Betreiber und Entsorger

Ähnliche Dokumente
Novellierung F-Gase Verordnung durch EU-VO 517 / Wesentliche Änderungen für Betreiber von Kälte- Klimaanlagen und Wärmepumpen ab

Logbuch für Kälteanlagen

Das Ziel der EU-Verordnung ist die Reduzierung der Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase.

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung: Neue Bescheinigungen werden als Voraussetzung für die Arbeit mit fluorierten Treibhausgasen gefordert

Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-GasVerordnung (EU) Nr. 517/2014

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!

Landesversammlung VDKF-Landesverband Nordrhein 01. März 2008

PRÜF- UND ANLAGENBUCH für Kälteanlagen / Wärmepumpen. gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006

FAQ s F-Gase ALLGEMEIN

Die neue F-Gase Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2015 in Kraft

Logbuch für Kälteanlagen

Die neue F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014

Logbuch für Kälteanlagen

VDKF-LEC-Software Leakage & Energy Control Das Dienstleistungspaket für den Kälteanlagenbauer Teil 1: Einführung und Nutzen

Wartung und F-Gas Prüfung

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

EG-VO Auswirkungen der neuen F-Gase Verordnung für das Handwerks. EG-VO -./2014 SMS - Darmstadt 2014 NKF Stephan Hofmann

Personalsachkunde und Betriebszertifizierung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Leitfaden zur Umsetzung rechtlicher Anforderungen beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen

News zur Revision der F-Gase-Verordnung

Die neue EU F-Gase-Verordnung: Was ändert sich für Betreiber?

Kältemittel gesetzliche Pflichten

Im Grein 21, Landau Tel.: Fax: Internet:

Neue EU-Regelung zur effektiven Senkung klimaschädlicher fluorierter Gase

Neue EU-Regelung zur effektiven Senkung klimaschädlicher fluorierter Gase

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV) *)

Kältemittelsituation. Dr. Patrick Kreisl Referent Viessmann (Schweiz) AG Grosswärmepumpen. Viessmann Akademie. Viessmann Werke

Chemikalien - Ozon- und Klimaschutz. Verordnungen in D und EU

Betriebszertifizierung ( 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung)

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

ChemKlimaschutzV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Zertifizierung von Betrieben,

Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen

Zertifizierung von Unternehmen

Übersicht Revision F-Gase-Verordnung

Leitfaden zur Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen in Sachsen-Anhalt

Jahreshauptversammlung

Kältemittelsituation gestern, heute und morgen

Anhang I ORTFESTE KÄLTEANLAGEN, KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN SOWIE KÜHL- AGGREGATE IN KÜHLKRAFTFAHRZEUGEN UND -ANHÄNGERN MITTEILUNG

ChemKlimaschutzV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 7. Juli 2008

Angaben zum Antragsteller: Name des Betriebs. Adresse des zuständigen Regierungspraesidiums. Adresse. Ansprechpartner Tel-Nr.

Revision der F-Gas-Verordnung

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien- Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)

Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Aktuelle Gesetze und Verordnungen worauf Sie als Betreiber und Planer achten müssen.

Antragsformular zur Zertifizierung von Betrieben

LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT. Neue F-Gase

Service Hochspannungsprodukte SF 6. -Training und Zertifizierung Rückgewinnung von SF 6. -Gas

Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen

Betriebshandbuch für den Anlagenbetreiber

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)

Neue F-Gase Verordnung - was ändert sich für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen?

Logbuch für Wärmepumpen. Ergänzungen zur Bedienungsanleitung nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014. Leben voller Energie.

