Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab

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Transkript:

Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab 01.01.2018 Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI od. Begleitung vom Kanton bewilligten Transportbegleiter / Auflage 7 5 P O L I Z E I weiterhin durch Kapo GR Neu ATB GR alt 63 Konvoifahrten mit mehr als 3 Fahrzeugen Geisterfahrten A13 (auf der falschen Seite der Fahrbahn) Vollsperrung der Strasse über 20 Minuten Entfernung von Strasseninfrastrukturen notwendig mit Bewilligung Kapo ZH und nur mit Zusatzmodul GR (Standardauflagen beachten) ganzer Kanton Graubünden inkl. A13 mit Bewilligung Kapo GR Ausbildung seit 2007 ATB Privat + (63) ab 2020 2 Tage WK (Astag GR) neu obligatorisch ganzer Kanton Graubünden ohne A13 Stammachse (Anschlusse und Querverbindungen A13 gehören nicht zur Stammachse) 7 Ziffer 7 Privat (alt) Keine Änderungen Keine Auflagen der Polizei keine Ausbildung nur Begleiter und Fahrzeug mit gelbem Drehlicht, Eintrag im Fahrzeugausweis nicht zwingend, da in der Bewilligung StVA GR vorgeschrieben

StVA / ASTRA Bewilligungen an Unternehmer ATB GR / ZH Ablauf Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab 01.01.2018 Transportunternehmer / Speditionen Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI oder vom Kanton bewilligten Transportbegleiter ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 inkl. 63, 64 und 65 Ziffer 7 Privat (alt) Keine Auflagen Polizei weiterhin durch Kapo GR Konvoifahrten mit mehr als 3 Fahrzeugen Geisterfahrten A13 (auf der falschen Seite der Fahrbahn) Vollsperrung der Strasse über 20 Minuten Entfernung von Strasseninfrastrukturen notwendig Neu mit Bewilligung Kapo ZH und nur mit Zusatzmodul GR (Standardauflagen beachten) ganzer Kanton Graubünden inkl. A13 ATB GR alt 63 mit Bewilligung Kapo GR Ausbildung seit 2007 ATB Privat + (63) 2 Tg WK neu ab 2020 obligatorisch ganzer Kanton Graubünden ohne A13 Stammachse Anmeldung der Transportbegleitung beim Verkehrsstützpunkt CHUR ( VSP Chur Leitstelle) weiterhin durch Kapo GR / VSP / PP Anmeldung telefonisch bei der Polizei Verkehrsstützpunkt CHUR (VSP CHUR Leitstelle) Telefon (+41) 081 257 72 50 mind. 24h vor Trsp Keine ÄNDERUNG, wie bis heute ELZ Kapo GR (+41) 81 256 56 10 / 30 Minuten bevor der Trsp die Kantonsgrenze passiert oder die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) 081 257 72 50 / ATB GR / (alt 63) nicht zwingend, aber wünschenswert: 30 Minuten bevor der Trsp die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) 081 257 72 50 Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41) 81 256 56 10 7000 CHUR, 19.03.2018 / vspchur

Tunnel zusätzlich: Ablauf bei (Support ELZ) Tunnelschaltungen: EinsatzLeitZentrale (ELZ) / Kapo GR (+41) 81 256 56 10 ELZ Kapo GR (+41) 81 256 56 10 Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41) 81 256 56 10 7000 CHUR, 19.03.2018 / vspchur

StVA / ASTRA Bewilligungen an Unternehmer Ablauf Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab 01.01.2018 Transportunternehmer / Speditionen Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI oder vom Kanton bewilligten Transportbegleiter ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 inkl. 63, 64 und 64 Anmeldung der Transportbegleitung beim Verkehrsstützpunkt CHUR ( VSP Chur Leitstelle) / / ATB GR / (alt 63) 30 Minuten bevor der Trsp die Kantonsgrenze passiert oder die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) 081 257 72 50 nicht zwingend, aber wünschenswert: 30 Minuten bevor der Trsp die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) 081 257 72 50 Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41) 81 256 56 10 https://www.gr.ch/de/institutionen/verwaltung/djsg/kapo/service/transportbegleitungen

