6 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsptin HWB 19,1 fgee 0,61 Baubeginn: Smmer 2016 Vraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2017
Beratung und Verkauf SÜDRAUM 2822 Bad Erlach, Linsbergerstraße 1/1/3 Bür: 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1 Sigrid Trenkmann Tel.: 02631/2205-71 Fax: 02631/2205-871 E-Mail: s.trenkmann@ebsg.at Internet: www.suedraum.at Technische Betreuung DI (FH) Martin Giefing Tel.: 02631/2205-30 Fax: 02631/2205-830 E-Mail: m.giefing@ebsg.at Planung und Bauaufsicht Planungsbür Besta GmbH Altagasse 30, 2822 Bad Erlach Sllten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir Sie bitte vrher um Terminvereinbarung, damit sich unsere MitarbeiterInnen genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können!
Snderwünsche Grundsätzlich bliegt die Abwicklung der Snderwünsche mit den Prfessinisten dem Bestandnehmer! Vrgangsweise bei Snderwünschen: 1. Snderwunschansuchen (Frmular) an die Whnbaugesellschaft übermitteln 2. Bearbeitung durch die Whnbaugesellschaft (Genehmigung kann erst nach Einlangen des 1. Finanzierungsteilbeitrages auf unserem Knt ausgestellt werden.) 3. Antwrtschreiben der Whnbaugesellschaft mit Kpie an die Örtliche Bauaufsicht. 4. Der Bestandnehmer kann anhand der Prfessinisten-Liste und der Zu benachrichtigenden Prfessinisten-Liste Kstenvranschläge bei den vn uns beauftragten Firmen (aus Gründen der Gewährleistung) einhlen. 5. Direkte Beauftragung der Prfessinisten durch den Bestandnehmer. 6. Direkte Zahlungsabwicklung durch den Bestandnehmer (Wir empfehlen keine Zahlung vr Leistungsbeginn zu entrichten) Snderwünsche können unter Bedachtnahme auf die derzeit gültigen Nrmen und Baurichtlinien berücksichtigt werden. Weiters ist eine Realisierung vm Baufrtschritt abhängig. Für die Durch- bzw. Ausführung der Snderwünsche übernimmt die Whnbaugesellschaft keinerlei Haftung!
Finanzierung Die Nutzung einer Bestandseinheit (Reihenhaus) ist an die Zahlung vn Eigenmitteln (Finanzierungsbeitrag) gebunden. Der Finanzierungsbeitrag ist in 3 Teilbeträgen zu bezahlen: 1/3 bei Baubeginn bzw. Vertragsunterfertigung 1/3 bei Rhbaufertigstellung 1/3 bei Übergabe Ab Bezug der Bestandseinheit ist mnatlich ein Nutzungsbeitrag zu entrichten. Dieser enthält: Darlehensrückzahlungen Verwaltungsksten Erhaltungsbeitrag Umsatzsteuer Betriebsksten Versicherung Allgemeinstrm Grundsteuer Rauchfangkehrer Kanal Müll Winterdienst Flgende Aufwendungen werden direkt an die einzelnen Bestandnehmer vrgeschrieben: Heizung Strm Wasser Der guten Ordnung halber wllen wir festhalten, dass die Berechnung des Nutzungsbeitrages auf der derzeitigen Zinssituatin basiert und eventuelle Zinssatzsenkungen bzw. -steigerungen nach Bestandsübergabe berücksichtigt werden müssen. Die Betriebskstenaknti sind vn uns geschätzte Ksten und werden einmal jährlich bis spätestens 30.06. mit den Bestandnehmern abgerechnet.