KUNDENINFORMATION. KÄLTEMITTEL richtig gewählt? Inhalte der Informationsbroschüre

R22-Verbot keine Panik!!!

zu Punkt... der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006

VDMA-Einheitsblatt November 2013 VDMA

F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014

SCHWERPUNKT CHEMIKALIENINSPEKTION. EUROZON Überprüfung von Kälteanlagen gemäß EG-Verordnung Nr. 2037/2000

DIE NEUE F-GASE-VERORDNUNG 2014 INFORMATION UND ENTSCHEIDUNGSHILFE

Die Wahl des richtigen Kältemittels Aspekte der Öko-Effizienz

(Text von Bedeutung für den EWR)

LOGBUCH. für Wärmepumpen. Betriebsanleitung. nach Verordnung (EU) 517/2014

Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen

Bedeutung und Auswirkungen der Eu-F-Gas- und der Deutschen Chemikalien- Klimaschutz-Verordnung

Datacenter Klimatisierung. Entscheidungskriterien zur Auswahl der Kälteerzeugung. Die gesetzliche Verordnung. Empfehlungen

LOGBUCH. für Wärmepumpen. recycelt oder aufgearbeitet* Fach- /Recycling-Firma, Adresse, Zertifikationsnummer Kontroll-Ergebnis Datum

Zukunft der Kältemittel Stand 2014

Notwendigkeit Umweltschutz

Kältemittel-Vorschriften (R22-Ausstieg) Linde Kältetechnik GmbH Service Deutschland

L 92/28 Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr.: 517/2014 (Dichtheitskontrolle)

Bleiben Sie im Geschäft: Machen Sie Schluss mit R-404A / R-507A!

Aktuelle Gesetze und Verordnungen

Bereit für die Zukunft!

F-Gase-Verordnung und Kältemittelsituation Europa

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 31. Juli 2017 Teil I

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung)

Neubewertung von F-Gasen für die CO 2 -

Zu GZ. BMLFUW-UW-1.2.2/0092-V/5/2016

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

360 -Blick auf die Kältemittelsituation

Leitfaden zur Überwachung von Anlagen mit klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Stoffen in Sachsen-Anhalt

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

Klimawechsel Wissenswertes rund um den R22-Ausstieg

Statistische Berichte

Die allgemeine Verunsicherung

Betriebshandbuch für Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

nachmaßgabevonänderungenzugestimmt.dieindieverordnungbereitseingearbeitetenänderungenergebensichausderbeigefügtenbundesratsdrucksache161/06

Der Umwelt zuliebe mit Schiessl umstellen!

1. Wie oft und an welchen Anlagen müssen nun Dichtheitskontrollen durchgeführt werden?

Antrag auf Zertifizierung eines Betriebes

Fragen und Antworten zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung)

Zertifizierung von Betrieben

Der HFKW Phase-Down in Europa: Wo stehen wir und was steht uns noch bevor?

Heating and cooling is your life and our mission die neue f-gase verordnung

Transkript:

R22 Ausstieg Was nun? F-Gase Verordnung Chemikalien-Ozonschichtverordnung Chemikalien-Klimaschutzverordnung

2 >> RÜCKBLICK >> 130.000 Tonnen Bestand an HFCKW in den EU-Ländern stellen Betreiber und Entsorger vor eine große Herausforderung R22 - Ausstieg 1987 Montreal Protokoll 2001 Neuanlagenverbot mit HCFC 2004 70% Reduktion der Produktion von HCFC 2008 75% Reduktion der Produktion von HCFC 2010 Verbot für die Verwendung von neuem HCFC im Wartungs- und Servicebereich Ausschließliche Verwendung von recycelten HCFC. Erhebungen zeigen, dass nur 1% der HCFC s aufbereitet werden, d.h. Verknappung der Verfügbarkeit von HCFC 2015 Totales Verwendungsverbot für HCFC s (EG 2037/2000) Auswirkungen R22-Ausstieg vor 2010. Unsicherheiten zu den verschiedenen technischen Lösungen F-Gase Verordnung 1997 Kyoto Protokoll 2006 Ziele des Kyoto-Protokolls zur Reduzierung der Treibhausgase werden durch F-Gase Verordnung (EG 842 / 2006) umgesetzt 2007 Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen an stationären System laut Verordnung Protokollierung Zertifizierung des Personals Dichtheitsprüfung EU-weit Erneute Dichtheitsprüfung nach Reparaturen und Beseitigung von Leckagen Ziel Auswirkungen Dichtheit von stationären Kälteanlagen HFC Dichtheitsprüfungen werden ab Juli 2007 gesetzlich gefordert. Die Häufigkeit der Dichtheitsprüfungen ist abhängig von der Anlagen-Füllmenge Gesetzliche Vorgaben ohne Ausnahmen. R22-Preise werden steigen sowie dessen Verfügbarkeit sinkt. Mit erhöhter Nachfrage könnten die Preise für alternative Kältemittel ebenfalls steigen. Für alle HFC Anlagen mit Füllmengen > 300kg fest installiertes Leckage-Erkennungssystem erforderlich. Inspektionen und Reparaturen dürfen nur durch zertifiziertzes Fachpersonal vorgenommen werden. Verstöße können zukünftig zu empfindlichen Bußgeldern führen.

