Unternehmens- und Vermögensnachfolge Erbrecht und Testamentsvollstreckung Für Unternehmer und Privatpersonen
Ihre persönliche Vermögens- und Nachfolgeplanung Bleibende Werte zu schaffen erfordert planvolles Handeln. Das gilt auch für deren Weitergabe. Eine maßgeschneiderte Nachlassregelung stellt sicher, dass Sie Vermögen und Verantwortung erfolgreich auf nachfolgende Generationen übertragen. Bei dieser nicht selten komplexen Herausforderung stehen wir Ihnen mit umfangreicher Erfahrung und Kenntnis der Gestaltungsoptionen zur Seite. Unsere ausgewiesene Kompetenz im Wirtschaftsrecht für Unternehmen macht uns dabei zu einem gefragten Ratgeber insbesondere bei der Nachfolgeplanung innerhalb von Familienunternehmen. Unsere Beratungsleistung für Unternehmer und Privatpersonen umfasst alle Fragen des Erbrechts: rechtzeitige Nachfolgeplanung; steuerliche Optimierung ohne Vernachlässigung anderer Parameter; Übertragung von Kapitalvermögen, Immobilien, Kunstwerken und -sammlungen; Überlegungen zur Gründung von Familiengesellschaften; Vor- und Nachteile von Stiftungen; Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Vollmachten.
NUR DARÜBER NACHZUDENKEN, IST KEINE LÖSUNG Eigentum verpflichtet das gilt auch für die Empfänger von Haus und Grundbesitz. Immobilien jeder Größenordnung, ob im In- oder Ausland, sind seit jeher eine Kernthematik unserer Beratungstätigkeit. Gewerbezentrum, Renditeobjekt, Privathaus oder Ferienimmobilie: Wir kennen den richtigen Umgang damit und sorgen dafür, dass die Übertragung von Eigentumsverhältnissen weder Ihnen noch den Erben Kopfzerbrechen bereitet. Als unser Mandant spüren Sie schnell, dass wir mehr aufbieten als fachliche Expertise. Wir begegnen Ihnen mit Interesse an Ihrer persönlichen Situation. Wir passen keine Formulare an, sondern hören zu, wenn es um die wesentlichen Fakten, Ihre Familienverhältnisse und um mögliche Entwicklungen geht. Nicht jeder Erbe möchte sich mit Unternehmen, Immobilien, Geldanlagen oder Steuerfragen befassen oder ist dafür ausgebildet. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, entwickeln Alternativen und diskutieren sie mit Ihnen. Anschließend schlagen wir Lösungen vor und setzen sie um. WO EIN WILLE IST, WEISEN WIR EINEN WEG Eine gelungene Nachlassplanung zeichnet sich durch reibungslose Durchführbarkeit aus. Darum stellen wir sicher, dass Ihr Wille als Erblasser wenn es soweit ist unanfechtbar umgesetzt werden kann. Und dass keine Punkte offen bleiben, die unter den Erben zu Unklarheiten führen. Jeder Nachlass führt unterschiedliche Parteien zusammen. Wir beraten künftig Vererbende, Erben, Erbengemeinschaften, aber auch übergangene Erben. Wir schaffen Vertrauen und stehen auch persönlich als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Bereits tätige Testamentsvollstrecker unterstützen wir mit unserer Expertise. Unternehmern und deren Erben bieten wir ein besonderes Know-how, das wir aus vielen Transaktionen erworben haben. Mit Dr. Franz-Martin Brüggemann steht Ihnen ein umsichtiger Anwalt und Partner zur Seite, der seine langjährige über das rein rechtliche hinausgehende Erfahrung als Finanzleiter und Mitglied in Gremien eines weltweit agierenden Wirtschaftsunternehmens in die Lösungsfindung einbringt.
ES IST NIE ZU SPÄT ABER VIELLEICHT ZEIT ZU HANDELN Bei der Vermögens- und Nachlassplanung kann es hilfreich sein, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Bei Streitigkeiten und deren Vermeidung ist es unerlässlich. In jedem Fall vertreten und unterstützen wir Sie mit all unserer Kompetenz. In Deutschland sind wir zuhause, aber weltweit gut und persönlich vernetzt. So garantieren wir auch bei Immobilien im Ausland oder international angelegtem Vermögen professionelle Beratung aus einer Hand. IHRE FRAGEN UNSERE ERSTBERATUNG Gern bieten wir Ihnen ein 1,5-stündiges, umfassendes erstes Beratungsgespräch an, in dem wir Ihnen entscheidende Hinweise geben und Fragen beantworten. Danach haben Sie alle Informationen, um zu entscheiden, wie Sie sinnvoll weiter vorgehen sollten. Diese Leistung berechnen wir Ihnen zu einem reduzierten Preis (Stand 2018: 250,00). Rufen Sie einfach an. Je nach Komplexität der Vermögensstruktur und Ihrer Wünsche arbeiten wir auch gern mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen oder ziehen renommierte und uns bekannte Experten für Spezialund Bewertungsfragen (Immobiliengutachter, Kunstexperten, Geldinstitute) hinzu. Kontakt: Dr. Franz-Martin Brüggemann T +49 (0)40.301 00 72 18 E fmb@becklaw.de
beck rechtsanwälte ist eine Full-Service-Kanzlei an den Standorten Hamburg und Berlin. Seit über 20 Jahren bieten unsere Rechtsanwälte unseren deutschen, dänischen und internationalen Mandanten Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts aus einer Hand. Unsere Kernkompetenzen sind Immobilien, Erneuerbare Energien, IP / IT / Neue Medien und Transborder Business. Mit der Beratung zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge bieten wir Unternehmern und Privatpersonen auch erbrechtliche Sicherheit. Unser Anspruch ist es, alle Projekte unserer Mandanten umzusetzen und Streitfälle zu lösen schnell, zielorientiert und wirtschaftlich sinnvoll. Dafür setzen wir uns ein. beck rechtsanwälte Ericusspitze 4 20457 Hamburg T +49 (0)40.301 00 70 Kurfürstendamm 186 10707 Berlin T +49 (0)30.88 92 48 86 www.becklaw.de