Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

Ähnliche Dokumente
Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat, gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

Vergünstigungen: Reka, Ostwind, Z-BonusPass und GA. Reka-Checks. An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsschule Frauenfeld

Die Primarschulpflege beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 Bst. a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 19 Abs. 3 lit. f der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

«Günstiger zur Arbeit» Job-Abo Folie 1 1

2. Der Stadtrat wird ermächtigt, die erforderlichen Mittel allenfalls auf dem Darlehensweg zu beschaffen.

MIU Chancen und Angebote zur Mobilität im Unternehmen

ANTRAG DES STADTRATES WEISUNG ZU HANDEN DES GROSSEN GEMEINDERATES

Umsetzung von Mobilitätsmanagement in Gemeinden

Werke / Wasserversorgung Neubau Hauptleitung Bäretsmoos - Frohaldenstrasse Fr

Der Grosse Rat hat am 13. September 2016 die Änderung des Steuergesetzes (Begrenzung Pendlerabzug auf Fr. 7'000. ) mit 64 zu 62 Stimmen gutgeheissen.

Vereinbarungen mit dem BSC Young Boys (YB) und dem Schlittschuhclub Bern (SCB) betreffend Abgeltung Sicherheitskosten; Auswertung

Reform Bericht zu Budget und Rechnung

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 2, Fahrausweissortiment

GESC HÜ T Z TEN UNTERKUNFT F ÜR PAR TN E RORGAN I S ATIO-

Libero Job-Abo. «Günstiger zur Arbeit»

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010)

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

Vaterschaftsurlaub für das städtische Personal

Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:

U ND AU S SE NR AU M/ERSCHLIE S SU NG

Was ist öffentlicher Verkehr? Mit dem Chauffeur direkt ans Ziel, statt selber fahren!

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Betriebliches Mobilitäts-Management für den Kanton Bern

HAUS P ÜNT, S AN IE RUNG HAUSTECHNIK UND F ASSADE,

Das Job-Abo. Das Abo für Ihre Mitarbeitenden. Ein Gewinn für Unternehmen und Mitarbeitende. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen.

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel

Verordnung über die Kinderbetreuung im Vorschulbereich sowie in Tagesfamilien der Stadt Winterthur (Kita-Verordnung)

Spezialangebot für die Mitarbeitenden des Kantons Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Reglement über das Schulgeld an Musikschule Konservatorium Zürich (Schulgeldreglement MKZ)

Entschädigungs- und Spesenreglement der Gemeinde Glarus. (Erlassen vom Gemeinderat am 23. Dezember 2010, Stand 23. März 2012)

Soziales und Gesundheit Kreditabrechnung Spital Bülach Projekt 2. Bauetappe Kreditsumme CHF

Reglement für die Förderung von Postdoktorierenden auf SNF-Forschungsprojekten mit familiären Verpflichtungen Entlastungsbeitrag 120%

Nachhaltige Stadt Zürich auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft Österreichischer Städtetag Innsbruck 29. Mai 2008

Richtlinien über die Spesenvergütung (Spesenrichtlinien) vom 21. Juli 1999 (in Kraft ab 1. August 1999) W

STADTKLOTEN PROTOKOLL GEMEINDERAT KLOTEN

Gemeinde Walchwil. Parkplatzreglement

Entwicklungsplanung 19. Juni Stadtverkehr im Wandel

Anlage- und Kreditverordnung

MIU Mobilität im Unternehmen. im Unternehmen. Mobilitätslunch, 8. November 2013

Kommunikationskonzept

Auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft Beispiel Basel

Mathematik Serie 2 (60 Min.)

Mathematik Serie 1 (60 Min.)

Leistungsauftrag 3, Gesundheit und Soziales - bisher LA 4, Gesundheit - für die Jahre :

Tipps und Tricks für eine umweltfreundliche Mobilität XXXXXXXXXXXXX. Horgen mobil. Effizient und nachhaltig unterwegs in Horgen

Thema: Gemeindecockpit in der Praxis

Vorlage Stadtparlament

Gemeinderat. Gültig ab 1. April Spesenreglement

Antrag des Stadtrates betreffend Angebot und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (Antrag Nr. 384)

WEISUNG ÜBER DIE BEZUGSBERECHTIGUNG UND DEN BEZUG VON REKA-CHECKS VOM 2. OKTOBER 2003

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN

Deep Dive Session 1 Neue Wege mit SBB: Green Class für Geschäftskunden , Bern. Fabian Scherer & Adrian Peter SBB Green Class