3 >> R22-AUSSTIEG >> Die Gelegenheit Ihre bestehenden Anlagen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Technik anzupassen. R22 Ausstieg - Möglichkeiten der Umsetzung Entscheidung: Stilllegung der R22-Anlage ab 2010 Je nach Alter, der verbleibenden Betriebsdauer, dem Zustand und Betriebskosten Ihrer Kälteanlage kann es zur Entscheidung kommen, die Anlage zum 31.12.2009 gänzlich außer Betreib zu nehmen. Sie, als Betreiber, müssen hierfür keine besonderen Maßnahmen ergreifen, außer die gesetzlich vorgeschriebene jährlichen Dichtheitsprüfung in Verbindung einer Wartung durchführen zu lassen. Entscheidung: Betrieb der R22-Anlage über 2010 hinaus Die Kälteanlage wird ab dem 01.01.2010 wie bisher mit R22 betreiben, jedoch darf ab dann nur Recycling- Kältemittel nachgefüllt werden. Risiko: Über die Preisentwicklung, Quantität und Qualität können keine genauen Aussagen getroffen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die auf dem Markt verfügbare Menge nicht unbeschränkt zur Verfügung steht. Die Aufbereitung ist kostenintensiv und aufwendig. Unsere Empfehlung, die Anlagen zu hermetisieren, d.h. geschraubte und leckageanfällige Bauteile zu ersetzen und eine jährliche Dichtheitsüberprüfung in Verbindung mit einer Wartung durchführen zu lassen. Entscheidung: Umrüstung auf anderes Kältemittel bis 2010 Die Umrüstung der Anlage auf ein anderes Kältemittel kann in der Regel parallel zum Betrieb erfolgen. Das spart Zeit und Kosten. Wir empfehlen gleichzeitig leckageanfällige Bauteile auszutauschen. Risiko: Aufgrund der großen Anzahl an R22-Anlagen in Gewerbe, Industrie und Klimatisierung kann es rund um den Stichtag 1.1.2010 zu einem Engpass an Servicetechnikern kommen. Deshalb zeitnahe planen und beauftragen. Entscheidung: Projektierung einer neuen Kälteanlage Wichtig ist es, zunächst die Kälteanlage und den Kühlbedarf im Unternehmen treffend zu bewerten: Sind die Energiekosten unzeitgemäß hoch? Gibt es interessantes Einsparpotenzial? Ist die Betriebsicherheit in absehbarer Zukunft nicht mehr hinreichend garantiert? Würde eine Neuanlage veränderten Bedingungen besser gerecht? Vorteile: Innovative Anlagentechnik mit reduzierter Kältemittelmenge bei gleicher Kälteleistung und moderner Regelungstechnik, beispielsweise Fernüberwachungsservice, energiesparende Steuerung, Integration einer Gebäuteleittechnik (GLT).

