Dokumentation der Aussagen zum PV KEV Wartelistenabbau

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Transkript:

Dokumentation der Aussagen zum PV KEV Wartelistenabbau Erstes Massnahmenpaket des Bundesrates zur ES 2050 13.9.2012 M13.1 Entfernung der Kostendeckel "Durch die Entfernung der Kostendeckel (Gesamtdeckel sowie Teildeckel für die einzelnen Technologien) sollen für den Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Mittel zur Verfügung stehen. Einzig für die Photovoltaik sollen weiterhin Zubaukontingente festgelegt werden, um eine nachhaltige Entwicklung der Branche und der Förderkosten sicher zu stellen. Das BFE bestimmt diese Zubaukontingente. Sie orientieren sich an einem Richtwert von 600 GWh für das Jahr 2020 und weiteren Richtwerten, die der Bundesrat festlegen wird." Bericht zur parlamentarischen Initiative 12.400, Gegenvorschlag Cleantech-Initiative, 21.8.2012 "Diese (die pi 12.400) macht sich für eine Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze auf bis zu 1.5 Rp./kWh stark, um einen Grossteil der rund 21 000 Projekte zur Stromproduktion aus erneuerbarer Energie auf der Projekt-Warteliste freizugeben." "Mit dieser Begrenzung (KEV Abgabe 1,0 Rp/kWh) liesse sich die Warteliste nach 2013 nicht mehr merklich abbauen und es käme zu einem Zubaustopp. Diese Situation ist aus Sicht der Kommission im Lichte der neuen Energiestrategie unbefriedigend." "Die Erhöhung des Gesamtkostendeckels bewirkt im besten Fall, dass alle Anlagen in der Warteliste, die vor dem 1. Mai 2012 angemeldet wurden, freigegeben werden können." Bericht der UREK NR vom 8.1.2013 zur pi 12.400 "Die UREK-N fordert in den Erläuterungen zu Artikel 28d Absatz 3 deutlich höhere Zubaumengen für die Photovoltaik ab 2014, als derzeit in der Energiestrategie 2050 für die ersten Jahre vorgesehen sind (130 MW/a statt rund 50 MW/a). Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass bereits die Zubauzahlen 2012 bei rund 200 MW liegen (allerdings für den Gesamtmarkt, d.h. inkl. aller Anlagen, die ohne KEV gebaut wurden)." EnG Art. 23d, Abs. 3 "Die periodischen Zubaumengen für die Photovoltaik sind für die Jahre 2014 bis 2016 so festzulegen, dass sie kontinuierlich erhöht werden können." NWA: Das BFE hat aber in der Folge kommuniziert und auch entsprechend gehandelt, dass das PV Zubauziel des Bundesrates von 600 MW bis 2020 in seinem ersten Entwurf zur Energiestrategie 2050 über dem geltenden Energiegesetz stehe, was schlicht illegal ist. Das BFE beschloss und kommunizierte Anfang 2013, dass der Zubau von PV-Anlagen mit allen Mitteln gebremst werden müsse. Weil sonst das Ziel von 600 MW überschossen werde. Das hat das BFE ja dann auch gemacht unter Bruch von EnG Art. 28d, Abs.3, mit PV Freigaben von 165 MW im 2014, 100 MW im 2015, 50 MW im 2016 und Null MW im 2017. Faktenblatt BFE 28.9.2012 Energiestrategie 2050: Erhalte ich in Zukunft noch KEV? "Wie weit wird die KEV-Warteliste noch abgebaut werden können, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt?