BERATUNGSANGEBOTE FÜR KÖNIZER UNTERNEHMEN ZU ENERGIEEFFIZIENZ UND NACHHALTIGKEIT

carvelo2go Elektro-Lastenräder kennen lernen Ein Angebot für Gemeinden

Beispielbericht Vergleich der Buchhaltungszahlen 2011

Energieleitbild Einwohnergemeinde Baar

Beitragsreglement Rationelle Energienutzung

Informationsveranstaltung 2. Mai Herzlich willkommen

Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich

ENERGIELEITBILD. Energieleitsätze

Energiepolitisches Programm der Gemeinde Stein für die Jahre 2015 bis 2018

Liegenschaften Freibad Bülach, 2. Etappe Beckensanierung Bauabrechnung

FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG

Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat

Mobilitätskonzept für den Sihlbogen

Unverbindliche Leistungsermittlung Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR)

Frühjahres-Gemeindeversammlung

LEITBILD DER EINWOHNERGEMEINDE SIGRISWIL

Energieleitbild der Gemeinde Aeugst am Albis

Pressemitteilung. Einwohnergemeinderat. Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen

Einführung zum Trainingsmodul Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Verordnung über die Entschädigung der Behördenmitglieder und der Beamten und Angestellten der Gemeinde Andermatt

Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Willkommen an der Medienkonferenz

Eigentümerstrategie für das Elektrizitätswerk Obwalden EWO

Unternehmer Forum Schweiz. Lohnausweis 2016 Ergänzende Beispiele

Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen?

VVS verbessert Tarifangebote für Berufstätige und Senioren

Spesenreglement der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug

Angaben der Eltern für die Bemessung des Unterhaltsbeitrages

Zusatzblätter zum Gesuch um Inkassohilfe für Familien mit mehr als 3 Kindern

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Reglement Zulagen und Entschädigungen. gültig ab 1. Januar 2015 (V2)

ReBeNo Fondsreglement zur Unterstützung des Vereins ReBeNo sowie seinen Stützpunkten

Emissionsbericht: Firma Muster AG hat 960 Tonnen CO₂- Emissionen vermieden. Januar Dezember 2015

Angebot für Kleingemeinden Berater ERFA Energie-Region

PARKIERVERORDNUNG. vom 4. Februar ParkVO. Stadthaus Märtplatz 29 Postfach 8307 Effretikon

Leitsätze der Politischen Gemeinde Wiesendangen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung

Report Zahlen und Informationen zur Entwicklung der Sozialhilfe in der Stadt Bern vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Verordnung des VBS über das militärische Personal

Offene Kinder- und Jugendarbeit Schmerikon 1

Der Rotkreuz-Fahrdienst rüstet sich für die Zukunft

Tagesschulen. Vereinbarung für den Anschluss an PERSISKA

Ausbau und Erneuerung der Hardware für die Primarschule; Rahmenkredit

Inhalt. 1. Warum eine kommunale Energiepolitik 2. Energiestadt: der rote Faden 3. Energiestadt Interlaken

der Motion , Sandra Schneider, Fraktion SVP/Die Eidgenossen, «Parkgebühren senken»

PubliBike: Ein schlüsselfertiges System für Ihre Stadt oder Ihr Unternehmen

Geschäft Nr. 3 Finanzen

Transkript:

Uster, 22. August 2017 Nr. 108/2017 V4.04.70 Zuteilung: KÖS/RPK Seite 1/7 WE I SU NG 108/2017 DES S T AD TR ATE S : B ONUSPASS, E I N- FÜHRUNG, GENEH M I GUNG E I NE S JÄHRLIC H W IEDER KEH- RENDEN K R EDITE S VO N 400 000 FRANKEN Der Stadtrat beantragt den Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für die Einführung des BonusPasses wird ab dem Jahr 2018 ein jährlich wiederkehrender Betrag von 400 000 Franken genehmigt. 2. Mitteilung an den Stadtrat. Referent des Stadtrates: Stadtpräsident, Werner Egli

GESC HÄFTSFE LD / LEIS TU NG SGRUPPE STE UERUNG U ND F Ü HRUNG / HRM/PERSONALD IE NST A B B1 B2 B3 B4 B5 C Strategie Leitsatz Schwerpunkt Nr. Massnahme Uster ist attraktiver Wohnstandort mit hoher Naherholungsqualität 4; Uster trägt seiner wertvollen Umwelt und Infrastruktur Sorge Wir erreichen das Energielabel Gold NPM: Wirkungs- und Leistungsziel, das mit Antrag verfolgt wird Leistung, die mit diesem Antrag erbracht werden soll Zeile löschen, falls kein neues Wirkungs- und Leistungsziel Zeile löschen, falls keine neue Leistung Indikator, der zur Messung der Zielerreichung verwendet werden soll Zeile löschen, falls kein neuer Indikator Kennzahl/en, die aufgrund dieses Antrages aufgenommen werden Zeile löschen, falls keine neue Kennzahl Finanzen (inkl. allf. Personalkosten), die aufgrund dieses Antrages benötigt werden Einmalig Investitionsrechnung Summarische Info, Details im Antrag Einmalig Laufende Rechnung Fr. im Globalkredit Jahr noch nicht enthalten Folgekosten total - davon Kapitalfolgekosten - davon übrige Mehrkosten Fr. Fr. (kein Bestandteil Globalkredite) Fr. im Globalkredit ab Jahreinzustellen (Mehrkosten = übrige Folgekosten./. Erträge Globalkredit) Personal, welches aufgrund dieses Antrages benötigt wird Veränderung Begründung bei Veränderung: keine / Zunahme / Abnahme Anzahl_Stellen Stellen; Bemerkungen zu Konzepten, anderen bestehenden Dokumenten, Grundlagen etc 108/2017 Seite 2/7