>> INFORMATIONEN ZUR F-GASE VERORDNUNG >> Neue EU-Verordnungen nehmen Betreiber von Kälteanlagen in die Pflicht. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal, das den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden: a) Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten; b) Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert; c) Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert. Die EU-Verordnung 2037/2000 (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt. EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland! EU-Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) Austreten geregelter Stoffe Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Besonderen werden ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, jährlich auf Undichtigkeiten überprüft. Kältemittel ODP-Wert R12 0,90 GWP-Wert R11 1,00 4.000 8.500 Die Abkürzungen ODP (Ozone Depletion Potential) und GWP (Global Warming Potential) steht für Ozonzersetzungspotenzial und Globales Erwärmungspotential. Diese sind Kennwerte, die das Ozongefährdungspotenzial eines Kältemittels und dessen Beitrag zur globalen Erderwärmung angeben (siehe auch Seite 7) R22 0,05 R502 0,28 R134a 0,00 R404A 0,00 R407C 0,00 R410A 0,00 R717 (Ammoniak) 0,00 1.700 5.600 1.300 3.260 1.520 1.725 0 Quelle: DuPont

>> UNSERE LEISTUNGEN >> Warten Sie nicht bis zum letzten Moment! Nutzen Sie die verbleibende Zeit zur Planung und Realisierung des R22- Ausstiegs >> Verordnung über Stoffe, welche die Ozonschicht schädigen (Chemikalien - Ozonschicht - Verordnung - ChemOzonSchichtV) BGBl. 2006; Teil 1; Nr. 53 S. 2638 2641; vom 22.11. 2006; gültig ab 01.12.2006) Diese Verordnung löst zugleich die bekannte FCKW-Halon-Verbots-Verordnung ab. In den Maßgaben der Verordnung sind die Besitzer / Betreiber von Kälteanlagen mit chlorhaltigen Kältemitteln verantwortlich für: die ordnungsgemäße Rückgewinnung bei Außerbetriebnahme der Anlagen (vgl. 3) für die Reduktion bzw. Verhinderung des Austritts der Kältemittel aus den Anlagen (vgl. 4). Insbesondere sind an den Betreiber nach 4 vorstehender Verordnung bei allen Kälteanlagen mit chlorhaltigen Kältemitteln und mehr als 3 kg Füllmenge folgende Anforderungen gestellt: Regelmäßige und fachgerechte Inspektion und Wartung durch zertifizierte Fachkräfte Prüfung auf Dichtheit durch einen Sachkundigen in Abhängigkeit von Alter, Beschaffenheit und Größe der Anlage, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Festgestellte Undichtigkeiten sofort beseitigen zu lassen. Aufzeichnungen im Betriebshandbuch hierüber zu führen und mindesten 5 Jahre aufzubewahren. Für Wartungsarbeiten an Kälteanlagen (vgl. 5) gilt: Wartungsarbeiten mit Eingriff in den Kältemittelkreislauf (auch Dichtheitsprüfungen) dürfen nur von sachkundigem Fachpersonal durchgeführt werden! Wartungsarbeiten ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf dürfen vom Betreiber nur mit vorheriger Unterweisung durch einen Sachkundigen ausgeführt werden. Hierüber ist ein Unterweisungsnachweis zu führen. Zuwiderhandlungen können (vgl. 6) als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Chemikaliengesetzes geahndet werden! Ordnungsstrafen bis zu 50.000 EUR in Deutschland möglich.

