Unser Angebot für Stifterinnen und Stifter. Ihr Ansprechpartner für bürgerschaftliches Engagement in Bielefeld

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Transkript:

Unser Angebot für Stifterinnen und Stifter bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen. Ihr Ansprechpartner für bürgerschaftliches Engagement in Bielefeld

Die Bielefelder Bürgerstiftung Der Vorstand der Bielefelder Bürgerstiftung v. l.: Hans-Rudolf Holtkamp, Dr. Karsten Timmer, Nicole Seidensticker-Delius, Dr. Bernd-Christian Balz, Dr. Werner Efing, Anja Böllhoff, Dr. Thomas Beckmann. Der Vorsitzende des Stiftungsrates: Dr. Jan Nordmeyer (2. v.r.). Stiftungsvorstand Dipl.-Kauffrau Anja Böllhoff, Vorsitzende Dr. Werner Efing, stellv. Vorsitzender Dr. Bernd-Christian Balz, Schatzmeister Hans-Rudolf Holtkamp Nicole Seidensticker-Delius Dr. Thomas Beckmann Dr. Karsten Timmer Stiftungsrat Dr. Jan Nordmeyer, Vorsitzender Dr. Florian Böllhoff, stellv. Vorsitzender Birgit Bienfait Dr. Dieter Brand Wolfgang Brinkmann Dr. Annelie Burk Herbert Jaspert Gabriele Niehoff Joachim Rössel

Sehr geehrte Damen und Herren, als Stifter oder Stifterin wollen Sie etwas bewegen, was Ihnen am Herzen liegt, und dadurch nachhaltige und bleibende Werte schaffen. Am Anfang einer jeden Stiftung steht Ihre ganz individuelle Stiftungsidee. Wie bei vielen anderen Ideen auch ist der Weg bis zur Umsetzung oft steinig und schwer. Verwaltungsformalitäten spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Eine kompetente Begleitung ist daher nicht nur in der Startphase von entscheidender Bedeutung. Als lokaler Partner möchten wir Ihnen gerne behilflich sein, Ihre Stiftungswünsche umzusetzen. Hierfür verfügen wir über ein Netzwerk an kompetenten und engagierten Gremienmitgliedern sowie professionellen Beratern, die Ihnen gerne zur Seite stehen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihnen am Herzen liegt: Ihre Idee und die inhaltliche Arbeit. Wir laden Sie dazu ein, auf den nächsten Seiten alle wichtigen Grundlagen und Möglichkeiten für Ihre Stiftungsentscheidung kennenzulernen. Wir hoffen, Sie haben Verständnis dafür, dass wir der besseren Lesbarkeit halber im Text darauf verzichten, die Stifterinnen jeweils mitzunennen, wenn wir von Stiftern sprechen. Natürlich sind die Frauen stets mitgemeint. Anja Böllhoff, Vorsitzende des Vorstands Dr. Jan Nordmeyer Vorsitzender des Stiftungsrates 1 bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen.

Bürgerstiftungen vereinen Menschen, die gestalten wollen, Verantwortung übernehmen und sich einsetzen für ihr Lebensumfeld. Engagierte Bürgerinnen und Bürger geben eine überzeugende Antwort auf die Frage,wie unser Gemeinwesen zukunftsfähig bleibt. Horst Köhler, Bundespräsident 2004 2010 Oktober 2008

Ihr Ansprechpartner für stifterisches Engagement Die Bielefelder Bürgerstiftung versteht sich als Dienstleister für Stifter, die sich in und für Bielefeld engagieren. Unser Ziel ist es, Ihnen die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung so einfach wie möglich zu machen, denn davon profitieren alle Sie als Stifter ebenso wie das Gemeinwohl. Dabei steht Ihnen die Bielefelder Bürgerstiftung gerne als Partner zur Seite. Unsere Vorteile für Sie: 1. Wir sind vor Ort verankert Bielefelder Bürger engagieren sich ehrenamtlich in den Gremien und Projekten der Stiftung und stellen sicher, dass die Stiftungsmittel nachhaltig und effektiv eingesetzt werden. 2. Wir arbeiten gemeinnützig und neutral Die Bielefelder Bürgerstiftung verbindet keinerlei wirtschaftliche Interessen mit der Verwaltung von Stiftungen. Wir sind weder an bestimmte Träger oder soziale Einrichtungen, noch an Unternehmen oder einzelne Banken gebunden. 3. Wir sind seit Jahren für die Region aktiv Seit 2002 engagiert sich die Stiftung für soziale Projekte in Bielefeld, vor allem für Kinder und Jugendliche. Unsere Stifter inspirieren uns bei dieser Arbeit und profitieren zugleich von unseren Erfahrungen bei der Auswahl, Durchführung und Bewertung von Projekten. 4. Wir sind kompetent in der Verwaltung von Stiftungen Die Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet bereits mehrere Stiftungen und verfügt über die entsprechenden Prozesse und Strukturen, um eine schlanke und effiziente Verwaltung sicherzustellen. 5. Wir sind selbst Stifter Die Gremienmitglieder der Bürgerstiftung sind selbst (Zu-) Stifter und kennen die Vorzüge und Herausforderungen stifterischen Engagements aus eigener Erfahrung. Sie bringen eine umfangreiche kaufmännische sowie stiftungsund steuerrechtliche Kompetenz in die Arbeit ein. 6. Wir sind uneigennützig für Sie da Wir möchten, dass Ihre Stiftung ein Erfolg wird. Wir freuen uns deshalb darauf, Sie individuell und unparteilich in Ihren Vorhaben zu unterstützen getreu dem Motto: Sie geben nicht an die Bürgerstiftung, sondern durch die Bürgerstiftung. 2 3 bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen.

