Wichtige Informationen zur Sonderauswertung der Arbeitskostenerhebung 2012 nach Wirtschaftskammersystematik

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1 Wichtige Infrmatinen zur Snderauswertung der Arbeitskstenerhebung 2012 nach Wirtschaftskammersystematik Die Arbeitskstenstatistik gibt Auskunft über die Höhe und die Zusammensetzung der Arbeitsksten. Das sind jene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung vn Arbeitskräften anfallen. Zusätzlich infrmiert sie über Anzahl und Struktur der Beschäftigungsverhältnisse swie über geleistete und bezahlte Arbeitsstunden. Die Arbeitskstenerhebung (AKOE) wird seit 1960 durchgeführt, im Laufe der Zeit haben sich jedch einige Veränderungen ergeben. Bis 1995 wurden Arbeitskstendaten vn der Wirtschaftskammer in dreijährigem Abstand bei den Unternehmen der Industrie erhben. Mit dem EU-Beitritt haben sich für Österreich Verpflichtung zur Einhaltung vn eurparechtlichen Vrgaben für die Erhebung ergeben. Die AKOE 1996 war die erste, die sich am EU-Recht rientierte. Ab nun sllte die Erhebung in vierjährigem Abstand durchgeführt werden. Die daraufflgenden Erhebungen bis 2004 erfuhren eine Ausweitung des Erfassungsbereichs auf letztlich alle Prduktins- und Dienstleistungsbereiche mit Ausnahme des Bereichs der Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Szialversicherung. Die vrliegende Snderauswertung erflgt über das Erhebungsjahr Merkmale Gegenstand der Arbeitskstenstatistik sind: die durchschnittliche jährliche Zahl der unselbständig Beschäftigten, getrennt nach Vllzeit-, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden (Lehrlinge und snstige Auszubildende) die jährliche Zahl der geleisteten und der bezahlten Arbeitsstunden, ebenfalls jeweils getrennt nach Vllzeit- und Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden die jährlichen Arbeitsksten (unterteilt nach Bruttlöhnen und gehältern, Szialbeiträgen, Ksten der beruflichen Aus- und Weiterbildung etc.) Die AKOE 2012 rientierte sich an den EU-Vrgaben (EG-Verrdnungen Nr. 530/1999, Nr. 1737/2005, Nr. 698/2006) und passte die Erhebungsvariablen an die österreichischen Gegebenheiten an. Arbeitskstenbegriffe und -definitinen Arbeitsksten sind alle Aufwendungen, die den ArbeitgeberInnen im Zusammenhang mit der Beschäftigung vn ArbeitnehmerInnen entstehen. Die Gesamtarbeitsksten setzen sich aus den flgenden Hauptkmpnenten zusammen: Arbeitnehmerentgelt (D.1), bestehend aus Bruttlöhnen und -gehältern in Frm vn Geld- und Sachleistungen (D.11), Szialbeiträgen der ArbeitgeberInnen (D.12); Ksten der beruflichen Aus- und Weiterbildung (D.2); snstige Aufwendungen (D.3)