>> INFORMATIONEN >> Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase - ChemKlimaschutzV Begriffdefinition laut Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) 1. Kältesatz fabrikmäßig komplett hergestellte Kälteanlage, in der alle Kältemittel führenden Teile durch Flansche, Schraubverbindungen oder andere, mindestens gleichwertige Verbindungen dicht zusammengebaut sind. 2. Spezifischer Kältemittelverlust Kältemittelverlust einer Anwendung in Prozent pro Jahr, der mittels geeigneter Methoden entweder aus den Parametern gesamter Kältemittelverlust pro Jahr und Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme oder aus den Parametern Kältemittel- Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme, Zeit und Summe der Nachfüllmengen an Kältemittel bestimmt wurde. Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre Über die Anforderungen, des Artikel 3 Abs. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung basierend auf EG-VO 842/2006, werden für ortsfeste Anwendungen nachfolgende prozentuale Grenzwerte für den zulässigen jährlichen spezifischen Kältemittelverlust während des Normalbetriebs festgelegt: Errichtungsdatum der Anlagen Füllmenge und Anlagentyp bis zum 30.06.2005 zwischen 01.07.2005 und 30.06.2008 nach dem 30.06.2008 Kältesätze mit einer Füllmenge von mindestens 3 kg Am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel- Füllmenge unter 10 kg Am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel- Füllmenge von 10 kg bis 100 kg Am Aufstellungsort errichtete Anwendung mit Kältemittel- Füllmenge über 100 kg 1 % 1 % 1 % 8 % 6 % 3 % 6 % 4 % 2 % 4 % 2 % 1 % Hermetisch geschlossene Systeme, welche als solche gekennzeichnet sind und eine Kältemittelfüllmenge von weniger als 6 kg enthalten, sind von dieser Regelung ausgenommen.

7 >> CHEMIKALIEN-KLIMASCHUTZVERORDNUNG >> Wir erfüllen alle rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben laut geltenden Verordnungen >> Zertifizierung von Betrieben Betriebe, welche die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 (EG) Nr. 842/2006 installieren, warten oder Instandhalten, können eine entsprechende Bescheinigung, welches durch die zuständige Behörde erstellt werden, vorweisen. Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten Die in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 genannten Tätigkeiten an Kältesätzen dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die entsprechende nachfolgende Voraussetzungen erfüllen: 1. eine anerkannte Sachkundebescheinigung laut VO nachweisen können; 2. über die zu der Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung verfügen; 3. zuverässig sind; 4. für betreffende Tätigkeiten bei einem zertifizierten Betrieb beschäftigt ist; 5. im Falle der Dichtheitskontrolle nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 hinsichtlich dieser Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen; Unsere Mitarbeiter erfüllen alle Voraussetzungen und können sich zu jederzeit entsprechend ausweisen. Kennzeichnung in deutscher Sprache Die Verordnung schreibt weiter vor, wer kennzeichnungspflichtige Erzeugnisse und Einrichtungen für den Einsatz in Deutschland in Verkehr bringt, hat die nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 in Verbindung mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 der Kommission vom 17. Dezember 2007 zur Festlegung der Form der Kennzeichen und der zusätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 332. 25) vorgeschriebene Kennzeichnung in deutscher Sprache anzubringen und die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beizufügen. ODP Das»Ozone Depletion Potential«einer Substanz gibt an, in welchem Maß sie sich ozonschädlich auswirkt. Dabei handelt es sich um eine relative Angabe. Künftig dürfen nur noch Kältemittel mit einem ODP von 0 eingesetzt werden. GWP Das»Global Warming Potential«einer Substanz erfasst, wie effektiv sie in der Atmosphäre Wärmestrahlung absorbiert und wie lange sie dort aktiv ist. Für CO² ist der GWP- Wert per Definition mit 1 festgelegt. TEWI Der»Total Equivalent Warming Impact«bezeichnet, wie viele Treibhausgase durch den Betrieb einer Anlage über ihren gesamten Lebenszyklus in die Atmosphäre gelangen. Einbezogen werden die direkte und die indirekte Treibhausbelastung.

>> Service und Dienstleistung aus einer Hand - gut gerüstet mit uns in die Zukunft >> Schulz Kälte- und Klimatechnik GmbH Robert-Bosch-Straße 3 68542 Heddesheim Telefon +49 (0) 62 03 / 48 05 Telefax +49 (0) 62 03 / 48 07 Email info@schulz-kaelte.de Internet www.schulz-kaelte.de 2008 Schulz Kälte- und Klimatechnik GmbH Bildmaterial eigene Fotos, fotolia.com