Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat IV 6 Stand: 12. Dezember 2017

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Transkript:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat IV 6 Stand: 12. Dezember 2017 I N V E S T I T I O N E N IN IHRE ZUKUNFT Merkblatt zur Beschreibung von Vorhaben eines Anwendungsnahen Innovationszentrums (Innovationsclusters) in einem Projektkonzept IWB-EFRE-Programm Hessen, Förderzeitraum 2014 bis 2020 Nach Teil II Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung vom 9. Dezember 2016 können Organisationen, die in Hessen einen überwiegend von der Wirtschaft getragenen Innovationscluster betreiben, für den Auf- und Ausbau (Investitionsbeihilfen) oder den Betrieb (Betriebsbeihilfen) eines Anwendungsnahen Innovationszentrums eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beantragen. Antragsberechtigt sind Clusterorganisationen, die den Cluster betreiben. Verbünde mehrere Cluster (Verbundprojekte) können nicht gefördert werden. Der Förderantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) schriftlich und elektronisch (https://kdportal.wibank.de/irj/portal/anonymous/login.) zu stellen. Eine unterzeichnete Beschreibung des beantragten Vorhabens (Projektkonzept) ist dem Antrag als Anlage beizufügen. Damit die Förderfähigkeit und die Förderwürdigkeit eines beantragten Vorhabens bewertet werden kann, soll das Projektkonzept die nachstehenden Punkte verständlich und so konkret wie möglich darstellen. Hinweise zum Inhalt und zur Gliederung des Projektkonzeptes 1. Allgemeine Informationen zum Innovationscluster und dem/der Betreiber/-in - Name, Sitz und Anschrift der Organisation, die den Cluster betreibt (Antragsteller/-in) - Kontaktdaten des/der Ansprechpartners/-in - Name und Gründungsdatum des Innovationsclusters - Titel des beantragten Vorhabens - Gegenstand der Förderung: (1) Auf- und Ausbau oder (2) Betrieb des Innovationszentrums - Durchführungszeitraum, Durchführungsort (Dieser muss sich im Programmgebiet Hessen befinden.) - Wenn die beantragte Zuwendung 500.000,00 EUR oder mehr beträgt: Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. (falls vorhanden) oder eine Erklärung, dass keine vorhanden ist. - Einverständniserklärung, dass zum Zweck der Transparenz die Höhe des Zuschusses veröffentlicht wird. - Sofern eine teilweise Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, ist hierfür ein Nachweis vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt vorzulegen. 2. Ausgangssituation, Inhalte, Ziele und Durchführung des Vorhabens 2.1 Ausgangssituation Hintergrundinformationen zur Organisation, die den Cluster betreibt - wirtschaftliche Verhältnisse und Entwicklung, Beschäftigtenzahl usw. - Nachweis der Beauftragung durch die Mitglieder, den Cluster zu betreiben 1/5

Hintergrundinformationen zum Cluster - Bisherige Entwicklung, vorhandene Einrichtungen, Anlagen, Tätigkeiten und Aktivitäten - Mitglieder-/Partnerzahl und -struktur, - Höhe der Mitgliedsbeiträge der einzelnen Mitglieder (zur Beurteilung, dass der Cluster überwiegend durch Unternehmen getragen wird) - Zielgruppe, geographische Verbreitung der Mitglieder - Abgrenzung zu anderen Innovationsclustern in Hessen - Angaben, ob und welche Entgelte für die Nutzung der geförderten Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen des Clusters von den Mitgliedern des Clusters und Dritten zu entrichten sind - Falls Entgelte für geförderte Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen zu entrichten sind: Darstellung und Erläuterung der Kalkulationsansätze o Auflistung aller Veranstaltungen mit den dazu gehörigen Teilnehmer- bzw. Nutzungsentgelten o Auflistung aller Nutzungsentgelte außerhalb von Veranstaltungen o Nachweise, dass die aufgeführten Nutzungsentgelte dem Marktpreis entsprechen oder die Kosten decken - Erläuterung des diskriminierungsfreien Zugangs der Nutzer zu den geförderten Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen des Clusters - Erläuterung, ob Nutzer bevorzugten Zugang zu den geförderten Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen erhalten - Falls bevorzugte Zugänge zu den geförderten Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen eingerichtet sind, o Nachweis der Höhe der Investitionskosten, gesamt und des Anteils, den diese Nutzer geleistet haben o Beschreibung der Bevorzugung/der günstigeren Bedingungen o Nachweis, dass und wie die günstigeren Bedingungen öffentlich zugänglich gemacht werden - Angabe des Gesamtbetrags aller bislang für das Cluster erhaltenen Beihilfen (für den Auf-/ Ausbau und den Betrieb) - bei Antragstellung zur Förderung des Clusterbetriebes eine Liste der Vorförderung der Betriebsbeihilfen (Beihilfegeber, Datum, Beihilfebetrag die Förderung von Betriebsbeihilfen ist auf maximal 10 Jahre begrenzt) - bei Antragstellung zur Förderung des Auf- und Ausbaus und förderfähigen Ausgaben ab 1 Mio. EUR eine Machbarkeitsstudie/Wirtschaftlichkeitsberechnung 2.2 Inhalte und Ziele des beantragten Vorhabens - Strategische Ziele/Entwicklungsziele des Innovationsclusters besonders in Bezug auf Mitglieder- /Partnerentwicklung, Tätigkeiten (hessenweit, national, international), Angebote und Aktionen. Bei der quantitativen Darstellung der Ziele sollen die Indikatoren des Antragsformulars aufgegriffen und die dortigen Angaben erläutert werden. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen zu den Indikatoren im Glossar dieses Dokumentes. - Beitrag des Vorhabens zu Vernetzung, Informationsaustausch und Zusammenarbeit der Clustermitglieder, zur Förderung ihrer Innovationstätigkeit und zum Wissen- und Technologietransfer - Darstellung des Mehrwertes des Vorhabens für die Mitglieder, die beteiligten Akteure und den Wirtschaftsstandort - Beitrag des Vorhabens zur Umsetzung der Handlungsfelder und/oder Schlüsselbereiche der Hessischen Innovationsstrategie 2020 (http://www.hessische-innovationsstrategie-2020.de), ggf. Beitrag zur Strategie Digitales Hessen - Ggf.: Beitrag des Vorhabens zur ressourceneffizienten Produktion, der Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung des CO 2 -Ausstoßes 2/5

