu befristen und kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Vor der Erteilung ist eine technische Probe durchzuführen. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Gastspielprüfbuch werden anerkannt. Das Gastspielprüfbuch ist der für den Gastspielort zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung am Gastspielort vorzulegen. Werden für die Gastspielveranstaltung Fliegende Bauten genutzt, ist das Gastspielprüfbuch mit der Anzeige der Aufstellung der Fliegenden Bauten vorzulegen. Die Befugnisse nach 58 MBO (Prüfung durch die Baurechtsbehörde/Baugenehmigung) bleiben unberührt. 2
Gastspielprüfbuch Die Erstellung und Erteilung eines Gastspielprüfbuches ist eine Kann-Regel! 3
Gastspielprüfbuch nach 45 der VStättVO Die Vorschrift nach 45 zählt zu den zusätzlichen Bauvorlagen und ist damit eine Verfahrensvorschrift. Sie ist als Verfahrensvorschrift auf bestehende Versammlungsstätten unmittelbar anzuwenden. Verstöße gegen die Bestimmungen des 45 sind nicht bußgeldbewehrt. Dies ist folgerichtig, da dem Veranstalter ohne Gastspielprüfbuch der Weg nach 40 Absatz 6 zur Durchführung einer nichtöffentlichen technischen Probe offen steht. 4
Nichtöffentliche technische Probe VStättVO 40 Abs. 6 Bei Großbühnen sowie bei Szenenflächen mit mehr als 200 m 2 Grundfläche und bei Gastspielveranstaltungen mit eigenem Szenenaufbau in Versammlungsräumen muss vor der ersten Veranstaltung eine nichtöffentliche technische Probe mit vollem Szenenaufbau und voller Beleuchtung stattfinden. Diese technische Probe ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Beabsichtigte wesentliche Änderungen des Szenenaufbaues nach der technischen Probe sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde kann auf die technische Probe verzichten, wenn dies nach der Art der Veranstaltung oder nach dem Umfang des Szenenaufbaues unbedenklich ist. 5
Warum wird ein Gastspielprüfbuch benötigt? Der Szenenaufbau auf der Gastspielbühne wird in der Regel so spät fertig, dass eine ordnungsgemäße Abnahme durch die Baurechtsbehörde nach 40 Abs. 6 wegen Zeit- und Personalmangel selten möglich ist. In einem Gastspielprüfbuch sind alle wichtigen, gefährlichen, sicherheitsrelevanten Punkte des Szenenaufbaus einzutragen (Anlage 2 der VStättVO). 6
Antrags- und Genehmigungsverfahren Für den eigenen, gleichbleibenden Szenenbau von wiederkehrenden Gastspielveranstaltungen kann auf schriftlichen Antrag ein Gastspielbuch erteilt werden. Mit dem Gastspielprüfbuch wird ein geordnetes Prüf- und Genehmigungsverfahren erreicht. Bauaufsicht und Feuerwehr können nur prüfen, wenn die Aufbauten und Handlungen besichtigt werden können. Das Gastspielprüfbuch enthält Informationen über die betrieblichen Anforderungen, die das Gastspiel stellt; die sicherheitsrelevanten Effekte mit Gefährdungsanalysen; feuergefährliche Handlungen mit Schutzanweisungen. 7
Vorteile eines Gastspielprüfbuches Die komplette Ausstattung muss nur am Heimatort eine vollständige Abnahme der Bauaufsichtsbehörde durchlaufen. Neben den baurechtlichen Vorteilen erhalten die Gastspielorte rechtzeitig präzise Information über den technischen Aufbau und den Ablauf des Gastspiels. Der Veranstalter ist durch das Gastspielprüfbuch von der Verpflichtung entbunden, an jedem Gastspielort die Sicherheit des Szenenaufbaues und der dazu gehörenden technischen Einrichtungen erneut nachzuweisen. Die nichtöffentliche technische Probe kann m.e. entfallen! Bei anstehenden Änderungen muss das Tourneetheater alle Beteiligten rechtzeitig informieren. Frühzeitig muss sich das Tourneetheater mit den Gefährdungen auseinandersetzen und den Betreiber des Gastspielortes über die Einzelheiten benachrichtigen. Die örtlichen Betreiber können ihre Personalplanung rechtzeitig veranlassen. 8
Grundsätzliches Das Prüfbuch muss der Veranstalter anlegen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass das Gastspielprüfbuch der für den Gastspielort zuständigen Behörde rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung am Gastspielort vorgelegt wird. Angaben im Prüfbuch sind durch Pläne und Standsicherheitsnachweise zu ergänzen. Die Übereinstimmung und Erstabnahme wird von der zuständigen Behörde im Prüfbuch erteilt. Die Anzahl der Prüfbücher wird auf drei Stück festgelegt. Ein Prüfbuch verbleibt bei der ausstellenden Behörde. Weitere Mehrfertigungen können auf Antrag ausgestellt werden. 9
Geordnetes Prüf- und Genehmigungsverfahren Der Veranstalter sendet die genehmigten Prüfbücher mit einer Woche Vorlauf an die nächsten Gastspielorte. Der örtliche Veranstalter kann in Ruhe prüfen, ob die Produktion in seiner Spielstätte unverändert übernommen werden kann. Trifft dies zu, sind weitere Prüf- und Abnahmeverfahren m. E. überflüssig. Die Veranstaltung kann in einem rechtlich abgesicherten Rahmen stattfinden. Allein diese Rechtssicherheit ist Grund genug für die Einführung und Anwendung des Gastspielprüfbuches. 10
