direktion gewerblich-industrielle berufsschule bern Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Ausgangslage Das MBA erteilte den Berufsschulen den Auftrag, ein Konzept integrative Fördermassnahmen (IFM) auszuarbeiten und umzusetzen (MBA-Vorgaben 120.60.500.1 vom 08.07.2011). Leitbild der gibb und Berufsauftrag Die gibb stellt in ihrem Leitbild die Bedürfnisse der Lernenden ins Zentrum ihrer Aktivitäten und berücksichtigt ihre unterschiedlichen Voraussetzungen. Der Berufsauftrag für Lehrpersonen des Kantons Bern wird in Art. 17 LAG definiert: Die Lehrkräfte erfüllen im Rahmen ihrer Jahresarbeitszeit einen Berufsauftrag, der durch die Bildungsziele, die Gesetzgebung der jeweiligen Bildungsinstitutionen sowie durch das Leitbild der Schule umschrieben wird. Dieser umfasst a Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten, b Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung, c Zusammenarbeiten, d Weiterbildung. Im Berufsleitbild des LCH (Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer) wird der Auftrag an die Lehrerinnen und Lehrer wie folgt definiert: Lehrerinnen und Lehrer stellen sich der Herausforderung von heterogenen Lerngruppen. Lehrerinnen und Lehrer wissen um die Unterschiede in den Voraussetzungen, Erwartungen und Ansprüchen bei den Lernenden. Diese Vielfalt ist auf allen Stufen und in allen Schulformen gross und eine zu akzeptierende Herausforderung für den Unterricht. Dem Standardkonzept Oser für die Ausbildung von Lehrpersonen auf Sekundarstufe II ist zu entnehmen: Die Lehrperson kann frühzeitig erkennen, ob die Lernenden die grundlegenden Voraussetzungen für die Berufsbildung erfüllen und einschätzen, bei wem Fördermassnahmen angebracht sind. Grundlagen Auf Grundlage folgender Dokumente wurde das nachstehende Konzept entwickelt: - Vorgaben des MBA 120.60.500.1 vom 08.07.2011 - Konzept Stützen und Fördern Stütz- und Freikurse an der gibb (1999; rev. 2004) - Konzept Beratungsstelle für Lernende an der gibb (2005) - Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest und fachkundige individuelle Begleitung: Konzept und Umsetzung (2005; rev. 2009) - LEVA-CaseManagement an der gibb (2009) - Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG, Art. 22 - Verordnung über die Berufsbildung BBV, Art. 20 Konzept_IFM-gibb / HU, mb, thg
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 2/8 Handlungsgrundsatz Dem Übertritt der Lernenden in die berufliche Grundbildung resp. Vorlehre wird grosse Beachtung geschenkt: dieser Schritt ist oft mit Unklarheiten und Unsicherheiten verbunden. Dies gilt besonders für Lernende mit Lerndefiziten und Lernschwierigkeiten. Berufsschullehrpersonen sehen sich in ihren Klassen oft mit grossen individuellen Unterschieden konfrontiert: Leistungsfähigkeit, Auffassungsgabe und Arbeitshaltung der Lernenden weisen häufig erhebliche Unterschiede auf. Ein wesentlicher pädagogischer Grundsatz, der das Handeln von Lehrpersonen und Schulleitung massgeblich prägt, lautet: hinschauen ansprechen und Einfluss nehmen Grenzen setzen. Daraus leitet die gibb ab, dass Lernrückstände und Lernschwierigkeiten von neu eintretenden Berufslernenden möglichst früh erkannt werden, damit sie bereits zu Beginn der Ausbildung mit geeigneten Massnahmen verringert oder behoben werden. Zur Klärung dieser Frage arbeiten die Berufsschullehrpersonen eng mit den Lehrvertragspartnern (Berufslernende/r, Berufsbildner/in, gesetzliche Vertretung) zusammen. Dies bedeutet, dass IFM von Lehr- und Leitungspersonen dann empfohlen und von Lernenden in Anspruch genommen werden, wenn deren anstehende Schwierigkeiten im Rahmen des Berufsauftrags nicht oder nur unzureichend angegangen und gelöst werden können (Subsidiaritätsprinzip). Anforderungen an die Kurs- und Beratungslehrpersonen Lehrpersonen und Funktionsträger/innen im Bereich IFM verfügen über ausgewiesene