Die Höhe des Finanzierungbeitrages swie des mnatlichen Nutzungsbeitrages wird auf Basis der Nutzwerte (NW) kalkuliert. Der Nutzwert ist die Zahl mit der der Wert der Bestandseinheit im Verhältnis zu den Werten der anderen Bestandseinheiten bezeichnet wird. Der Nutzwert errechnet sich wie flgt: Nutzfläche + Zuschläge für werterhöhende Eigenschaften (z.b. Keller, Garage,...) - Abschläge für wertmindernde Eigenschaften (z.b. kleinerer Garten,...) Nutzwert
FINANZIERUNGSPLAN ANL. ERSTKALKULATION lfd. Nr. Zimmer- Nutz- GA Garten- FINANZ.BEITR.- FINANZ.BEITR.- FINANZ.BEITR.- mnatl. RH Gesch. Wnfl. anzahl wert APL größe in m2 Grund Bau GESAMT Eur 5/1 KG+EG+OG 103,76 4 146 2 APL 87 36.311,00 29.200,00 65.511,00 709,00 5/2 KG+EG+OG 79,86 3 110 2 APL 24 27.357,00 22.000,00 49.357,00 531,00 5/3 KG+EG+OG 79,86 3 112 2 APL 30 27.855,00 22.400,00 50.255,00 545,00 5/4 KG+EG+OG 79,86 3 112 2 APL 30 27.855,00 22.400,00 50.255,00 545,00 5/5 KG+EG+OG 79,86 3 110 2 APL 24 27.357,00 22.000,00 49.357,00 531,00 5/6 KG+EG+OG 103,76 4 150 2 APL 163 37.305,00 30.000,00 67.305,00 737,00 526,96 740 184.040,00 148.000,00 332.040,00 3.598,00
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN für NIEDERÖSTERREICH Die Finanzierung der Whnhausanlage erflgt aus Mitteln der Whnbauförderung. Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung, die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektförderung, die entsprechend der szialen Situatin des jeweiligen Whnungswerbers als Whnzuschuss gewährt wird. Damit wir in den Genuss dieser Förderung kmmen, muss der einzelne Förderungswerber zu den begünstigten Persnen zählen!!!!!! Begünstigte Persnen sind: österreichische Staatsbürger der diesen Gleichgestellte, die dringenden Whnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des Vrwhnsitzes binnen 6 Mnaten nach Bezug der geförderten Whnung) und flgende Obergrenzen des Familiennetteinkmmens nicht übersteigen Persnenzahl Jahresnetteinkmmen 1 35.000,00 2 55.000,00 jede weitere + 7.000,00 Was zählt alles zum Einkmmen? Zum Einkmmen zählen: Arbeitslsengeld Karenzgeld Alimentatinszahlungen Überstundenzuschläge Weihnachts-/Urlaubsgeld Nicht zum Einkmmen zählen: Familienbeihilfe Szialhilfe Abfertigungen
Nachweis für die Einhaltung der Einkmmensgrenzen: Letzter Jahreslhnzettel der Durchschnitt der Jahreslhnzettel der letzten 3 Kalenderjahre der Lhnzettel über eines der 3 vrangegangenen Mnate vr Abschluss des Vrvertrages Letzter Einkmmenssteuerbescheid Letztgültiger Einheitswertbescheid bei pauschalierten Landwirten Die Einkmmensnachweise sind vn allen im gemeinsamen Haushalt lebenden und verdienenden Persnen für den gleichen Zeitraum vrzulegen!! Whnzuschuss Nach Bezug der Bestandseinheit kann beim Amt der NÖ Landesregierung um Whnzuschuss angesucht werden. Der Whnzuschuss ist ein variabler, nicht rückzahlbarer mnatlicher Zuschuss des Landes, dessen Höhe vn flgenden Faktren abhängig ist: - Familiengröße - Familieneinkmmen - Whnungsgröße - Mnatlichen Whnungsaufwand Vraussetzungen: Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, der gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates, Persnen, denen Asyl gewährt wurde). der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Whnung den Hauptwhnsitz haben; bei Ehepartnern der Lebenspartnern muss für beide Teile diese Vraussetzung zutreffen. Nähere Infrmatinen swie einen Whnzuschuss-Rechner finden Sie auf der Hmepage der NÖ Landesregierung unter http://www.ne.gv.at/bauen-whnen/whnen/whnzuschuss-whnbeihilfe.html
EIGENTUMSÜBERTRAGUNG Lt. 15b WGG hat der Mieter das Recht auf Übertragung des Whnungseigentums an der vn ihm benützten Whnung gegen Bezahlung des gesetzlichen Preises. Der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung wird nach der dann gültigen Rechtslage ermittelt. Nach derzeit gültiger Rechtslage wird für die Festsetzung des gesetzlichen Preises der Verkehrswert (Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Übertragung) der Bestandseinheit laut 15d WGG ermittelt. Vn diesem Verkehrswert werden abgezgen: der nch nicht verwhnte Finanzierungsbeitrag anteilige ausstehende Darlehen, in die der zukünftige Eigentümer anstatt der Genssenschaft eintritt Anfallende Ksten: 3,5 % Grunderwerbsteuer vm Kaufpreis 1,1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch Ntariatsksten Ksten des Gutachtens eventuelle Nebenksten