Möglichkeiten für Ihr Engagement Mit einer Stiftung leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag, um das Gemeinwesen in unserer Stadt zu verbessern. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten, um die Stiftung nach Ihren Wünschen und Ansprüchen zu gestalten. Frauke Harras-Wolff, Zustifterin Katharina und Lutz Hüttemann, Stifter des HÜCOBI Stiftungsfonds Mich überzeugt die Idee der Bielefelder Bürgerstiftung, sich gezielt für Menschen und Projekte in unserer Stadt einzusetzen und Hilfe nicht anonym, sondern transparent und nachvollziehbar für unser Gemeinwesen zu leisten. Ich bin deshalb gerne Stifterin der Bürgerstiftung geworden. Es ist ein schönes Gefühl, dass wir mit unserem Stiftungsfonds die Chance haben, gezielt zu helfen. Besonders wichtig ist es uns, dass wir direkt vor Ort die Begeisterung erleben und uns persönlich von den Erfolgen überzeugen können! Zustiftung Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Kapital der Bürgerstiftung und ermöglichen die dauerhafte Finanzierung der Stiftungsprojekte. Mit einer Zustiftung ist keinerlei administrativer Aufwand verbunden. Sie ist in jeder Höhe möglich und willkommen. Ab einer Zustiftung in Höhe von 2.000 Euro erhalten Sie lebenslanges Stimmrecht in der Stifterversammlung und können so Einfluss auf die Arbeit der Stiftung nehmen. Die Bielefelder Bürgerstiftung hat seit ihrer Gründung bereits über 200 Zustiftungen zum Vermögen erhalten. Die Summen variieren zwischen 500 und 10.000 Euro. Stiftungsfonds Mit einer Zustiftung ab 10.000 Euro können Sie einen eigenen Stiftungsfonds errichten, der von der Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet wird. Sie können diesem Fonds einen eigenen Namen geben und festlegen, welche Zwecke gefördert werden sollen. Ebenso entscheiden Sie im Rahmen der Satzungszwecke eigenständig über die Verwendung der Mittel. Ein Stiftungsfonds ist besonders schlank in der Verwaltung. Er eignet sich vor allem für Stifter, die eine dauerhafte Zuwendung von weniger als 100.000 Euro machen wollen und trotzdem die Möglichkeit haben möchten, ihren Namen und den Zweck, der ihnen am Herzen liegt, hervorzuheben. Die Bielefelder Bürgerstiftung verwaltet aktuell den Hücobi-Stiftungsfonds sowie den Oltrogge Stiftungsfonds, die beide einen Schwerpunkt auf das Thema Kinder und Jugendliche legen.

Dietrich Junker, Stifter der Junker-Stiftung Ich habe mich für die Bielefelder Bürgerstiftung als Treuhänderin für meine Stiftung entschieden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, jederzeit kompetent beraten und juristisch abgesichert zu sein. Die Erfahrungen der ersten 3 Jahre bestätigen meine Entscheidung zur Gänze. Sie können eine Stiftung auch per Testament oder Erbvertrag gründen. Gerne beraten wir Sie vertrauensvoll in allen Fragen zu diesem Thema. Unselbstständige Stiftung Ab einem Betrag von 100.000 Euro können Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach der Bielefelder Bürgerstiftung gründen. Um Verwaltungskosten zu sparen, wird Ihre Stiftung treuhänderisch von der Bürgerstiftung verwaltet. Die Treuhandstiftung kann einen Namen Ihrer Wahl tragen und verfolgt langfristig die Zwecke, die Ihnen wichtig sind. Sie können eigene Gremien bestimmen, den Stiftungszweck individuell festlegen und über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheiden. Als Treuhänderin übernimmt die Bielefelder Bürgerstiftung die Beratung und Verwaltung der Stiftung und vertritt sie im Rechtsverkehr nach außen. Bislang haben fünf Stifter die Bielefelder Bürgerstiftung als Treuhänderin für ihre Stiftungen gewählt, so dass wir aktuell die folgenden Stiftungen verwalten: die Stiftung Michael Skopp, die Videograph Stiftung, die Werner-Eick Stiftung, die Junker Stiftung sowie die Doris Wolff-Stiftung. Stiften durch Testament Stifterisches Engagement kann auch durch ein Testament begonnen werden. Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen langfristig sozialen Projekten in Bielefeld zugute kommt, können Sie die Bielefelder Bürgerstiftung als Vermächtnisnehmerin oder (Mit-)Erbin einsetzen genau wie jede natürliche Person. Dafür kommen grundsätzlich alle soeben beschriebenen Gestaltungen in Betracht. Ihren Willen formulieren Sie in einem eigenhändigen und handschriftlichen Testament, einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag. Da die Zuwendung von Todes wegen gut vorbereitet sein muss, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir eine reibungslose Umsetzung sicherstellen können. 4 5 bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen.

