Newsletter der Psychotherapeutenkammer Hamburg Nr. 5 / Mai 2017 {BRIEFANREDE} {LASTNAME[STD:Kammermitglied]},

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Transkript:

Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Newsletter der Psychotherapeutenkammer Hamburg Nr. 5 / Mai 2017 {BRIEFANREDE} {LASTNAME[STD:Kammermitglied]}, wir möchten Sie heute über folgende Themen informieren: 30. Deutscher Psychotherapeutentag in Hannover Informationen für die ambulante Praxis Telematik-Vereinbarung: Kosten für Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden erstattet Gruppenpsychotherapie ab 01. Juli 2017 besser honoriert Aktuelle Information zum Kostenerstattungsverfahren FAQ zur Kostenerstattung auf der Homepage der PTK Hamburg Pressemitteilung und Patienten-Info der BPtK zum Kostenerstattungsverfahren Welches Ausbildungsinstitut ist das richtige für mich? - Informationen für Interessierte Forschungsvorhaben: Versorgungsatlas - Fragebogen zum Thema "Versorgung von Straßenverkehrsunfallopfern mit psychischen Beschwerden" Veranstaltungshinweise 10.06.2017: Tagung der psychosozialen Notfallversorgung der PKN 05.07.2017: Schweigepflicht in der Psychotherapie in Planung Veranstaltung zu neuen sozialrechtlichen Befugnissen im Herbst 2017 geplant Curriculum Psychotherapie im Kontext von Migration und Flucht im Herbst 2017 geplant Termine 14.06.2017: 66. Delegiertenversammlung 23.06.2017: Arbeitskreis KJP 12.07.2017: Arbeitskreis Psychotherapie und Migration Wussten Sie schon? - Informationen aus der Geschäftsstelle

30. Deutscher Psychotherapeutentag am 12./13.05.2017 in Hannover Am 12. und 13. Mai 2017 fand der 30. Deutsche Psychotherapeutentag in Hannover statt. Ein ausführlicher Bericht wird innerhalb der nächsten Wochen auf der Homepage der BPtK zu finden sein. Hier können Sie die verabschiedeten Resolutionen des 30. DPT herunterladen: Wissenschaftliche Grundlage unverzichtbar! Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge sicherstellen Respekt zeigen, Toleranz leben, Demokratie schützen Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sichern Absoluter Schutz psychotherapeutischer Gespräche notwendig - Bundeskriminalamtgesetz dringend überarbeiten Informationen für die ambulante Praxis Telematik-Vereinbarung: Kosten für Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden erstattet Das E-Health-Gesetz schreibt vor, dass ab dem 01.07.2018 Kassenpraxen über eine Online-Anbindung zum Abgleich der elektronischen Gesundheitskarte verfügen müssen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gab bekannt, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur voll erstattet bekommen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die genauen Rahmenbedingungen der Vereinbarung können Sie hier nachlesen. Gruppenpsychotherapie ab 1. Juli 2017 besser honoriert Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2017 eine deutlich bessere Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Bislang erfolgte die Einteilung in kleine und große Gruppen diese Regelung wurde nun aufgehoben. In Zukunft richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmerinnen und - teilnehmer. In diesem Zuge wird das gesamte Kapitel 35.2 EBM neu strukturiert. Auch die Leistungen der Einzelpsychotherapie und der Testdiagnostik erhalten neue Gebührenordnungspositionen. Nähere Informationen sowie eine Übersicht zur Änderung des EBM erhalten Sie hier. Aktuelle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren

