Dr. Detlef Garbe Neukirchener Str. 1-3 D-42799 Leichlingen Telefon +49 2175 / 8958-70 Fax +49 2175 / 8849788 Email: office@garbe-lexis.de Leichlingen, 30. September 2013 Alle aktuellen Infos: http://www.garbe-lexis.de Dr. Garbe & Lexis Seite 2
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 4 Schulrechtliche Rahmenbedingungen... 4 1. Die Entwicklung bei den Grundschulen... 6 1.1 Das Einschulungspotential... 6 1.2 Die Prognosen für die Grundschulen... 7 1.3 Fazit Grundschulen... 8 2. Errichtung eines Teilstandortes der schule Krefeld-Hüls... 10 2.1 Potential Teilstandort schule... 10 Dr. Garbe & Lexis Seite 3 Vorbemerkung Die Gemeinde Kerken hat als Schulträger eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Für den Schulträger gibt es aktuell folgende Anlässe, die künftige Entwicklung der Schulen zu analysieren und über deren Organisationsform zu entscheiden: Die Kardinal- von-galen-hauptschule konnte zum 2013/14 keine Eingangsklasse mehr bilden. Auf Beschluss des Rates und in Abstimmung mit der Bezirksregierung wird die Schule auslaufend aufgelöst. D.h. ab dem 2013/14 wird keine 5. Jahrgangsstufe an der Kardinal-von-Galen-Hauptschule mehr aufgenommen. Die Schule wird weitergeführt, solange ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Mit dem Auflösungsbeschluss hat der Rat den Bürgermeister beauftragt, mit den umliegenden Kommunen Sondierungsgespräche zu führen, ob am Standort der Hauptschule gegebenenfalls ein Teilstandort einer integrierten Schulform (schule oder Sekundarschule) eingerichtet werden kann. Diese Gespräche konnten mit der Stadt Krefeld und der Bezirksregierung soweit geführt werden, dass seitens des Schulträgers Stadt Krefeld ein berechtigtes und ernsthaftes Interesse an der Gründung eines Teilstandortes der Robert-Jungk-schule Krefeld-Hüls besteht. Der Teilstandort würde dann am Standort der jetzigen Hauptschule in Kerken-Aldekerk eingerichtet. Schulrechtliche Rahmenbedingungen Nach 82 des Schulgesetzes MRW müssen Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse, für Grundschulen, für schulen und für Sekundarschulen 25 Schülerinnen und Schüler. Hinsichtlich der Führung von schulen setzt das Schulgesetz folgende Rahmenbedingungen: Nach 82 Abs. 7 müssen schulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine schule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung Dr. Garbe & Lexis Seite 4
ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen schule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Für die Führung von Teilstandorten gilt nach 83 Abs.5: Eine schule kann mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt werden (horizontale Gliederung). Sie kann ausnahmsweise auch mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen. Für die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Kerken ist deshalb eine Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. Dabei kommt es darauf an, dass in der Gemeinde Kerken ein Potential an einheimischen Viertklässlern vorhanden ist. Darüber hinaus sollte in einer entsprechenden Elternbefragung der Jahrgangstufen 3 und 4 der hiesigen Grundschulen ermittelt werden, ob überhaupt ein entsprechendes Elterninteresse vorliegt. Bei der Berechnung der aktualisierten Prognose sind folgende Daten zu Grunde gelegt worden: historische Schülerzahlen der betrachteten Schulen für die e 2008/09 bis 2012/13, einschließlich der Anmeldungen für das 2013/14 Informationen über die Geburtenzahlen in den zurückliegenden Einschulungsjahrgängen Übersicht über die Geburten in der Gemeinde Kerken in den relevanten Geburtenzeiträumen für die Einschulungsjahrgänge 2013/14 bis