Das neues Urheberrecht und seine Folgen - Überblick Kommission für Service und Information / AG Fernleihe 1
Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5): Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind. 2
Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5): - Bietet Möglichkeiten zum verbesserten Service - Schränkt gegenüber den bisherigen Möglichkeiten nochmals ein - Einschränkungen müssen zwingend ab 1.3.2018 beachtet werden - Der verbesserte Service soll im Sinne der Nutzer so bald als möglich ab dem 1.3.2018 angeboten werden 3
Gesetzesleid und Gesetzesfreud 60e (5) ersetzt im Wesentlichen den bisherigen 53a UrhG - Keine Verknüpfung mit 53 Klarere Struktur, klarere Schrankenregelung - Gilt nur für öffentlich zugängliche Bibliotheken, die keinen unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zweck verfolgen Kommerzielle Informationsanbieter unterliegen weiterhin den Regelungen von 53 mit zum Teil bessern Möglichkeiten: Vervielfältigung im Auftrag 4
Kleinteiliges: die 10%-Regel Was darf geliefert werden? - Auf Einzelbestellung: - Einzelne Beiträge aus einer wissenschaftlichen oder Fachzeitschrift (siehe unten ) - 10 % eines erschienenen Werkes - Bislang: kleiner Teil mit unterschiedlicher Interpretation zwischen 10% und 20%; - 15% gemäß Tantiemevertrag 5
Kleinteiliges: die 10%-Regel Was sind im konkreten Fall 10% eines Werkes? Berechnungsgrundlage ist im Normalfall die letzte Seitenzahl im Buch Sonderfall getrennte Seitenzählung In Zweifelsfällen wird aufgrund der eigenen bibliothekarischen Erfahrung entschieden Die Verantwortung für die (Nicht-)Umsetzung des Bestellwunsches liegt bei der Aktiven Fernleihe
Kleinteiliges: die 10%-Regel Die erlaubte Seitenzahl wird nicht überschritten Möglichkeit 1: Einscannen des Kapitels oder Aufsatzes, Auslieferung direkt an den Benutzer bzw. bei Bibliotheken ohne Benutzerfernleihe als Mailanhang an Besteller. Möglichkeit 2: Kopieren und Versenden der Papierkopie an Nehmerbibliothek Möglichkeit 3: Kopien aus Monographien werden auch angefertigt, wenn auf den bestellten Seiten kein Aufsatz oder Kapitel beginnt oder endet.
Kleinteiliges: die 10%-Regel Die erlaubte Seitenzahl wird überschritten Möglichkeit 1: Wenn immer möglich, wird das Buch ausgeliehen. Möglichkeit 2: Falls die Ausleihe nicht möglich ist, wird die Bestellung abgesagt. Absagegrund: Kopienlieferungen, die mehr als 10% des Werkes umfassen, sind urheberrechtlich nicht erlaubt. Das komplette Werk ist nicht entleihbar. Absage ohne Leitwegabbruch, falls Buch eventuell in anderer Bibliothek entleihbar. Absage mit Leitwegabbruch, falls dies eher unwahrscheinlich ist.
Kleinteiliges: die 10%-Regel Absage der Bestellung durch die Passive Fernleihe Bestellung wird mit Text Aufgrund der urheberrechtlichen Bestimmungen dürfen nur maximal 10% eines Werkes in einer Bestellung als Kopie geliefert werden. Ihr Kopienwunsch übersteigt diese Grenze. Das komplette Werk ist nicht verleihbar. Die Einsichtnahme vor Ort ist möglich. Das weitere Vorgehen ist Sache des Bestellers!
Kleinteiliges: die 10%-Regel Auswirkungen auf die Nutzung von E-Books Hier gelten weiterhin die vorhandenen Lizenzverträge. Ist Direktlieferung eines E-Books zulässig, ist auch die Auslieferung einzelner Kapitel möglich. Die besitzende Bibliothek gibt in der E-Book- Administration des ZFL-Servers an, ob und in welcher Form eine Lieferung erfolgen darf.