Internationale Produktionen in der BRD Ausländische Produktionen im Inland der BRD unterliegen dem Baurecht der Länder. Der Veranstalter oder sein deutscher Vertreter sollte das Gastspielprüfbuch anlegen, einreichen und am Ort der Erstaufführung baurechtlich genehmigen lassen. Die rechtzeitige Vorlage des Gastspielprüfbuches an den Gastspielorten gehört zu den Pflichten des Veranstalters. Die Vorlage muss auch hier vertraglich vereinbart werden. 11
Gastspiele im Ausland Gastspielproduktionen (Tournee), die im Ausland stattfinden sollen, unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des ausländischen Veranstaltungsortes. Informationen über die landestypische Rechtslage des Veranstaltungsortes ist frühzeitig einzuholen. Einzelheiten zu den rechtlichen Bestimmungen, den Auflagen und Produktionsbedingungen sind rechtzeitig mit den Verantwortlichen des Produktionsortes zu klären. Ob ein genehmigtes Gastspielbuch eines Bundeslandes der BRD im Ausland akzeptiert wird, ist mit dem Verantwortlichen des Veranstaltungsortes frühzeitig zu klären. Das schlüssige, vollständige und erteilte Gastspielprüfbuch der BRD eignet sich in der Regel für eine Produktionsgenehmigung für den ausländischen Veranstaltungsort. Bei Veranstaltungen und Produktionen im Ausland sind im Vorfeld durch Sie als verantwortliche Person über eine Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu klären. 12
Verantwortung des lokalen Betreibers Der örtliche Betreiber/Veranstalter muss sich auf die Angaben im Prüfbuch verlassen. Er hat zu prüfen, ob die beschriebene Produktion ohne sicherheitsrelevante Änderungen in seiner Spielstätte umgesetzt werden können. Beispielsweise ob die Lasten sicher abzutragen sind, die Abmessungen auf seine Szenenfläche passen, die Brandschutzqualitäten seiner Löschanlage entsprechen, pyrotechnischen Effekte eingesetzt werden sollen (Anzeigepflicht). Bei Widersprüchen und Unklarheiten hat er den Veranstalter, gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörde, Verwaltungsbehörde und die Feuerwehr zu informieren. 13
Inhalt des Prüfbuches Ausführliche Beschreibung der Veranstaltung gemäß Anlage 2 der VStättVO. Darstellung der Aufbauten, Ausstattungen und technische Einrichtungen sowie technische Zeichnungen. Gefährdungsanalyse Gefährliche szenische Vorgänge sind z.b. offene Verwandlungen, maschinentechnische Bewegungen, künstlerische Aktionen im oder über dem Zuschauerbereich, Einsatz von Pyrotechnik oder Laser. Auflagen Rechtsbelehrung 14
Anhang gemäß Anlage 2 Standsicherheitsnachweis Statische Berechnungen Bodenbelastungen Punktlasten, größere Verkehrslasten, Hängepläne usw. Baustoff- und Materialliste Schwerentflammbarkeit Feuerschutzmittel Angaben über feuergefährliche Handlungen brennende Zigarette, Zigarre, Pfeife Kerzen Kaminfeuer, Feuerschalen, Theaterfackeln usw. Flammbildung, Funkenflug, Blendung, Abtropfen Schallwirkung Resultierende Schutzmaßnahmen, Bekämpfung, Unterweisung Angaben über die pyrotechnischen Effekte Erlaubnisscheininhaber Befähigungsscheininhaber Beauftragte Person Sonstige Angaben Prüfzeugnisse Produktnachweise Ausführungsgenehmigungen angefügt werden 15
Anlage 2 zur MVStättVO 16
Anlage 2 zur MVStättVO 17
Anlage 2 zur MVStättVO 18
Anlage 2 zur MVStättVO 19
Anlage 2 zur MVStättVO 20
Anlage 2 zur MVStättVO 21
Anlage 2 zur MVStättVO 22
Geltungsdauer - Befristung Die Geltungsdauer des Gastspielprüfbuches wird auf die Dauer der Tournee befristet. Die Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Vor der Erteilung ist eine nichtöffentliche technische Probe mit vollem Szenenaufbau durchzuführen. Name und Adresse des Veranstalters ist festzuhalten. Der Veranstalter für die geplanten Gastspiele ist zu benennen. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik haben sich durch das Befähigungszeugnis zu legitimieren; sie sind namentlich bekannt zu machen. 23
Beispiel eines Gastspielprüfbuches Premiere im Festspielhaus Baden-Baden Betreiber: Geschäftsleitung des FSH Veranstalter: Agentur Primus-Event Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik: Hans Eventus Großbühne Bodenbelastung der Szenenfläche: 500 kg/m² Breite der Szenenfläche: bis zu 20 m Höhe der Bühnenöffnung: bis zu 10 m Bühnenhöhe (Schnürbodenhöhe): ca. 25 m Sprühflutwasserlöschanlage in Verbindung mit einer automatischen Sprinkleranlage Ausstattungen: normalflammbar nach DIN 4102 B2 Brandwache: Städtische Feuerwehr 24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Ausstellen eines Gastspielprüfbuches erhöht die Sicherheit und vereinfacht das Verfahren. MAC-Consulting Veranstaltungsmanagement Veranstaltungssicherheit Walter Mäcken Im Weingarten 22 76547 Sinzheim walter-maecken@t-online.de Mobil: 25