Fachtagung Ländliche Neuordnung 2015 Unternehmensflurbereinigung in Sachsen 7. Mai 2015, Thomas Ebert-Hatzfeld, SMUL - Referat 24 Platzhalter Bereich Zweitlogos
Begriff Unternehmensflurbereinigung Flur A, 1. Stock Meier-Schulze GmbH & Co. KG Flur B, 2. Stock 2
Begriff des Unternehmens Öffentliches Vorhaben, für das eine Enteignung zulässig ist Straße Eisenbahn Kanal Flughafen Hochwasserschutz Naturschutz Militärische Anlage... 3
Ziele einer Unternehmensflurbereinigung lvz-online, 2.3.2010 4
Ziele einer Unternehmensflurbereinigung Bestehende Strukturen werden zerschnitten: Flurstücke Bewirtschaftungseinheiten Wegeverbindungen Biotope... Autobahntrasse Flurstücksstruktur an der A 72 bei Greifenhain 5
Ziele einer Unternehmensflurbereinigung Der durch das Unternehmen entstehende Landverlust soll auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen vermindert werden. Jedes Ziel für sich, kann eine Unternehmensflurbereinigung rechtfertigen. Darüber hinaus sollen die für das Unternehmen benötigten Flächen zügig bereitgestellt werden. Die Unternehmensflurbereinigung entspricht dem Verfassungsgebot des geringstmöglichen Eingriffs bei Enteignungen. 6
Anordnungsvoraussetzungen Aus besonderem Anlass ist eine Enteignung zulässig (Grundlage ist das jeweilige Fachgesetz; die Prüfung erfolgt durch die Enteignungsbehörde) Es liegt ein Antrag der Enteignungsbehörde vor Es werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen (ab ca. 5 ha) Das Planfeststellungsverfahren für das Unternehmen ist zumindest eingeleitet (= Beginn des Anhörungsverfahrens) Die Möglichkeit, die Ziele des Verfahrens umzusetzen, ist gegeben 7
Landverlust kann kaum besser verteilt werden; jedes Flurstück ist etwa gleich betroffen Aber: es entstehen erhebliche Nachteile für die allgemeine Landeskultur! Hier: Kompletter Verlust der Flächen 8
Besonderheiten des Verfahrens Der Unternehmensträger hat einen Anspruch auf Zuteilung der benötigten Flächen Das Verfahren ist fremdnützig, d.h. das Unternehmensverfahren tritt an die Stelle des Enteignungsverfahrens Die für das Unternehmen benötigte Fläche ist von den Teilnehmern gegen Geldentschädigung gemeinsam aufzubringen Der Träger des Unternehmens hat die entstehenden Ausführungsund Verfahrenskosten anteilig zu erstatten Auf Antrag der für das Unternehmen zuständigen Behörde kann der Träger vorzeitig in die benötigten Flächen eingewiesen werden 9
Anspruch auf Zuteilung der benötigten Flächen Der Unternehmensträger erhält exakt die benötigten Flächen unabhängig von alten Flurstücksgrenzen es werden genau die benötigten Flächen als neues Flurstück gebildet 10
Das Verfahren ist fremdnützig Normale Flurbereinigung: Das Verfahren dient den Interessen der Teilnehmer, d.h. es ist privatnützig Jeder Teilnehmer hat den Anspruch auf eine (mindestens) wertgleiche Abfindung Unternehmensflurbereinigung: Das Verfahren dient dazu, ein öffentliches Vorhaben umzusetzen Die Unternehmensflurbereinigung tritt an die Stelle des Enteignungsverfahrens nach dem Fachgesetz Der Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung gilt nicht 11
Flächenbereitstellung durch die Teilnehmer gegen Geldentschädigung 88 Nr. 4: Die für das Unternehmen benötigten Flächen sind von den Teilnehmern nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes aufzubringen; 45 findet insoweit keine Anwendung. 87 Abs. 1 Satz 2: Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes ist im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zu regeln. 89 Abs. 1: Soweit im Falle des 87 ein Teilnehmer nach dem für das Unternehmen geltenden Gesetz keinen Anspruch auf Entschädigung in Land hat, kann die Enteignungsbehörde entscheiden, dass er im Flurbereinigungsverfahren in Geld zu entschädigen ist. 12
Flächenbereitstellung durch die Teilnehmer gegen Geldentschädigung Einvernehmen mit landwirtschaftlicher Berufsvertretung: max. 5 % Abzug 40 ha Theoretisch nötige Verfahrensgebietsgröße: 800 ha 13
Erstattung der Ausführungs- und Verfahrenskosten ( 88 Nr. 8 und Nr. 9 FlurbG) Verfahrenskosten ( 104 FlurbG) = Behördenkosten; Helfer; ÖbVI Abrechnung erfolgt i.d.r. über eine Pauschale i.h.v. 550 /ha (Abstimmung des BMVBS mit dem BMELV vom 16.05.2011) 14