Elektronisches Wie darf geliefert werden? Die gute Nachricht - Keine Einschränkung hinsichtlich des Lieferwegs Auch Lieferung in sonstiger elektronischer Form (Web-Download, E-Mail Anhang) - Keine Einschränkung hinsichtlich der Vorlage Lieferung auch aus elektronischen Zeitschriften und E-Books ( 60g -> Vorrang des Urheberrechts vor dem Lizenzvertrag) 11
Elektronisches Wie darf geliefert werden? Das Wasser im Wein - Liefermöglichkeit aus e-ressourcen gilt nur für Lizenzverträge ab dem 1.3.2018 ( 137 o) - Vorrang des Urheberrechts gilt nicht, wenn die Rechtswahlvereinbarung im Vertrag kein deutsches Recht vorsieht - Vorrang des Urheberrechts gilt nicht, bei gesondertem Vertrag zum Lieferdienst ( 60g) 12
Elektronisches Wann kann geliefert werden? Das Wasser im Wein - Die VG Wort interpretiert direkte elektronische Lieferungen als Direktlieferungen - Die Lieferungen fallen unter den Gesamtvertrag Kopiendirektversand - Im innerdeutschen Leihverkehr kann nicht nach diesem Gesamtvertrag abgerechnet werden - Erst mit dem neuen Gesamtvertrag Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr wird die elektronische Lieferung in der Fernleihe geregelt - Es ist mit höheren Kosten zu rechnen 13
Elektronische Direktlieferung Vorlage Vorlage Druckausgabe Vorlage elektronische Ausgabe Vorlage elektronische Ausgabe mit FL-Indikator e ( = Neuvertrag nach dt. Recht nach 01.03.18 geschlossen oder älterer Lizenzvertrag mit Erlaubnis der elektronischen Auslieferung an Benutzer) Auslieferart elektronische Auslieferung an Benutzer Auslieferung an Benutzer als Papierkopie elektronische Auslieferung an Benutzer
Kommerzielle Zwecke - Lieferung nur zu nicht kommerziellen Zwecken Keine Unterscheidung der Nutzergruppen in der Fernleihe vorhanden Technische Anpassung mit zwingender Selbstauskunft des Nutzers 15
Kommerzielle Zwecke Definition der nicht kommerziellen Zwecke Möglichkeit 1: Was sind kommerzielle Zwecke? Bei einem kommerziellen Zweck geht es darum, dass die Bestellung mittelbaren oder unmittelbaren Erwerbszwecken dient. Beispiele: Rechtsanwalt- oder Arztpraxis Möglichkeit 2: Welche Personengruppen gelten als nicht kommerzielle Benutzer? Studierende, Schüler, Auszubildende Mitarbeiter von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, kultureller und sozialer Institutionen, Kirchen Personen, die Bestellungen für private Zwecke durchführen Aber: Frage kann von Bibliotheken nicht eindeutig beantwortet werden!
Kommerzielle Zwecke Selbstauskunft der Benutzer Bei Bestellung über den ZFL-Server durch den Benutzer kann diese nur abgeschickt werden, wenn der nicht kommerzielle Zweck bestätigt wird. Bei Durchführung der Bestellung im ZFL-Server im Auftrag des Benutzers, muss diese Bestätigung der bestellenden Bibliothek ebenfalls vorliegen.
Kommerzielle Zwecke
Wissenschaft und Kiosk - Kopien einzelner Teile nur aus wissenschaftlichen Zeitschriften oder Fachzeitschriften Keine Lieferung von Kopien aus Zeitungen oder Kioskzeitschriften / Publikumszeitschriften 19
Zeitungen/Zeitschriften Zeitungen Kopien sind generell nicht mehr erlaubt Lösung: Ausleihe des Bandes, falls möglich; sonst Absage und Hinweis auf Online-Angebot, sofern vorhanden Zeitschriften Laut UrhG 60e(5) dürfen nur noch Kopien aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften geliefert werden. Bayerisches Fernleihtreffen 28.02.18
Zeitungen/Zeitschriften Das schließt sämtliche Lieferungen aus sogenannten Kioskzeitschriften aus. Die Definition dafür ist sehr schwierig. VG-Wort-Liste der Kioskzeitschriften bis dahin intellektuelle Einzelfallprüfung wenn Lieferung nicht erlaubt, auch hier Ausleihe des Bandes als Lösung, soweit möglich Bestellungen auf e-journals können wie gehabt bearbeitet werden. Bayerisches Fernleihtreffen 28.02.18
Zeitungen/Zeitschriften Generell gilt: ist der Verfasser des Artikels vor mehr als 70 Jahren verstorben, ist der Artikel urheberrechtsfrei und darf geliefert werden Inhaltsverzeichnisse gelten als urheberrechtsfrei und dürfen geliefert werden Bayerisches Fernleihtreffen 28.02.18
Was vom Tage übrig blieb Ein Zitat zum Schluss: Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Soweit die Verwaltung als Nutzer geschützter Inhalte von den Regelungen betroffen ist (z. B. Bibliotheken, Archive, Museen, Bildungseinrichtungen sowie das DPMA), werden ihr keine Verpflichtungen auferlegt, deren Befolgung Kosten verursachen könnte. Vielmehr gewährt die Reform auch ihnen nur Optionen, von denen die Verwaltung keinen Gebrauch machen muss. (Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/12329) Bayerisches Fernleihtreffen 28.02.18 Dr. Berthold Gillitzer
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Dr. Berthold Gillitzer Bayerische Staatsbibliothek berthold.gillitzer@bsb-muenchen.de Bayerisches Fernleihtreffen 28.02.18