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Transkript:

Gemeinde Stanzach Lfd.Nr. 01/15 Verhandlungsschrift über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES Am 15.01.2015 in Stanzach, Sitzungszimmer Beginn: 18:05 Uhr Die Einladung erfolgte am 08.01.2015 Ende: 18:50 Uhr ANWESEND WAREN: Bürgermeister Hanspeter Außerhofer Vizebürgermeisterin Hildegard Falger die Mitglieder des Gemeinderates 1. GV. MSc Eduard Köck (unentschuldigt) 2. GR. Kurt Wurm 3. GR. Martin Gapp 4. GR. Patrick Gamper (unentschuldigt) 5. GR. Andre Koch 6. GR. Otto Kärle 7. GR. Peter Haider (entschuldigt) 8. GR. Jutta Ostermann 9. GR. Hansjörg Falger ANWESEND WAREN AUSSERDEM: Schriftführer Christoph Lechleitner, Finanzverwalterin Eva Koch, Hans-Peter Höfler, Franz Gruber, DI Bernhard Machenschalk ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR. Bernhard Galic, GV. Mag. Christian Gruber, GR. Jeanette Matthees, GR. Peter Haider, NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR. Patrick Gamper, GV. MSc Eduard Köck Vorsitzender: Bürgermeister Hanspeter Außerhofer Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 1 von 6 Stanzach 01/2015

Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2014 sowie der Tagesordnung 2. Beschlussfassung über einen Bebauungsplan im Bereich Gruber/Höfler Gst. Nr. 2550 und 2551 3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 4. Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2015 bis 2019 5. Anträge, Anfragen und Allfälliges; Pkt. 1 Genehmigung des Protokolls vom 27.11.2014 sowie der Tagesordnung Das Protokoll vom 27.11.2014 ist jedem Gemeinderat per Mail mit der Einladung vom 08.01.2015 zugegangen, auf eine Verlesung wird daher verzichtet. GR. Galic und GR. Falger Hansjörg haben vorab per Mail an Sekretär Lechleitner ihre Änderungswünsche übermittelt. Geändert wurde folgender Inhalt: Zu Pkt. 8 Anträge, Anfragen, Allfälliges: a) GR. Falger erkundigt sich betreffend der Bauplatzgrenze zwischen Wolfgang Lausecker und Michael Knitel. Bgm. Außerhofer berichtet ihm, dass Herr Lausecker im Zuge der Aufschüttung nach der Errichtung des Wohnhauses von einem falschen Grenzpunkt ausgegangen ist und die Böschung zum Teil auf dem Nachbargrundstück errichtet wurde. Bgm. Außerhofer erläutert weiters, dass ihm dies seit ca. 3 Jahren bekannt war (Anmerkung: den Mitgliedern des Gemeinderates war dies nicht bekannt) und Herr Lausecker auch darauf hingewiesen wurde, wenn das betreffende Nachbargemeindegrundstück verkauft wird, der korrekte Grenzverlauf wieder herzustellen ist. Im Zuge des Grundstücksverkaufes an Herrn Knitel wurde dies nun durchgeführt und die Böschung auf die korrekte Grenze versetzt. d) GR. Galic erkundigt sich, wer den Turnsaal reinigt. Bgm. Außerhofer antwortet, dass dies von Frau Luttinger erledigt wird. Gr. Galic ist der Meinung, dass dieser nicht ausreichend gereinigt ist und ob hierfür eine Reinigungsmaschine angeschafft werden kann, um die Reinigung zu erleichtern und somit evt. auch zu verbessern. Bgm. Außerhofer erläutert, dass solche Reinigungsmaschinen sehr teuer sind und eine Anschaffung für den Turnsaal somit nicht rentabel ist. Er wird mit Frau Luttinger aber über die Reinigung sprechen. GV. Mag. Gruber schlägt vor, dass evt. ein fahrbares Gerüst angeschafft werden könnte, um die Reinigung der oberen seitlich verlaufenden Balken zu erleichtern. Bgm. Außerhofer bittet Sekr. Lechleitner sich über die Anschaffung eines fahrbaren Gerüstes zu erkundigen. Die