Erstattung der Ausführungs- und Verfahrenskosten ( 88 Nr. 8 und Nr. 9 FlurbG) Ausführungskosten ( 105 FlurbG) = Kosten der Durchführung von Maßnahmen, die aufgrund des Unternehmens im Einwirkungsbereich notwendig werden Bsp.: neuer Wirtschaftsweg, der aufgrund der Zerschneidung durch eine Staatsstraße notwendig geworden ist 15
Vorläufige Anordnung nach 88 Nr. 3 Möglichkeit, den Unternehmensträger in den Besitz der für das Unternehmen benötigten Flächen einzuweisen Trasse / direkt betroffene Fläche Ausgleichsmaßnahmen Vorübergehend benötigte Flächen (Arbeitsstreifen,...) Voraussetzung: Flächen sind in der Planfeststellung eindeutig bestimmt Die Einweisung in die Flächen ist dringend (ist i.d.r. gegeben) Beweissicherung Anordnung der sofortigen Vollziehung ist möglich (ist die Regel) Entschädigung an den Eigentümer und ggf. den Pächter (evtl. auch durch Ersatzflächen) 16
Unternehmensverfahren für städtebauliche Maßnahmen ( 190 BauGB) Unterschiede: Grundlage: Bebauungsplan Wofür? städtebauliche Maßnahmen (Enteignung muss zulässig sein) land- und forstwirtschaftliche Grundstücke Antragsteller und Unternehmensträger: Gemeinde Zustimmung: durch höhere Verwaltungsbehörde Umfang: mehrere Eigentümer; großer Umfang ist nicht gefordert Anwendung in der Praxis: schwierig! 17
Kombinierte Verfahren Grundsatz: In der Regel dürfen im Unternehmensverfahren gleichzeitig auch die Ziele der Regelflurbereinigung verwirklicht werden Aber: die in 1, 37 FlurbG genannten Ziele dürfen nicht im Vordergrund stehen und die Gebietsabgrenzung des Verfahrens nach 87 richtet sich nur nach dessen Verfahrenszweck Trifft dies nicht mehr zu (soll also mehr i.s.d. 1 und 37 gemacht werden) und liegen die Voraussetzungen für beide Verfahrensarten vor, kann ein kombiniertes Verfahren nach 1, 37 und 87 ff angeordnet werden. 18
Verfahren mit mehreren Unternehmensträgern Die Durchführung eines Unternehmensverfahrens zur Verwirklichung mehrerer Vorhaben ist möglich Die Anordnungsvoraussetzungen müssen für beide Vorhaben gegeben sein Beide Träger sind Nebenbeteiligte am Verfahren Die Abstimmung mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zum maximalen Flächenabzug ist für beide Vorhaben notwendig Die Kostenbeteiligung erfolgt i.d.r. anteilig nach Verursacher bzw. prozentual 19
Unterschiede zum vereinfachten Verfahren nach 86 FlurbG dient ebenfalls der Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur das Verfahren ist privatnützig, d.h. es kann keine Enteignung vollzogen werden der Unternehmensträger hat keinen Anspruch auf Zuweisung in einer bestimmten Lage und die benötigten Flächen sind in der Regel von ihm bereitzustellen 20
Unternehmensverfahren im Freistaat Sachsen Derzeit 28 Verfahren mit ca. 24.200 ha Verfahrensfläche überwiegend Straßenbauvorhaben und Verfahren zum Hochwasserschutz / zur großräumigen Verlegung von Gewässern Schwerpunkte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz Etwa 1 bis 2 neue Verfahren pro Jahr 21
Aktuelle Unternehmensverfahren 22 7. Mai 2015 SMUL Referat 24, Thomas Ebert-Hatzfeld
Grenzen der Flurbereinigung Flurbereinigung dauert lange! Katasterberichtigung Unbekannte Rechte Beiträge Bekanntmachung Eigentümerermittlung Erben Naturschutz Besitzeinweisung Bau Schlussfeststellung Finanzierung Klage Grundbuchberichtigung Planfeststellung Flurbereinigungsplan Verfahrensgrenze Wertermittlung Baulasten Ausführungsanordnung Vertreterbestellung Zuteilungsentwurf Widerspruch Neuvermessung Gespräche Wunschtermine Wasserrechte 23
Vorteile von Unternehmensverfahren Flächenbereitstellung Schnelle Flächenverfügbarkeit => beschleunigte Durchführung des Vorhabens Beseitigung / Minimierung der Nachteile für die allgemeine Landeskultur Geringere Betroffenheit der Grundstückseigentümer Höhere Akzeptanz bei den Eigentümern und Flächennutzern Optimierte Planung des Unternehmens Wirtschaftlichere Umsetzung des Vorhabens 24
Begriff Unternehmensflurbereinigung Flur A, 1. Stock Meier-Schulze Vielen GmbH & Co. KG Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Flur B, 2. Stock 25