Islamischer Religionsunterricht in NRW. Dr. Ahmet ÜNALAN, , Bielefeld

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Transkript:

Islamischer Religionsunterricht in NRW Dr. Ahmet ÜNALAN, 30.11.2017, Bielefeld 1

Aufbau / Inhalt I - Entwicklung des Islamischen Religionsunterrichts (Motive) II - Islam in NRW, Zahlen und Fakten III - Konzeption des Religionsunterrichts (IRU) - rechtliche und inhaltliche Konzeption / Zielsetzung - didaktisch-methodische Konzeption IV - Maßnahmen und Ergebnisse V - Diskussion, Fragen und Antworten 2

3 Präsentationstitel Ort, Datum

1. Rückblick - IRU 1979 Erste Bestrebungen der islamischen Religionsunterweisung in Schulen 1986 Islamische Unterweisung im Rahmen des Muttersprachenunterrichts 1999 Schulversuch Islamkunde in deutscher Sprache 2. Status Quo 2011 Einigung MSW KRM IRU 2012/2013 Einführung IRU an Grundschulen 2013/2014 Einführung IRU an weiterführenden Schulen Dez. 2013 Lehrplan IRU Grundschulen Sep. 2014 Lehrplan IRU Sek I Aug. 2016 Lehrplan IRU Sek II und Eınführung IRU Sek II Feb. 2017 Aufnahme der Erstellung eines Bildungsplans (BK) 3. Blick in die Zukunft - Auslauf des 132 a SchulG (31.07.2019) - Ausbau des Unterrichts 4 Präsentationstitel Ort, Datum

5 Präsentationstitel Ort, Datum

6

7

Muslime in Nordrhein Westfalen - 1.600.000 Muslime in Nordrhein Westfalen - 393.000 muslimische Schülerinnen und Schüler in NRW - In den Großstädten liegt der Anteil der Muslime bei über 25 % - Diaspora und erstmalige Minderheitenstellung - sozioökonomische Stellung - fehlende Theologie - kulturelle Krise des Islam 8 Präsentationstitel Ort, Datum

9 Präsentationstitel Ort, Datum

10 Präsentationstitel Ort, Datum

11

Religionsunterricht 1. Rechtliche Grundlage Grundgesetz (GG) GG 7.2: Die Erziehungsberechtigten haben das Recht; über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. GG 7.3: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. 13

gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit Beirat für den islamischen Religionsunterricht Ministerium für Schule und Bildung 132 a Absatz 4 SchulG. - Lehrpläne - Religiöse Lehrerlaubnis - Lernmaterialien Fachexpertinnen 14

15

12-05 Nr. 8 Islamischer Religionsunterricht RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 17.02.2012 (ABl. NRW. S. 210)1 1 Für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens wird ab dem Schuljahr 2012/2013 der islamische Religionsunterricht zunächst für die Klassen 1 bis 4, ab dem Schuljahr 2013/2014 für die Klassen 5 bis 10 und ab dem Schuljahr 2016/2017 für die gymnasiale Oberstufe der Gymnasien/Gesamtschulen, schrittweise eingeführt. In der einzelnen Schule der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe ist Religionsunterricht grundsätzlich einzurichten und zu erteilen, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dieses Bekenntnisses teilnehmen und die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die allgemeinen Regelungen zur Bildung von Kursen in der gymnasialen Oberstufe bleiben unberührt. 2 Islamischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach und wird gemäß der Vorgaben der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erteilt. Wer angemeldet ist, ist grundsätzlich zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers sind entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung versetzungswirksam. 3 Der Unterricht wird von Lehrkräften muslimischen Glaubens im Dienst des Landes erteilt, die hierzu bereit und geeignet sind. Sie werden dafür in der Regel in Lehrgängen der Bezirksregierungen fortgebildet. Anfallende Reisekosten trägt die Bezirksregierung. Über die Auswahl der Lehrkräfte entscheidet die Schulaufsicht. Ihre förmliche Bevollmächtigung gemäß 31 Absatz 3 SchulG (BASS 1-1) erfolgt durch den Beirat gemäß 132 a Absatz 4 SchulG. 4 Die Unterrichtssprache ist Deutsch. 5 Der islamische Religionsunterricht wird auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne für den Islamischen Religionsunterricht erteilt. 6 Schulbücher bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. 7 Dieser Runderlass ist zum 01.08.2012 in Kraft getreten. Die durch Runderlass vom 08.04.2016. 16

Stand und Entwicklung IRU an 119 Grundschulen 115 weiterführenden Schulen ca. 19400 Schülerinnen und Schüler 211 Lehrkräfte für IRU 2017/2019 erste Absolventinnen Absolventen WWU Münster 17 Präsentationstitel Ort, Datum

Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Grundschulen 33 36 50 99 119 119 1800 SUS 2000 SUS 3300 SUS 7000 SUS 8200 SUS 8.300 SUS Weiterführend e Schulen 27 2000 SUS 42 3000 SUS 76 6700 SUS 81 7850 SUS 115 11.000 SUS

Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW Schulen IRU 119 119 33 36 99 50 42 27 77 81 115 GRUNDSCHULEN SEK I 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018

Stand Islamischer Religionsunterricht in NRW

Einführung des IRU - Nächste Schritte: 2014 2015 2016 2017 2018 2019 LP Sek I LP Sek II zum 1.8.2015 IRU Sek II zum 1.8.2016 ZK IRU; BR Münster u. Köln (1.2.15) und fol. Rechtsgutachten Statusfrage der islamischen Verbände (Sommer 2016) (Staatskanzlei) ZK IRU Grundschule, BR Akkreditierung WWU Besetzung der Fachseminarleitungen Erste Absoventen der Erste grundständig Köln (1.8.14) u. fol. Münster Islam. Theologie IRU WWU Münster (2017) ausgebildete LK für IRU im Schuldienst Seiteneinstieg IRU SEK I (1.8.15) Erster Zwischenbericht IRU Evaluation (Dezember 2014) Endbericht der IRU Evaluation (August 2018) Auslauf des Gesetztes zur Einf. 22

Zukunftsperspektiven - Ausbau des Angebots - Aus- und Fortbildung von Lehrkräften (Münster, 2017) - wissenschaftliche Begleitung (2018) - Statusprozess der islamischen Verbände (2019) Auslauf des 132 a SchulG am 31.07.2019 23 Präsentationstitel Ort, Datum

Erwartungen Integration Religiöse Bildung u. Orientier. IRU Aufklärung Demokratieförd. Prävention 24 Präsentationstitel Ort, Datum

Lehrplan - kompetenzorientierte Lehrpläne / moderne Religionspädagogik - interreligiöser + dialogischer Ansatz - individueller Zugang / Kritik- und Urteilsfähigkeit - historisch-kritische Rezeption (vs. Katecheseunterricht) - Stärkung der Selbstsicherheit Toleranzkompetenz - Individualisierung der Religionsausübung Pluralisierung der Rezeption 25 Präsentationstitel Ort, Datum

26 https://www.youtube.com/watch?v=70vhy9ghria

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Wissenschaftliche Begleitung - Hohe Akzeptanz - Kenntniszuwachs - Toleranzkompetenz - Integrative Wirkung Die höchste Zustimmung weisen die Aussagen Vorurteile gegenüber anderen Religionsgemeinschaften werden abgebaut (stimmt genau: 84,7 Prozent) und Schülerinnen und Schüler entdecken Gemeinsamkeiten mit anderen Religionsgemeinschaften (73,4 Prozent) auf. 29 Präsentationstitel Ort, Datum

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