2.3 Durchführung des beantragten Vorhabens 1 - nachvollziehbaren, klar organisierten und strukturierten Arbeits- und Zeitplan einschließlich Arbeitspaketen/-etappen und Meilensteinen, Arbeitsinhalte je Arbeitspaket/-etappe, auch graphische Darstellung z. B.: Gantt-Diagramm - wenn das Vorhaben der Betrieb 2 eines Innovationsclusters ist eine tabellarische Zuordnung aller Arbeitspakete zu den 3 Blöcken der nach Richtlinie und der AGVO förderfähigen Ausgaben von Betriebsbeihilfen (Mehrfachzuordnung ist möglich) - ausführliche und nachvollziehbare Darstellung und Begründung, wie die einzelnen Arbeitspakete die Innovationstätigkeit des Clusters anregen werden - Für den geplanten Personaleinsatz (intern/extern) ist plausibel und nachvollziehbar darzulegen, dass die im Vorhaben tätigen Beschäftigten geeignet sind, das Ziel des Vorhabens zu erreichen (zum Beispiel mit Hilfe des Stellenprofils (Tätigkeitsbeschreibung inklusive Stellenanteil im Projekt sowie das zuletzt dokumentierte Bruttojahresgehalt/das tatsächliche Arbeitnehmerbruttoentgelt und Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers), Qualifikationsnachweise, kurzer Lebenslauf, Arbeitsvertrag bzw. Entwurf oder Dienstleistungsvertrag Zuordnung der geplanten Ausgaben/Investitionen zu den Arbeitspaketen/-etappen - Finanzierung des Vorhabens, Wirtschaftlichkeit, Herkunft der Eigenmittel - Beabsichtigte Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich voraussichtlich eingesetzter Medien - Darstellung der beabsichtigten Dokumentation des Fortschritts des Vorhabens, Bewertung der Ergebnisse 3 - Nachnutzung/Weiterverwertung der Ergebnisse des Vorhabens, Übertragbarkeit - Darstellung der Verstetigung und des Fortbestandes des Clusters in der Zukunft 1 2 3 Es muss ersichtlich werden, welche Aufgaben der/die Antragsteller/-in innerhalb der Laufzeit des Vorhabens mit den beantragten Ressourcen umsetzen will und inwiefern weitere Akteure eingebunden werden. Die im Zusammenhang mit dem Betrieb zu fördernden Leistungen sollten ein Alleinstellungsmerkmal des Innovationsclusters sein und auf die Bedürfnisse der Mitglieder, insbesondere der Zielgruppe (kleine und mittlere Unternehmen), ausgerichtet sein. Im Verwendungsnachweis ist anzugeben, wie viele und welche Unternehmen mit welchen Forschungseinrichtungen aufgrund des geförderten Unternehmens auf welche Weise tatsächlich zusammengearbeitet haben. Die beschriebene Zusammenarbeit kann mit einem externen Gutachten (Benchmarking) bestätigt werden. 3/5