FAQ zur Kostenerstattung auf der Homepage der PTK Hamburg Seit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie am 1. April 2017 häufen sich Mitteilungen von in Privatpraxen tätigen Kammermitgliedern, dass die gesetzlichen Krankenkassen Anträge auf Kostenerstattung für die Behandlung gesetzlich Versicherter vermehrt ablehnen. Die Kassen begründen die Ablehnung mit der Einführung der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung, durch die Patientinnen und Patienten ein kurzfristiges Behandlungsangebot durch kassenzugelassene Behandlerinnen und Behandler erhalten könnten. Diese Auffassung wird von der Kammer nicht geteilt. Vielmehr sehen wir durch die neuen Behandlungsangebote den Anspruch von gesetzlichen Versicherten auf eine Richtlinienpsychotherapie nach 13,3 SGB V nicht berührt. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat zu dieser Frage eine juristische Stellungnahme eingeholt diese haben wir für Sie auf unserer Homepage aufbereitet und zusammengefasst. Pressemitteilung und Patienten-Info der BPtK zum Kostenerstattungsverfahren Die BPtK reagiert auf die vermehrten Ablehnungen der Kostenerstattungsanträge mit einer Pressemitteilung, in der sie klarstellt, dass Krankenkassen rechtswidrig handeln, wenn sie den grundsätzlichen Anspruch der Versicherten auf eine ambulante Psychotherapie einschränken. Psychisch kranken Menschen stünde nach 13 Absatz 3 SGB V demnach weiterhin eine ambulante Psychotherapie zu. Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier. Für Versicherte, die keine kassenzugelassene Psychotherapeutin / keinen kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden und sich deshalb von einer Psychotherapeutin / einem Psychotherapeuten in einer Privatpraxis behandeln lassen müssen, hat die BPtK eine Patienten-Information erstellt, die Sie hier herunterladen können.

Welches Ausbildungsinstitut ist das richtige für mich? Informationen für Interessierte Welche Ausbildungsstätte in Hamburg ist die richtige für mich? Wie hoch sind die Kosten? Wie lange wird die Ausbildung insgesamt dauern? Zu diesen Fragen möchte die Psychotherapeutenkammer Hamburg Orientierung bieten und hat deshalb eine Rubrik Wahl eines Ausbildungsinstituts auf ihrer Homepage eingerichtet. Hier finden Interessierte ab sofort eine Liste von Kriterien, die aus Sicht der PTK Hamburg bei der Wahl des Ausbildungsinstituts beachtet werden sollten. Es wird auch aufgezeigt, wie sich die Kosten für eine Ausbildung generell zusammensetzen und welche Kosten nach Auskunft der jeweiligen Ausbildungsstätten anfallen. Personen, die sich für eine Ausbildung zur / zum PP oder KJP entscheiden, empfehlen wir allerdings, bei der Wahl der Ausbildungsstätte nicht nur die Kosten zu vergleichen. Auch Kriterien wie die Betreuung während der Ausbildung, Kooperationspartner, Organisation und Ablauf der Ausbildung sowie die inhaltlichen Schwerpunkte sollten berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung der Auswahlkriterien sowie eine Liste aller Hamburger Ausbildungsinstitute und deren Ausbildungskosten können Sie ab sofort in der Rubrik Wahl eines Ausbildungsinstituts einsehen. Forschungsvorhaben: Versorgungsatlas Fragebogen zum Thema Versorgung von Straßenverkehrsunfallopfern mit psychischen Beschwerden Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat bei der Media- und Sozialforschungsgesellschaft mbh eine Online Befragung über die Versorgung von Straßenverkehrsunfallopfern in Auftrag gegeben. Die Online-Befragung ist Bestandteil einer größer angelegten Studie, die das Ziel hat, den Versorgungsprozess psychischer Unfallfolgen in Deutschland besser zu verstehen. Ein weiteres Ziel der Studie ist die Erstellung eines Versorgungsatlas', um Betroffenen bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen zu helfen. Unter diesem Link gelangen Sie zur Rubrik Forschungsvorhaben der PTK Hamburg und können an dieser und weiteren Umfragen teilnehmen. Veranstaltungshinweise

Tagung der psychosozialen Notfallversorgung der PKN am 10.06.2017 Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) veranstaltet am 10. Juni 2017 eine Tagung zur psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Hannover. Die PSNV ist ein Aufgabenbereich, an dem zahlreiche Berufsgruppen beteiligt sind. Die Tagung gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte und Szenarien psychosozialer Notfallversorgung. Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Institutionen vermitteln in ihren Vorträgen einen Einblick in ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen. Schweigepflicht in der Psychotherapie am 05.07.2017 Wie bereits im vergangenen Newsletter berichtet, bietet die PTK Hamburg am 05.07.2017 eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung zum Thema Schweigepflicht in der Psychotherapie an. Johannes Schopohl, Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundespsychotherapeutenkammer, wird zu diesem relevanten berufsrechtlichen Thema referieren. Im Anschluss werden Fallbeispiele aus der psychotherapeutischen Praxis vorgestellt und diskutiert. Eigene Fallbeispiele und Fragen können eingebracht werden. Die Veranstaltung ist mit drei Fortbildungspunkten akkreditiert. Hier geht s zur Anmeldung. Das Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie in diesem Flyer.... in Planung