Es ist beabsichtigt, dass in den Jahren 2013 und 2014 je ein Photovoltaik-Kontingent von rund 50 MW freigegeben werden kann. Damit können bis Ende 2014 voraussichtlich alle Projekte freigegeben werden, die vor Anfang 2011 angemeldet wurden." (NWA: Es wurden bis Ende 2017 PV Anlagen bis Anmeldedatum 8.11.2011 freigegeben) "Gibt es nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes (Energiestrategie 2050) keine Warteliste mehr? Im Rahmen der Energiestrategie ist geplant, deutlich mehr Geld für die Förderung der erneuerbaren Stromproduktion zur Verfügung zu stellen. Es sind keine begrenzenden Kontingente (und damit verbundene Wartezeiten) mehr vorgesehen. Einzig bei der Photovoltaik wird es weiterhin jährliche Kontingentierungen geben, damit es nicht zu einer Kostenexplosion und einer Überhitzung der Branche kommt. Je nach Andrang könnte es deshalb bei der Photovoltaik auch in Zukunft eine Warteliste geben, sowohl bei den kleinen Anlagen mit Investitionshilfe als auch bei den grossen Anlagen mit Einspeisevergütung." BFE FAQ: Neue KEV-Photovoltaik-Tarife 2014 23.10.2013 "Ich habe 2013 einen positiven Bescheid erhalten und meine Anlage 2013 ge- baut. Welchen Tarif erhalte ich für welche Dauer? Ihre Anlage wird aufgrund der Rechtslage von 2013 behandelt und erhält den Tarif 2013 während 25 Jahren." "Ich habe 2013 einen positiven Bescheid erhalten, werde meine Anlage jedoch erst 2014 bauen können. Welchen Tarif erhalte ich für welche Dauer? Sie haben den positiven Bescheid 2013 erhalten. Damit wird Ihre Anlage gemäss der Rechtslage von 2013 behandelt. Sie erhält den um 8% verringerten Tarif von 2013 (Art. 4.1 Anhang 1.2 Energieverordnung) während 25 Jahren. Sie haben zwei Jahre Zeit, Ihre Photovoltaik-Anlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Bauen Sie ihre Anlage nicht innerhalb dieser Frist, müssen Sie sich für die KEV erneut anmelden und stellen sich dann wieder am Ende der Warteliste an." "Ich werde 2014 einen positiven Bescheid bekommen und meine Anlage 2014 bauen. Welchen Tarif erhalte ich für welche Dauer? Diese Anlage fällt unter das neue Recht. Sie wird den Tarif 2014 während 20 Jahren erhalten." (NWA: Das BFE erwartet in diesem Faktenblatt explizit, dass die 2013 realisierte PV-Anlage wie die 2014 angemeldete und 2014 realisierte PV-Anlage noch in die KEV kommen). Erläuternder Bericht Revision EnV, Erhöhung des Zuschlages April 2014 "Die Mehreinnahmen von einer Erhöhung von aktuell 0.6 auf 1.1 Rp./kWh betragen jährliche 300 Millionen Franken. Davon werden mindestens 135 Millionen Franken für die Auszahlung der Einmalvergütung beansprucht, 100 Millionen Franken werden für die Auszahlung der Anlagen in den neuen KEV-Kontingenten sowie für im 2015 neu in Betrieb gehende Anlagen aus früheren Kontingenten ausgegeben und 20 Millionen Franken werden zusätzlich für die weiteren Massnahmen eingesetzt." Medienmitteilung BFE 25.6.2014 Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2015 auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunde Gründe für die Erhöhung des Netzzuschlags "(...) Zudem werden viele Anlagen, die bereits über eine Zusage für die KEV verfügen, aber bisher noch nicht gebaut wurden (laufende Bewilligungsverfahren oder noch im Bau), im

Jahr 2015 in Betrieb gehen und vergütungsberechtigten Strom ins Netz einspeisen. Auch die Finanzierung dieser zusätzlichen KEV-Anlagen muss sichergestellt werden." Faktenblatt BFE 5.11.2014 "Wie geht es mit der KEV weiter? In den Jahren 2015 und 2016 werden ebenfalls Photovoltaik-Kontingente von jeweils 150 MW pro Jahr freigegeben. Das bedeutet, dass ca. 3 500 Anlagen pro Jahr einen positiven Bescheid erhalten werden. Obwohl die Kontingentgrösse von der Gesamtleistung her gleich gross bleibt (oder sogar etwas grösser werden), können nur wenige Monate der Warteliste abgebaut werden, da ab Mitte 2011 die Anmeldungen zur KEV sehr stark gestiegen sind. Nach den aktuellen Hochrechnungen kann 2016 die Warteliste bis zu den Anmeldungen, die bis Ende 2011 eingegangen sind, abgebaut werden." (NWA: 2015 wurden noch 100 MW freigegeben, 2016 nur 50 MW, 2017 Null MW). Swissgrid November 2014 Kontingente 2015 & 2016 Kontingent 2015 - April: ca. 2 600 PV-Anlagen (100 MWp, Anmeldung bis Sept. 2011) - Oktober: ca. 1 900 PV-Anlagen ( 75 MWp, Anmeldung bis Nov. 2011) + andere Technologien (ca. 180 MW, Stichtag offen*) Kontingent 2016 - April: ca. 1 800 PV-Anlagen (110 MWp, Anmeldung bis Jan. 2012) - Oktober: ca. 1 000 PV-Anlagen ( 65 MWp, Anmeldung bis Feb. 2012) + andere Technologien (ca. 180 MW, Stichtag offen*) (NWA: 2015 wurden noch 100 MW freigegeben, 2016 nur 50 MW, 2017 Null MW). Faktenblatt BFE KEV für Photovoltaik-Anlagen 24.3.2015 "Ich werde 2015 einen positiven Bescheid erhalten und meine Anlage 2016 realisieren. Welche Vergütung erhalte ich?" Für die Bestimmung der Vergütung ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Die zwischen dem Erhalt des positiven Bescheids und der Realisierung der Anlage erfolgen. Vergütung erhalte ich für welche Dauer?" nicht rückwirkend). "Ich habe 2014 einen positiven Bescheid bekommen und werde meine An- lage im Juli 2015 bauen. Welche Vergütung erhalte ich für welche Dauer?" Diese Anlage wird die Vergütung, welche ab dem 01.04.2015 gültig ist, während 20 Jahren ab Inbetriebnahme erhalten (siehe Anhang 1.2 der Energieverordnung). Faktenblatt BFE KEV für Photovoltaik-Anlagen 11.11.2015 "Ich habe 2015 einen positiven Bescheid erhalten und werde meine Anlage 2016 realisieren. Welche Vergütung erhalte ich für welche Dauer?