einschließlich 2018/19 Ziel der Analysen ist die Prüfung, ob über einen Zeitraum von fünf Jahren ein entsprechendes Potential an Viertklässlern vorhanden ist. Dr. Garbe & Lexis Seite 5 1. Die Entwicklung bei den Grundschulen 1.1 Das Einschulungspotential Auf der Basis der vorliegenden Geburtenzahlen und einer angepassten (reduzierten) Geburtenprognose von IT.NRW mit Relevanz für die e 2019 ff ergeben sich folgende Größenordnungen. Die erste Tabelle ermittelt die durchschnittliche Einschulungsquote an den Grundschulen in Kerken aus dem Einschulungspotential; die zweite Tabelle stellt die zu erwartenden Größenordnungen der künftigen Einschulungen an den Grundschulen in Kerken dar. Historische Einschulungsquote 1 Schule/ 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Quote St. Petrus-Schule 60 72 61 71 60 54 68 64 44 61 58 48 128 136 105 132 118 102 Einzuschulende Schüler 128 136 105 132 118 104 Quote 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 98,08 % Lin. DS. Quote Einschulungen 99,68 % Gew. DS. Quote Einschulungen 100,00 % Gewichte 10,00 % 15,00 % 20,00 % 25,00 % 30,00 % 0,00 % 100,00 % 1 Quelle: Regionaler Schulentwicklungsplan 2011 der Kommunen Kerken, Issum, Geldern, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk Dr. Garbe & Lexis Seite 6
Einschulungspotential Zukünftige Einschulungen Gemeinde Kerken 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 104 103 121 123 109 100 82 92 92 92 92 Einschulungen gem. historischer Quote 102 101 119 121 107 98 80 90 90 90 90 1.2 Die Prognosen für die Grundschulen Im Folgenden werden die Prognosen für die einzelnen Grundschulen dargestellt. Bei der Klassenbildung werden die neu eingeführten Regelungen berücksichtigt: Neue und eindeutige Regelungen zur Klassenbildung auf Schulebene nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen einer Schule. Es sind zu bilden: 1 Klasse bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern 2 Klassen bei 30-56 Schülerinnen und Schülern 3 Klassen bei 57-81 Schülerinnen und Schülern 4 Klassen bei 82-104 Schülerinnen und Schülern 5 Klassen bei 105-125 Schülerinnen und Schülern 6 Klassen bei 126-150 Schülerinnen und Schülern Je weitere 25 Schülerinnen und Schüler erhöht sich die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen um 1. Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig. St. Petrus-Schule Klasse/ 01 02 03 04 Prognose St. Petrus-Schule - gew. DS. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 71 60 47 67 42 63 56 51 42 47 47 66 68 66 49 68 43 64 57 52 43 48 70 81 70 61 51 70 45 66 59 54 45 51 67 52 70 59 50 68 44 64 57 52 258 276 235 247 220 226 233 218 217 201 192 Tendenz: von der Drei- in die Zweizügigkeit Dr. Garbe & Lexis Seite 7 Prognose - gew. DS. Klasse/ 01 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 61 58 50 58 61 58 51 47 38 43 43 02 45 61 57 48 59 62 59 52 48 39 44 03 63 43 61 58 46 57 60 57 50 46 38 04 65 64 43 64 58 46 57 60 57 50 46 234 226 211 228 224 223 227 216 193 178 171 Tendenz: von der Drei- in die Zweizügigkeit 1.3 Fazit Grundschulen Grundschule Zügigkeit St.-Petrus-Schule 3 2 3 2 Aus schulrechtlicher Sicht muss der Schulträger keine schulorganisatorischen Maßnahmen für den Bereich der Primarstufe durchführen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der Schulträger in jedem Jahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen auf Basis der sog. Kommunalen Klassenrichtzahl festlegen muss. Die Kommunale Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Wie viele Klassen gebildet werden können, soll künftig für das Gebiet des jeweiligen Schulträgers über eine kommunale Klassenrichtzahl errechnet werden, in dem die voraussichtliche Schülerzahl aller Eingangsklassen durch 23 dividiert wird. Das Ergebnis der Rechenoperation wird je nach Größenklasse der Stadt unterschiedlich gerundet. Unter Umständen muss, nachdem alle Eltern ihre Kinder angemeldet haben, der Schul- Dr. Garbe & Lexis Seite 8