Unsere Angebote für Stifter und Stiftungen Wir möchten, dass Sie Freude daran haben, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Unsere Serviceangebote für Stifter sollen Ihnen den Weg zu einem unbürokratischen und zielgerichteten Engagement ebnen. Den Weg ebnen Wir stehen Ihnen gerne für eine individuelle und unverbindliche Beratung zur Verfügung. So können wir gemeinsam herausfinden, auf welche Weise Sie Ihre gemeinnützigen Vorhaben am besten verwirklichen können. Stiftungsgründung Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Zustiftung, Ihres Stiftungsfonds oder Ihrer Treuhandstiftung, auch im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen. Dabei stellen wir Ihnen die verschiedenen Rechtsformen im Einzelnen vor, unterstützen Sie bei der Festlegung der Stiftungszwecke und formulieren eine Satzung. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Rechtsanwälte und Steuerberater aus den Gremien der Bürgerstiftung. Gerne arbeiten wir bei der Umsetzung der Stiftung mit Ihren Beratern zusammen, um eine passgenaue Lösung zu finden. Sparsame und unbürokratische Verwaltung Nach der Gründung übernimmt die Bielefelder Bürgerstiftung alle wichtigen Verwaltungstätigkeiten. Wir richten ein eigenes Stiftungskonto bei der Bank Ihres Vertrauens ein, auf dem Sie auch Spenden empfangen können. Wir führen das Konto sowie die Bücher und erstellen einen Jahresabschluss, der im Rahmen der Abschlussprüfung der Bürgerstiftung von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und an das Finanzamt weitergegeben wird. Individuelle Betreuung Als Stifter der Bürgerstiftung können Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten profitieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Begleitung der Projekte, die Ihre Stiftung fördern soll, und helfen Ihnen, eine Strategie für Ihre Stiftung zu entwickeln. Auf Wunsch stellen wir gerne einen Kontakt zu unseren zahlreichen Projektpartnern her. Service kostengünstig Als gemeinnützige Organisation müssen wir darauf achten, dass die Dienstleistungen, die wir erbringen, nicht zu Lasten der eigentlichen Stiftungsarbeit gehen. Unsere moderaten Gebühren für die Gründung und Verwaltung von Treuhandstiftungen dienen dazu, den internen Verwaltungsaufwand zu decken.

Serviceleistungen für Treuhand-Stiftungen Wir bieten Stiftern, die eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Bielefelder Bürgerstiftung gründen, umfangreiche Serviceleistungen. Gründungsberatung Entwicklung einer passgenauen Stiftungslösung Hilfestellung bei der Wahl eines Stiftungszwecks Unterstützung bei der Gremienbesetzung / -gestaltung Entwicklung einer Satzung anhand von Musterverträgen (Satzung, Treuhandvertrag) Abstimmung mit den Finanz- und / oder Aufsichtsbehörden Beantragung der Gemeinnützigkeit Sofern keine aufwendigen Satzungsgestaltungen notwendig sind, sind alle aufgeführten Leistungen in der Gründungspauschale von 500 Euro zzgl. etwaiger Umsatzsteuer enthalten. Die Gebühren für die Stiftungsverwaltung werden nach Aufwand und Absprache berechnet. Projektförderung und Mittelverwendung Entwicklung eines Stiftungskonzepts (Schwerpunkte, Förderkriterien,... ) Vorschläge zu förderungswürdigen Projekten Bearbeitung von Anfragen Abwicklung von Projektförderungen nach den Vorgaben des Stifters Vermögensanlage Selbstverständlich können Sie Ihr Stiftungsvermögen Ihren Wünschen entsprechend und bei dem Institut Ihrer Wahl anlegen. Wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen hierbei gern als langjährig erfahrener und zugleich neutraler Ratgeber zur Seite. Laufende Verwaltung Buchhaltung und Verwaltung Kontoführung und Zahlungsverkehr Buchhaltung, Rechnungslegung und Jahresabschluss Liquiditätsplanung Erstellung von Zuwendungsbescheinigungen für Spenden Berichterstattung an die Finanzbehörden 6 7 bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen.

