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Transkript:

n o o n architekten Arch. DI Nothegger Grabenweg 68 Tel. 0699-10021265 office @ noon.co.at ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand WE 05.12.2012

Energieausweis für Wohngebäude gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone Straße PLZ/Ort EigentümerIn WE Erbaut im Jahr Katastralgemeinde Einlagezahl Grundstücksnr. 1974 Hötting KG - Nummer 81111 2731 SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF BEI 3400 HEIZGRADTAGEN (REFERENZKLIMA) HWB-ref = 87,9 kwh/m²a ERSTELLT ErstellerIn Arch. DI Nothegger Organisation n o o n architekten ErstellerIn-Nr. Ausstellungsdatum 05.12.2012 GWR-Zahl Gültigkeitsdatum 04.12.2022 Geschäftszahl Unterschrift Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). EA-01-2007-SW-a EA-WG 25.04.2007 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at v2012,090909 REPEARL61o7 - Tirol 05.12.2012 Bearbeiter Arch. DI Nothegger Seite 1

Energieausweis für Wohngebäude gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik GEBÄUDEDATEN KLIMADATEN Brutto-Grundfläche 805 m² Klimaregion NF beheiztes Brutto-Volumen 2.244 m³ Seehöhe 574 m charakteristische Länge (lc) 2,10 m Heizgradtage 4030 Kd Kompaktheit (A/V) 0,48 1/m Heiztage 254 d mittlerer U-Wert (Um) 0,92 W/m²K Norm - Außentemperatur -11,7 C Soll - Innentemperatur 20 C HWB WWWB HTEB-RH HTEB-WW HTEB HEB EEB PEB CO2 Referenzklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] 70.785 87,94 Standortklima zonenbezogen [] spezifisch [kwh/m²a] 82.820 102,89 10.283 12,78 174.512 216,80 39.243 48,75 219.757 273,00 312.860 388,67 312.860 388,67 ERLÄUTERUNGEN Heizwärmebedarf (HWB): Heiztechnikenergiebedarf (HTEB): Vom Heizsystem in die Räume abgegebene Wärmemenge die benötigt wird, um während der Heizsaison bei einer standardisierten Nutzung eine Temperatur von 20 C zu halten. Energiemenge die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht. Endenergiebedarf (EEB): Energiemenge die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung und Warmwasserversorgung inklusive notwendiger Energiemengen für die Hilfsbetriebe bei einer typischen Standardnutzung zugeführt werden muss. Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten in besonderer Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. EA-01-2007-SW-a EA-WG 25.04.2007 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at v2012,090909 REPEARL62o7 - Tirol 05.12.2012 Bearbeiter Arch. DI Nothegger Seite 2

Verbesserungsvorschläge Gebäudehülle - Fenstertausch - Dämmung Kellerdecke Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2007): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at v2012,090909 REPEMPF1o7 - Tirol 05.12.2012 Bearbeiter Arch. DI Nothegger Seite 4

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr 1974 Straße Katastralgemeinde Hötting PLZ/Ort KG-Nr. 81111 Grundstücksnr. 2731 Seehöhe 574 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 103 f 3,71 GEE Energieausweis Ausstellungsdatum 05.12.2012 Gültigkeitsdatum 04.12.2022 Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. HWB f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen.

Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr 1974 Straße Katastralgemeinde Hötting PLZ/Ort KG-Nr. 81111 Grundstücksnr. 2731 Seehöhe 574 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 103 f 3,71 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Interessent Unterschrift Interessent HWB f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Baujahr 1974 Straße Katastralgemeinde Hötting PLZ/Ort KG-Nr. 81111 Grundstücksnr. 2731 Seehöhe 574 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 103 f 3,71 GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer HWB f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: kwh/m² Jahr Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Datenblatt GEQ Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien HWB 103 fgee 3,71 Gebäudedaten - Ist-Zustand Brutto-Grundfläche BGF Konditioniertes Brutto-Volumen Gebäudehüllfläche A Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Bauphysikalische Daten: Haustechnik Daten: B 805 2.244 1.067 m² m³ m² Wohnungsanzahl 16 charakteristische Länge I C 2,10 m Kompaktheit A / V 0,48 m B B -1 Ergebnisse am tatsächlichen Standort: Innsbruck Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Luftwechselzahl: 0,4 Solare Wärmegewinne passiv h x Q s Innere Wärmegewinne passiv h x Q schwere Bauweise Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q T Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne passiv h x Q Innere Wärmegewinne passiv h x Q Heizwärmebedarf Q h h Haustechniksystem Raumheizung: Flüssige und gasförmige Brennstoffe (Heizöl Extra leicht) i s i 108.865 25.292 33.070 18.267 82.820 91.287 21.208 25.877 15.832 70.785 Warmwasser: Stromheizung (Strom) Lüftung: Natürliche Konditionierung; hygienisch erforderlicher Luftwechsel = 0,4 Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bauteile nach vereinfachtem Verfahren OIB6 / Fenster nach vereinfachtem Verfahren OIB6 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6 Verwendete Normen und Richtlinien: B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6 / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / ON EN 12831 / OIB Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter Arch. DI Nothegger v2012,090909 REPDBL2o7 - Tirol 05.12.2012 Seite 3