gelb gekennzeichneten Bereiche enthalten den geänderten bzw. ergänzten Inhalt wie von den Gemeinderäten Galic und Falger gewünscht. Bgm. Außerhofer fragt ob es noch Fragen bzw. weitere Änderungswünsche von Seiten des Gemeinderates gibt. Da dies nicht der Fall ist, bittet er den Gemeinderat um Abstimmung, ob das geändert Protokoll genehmigt wird. 5 Ja 3 Enthaltungen (GR. Wurm, GR. Gapp, GR. Ostermann wegen Abwesenheit) Die Tagesordnung wird genehmigt. Pkt. 2 Beschlussfassung über einen Bebauungsplan im Bereich Gruber/Höfler Gst. Nr. 2550 und 2551 Bgm. Außerhofer erläutert dem Gemeinderat die aktuelle Situation. Beim Bau des Wohnhauses Gruber, wurde eine Grundstücksablöse zum damaligen Nachbarn Gottlieb Gapp bei der Bauverhandlung vereinbart, um den geforderten Mindestabstand von 4 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Der Verkauf dieser kleinen Teilfläche wurde damals bei der Bauverhandlung Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 2 von 6 Stanzach 01/2015

besprochen und von beiden Parteien vereinbart, jedoch grundbücherlich nie durchgeführt. Dieser Umstand war bis vor kurzem unbekannt. Aufgrund eines geplanten Bauvorhabens von Herrn Gruber ist nun aufgefallen, dass der Eintrag im Grundbuch nie statt gefunden hat. Somit beträgt der Mindestabstand, aufgrund des unveränderten Grenzverlaufes, lediglich 3 m oder noch weniger zur Grundgrenze im Bereich des Geräteschuppens von Herrn Höfler. Um einen rechtlich gültigen Bestand zu schaffen, muss für beide Grundstücke ein Bebauungsplan erlassen werden. Bgm. Außerhofer begrüßt DI Bernhard Machenschalk und bittet ihn, dem Gemeinderat den geplanten Bebauungsplan zu erläutern. Der Eigentümer des Gst. 2551 sucht zum Zweck der Bestandssicherung bzw. einer innerörtlichen Verdichtung um die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes für die Grundstücke Gst. 2550 und 2551 mit der Herabstufung der Mindestabstände (von 4 m bzw. dem 0,6-fachen der Höhe auf 3 m bzw. dem 0,4-fachen der Höhe) gemäß 56 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz TROG 2011 an. Laut diesem Ansuchen erklärt sich außerdem die Eigentümerin des Gst. 2551 mit der Einbeziehung ihres Grundstückes in diesen Bebauungsplan einverstanden. Da aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig die Lagesituierung des Gebäudebestandes beider Grundstücke zu erheben war, wurde ein entsprechender Lage- und Höhenplan erstellt. Laut ÖRK sind beide Grundstücke als bebaute Fläche ausgewiesen und laut Flächenwidmungsplan als Wohngebiet gewidmet. Ein Bebauungsplan wurde bisher in diesem Gebiet keiner verordnet. STELLUNGNAHME: Aus raumordnerischer Sicht erscheint die im Bestand vorgeschlagene Vorgehensweise zur Bestandssicherung des Gebäudebestandes bzw. zum Zweck der innerörtlichen Verdichtung auf dem Gst. 2550 insofern vertretbar, da sich einerseits die Lage der beiden betroffenen Grundstücke im zentralen Siedlungsbereich befinden, sowie die betroffenen Eigentümer dies wünschen bzw. keine Einwände dagegen haben. Die Herabstufung der Mindestabstände gilt selbstverständlich nur im Bereich der gemeinsamen Grundgrenze der Grundstücke Gst. 2550 und 2551. Zu den übrigen Grundgrenzen gelten die Mindestabstände von 4 m bzw. dem 0,6 fachen der Höhe gem. TBO 2011. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben werden daher folgende Parameter für den Bebauungsplan festgelegt: Straßenfluchtlinie wie bei vergleichbaren Gebieten in Stanzach üblich auf der bestehenden Grundgrenze zwischen öffentlichem Weg und den Baugrundstücken. Baufluchtlinie wie bei vergleichbaren Gebieten in Stanzach üblich 3,00 m hinter der Straßenfluchtlinie der Gemeindewege. BMD M 0,60 (Baumassendichte: mindest) an den Baubestand, wie das umgebende Siedlungsgebiet, angepasst. BW o 0,4 TBO (offene Bauweise) offene Bauweise mit der Herabstufung der Mindestabstände von 4 m bzw. dem 0,6 fachen der Höhe auf 3 m bzw. dem 0,4 fachen der Höhe. OG H 3 (Höchstanzahl oberirdischer Geschosse) raumordnerisch vertretbare Größe bzw. angepasst an die Umgebungsstruktur. Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 3 von 6 Stanzach 01/2015

HG H (Höchster Gebäudepunkt müa) angepasst an übliche Gebäudehöhen für 3 oberirdische Geschosse, kann bei vorliegen konkreter Projekte eventuell angepasst werden. Geländehöhe müa Höheninformationspunkte laut Lage- und Höhenplan GeoGem. Bgm. Außerhofer dankt Herrn DI Machenschalk für die Erläuterungen und bittet den Gemeinderat um Abstimmung. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Stanzach gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den vom Architekturbüro Walch ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes für die Grundparzellen 2550 und 2551 KG Stanzach (zur Gänze) laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekturbüro Walch durch vier Wochen hindurch vom 19.01.2015 bis zum 20.02.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Pkt. 3 Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 Bgm. Außerhofer erläutert dem Gemeinderat kurz die Schwerpunkte für das Jahr 2015 wie folgt: Die wichtigsten Ausgaben im Jahr 2015 sind die Sanierung des Friedhofes mit 60.000,--, Instandhaltung der Buhnen am Lech 36.000,--, Erweiterung der Wasserleitung Rauth mit 25.000,--, der Wasserleitung hinter der Tankstelle (Rest für Schlussrechnung, Teilrechnung bereits 2014 bez.) mit 10.000,--, Erweiterung des Kanalnetzes hinter der Tankstelle (Rest für Schlussrechnung, Teilrechnung bereits 2014 bez.) mit 10.000,--, Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Rauth mit 6.500,--, Umgestaltung der Straßenbeleuchtung auf LED Falgers Gstoag - Namloserstraße mit 20.000,--, Neubau Bergrettungsraum mit 14.000,--, Wegsanierung Dürren Berg und Schneckenwald mit 20.500,--, Asphaltierung Gemeindestraßen (Rest von 2014) mit 18.000,--, sowie die Projektierung bzw. Planung beim Gemeindehaus Nr. 6 zur Barrierefreiheit mit 20.000,--. Die wichtigsten Einnahmen 2015 sind die Bedarfszuweisungen für die Sanierung des Friedhofes mit 20.000,-- und für die Instandhaltung der Buhnen am Lech mit 30.000,-- sowie div. Grundverkäufe im Wert von 72.000,-- (hauptsächlich der Grundverkauf an die WE-Tirol). Weiters informiert Bgm. Außerhofer noch, dass durch die Sondertilgung von 180.000,-- im Juni 2014 keine Darlehen mehr zu bedienen sind. Er bittet Finanzverwalterin Eva Koch, die wichtigsten Ausgaben bzw. Einnahmen ab einer Summe von 5.000,-- vorzutragen. Der Haushaltsplan ist jeder Fraktion per E-Mail zugegangen. Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Zeit vom 09.12.2014 bis 08.01.2015 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Schriftliche Einwände zum Voranschlagsentwurf wurden nicht eingebracht. Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 wird wie folgt festgesetzt. Einnahmen Ausgaben Ordentlicher Haushalt 1.338.300,-- 1.338.300,-- Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 4 von 6 Stanzach 01/2015