2 Steuern und Abgaben (basierend auf der Lhn- und Gehaltssumme der der Beschäftigtenzahl) (D.4) Zuschüsse zur teilweisen der gänzlichen Erstattung vn direkten Lhn- und Gehaltszahlungen (D.5). Diese werden extra ausgewiesen und bei der Berechnung der Arbeitsksten abgezgen, weil sie eine Reduktin der Arbeitskstenbelastung der Unternehmen darstellen. Die Cde-Bezeichnungen basieren auf der Verrdnung (EG) Nr.1726/1999 der Kmmissin vm 27. Juli In der internatinalen Arbeitskstenstatistik (ILO, OECD, EUROSTAT) wird zwischen direkten und indirekten Arbeitsksten unterschieden. Zu den direkten Arbeitsksten zählen jene Aufwendungen, die unmittelbar Einkmmenscharakter haben und als Entlhnung direkt an die ArbeitnehmerInnen gehen; diese Bruttlöhne und -gehälter in Frm vn Geldder Sachleistungen (D.11) umfassen im Einzelnen: 1. mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütungen, Prämien und Zulagen, das ist die laufende Bezahlung für die geleisteten Arbeitsstunden inklusive allfälliger zusätzlicher Zahlungen für Überstunden, für Nacht-, Schicht- und Schwerarbeit usw. (D.11111); 2. nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütungen, Prämien und Zulagen, das sind entweder mit einer bestimmten Peridizität anfallende Zahlungen (in Österreich vr allem der Urlaubszuschuss als 13. Mnatsbezug und die Weihnachtsremuneratin als 14. Mnatsbezug ) der einmalige Auszahlungen (z.b. in Frm vn Belhnungen der freiwilligen Abfertigungen, wie Glden Handshakes ) (D.11112); 3. vermögenswirksame Leistungen, das sind Leistungen zur Vermögensbildung der ArbeitnehmerInnen (Sparförderungsprgramme der Unternehmen) (D.1112); 4. Vergütung für nicht gearbeitete Tage (Urlaubs- und Feiertage, Pflegefreistellung etc., nicht jedch die Bezahlung im Fall vn Krankheit - siehe D.1221 unten) (D.1113); 5. Sachbezüge (Unternehmenserzeugnisse, betriebseigene Whnungen, Firmenwagen, Aktienptinen und Aktienkaufpläne und snstige Sachleistungen) (D.1114); 6. Bruttlöhne und -gehälter vn Auszubildenden, das sind die Arbeitsentgelte (Summe vn 1. bis 5.) für Lehrlinge und snstige Auszubildende (D.112). Zu den indirekten Arbeitsksten werden jene Aufwendungen gerechnet, die keinen der nur mittelbaren Einkmmenscharakter haben: 1. Szialbeiträge der ArbeitgeberInnen, bestehend aus gesetzlichen Beiträgen zur Szialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensinsversicherung, Arbeitslsenversicherung, Mitarbeitervrsrgekasse/ Abfertigung neu ) (D.1211); tariflichen, vertraglichen und freiwilligen Aufwendungen für die Szialversicherung (D.1212); garantierten Lhn- und Gehaltsfrtzahlung im Krankheitsfall (D.1221); unterstellten Szialbeiträgen zur Alters- und Gesundheitsvrsrge ( fiktive Szialbeiträge für Beamte) (D.1222); Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende ArbeitnehmerInnen (gesetzliche der kllektivvertragliche Abfertigungen/ Abfertigung alt und