Kompetenzen in Lernförderung, Kommunikation und Coaching. Personen im Bereich der Beratung verfügen über eine entsprechende (Zusatz-)Ausbildung. Das zuständige Schulleitungsmitglied achtet auf sich ergänzende Kompetenzen im Beratungsteam. Die nachstehende Darstellung zeigt die Anforderungen an beauftragte Lehrpersonen im Zusammenhang auf: Anforderung Stützkurs- LP Beratungsperson EBA-LP mit fib- Auftrag Weiterbildungsangebote Diagnosekompetenz X X X EHB: Module od. CAS im Bereich IFM; IB; IFM Lernförderkompetenz X X EHB: Module od. CAS im Bereich IFM; IB; IFM Kommunikationskompetenz X X X EHB und PH Spezifische psychologische Kompetenz X Module beim Zentrum für Systemische Therapie und Beratung Bern (ZSB) Kompetenz im Bereich Soziale Arbeit (z.b. Recht, Finanzen, transkulturelle Themen) Kompetenz im Bereich Konfliktmanagement X X EHB; PH und Fachhochschule Soziale Arbeit Bern EHB; PH; Berner Fachhochschule: Kompetenzzentrum Mediation und Konfliktmanagement Beratungs- und Begleitungskompetenz X X EHB: Module od. CAS Regelmässige Weiterbildung wird erwartet. Das vorliegende Konzept wurde von der Schulleitungskonferenz an ihrer Sitzung vom 10.06.2011 genehmigt und per 01.08.2011 in Kraft gesetzt.
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 3/8 1. Stütz- und Förderunterricht Stützkurse sind ein Förderangebot für Berufslernende mit Lerndefiziten und Lernschwierigkeiten. 1.1 Ziele Ziel des Stützkursbesuchs ist es, die Lern- und Problemlösefähigkeit der Lernenden zu verbessern. Sie arbeiten am Inhalt (Sprache, Mathematik, Berufskunde) und werden dabei angeleitet, ihre Lern- und Problemlöseprozesse in die eigene Hand zu nehmen, diese Prozesse selbstständig nach ihren Lernbedürfnissen, ihren Zielen und ihren momentanen Möglichkeiten zu optimieren. Damit soll verhindert werden, dass immer neue oder immer grössere Lücken entstehen. Die Lernenden steigern ihre Chance, die Abschlussverfahren der beruflichen Grundbildung zu bestehen und legen die Grundlage zur Weiterbildung. 1.2 Zielpublikum Lernende der beruflichen Grundbildung, deren Ausbildungserfolg infolge von Leistungsdefiziten und Lernschwierigkeiten gefährdet ist. Die Lernenden besuchen den Stütz- und Förderunterricht an der dem Wohn- oder Arbeitsort am nächsten gelegenen Berufsfachschule. 1.3 Angebot 1.3.1 Inhalt Die gibb bietet Grundkurse, spezifische Sprachförderangebote und berufsorientierte Stützkurse an: Grundkurse Grundkurse richten sich an Lernende, die ihre Lerndefizite und -schwierigkeiten erkannt haben. Ein differenziertes Angebot in den Bereichen "Sprache und Kommunikation, Lerntechnik und Arbeitshilfen", "Deutsch als Zweitsprache" sowie "Mathematik, Lerntechnik und Arbeitshilfen" ermöglicht den Kursbesuch ab Beginn des 1. Lehrjahres. Sprachförderangebote Ausgehend von einer Sprachstandsermittlung, die zu Beginn der Ausbildungszeit im Verlauf des zweiten Quartals abgeschlossen wird, erfolgt gezielte Arbeit an der Sprachkompetenz der ausgewählten Lernenden. Diese Förderarbeit schliesst Kernelemente wie Individualisierung, Lernplanung, Lernvereinbarungen, Verbindlichkeit, Mitarbeit, Eigenverantwortung und -initiative mit ein. Mathematikförderangebote Ausgehend von einer Standortbestimmung in Mathematik, die zu Beginn der Ausbildungszeit im Verlauf des zweiten Quartals abgeschlossen wird, erfolgt gezielte Arbeit an der Kompetenz im Bereich Mathematik der ausgewählten Lernenden. Diese Förderarbeit schliesst Kernelemente wie Individualisierung, Lernplanung, Lernvereinbarungen, Verbindlichkeit, Mitarbeit, Eigenverantwortung und -initiative mit ein. Berufsorientierte Stützkurse Mit berufsorientierten Stützkurse werden eingegrenzte Defizite zeitgerecht und zeitlich befristet aufgearbeitet. Definition und Auswahl zur berechtigten Teilnahme, Organisation, Durchführung und Auswertung obliegt den zuständigen Abteilungsleitungen.