GR. Koch fragt nach den Kosten zur Haushaltsstelle 211-6189 Instandhaltung Einrichtung Schule. Die veranschlagten 5.000,-- wurden für den Austausch von Böden in der Schule vorgesehen, so Finanzverwalterin Koch. GR. Koch fragt daraufhin, wieso diese Kosten bereits im Vorjahresbudget veranschlagt waren. Da diese Sanierung im Jahr 2014 nicht mehr durchgeführt werden konnte, wurde dieses Budget für andere Anschaffungen zur Instandhaltung verwendet. Weiters fragt GR. Koch wie Bgm. Außerhofer das Budget für die Sanierung des Friedhofes von 60,000,-- ermittelt hat. Bgm. Außerhofer hat hier nur einen Betrag angenommen, da es ja noch kein konkretes Projekt gibt und die Bedarfszuweisung für dieses Projekt mit 20.000,-- festgesetzt wurde. Der Gemeinderat beschließt den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2015. Bgm. Außerhofer bedankt sich für das Vertrauen des Gemeinderates und die gewissenhafte Arbeit von Kassier Eva Koch. Ebenfalls bedankt sich Bgm. Außerhofer bei Sekretär Christoph Lechleitner für die gute und angenehme Art der Zusammenarbeit. Pkt. 4 Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes 2015 bis 2019 Bgm. Außerhofer erklärt dem Gemeinderat, dass in der Einladung versehentlich die Jahre 2015 bis 2018 angeführt waren. Es handelt sich hierbei um einen Fehler, beschlossen werden müssen die Jahre 2015 bis 2019. Der mittelfristige Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 wird von der Finanzverwalterin Eva Koch erläutert und wurde in der Zeit vom 09.12.2014 bis 08.01.2015 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Schriftliche Einwendungen gegen den mittelfristigen Finanzplan wurden keine eingebracht. Der mittelfristige Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 wurde wie folgt festgesetzt. Ordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben 2015 1.338.300,-- 1.338.300,-- 2016 1.101.700,-- 1.101.700,-- 2017 1.107.800,-- 1.107.800,-- 2018 1.131.200,-- 1.131.200,-- 2019 1.135.200,-- 1.135.200,-- Der Gemeinderat beschließt den Voranschlag des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2015 2019. Pkt. 5 Anträge, Anfragen und Allfälliges a) GR. Wurm fragt Bgm. Außerhofer nach dem Ablauf des geplanten Faschingsumzuges am 07.02.2015. Bgm. Außerhofer erläutert kurz, dass eine Faschingsgilde aus Gosbach/Göppingen, die mit der Familie Gansloser befreundet ist, im Frühjahr angefragt hat, ob es möglich wäre in Stanzach einen Faschingsumzug durchzuführen. Nach mehreren Besprechungen haben sich der Sportverein Winter und Sommer, die Agrargemeinschaft, die Bergrettung und der kath. Familienverband dazu bereit erklärt, eine solche Veranstaltung zu organisieren, was Bgm. Außerhofer sehr begrüßt und diesen Vereinen auch seinen Dank ausspricht. Am 07.02.2015 werden ca. 500-700 Faschingsnarren aus dem Raum Göppingen und den Nachbargemeinden nach Stanzach kommen, die dann ab 19:00 Uhr einen Umzug vom Skilift Parkplatz bis zur Gemeinderemise durchführen. Anschließend findet eine Feier in der Remise statt. Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 5 von 6 Stanzach 01/2015

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr eingebracht werden, dankt Bgm. Außerhofer den Gemeindemandataren und beendet um 18:50 Uhr. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung vom... genehmigt abgeändert nicht genehmigt....... Bürgermeister Schriftführer...... Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderatssitzung, am 15.01.2015 Seite 6 von 6 Stanzach 01/2015