Sonderbewilligungen / Auflagen mit neuem Text ab 01.01.2018 Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI od. Begleitung vom Kanton bewilligten Transportbegleiter" ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 mit Zusatz 63, 64 und 65 Ziffer 5 Ziffer 5 neu vorgeschriebener Text Polizeibegleitung oder eine Begleitung durch vom Kanton bewilligten Transportbegleiter erforderlich. Bei Polizeibegleitung hat der Bewilligungsinhaber die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Adresse siehe www.sonderbewilligung.ch) anzumelden und die organisatorischen Details (Zeitpunkt, Treffpunkt, usw.) abzusprechen. Ziffer 63 Ziffer 63 neu vorgeschriebener Text Überwachung durch mind. ein unmittelbar vorausfahrendes Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht, sowie mit speziell ausgebildetem Personal (ATB GR oder ZH) und mit vorgeschriebener Ausrüstung zur Begleitung von Ausnahmetransporten erforderlich. Als integraler Bestandteil dieser Bewilligung gelten die Weisungen der Kantonspolizei Graubünden «Standardauflagen Transportbegleitungen» sowie weitere Auflagen unter www.kapo.gr.ch. Die vorgeschriebene Fahrstrecke ist vor der Begleitung sorgfältig abzuklären, siehe Auflagen in der Bewilligung (Baustellen / Tiefbauamt etc). Die Sicherheit für andere Strassenverkehrsteilnehmer und für die Strasseninfrastruktur muss stets gewährleistet sein.

Sonderbewilligungen / Auflagen mit neuem Text ab 01.01.2018 Ziffer 64 Ziffer 64 Die Bewilligung ist bei schneebedeckter Fahrbahn, signalisierter Schleudergefahr (Signal Nr. 1.05) und vereister Fahrbahn (Signal Nr. 5.13) ungültig. Dringende Ausnahmetransporte können bei schneebedeckter oder vereister Fahrbahn nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkehrsstützpunkt Chur 081 257 72 50 in Ausnahmefällen bewilligt werden. Ziffer 65 Ziffer 65 neu vorgeschriebener Text Das Anmeldeformular muss mind. 24 Stunden bevor der Transport durchgeführt wird, per E-Mail bei der Leitstelle / atb@kapo.gr.ch eingereicht werden. Zudem kontaktiert der Transportbegleiter mindestens 24 Stunden vor der Durchführung telefonisch die Leitstelle unter der Telefonnummer 081 / 257 72 50. Das Anmeldeformular kann auf dem Internet der Kantonspolizei Graubünden unter www.kapo.gr.ch heruntergeladen werden. Der Transportbegleiter nimmt ebenfalls mindestens 24 Stunden vor dem Transport mit den auf der Bewilligung aufgeführten zuständigen Stellen (Bauleitern / TBA etc.) telefonisch Kontakt auf. 30 Minuten bevor der Ausnahmetransport die Kantonsgrenze passiert oder im Kanton Graubünden startet, hat der Transportbegleiter die Leitstelle des Verkehrsstützpunkt Chur (081/257 72 50) zu informieren und sich zu versichern, dass der Transport durchgeführt werden kann. Die Kantonspolizei Graubünden kann den Transport kurzfristig stoppen und/oder auch auf ein anderes Zeitfenster verschieben. Beizug der Polizei nach Ermessen des Bewilligungsinhabers / ATB. Der Bewilligungsinhaber kann nach vorgängiger Absprache um polizeiliche Unterstützung ersuchen, sofern eine polizeiliche Hilfestellung notwendig ist. Der Polizeieinsatz wird verrechnet. Die Kosten für Begleitung sowie allfällige Wartezeiten am Übernahmeort gehen zu Lasten des Bewilligungsinhabers.