Veranstaltung zu neuen sozialrechtlichen Befugnissen im Herbst 2017 geplant Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2017 die Einbeziehung von PP und KJP in sozialrechtliche Befugnisse beschlossen, die bislang nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Sommer 2017 in Kraft treten. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg plant deshalb gemeinsam mit der KV Hamburg eine Veranstaltung zu den neuen sozialrechtlichen Befugnissen. Nähere Informationen können Sie in einer Pressemeldung der BPtK nachlesen. Curriculum Psychotherapie im Kontext von Migration und Flucht im Herbst 2017 geplant Der Verein SEGEMI Seelische Gesundheit Migration und Flucht e.v. wird in Kooperation mit der Psychotherapeutenkammer ein Curriculum zum Thema Psychotherapie im Kontext von Migration und Flucht durchführen. Mit der Fortbildungsreihe möchte die Psychotherapeutenkammer Hamburg niedergelassene und angestellte Psychotherapeut/inn/en darin unterstützen, die vielfältigen Herausforderungen der psychosozialen und psychotherapeutischen Arbeit mit Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten besser zu bewältigen. Die Fortbildungsreihe wird sich aus mehreren Modulen zusammensetzen, die unterschiedliche Fachthemen, z.b. Psychotherapie mit DolmetscherInnen, interkulturelle Kompetenzen, aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen, traumatherapeutische Aspekte, Behandlung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, behandeln. Sobald die Planungen des Curriculums abgeschlossen sind, werden wir Ihnen das Programm sowie die Möglichkeiten zur Anmeldung zusenden. Den Wortlaut der Richtlinien finden Sie auf der Homepage des G-BA. Sobald die Planungen der Veranstaltung abgeschlossen sind, werden wir Ihnen das Programm sowie die Möglichkeiten zur Anmeldung zusenden.

Termine 14.06.2017: 66. Delegiertenversammlung 23.06.2017: Arbeitskreis KJP 12.07.2017: Arbeitskreis Psychotherapie und Migration Wussten Sie schon? Informationen aus der Geschäftsstelle Haben Sie Fragen zum Einpflegen von Fortbildungspunkten in Ihr Fortbildungsportal? Die häufigsten Fragen haben wir für Sie unter Tipps und Hinweise auf der Homepage zusammengefasst. Wofür werden die Kammerbeiträge verwendet? Heilkundliche Tätigkeit unterliegt besonderen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Patientenschutz. Durch die Verkammerung überträgt der Staat der Psychotherapeutenkammer hoheitliche Aufgaben, unter anderem die Berufsaufsicht. Im Rahmen der Selbstverwaltung kann die Profession die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben selbst gestalten. Die vielfältigen Aufgaben, die uns als Kammer durch Gesetz und Satzung aufgegeben sind, können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Die für die Umsetzung benötigten finanziellen Mittel werden über die Beiträge der Kammermitglieder aufgebracht. Ankündigung der Geschäftsstelle Am Freitag, den 26.05.2017 sowie am Freitag, den 07.07.2017 bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

Wenn Sie diese E-Mail (an: {EMAIL}) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. Psychotherapeutenkammer Hamburg Hallerstraße 61 20146 Hamburg Deutschland www.ptk-hamburg.de info@ ptk-hh.de Fon: 040/226 226 060 Fax: 040/226 226 089 Berufsbezeichnung verleihender Staat: Deutschland - Hamburg Aufsichtsbehörde: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg Verantwortlich für den Inhalt*: Dipl.-Psych. Heike Peper Präsidentin --------------------------------------------------------------------- * Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.