träger regeln, an welcher Grundschule weniger Klassen eingerichtet werden sollen, falls es für das Gebiet des Schulträgers zu einem Klassenüberhang kommt. Die nachfolgende Grafik versucht, diese Festlegungen zu veranschaulichen: Dr. Garbe & Lexis Seite 9 2. Errichtung eines Teilstandortes der schule Krefeld-Hüls Durch die auslaufende Auflösung der Kardinal-von-Galen-Schule ist für die Gemeinde Kerken eine neue Situation entstanden: Ein Schulangebot in der Sekundarstufe kann nur in Zusammenarbeit mit einer benachbarten Kommune sichergestellt werden. Die Möglichkeit, an der schule Krefeld-Hüls einen Teilstandort in Kerken einzurichten kann wahrgenommen werden, wenn - die Gemeinde Kerken ein ausreichend großes Schülerpotential über einen Zeitraum von 5 Jahren nachweisen kann. - über die Elternbefragung ein ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann und wenn - der Rat der Stadt Krefeld als Schulträger einer entsprechenden Errichtung zustimmt. Die Gemeinde Kerken muss dann mit der Stadt Krefeld eine entsprechende Vereinbarung über die Schulträgerschaft abschließen. Für den Teilstandort Aldekerk der schule Krefeld-Hüls muss dann eine dauerhafte Zweizügigkeit als Mindestgröße - mit 50 Schülerinnen und Schülern - vorhanden sein. 2.1 Potential Teilstandort schule Die Basis für die Potentialberechnung sind die künftigen Viertklässler an den beiden Grundschulen in Kerken. Viert tklässler Grundschulen Kerken - gewichteter Durchschnitt Schule/ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 58 46 57 60 57 50 46 St. Petrus-Schule 59 50 68 44 64 57 52 117 96 125 104 121 107 98 Dr. Garbe & Lexis Seite 10
Von den Grundschulen aus Kerken sind in den vergangenen Jahren im Durchschnitt etwa 49% an ein auswärtiges Gymnasium gewechselt. Da der Wunsch der Eltern nach dem Schulbesuch eines Gymnasiums sehr stabil ist, wird dieser allenfalls durch das zusätzliche Angebot, die Allgemeine Hochschulreife in 9 Jahren an der schule am Ort zu erreichen, beeinflusst. Deshalb werden von dieser Quote 5% abgezogen; die dem Potential für eine schule zugeschlagen werden. Mit der Berücksichtigung der Abwanderung zur Realschule Liebfrauenschule in Geldern mit einer Übergangsquote von etwa 4,5% wird ein strenger Maßstab hinsichtlich der Potentialberechnung angelegt. Auf der Basis des potentials an Viertklässlern und der oben erläuterten Annahmen ergibt sich folgendes Potential für die Errichtung des Teilstandortes der schule: Potentialabschätzung Kerken Sekundarstufe 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 St. Petrus 59 50 68 44 64 57 52 58 46 57 60 57 50 46 Viertklässler Kerken 117 96 125 104 121 107 98 14 15 16 17 18 19 20 Gymnasial-potential DS Übergangsquote49% 57 47 61 51 59 52 48 G 8 G 9 5% 6 5 6 5 6 5 5 Abwanderung Liebfrauen-schule 4,5 % 5 4 6 5 5 5 4 Potential Sekundarstufe 61 50 64 53 63 55 51 Fazit: Für den schulrechtlich relevanten Planungszeitraum von fünf Jahren reicht das Potential für einen zweizügigen Teilstandort einer schule, deren Oberstufe dann ohnehin in Krefeld wäre. Dr. Garbe & Lexis Seite 11 Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass sich zusätzlich zu den einheimischen auch auswärtige Schüler an einer solchen Schule anmelden werden. Diese auswärtigen Schüler dürfen im Übrigen nicht abgelehnt werden. Dr. Garbe & Lexis Seite 12