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 4/8 1.3.2 Rahmenbedingungen Gruppengrösse Die Gruppengrösse im Stütz- und Förderunterricht beträgt mindestens sechs Teilnehmende. Ab 12 Lernenden kann die Gruppe geteilt werden. Ausnahmen werden von der Abteilungsleitung entschieden. In Gruppen ab 10 Lernenden können Lehrpersonen im Team eingesetzt werden. Die Entscheidkompetenz liegt bei der Abteilungsleitung. Lernarbeit mit Zielvereinbarungen Lernende Person und Kurslehrer/in vereinbaren miteinander zu Beginn die angestrebten Ziele. Der Grad der Zielerreichung wird periodisch und bei Semesterende überprüft sowie im Semesterbericht festgehalten. Dieser Bericht ist Grundlage des Schlussgesprächs und Ausgangspunkt bei einer Fortsetzung des Kursbesuchs. Dauer des Kursbesuchs Die Abteilungsleitungen setzen den Stütz- und Förderunterricht zu einem sinnvollen Termin an. Dieser Unterricht findet nicht am ordentlichen Schultag des obligatorischen Unterrichts statt. Ausnahmen sind zu begründen. 1.4 Mittel Kursangebote im Rahmen des bewilligten Budgets. 1.5 Evaluation Die Abteilungsleitungen sind für die Evaluation ihres Angebots verantwortlich. Die Schulleitungskonferenz führt jährlich ein Reporting durch und leitet daraus allfällige Massnahmen ab. 1.6 Nahtstellen Stütz- und Förderkurslehrpersonen sind für die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen des Pflichtunterrichts verantwortlich und gegenüber ihrer Abteilungsleitung rechenschaftspflichtig.
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 5/8 2. Beratungsstelle für Lernende 2.1 Ziele Die gibb-interne Beratungsstelle basiert auf einem niederschwelligen Angebot und bezweckt, Lernende während aktuellen Krisen, bei Überforderung und Verunsicherung aufzufangen, sie beratend und begleitend zu unterstützen und mit ihnen ressourcenorientiert nach Lösungen zu suchen. Erfolgreiches Lernen setzt ein gesundes Mass an Leistungsfähigkeit voraus. Akute oder chronische Störungen sowie schädliche Einwirkungen, die die Lernbereitschaft nachhaltig beeinträchtigen, müssen analysiert und behoben werden, damit die berufliche Grundbildung oder Vorlehre zu einem erfolgreichen Abschluss führt. 2.2 Zielpublikum Lernende der beruflichen Grundbildung und der Vorlehre, deren Ausbildungserfolg infolge von Lernschwierigkeiten und psychosozialen Problemen gefährdet ist. 2.3 Angebot Die Beratungsstelle der gibb bietet Unterstützung und Begleitung an. Gemeinsam mit den Lernenden suchen Beraterinnen und Berater nach Lösungen und vermitteln Fachpersonen, Spezialisten und Fachstellen. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos. Gespräche mit Ausbildungspartnern: Die Beraterinnen und Berater können unter den Ausbildungspartnern Gespräche anregen, diese koordinieren und moderieren. Sie unterstützen die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und der Ausbildungsberatung. Unterstützung für Lehrpersonen: Die Beratungsstelle unterstützt Lehrpersonen bei schwierigen Situationen in ihren Klassen (z. B. Todesfall, Mobbing). 