3 Abgangsentschädigungen, hne Zuweisungen zur Rückstellung für Abfertigungen) (D.1223); snstigen unterstellten Szialbeiträgen (Barzuwendungen szialer Art, betriebliche und außerbetriebliche Belegschaftseinrichtungen, garantierte Lhn- und Gehaltsfrtzahlung bei Kurzarbeit etc.) (D.1224); Szialbeiträgen für Auszubildende (Summe der Szialbeiträge und -aufwendungen aus 1.1. bis 1.6. für Lehrlinge und snstige Auszubildende) (D.123); 2. Ksten der beruflichen Aus- und Weiterbildung vn ArbeitnehmerInnen (hne das Entgelt für Auszubildende) (D.2); 3. snstige Aufwendungen (Einstellungsksten, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) (D.3) swie 4. Steuern und Abgaben (in Österreich: Kmmunalsteuer, U-Bahn-Steuer, Grundumlage, Ausgleichstaxen) (D.4). Abweichend vn der internatinalen Gepflgenheit werden die Arbeitsksten in der wirtschaftsplitischen Diskussin in Österreich nach "Leistungslhn" und "Lhnnebenksten" unterschieden. Der Leistungslhn umfasst nur die mit jedem Arbeitsentgelt gezahlten Direktvergütungen, Prämien und Zulagen (D.11111), während alle anderen - nicht in Frm einer laufenden Lhn- und Gehaltszahlung für die geleisteten Arbeitsstunden anfallenden - Aufwendungen zu den Lhnnebenksten gerechnet werden. In der unteren Tabelle sind die Arbeitsksten hne jene für Auszubildende in ihren einzelnen Bestandteilen mit ihrer jeweiligen Zurdnung zu den direkten/indirekten Arbeitsksten einerseits und zum Leistungslhn bzw. zu den Lhnnebenksten andererseits aufgegliedert (die Aufgliederung der Arbeitsksten insgesamt nach Leistungslhn/Lhnnebenksten ist nicht möglich, weil die Bruttlöhne und -gehälter vn Auszubildenden nur insgesamt erhben werden). Einige Darstellungsmerkmale wurden aus erhbenen Merkmalen hergeleitet bzw. berechnet, um den Meldeaufwand möglichst gering zu halten. Beispielsweise wurde die Vergütung für nicht gearbeitete Tage im Dienstleistungsbereich mit den erhbenen Arbeitszeitinfrmatinen berechnet. Den Auswahlrahmen für die Stichprbe bildete das Unternehmensregister der Statistik Austria, welches auf der ÖNACE-Klassifikatin beruht. Die Auswertung erflgte auf Unternehmensebene.

4 Detailkmpnenten der Arbeitsksten (D D D D.2 + D.3 + D.4 - D.5) Direkte Arbeitsksten (D.111) Indirekte Arbeitsksten (D D D.2 + D.3 + D.4 - D.5) Bruttlöhne und gehälter (D.111) Direktvergütungen, Prämien und Zulagen (D.1111) Szialbeiträge der ArbeitgeberInnen (D D.122) Tatsächliche Szialbeiträge Unterstellte Szialbeiträge (D.121) (D.122) Ksten der beruflichen Aus- und Weiterbildung (D.2) Vermögenswirksame Leistungen (D.1112) Garantierte Lhn- und Gehaltsfrtzahlung im Krankheitsfall (D.1221) Snstige Aufwendungen Mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütungen, Nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Vergütung für nicht Gesetzliche Beiträge zur Szialversicherung (D.1211) Unterstellte Szialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvrsrge (D.1222) (D.3) Prämien und Zulagen (D.11111) Direktvergütungen, Prämien und Zulagen (D.11112) gearbeitete Tage (D.1113) Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende ArbeitnehmerInnen (D.1223) Steuern und Abgaben (D.4) Tarifliche, vertragliche und Sachbezüge (D.1114) freiwillige Aufwendungen für die Szialversicherung Snstige unterstellte Szialbeiträge (D.1224) Zuschüsse (D.5) (D.1212) Leistungslhn (D.11111) Lhnnebenksten (D D D D D121 + D D.2 + D.3 + D.4 - D.5)

5 Inhalt 1. Alle Sparten 2. Sparte Gewerbe und Handwerk (BSGH) 3. Sparte Industrie (BSI) 4. Sparte Handel (BSH) 5. Sparte Bank und Versicherung (BSBV) 6. Sparte Transprt und Verkehr (BSTV) 7. Sparte Turismus und Freizeitwirtschaft (BSTF) 8. Sparte Infrmatin und Cnsulting (BSIC) In den 8 Bereichen stehen jeweils die flgenden Tabellen zur Verfügung: ArbeitnehmerInnen nach Vll- und Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen und in Vllzeitäquivalenten Geleistete Arbeitsstunden, bezahlte Arbeitsstunden und Ausfallstunden je ArbeitnehmerIn Arbeitsksten je Arbeitsstunde und je ArbeitnehmerIn Leistungslhn, Lhnnebenksten und Lhnnebenkstensatz Struktur der Arbeitsksten Struktur der Bruttlöhne und gehälter Struktur der Arbeitgeber-Szialbeiträge

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