Für die Bestimmung der Vergütung ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Die zwischen dem Erhalt des positiven Bescheids und der Realisierung der Anlage erfolgen. Die Vergütung wird während 20 Jahren ab Inbetriebnahme ausbezahlt (siehe Anhang 1.2 der Energieverordnung)." Vergütung erhalte ich für welche Dauer? nicht rückwirkend)." BFE KEV Faktenblatt BFE Photovoltaik 22.1.2016 "Ich habe 2015 einen positiven Bescheid erhalten und werde meine Anlage 2016 realisieren. Welche Vergütung erhalte ich für welche Dauer? Für die Bestimmung der Vergütung ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Die zwischen dem Erhalt des positiven Bescheids und der Realisierung der Anlage erfolgen. Die Vergütung wird während 20 Jahren ab Inbetriebnahme ausbezahlt (siehe Anhang 1.2 der Energieverordnung)." Vergütung erhalte ich für welche Dauer? nicht rückwirkend)." Vernehmlassung EnFV 1.2.2017 Absatz 2 Variante A: Die Anlagen auf der Warteliste für Photovoltaikanlagen werden jeweils entsprechend dem Einreichedatum des Gesuchs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden; Anlagen, die ab dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden; die übrigen Projekte. Bericht BFE zur Verordnungsrevision 1.2.2017 Für den Abbaumechanismus der Photovoltaik-Warteliste für die Einspeisevergütung werden im Entwurf der Energieförderungsverordnung zwei Varianten vorgeschlagen: A Priorisierung bereits gebauter Anlagen Bereits realisierte Anlagen können an die Spitze der Warteliste springen. Nach der momentanen Planung (Ende 2016) könnten so alle Projektanten mit Anlagen ab 100 kw,

die sich bis Ende 2013 für die Einspeisevergütung angemeldet und ihre Anlagen bis Ende 2014 in Betrieb genommen haben, von der Einspeisevergütung profitieren. Faktenblatt BFE 2.11.2017 KEV für Kleinwasserkraft-, Windenergie-, Geothermie- und Biomasseanlagen. "Unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen haben voraussichtlich noch jene Projekte, welche 2015 und 2016 auf der Warteliste nach vorne gesprungen sind, eine Chance in die KEV aufgenommen zu werden. Für Projekte, die 2017 gesprungen sind, ist ungewiss, ob sie noch ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden können." Faktenblatt BFE 2.11.2017 Förderung der Photovoltaik "Aus heutiger Sicht kann die Warteliste voraussichtlich bis zum Anmeldedatum vom 30. Juni 2012 abgebaut werden." Disclaimer in der Fussnote: "Aus diesem Datum kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Das Datum ist eine aufgrund der heute vorliegenden Informationen und der rechtlichen Rahmenbedingungen errechnete Annahme, die sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (z.b. Strommarktpreis, politische Änderungen am Fördersystem) wieder ändern kann." Peter Stutz, 25. Mai 2018