2.3.1 Inhalt - Lösungsorientierte Klärung der psychosozialen Probleme - Unterstützen und begleiten - Vermitteln von Fachstellen oder Spezialisten 2.3.2 Rahmenbedingungen Die Beratungsstelle der gibb ist von Montag bis Freitag während mindestens eines halben Tages besetzt. Es stehen zwei Beratungsräume, je ein Raum im Hauptgebäude und im Viktoria zur Verfügung. Vertraulichkeit: Die gemachten Aussagen und erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Informationen an Lehrpersonen, Ausbildungsbetriebe und Eltern erfolgen ausschliesslich nach Rücksprache und mit Einwilligung der Betroffenen. 2.4 Mittel Entlastung im Rahmen des bewilligten Budgets. 2.5 Evaluation /Controlling Das Pflichtenheft beschreibt und regelt den Auftrag der Beraterinnen und Berater. Fallführung: In einem Begleitjournal werden Daten, Kontakte und Interventionen festgehalten. Die Beratungsstelle erstellt eine jährliche Fallstatistik.
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 6/8 In einem jährlichen Reporting-Gespräch mit der SL werden Fallstatistik analysiert und allfällige Massnahmen abgeleitet. 2.6 Nahtstellen Die Beratungsstelle pflegt einen offenen Kontakt zu relevanten Institutionen, die Jugendliche beraten. Vertraulichkeit: Die gemachten Aussagen und erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Informationen an Lehrpersonen, Lehrbetriebe und Eltern erfolgen ausschliesslich nach Rücksprache und mit Einwilligung der Betroffenen.
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 7/8 3. Fachkundige individuelle Begleitung 3.1 Ziele Ziel der fachkundigen individuellen Begleitung ist es, die Berufslernenden der zweijährigen Grundbildung kollektiv und individuell optimal zu fördern. Das frühzeitige Erkennen des Leistungspotenzials und der -defizite soll sichergestellt werden. Im Speziellen werden die Lern- und Problemlösefähigkeit der einzelnen Lernenden verbessert. Die Jugendlichen werden angeleitet, ihre Lern- und Problemlöseprozesse in die eigene Hand zu nehmen, diese Prozesse selbstständig nach ihren Lernbedürfnissen, ihren Zielen und ihren momentanen Möglichkeiten zu optimieren. Damit soll verhindert werden, dass immer neue oder immer grössere Lücken entstehen. Die Lernenden steigern ihre Chance, die Abschlussverfahren der zweijährigen beruflichen Grundbildung zu bestehen und legen so die Grundlage für ihre Weiterbildung. Allfällige Laufbahnkorrekturen (z.b. EBA-EFZ, Ausbildung in geschütztem Rahmen oder ein Berufswechsel) werden rechtzeitig eingeleitet. 3.2 Zielpublikum Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung (EBA), deren Ausbildungserfolg infolge von Leistungsdefiziten und Lernschwierigkeiten gefährdet ist. In begründeten Einzelfällen kann eine fachkundige individuelle Begleitung für eine lernende Person einer dreioder vierjährigen beruflichen Grundbildung eine zielführende Massnahme sein. Die Federführung obliegt der Beratungsstelle gibb. 3.3 Angebot An den Klassen mit zweijähriger Grundbildung EBA wird die fachkundige individuelle Begleitung der Berufslernenden auf zwei Ebenen umgesetzt: - Klassen-Teamcoaching gemeinsam durch die BKU- und ABU-Lehrperson. - Fachkundige individuelle Begleitung von einzelnen Berufslernenden. 