Glossar Überwiegend durch die Wirtschaft getragen bedeutet, dass die Summe der Mitgliedsbeiträge der Mitgliedsunternehmen des Innovationszentrums die Summe der Mitgliedsbeiträge anderer Mitglieder übersteigt. Dabei ist nicht die Finanzierungsstruktur, sondern die Art des Mitglieds (Unternehmen ja/nein) relevant. Werden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedsbeiträge erhoben, ist auf die zukünftigen Mitgliedsbeiträge während der Dauer des Vorhabens abzustellen (lt. Satzung, Vereinbarungen, Mitgliederzugsagen, etc.). Die tatsächlich entrichteten Mitgliedsbeiträge sind mit dem Verwendungsnachweis nachzuweisen. Der Nachweis im Rahmen der Antragstellung ist Voraussetzung für eine Förderung. Innovationscluster (anwendungsnahe Innovationszentren) sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zusammenarbeiten und durch die gemeinsame Nutzung von Anlagen, die Verbreitung von Informationen und den Austausch/Transfer von Wissen und Know-how die Innovationstätigkeit der Partner anregen. (s. dazu Art. 2 Nr. 92 VO (EU) Nr. 651/2014 AGVO) Die Beauftragung durch die Mitglieder des Clusters muss nicht auf das beantragte Vorhaben bezogen sein. Sie kann sich aus dem Statut, einem Beschluss der Mitgliederversammlung, im Rahmen der normalen Beauftragung zur Geschäftsführung o.ä. ergeben. Indikatoren werden in der Antragsphase und im Verwendungsnachweis erhoben. Auch im Sachbericht zu den Mittelabrufen werden Angaben zum Projektfortschritt erwartet. Gem. Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung Teil II Nr. 5.5 Abs. 3 sind Angaben zu: o den Unternehmen, die im beantragten Vorhaben mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten werden (Innovationscluster regen per Definition Art. 2 Nr. 92 AGVO die Innovationstätigkeit an, unter anderem deshalb, weil dort Unternehmen mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Gezählt werden können nur die Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die aufgrund des geförderten Vorhabens im Innovationszentrum zusammenarbeiten. Es kommt somit allein auf die Zahl der Unternehmen und Einrichtungen an, die NACH Beginn des Vorhabens im Innovationszentrum zusammenarbeiten. Abzustellen ist dabei nicht auf neu im Cluster oder schon vorher Mitglied, sondern auf die NEUE Zusammenarbeit o den Wissenschaftlern, die aufgrund der Förderung in Einrichtungen mit verbesserter Forschungsinfrastruktur arbeiten werden o dem infolge der Förderung in den Unternehmen oder Einrichtungen des anwendungsnahen Innovationszentrums zusätzlich beschäftigten Personal für Forschung und Entwicklung zu machen (z.b. in einer tabellarischen Auflistung). Entgelte für die Nutzung von Anlagen, Einrichtungen, Dienstleistungen des Clusters: Im Hinblick auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes ist zu unterscheiden zwischen originären Aufgaben eines Clusters im Sinne von Art. 27 Nr. 8 AGVO und marktbezogenen Tätigkeiten (Angebot von Waren/Dienstleistungen des Clusters am Markt). Ausgaben für die originären Aufgaben sind förderfähig, unabhängig davon, ob die Ausgaben durch eigene oder eingekaufte Leistungen (Referenten, Catering etc.) entstehen. Zu den originären Aufgaben zählt beispielsweise die Durchführung von Workshops und Konferenzen zum Wissensaustausch. Ein Nutzungsentgelt muss das Cluster hierfür nicht erheben. Für die marktbezogenen Tätigkeiten des Clusters dagegen (beispielweise für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Anlagen und die Beteiligung an Tätigkeiten des Clusters) muss das Cluster ein Entgelt erheben (ohne Mitgliedsbeiträge), das dem Markpreis entspricht beziehungsweise die Kosten wiederspiegelt. 4/5

Falls Entgelte zu entrichten sind, sind diese im Finanzierungsplan zu erläutern (Kalkulationsansatz etc.). Diskriminierungsfreier Zugang ist immer dann gegeben, wenn für mehrere Nutzer die Räumlichkeiten, Anlagen und Dienstleistungen zugänglich sind. Ein Ausschluss bestimmter Gruppen (z.b. KMU) ist nicht zulässig. Bevorzugten Zugang zu den geförderten Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen des Clusters dürfen nur Unternehmen erhalten, die mindestens zehn Prozent der Investitionen in den Auf- und Ausbau des Clusters finanziert haben. Es ist unzulässig, Unternehmen aus anderen Gründen (z.b. weil sie höhere Mitgliedsbeiträge zahlen oder eine besondere Art von Mitglied sind) einen bevorzugten Zugang zu den geförderten Anlagen, Räumen oder Dienstleistungen zu gewähren. Förderfähige Ausgaben von Betriebsbeihilfen gem. Art. 27 Nr. 8. VO (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) o die Betreuung des Clusternetzwerkes zwecks Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsleistungen für Unternehmen o die Entwicklung und Durchführung von Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Clusternetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Clusternetzwerks zu erhöhen o die Verwaltung der Einrichtungen des Clusternetzwerks, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustauschs, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit Innovationsgehalt Wesentliche Verbesserungen, die durch neue Prozesse, Arbeitstechniken etc. erreicht werden. 5/5