Steuerliche Behandlung von (Zu-)Stiftungen Der Gesetzgeber begrüßt ehrenamtliches Engagement und begünstigt Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich. Stifter und Spender können ihre Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen ganz oder teilweise als Sonderausgaben geltend machen und damit ihre persönliche Steuerlast senken. Hierfür gelten die folgenden Obergrenzen: Auch Unternehmen können Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend machen. Sie können Spenden aber keine Zustiftungen - als Betriebsausgaben abziehen, und zwar Zuwendungen können in Höhe von maximal 20 % der Einkünfte des Stifters/Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Spenden, die diese Beträge überschreiten, sind unbegrenzt vortragsfähig, d.h. sie können auch in den folgenden Jahren in Höhe von jeweils bis zu 20 % der Einkünfte geltend gemacht werden. Für Stifter gibt es zusätzlich noch einen besonderen Höchstbetrag: Wer eine Stiftung gründet oder in das Vermögen einer Stiftung zustiftet, kann den (Zu-) Stiftungsbetrag bis zur Höhe von einer Million Euro steuerlich geltend machen. Dieser besondere Abzugsbetrag kann auf bis zu zehn Jahre verteilt werden und darf innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Unterstiftungen. Darüber hinaus sind alle Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. entweder in Höhe von bis zu 20 % des Einkommens oder in Höhe von 4 der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Steuerrechtliche und juristische Fragestellungen, die Ihre ganz persönliche Situation betreffen (Steuerfragen, testamentarische oder erbrechtliche Verfügungen), sollten Sie auf jeden Fall individuell von einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne stellen wir für Sie einen Kontakt her.

In sieben Schritten zur Stiftungsgründung Eine Stiftung zu gründen ist einfacher als viele Menschen denken. 1. Grundsatzentscheidungen treffen Mit Ihren Entscheidungen zum Zweck der Stiftung (Tätigkeitsbereich, Zielgruppen, Region) sowie zur Höhe des Stiftungsvermögens legen Sie wichtige Grundlagen für Ihr Stiftungsvorhaben. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen, um eine für Sie stimmige Entscheidung zu treffen. 2. Beratung in Anspruch nehmen In einem ersten unverbindlichen Gespräch können wir Sie dabei unterstützen, Ihr Vorhaben zu konkretisieren. Gemeinsam finden wir Antworten auf wichtige strategische Fragen der Stiftungsgründung und stellen so von Beginn an sicher, dass die Stiftung später Ihren Vorstellungen entspricht. 3. Die geeignete Rechtsform wählen In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern aus den Gremien der Bürgerstiftung wählen Sie die geeignete Rechtsform für Ihre (Zu-)Stiftung. Falls Sie sich entschließen, einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung zu gründen, entwickeln wir für Sie aus Mustervorlagen eine Stiftungssatzung, die Ihre Vorstellungen zur Geltung bringt. 5. Gemeinnützigkeit beantragen Zustiftungen und Stiftungsfonds erben automatisch die Gemeinnützigkeit der Bürgerstiftung, die Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen wird, mit der Sie die Zuwendung beim Finanzamt geltend machen können. Für eine treuhänderische Stiftung wird die Bürgerstiftung die Gemeinnützigkeit und die Zuteilung einer Steuernummer beim Finanzamt beantragen. 6. Das Vermögen übertragen Mit der Übertragung des Vermögens an die Stiftung ist der Gründungsprozess abgeschlossen. 7. Die Stiftung mit Leben füllen Werden Sie aktiv und genießen Sie das Stiften! Sie werden schnell feststellen, dass die Führung einer Stiftung eine äußerst anspruchsvolle, befriedigende und vielfältige Tätigkeit ist. 4. Stiftungssatzung und Treuhandvertrag unterzeichnen Nachdem Sie die Unterlagen gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Berater geprüft haben, errichten Sie die Stiftung durch die Unterschrift des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung. 8 9 bielefelder bürgerstiftung Handeln statt reden, helfen statt wegsehen.

Adresse und Kontakt Ihre Ansprechpartner bei der Bielefelder Bürgerstiftung Vorsitzende des Vorstands: Anja Böllhoff Tel.: 05 21. 98 89 634 anja.boellhoff@bielefelder-buergerstiftung.de Sekretariat: Heide Carnin (Di. und Do., 10.00 13.00 Uhr) Elsa-Brändström-Str. 7 33602 Bielefeld Tel.: 05 21. 55 74 3-50 Fax: 05 21. 55 74 3-52 info@bielefelder-buergerstiftung.de www.bielefelder-buergerstiftung.de Gestaltung: deteringdesign, Bielefeld