3.3.1 Inhalt 1 Klassen-Teamcoaching gemeinsam durch BKU- und ABU-Lehrperson: Die Lehrpersonen - planen fächerübergreifende Themen und arbeiten grundsätzlich einmal pro Quartal im Teamteaching mit der Klasse. - reflektieren regelmässig die zurückliegende Ausbildungsphase, diskutieren Lösungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten und legen das weitere Vorgehen fest. - besprechen am Semesterende mit jedem/r Lernenden gemeinsam die Fremd- und Selbstbeurteilung und legen die Ziele für das kommende Semester fest. - führen, wenn angezeigt, gemeinsam mit einzelnen Lernenden und deren Berufsbildner/innen Standortgespräche durch und suchen bei Schwierigkeiten nach Lösungen; z.b. Anmeldung in Förderkurs Sprache&Kommunikation EBA, in Stützkurse Mathematik, auf die interne Beratungsstelle. Fachkundige individuelle Begleitung von einzelnen Berufslernenden: - Die Lehrpersonen (ABU und BKU) stellen der Abteilungsleitung einen begründeten Antrag mit definierten Zielen und Schwerpunkten. - Im Einzelunterricht werden individuelle Ressourcen gestärkt und schulische Kompetenzen systematisch und zielgerichtet gefördert. 1 Gilt als Pflichtenheft
Konzept integrative Fördermassnahmen an der gibb (IFM gibb) Seite 8/8 Lernarbeit mit Zielvereinbarungen Der/die Lernende und die Lehrperson mit FiB-Auftrag vereinbaren und differenzieren miteinander zu Beginn die angestrebten Ziele. Der Grad der Zielerreichung wird periodisch überprüft und festgehalten. Die Ergebnisse sind die Grundlage des Schlussgesprächs und der Ausgangspunkt bei einer allfälligen Verlängerung. 3.3.2 Rahmenbedingungen Dauer der fachkundigen individuellen Begleitung Klassen-Teamcoaching: Während der ganzen Dauer der Ausbildung. Die Lehrpersonen geben der Abteilungsleitung periodisch ein Feedback bezüglich Wirksamkeit sowie zeitlichem Aufwand. Fachkundige individuelle Begleitung von einzelnen Berufslernenden: Nach Antrag der Lehrpersonen des Pflichtunterrichts beauftragt die Abteilungsleitung eine geeignete Lehrperson für die individuelle Begleitung und legt das Kostendach fest. Dem Antrag liegt das Einverständnis des Lernenden und des gesetzlichen Vertreters (Unterschrift) bei. Eine Begleitung dauert in der Regel ein Quartal bis ein Semester. Anlässlich eines Schlussgesprächs gibt die beauftragte Lehrperson der Abteilungsleitung ein Feedback bezüglich Wirksamkeit resp. Zielerreichung sowie zeitlichem Aufwand. Begründete Verlängerungen einer Begleitung werden von der Abteilungsleitung bewilligt. 3.4 Mittel Klassen-Teamcoaching: ½ Lektion/Woche und pro Klasse. Fachkundige individuelle Begleitung von einzelnen Berufslernenden: gemäss Antrag, mit Kostendach von 19 Lektionen. 3.5 Evaluation Die Abteilungsleitung AVK ist für die Evaluation ihres Angebots verantwortlich. Jährlich findet ein Reporting statt und gibt Auskunft über die Wirkung der eingesetzten Ressourcen. 3.6 Nahtstellen Lehrpersonen mit einem FiB-Auftrag sind für die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen des Pflichtunterrichts verantwortlich. Bei Bedarf initiieren sie den Besuch eines Stütz- und Förderkurses, die Unterstützung der internen Beratungsstelle oder des CM BB. Die Lehrpersonen sind gegenüber der Abteilungsleitung AVK rechenschaftspflichtig, diese regelt das konkrete Verfahren. Die Abteilungsleitung stellt die Information an die Ausbildungsbetriebe und die Ausbildungsberatung MBA sicher.