A. Ausgangslage Das Label Energiestadt ist ein Leistungsausweis für Gemeinden, die eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen. Energiestädte fördern erneuerbare Energien, umweltverträgliche Mobilität und setzen auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Nach 2004 hat Uster in den Jahren 2008, 2012 und 2016 erfolgreich die Re-Audits als Energiestadt bestanden und in dieser Zeit ihre Leistungen laufend verbessert. Das im Frühling 2016 durchgeführte Re-Audit ergab nach der mehrfachen Überprüfung durch die entsprechenden Kommissionen für Uster einen Realisierungsgrad von 77 %. Damit ist Uster nun berechtigt, das Label «Energiestadt Gold» zu führen! Die stetigen Weiterentwicklungen im breit gefächerten Energiebereich sind ein Merkmal der Ustermer Energiepolitik. Das Thema Energie darf nicht zu eng gesehen werden. Nebst der direkten Energieeffizienz bei den kommunalen Gebäuden und Anlagen sowie der Energieversorgung wird auch der Bereich der Mobilität beurteilt. Zu jedem Antrag des Stadtrates auf eine Weiterführung des Energiestastlabels ist ein Massnahmenpaket zu verabschieden, welches in den nächsten Jahren die angestrebten Verbesserungen aufzeigt. Als eine dieser Massnahmen wurde festgelegt, dass in der Verwaltung ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten und zu beschliessen ist. Per 1. Januar 2017 hat der Stadtrat dieses neue Mobilitätskonzept verabschiedet. Dazu wurde eine flächendeckende Bewirtschaftung der Mitarbeiterparkplätze eingeführt und die Abteilungen aufgefordert, den innerbetrieblichen Verkehr mit möglichst ressourcenschonenden Transportmitteln zu gestalten. Ergänzend zu der in Zusammenhang mit der Arbeit entstehenden Mobilität gibt es Massnahmen, die den Arbeitsweg und das Freizeitverhalten im Blickpunkt haben. In erster Linie ist dazu der «Bonus- Pass» zu nennen. Die Einführung des «BonusPasses» steht in engem Zusammenhang mit dem Mobilitätsmanagement. Mit dem «BonusPass» wird eine Reduktion der CO2-Emissionen erwirkt und es dient der Zielerreichung des Stadtrates, wonach sich dieser für einen ressourcenschonenden Verkehr einsetzen will. B. «BonusPass» Der «BonusPass» ist ein attraktives Jahresabonnement für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er ist persönlich, nicht übertragbar und für 12 Monate auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Linien des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV alle Zonen) resp. des jeweiligen Z-Pass-Korridors (z.b. A- Welle - ZVV; alle Zonen) für die 1. oder 2. Klasse gültig. Er verfällt nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bieten mit dem ««BonusPass» ein attraktives Angebot für Arbeitgeber und -nehmende an. Bedingung ist die finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber. Dazu kann die Stadt Uster aus unterschiedlichen Preismodellen auswählen, wie gross der Firmenbeitrag pro «BonusPass» ist (siehe Tabelle bei Punkt «D»; Preisspanne von 390 bis 1 390 Franken pro Jahr und Pass). Die Angestellten kaufen ein Jahresabonnement für die Strecke Wohnort - Arbeitsort, bezahlen dafür einen reduzierten Betrag und pendeln in der von ihnen bevorzugten Klasse. Mit dem «BonusPass» fahren Angestellte somit günstiger zur Arbeit als bisher. Die SBB subventionieren den «BonusPass» zusätzlich, indem die/der Mitarbeitende den «BonusPass» an jedem Wochentag auf dem ganzen ZVV-Gebiet einsetzen kann. Sollte ein/e Mitarbeiter/in ausserhalb des ZVV-Einzugsgebietes wohnen, würde sich die für die Mitarbeitenden kostenpflichtige Ausdehnung zudem auf eine der angrenzenden Z-Pass Zonen erweitern. Dieses Angebot gilt auch für Fahrten in der Freizeit. 108/2017 Seite 3/7

Der «BonusPass» würde so die Anstrengungen der Stadt Uster, sich als attraktive und umweltbewusste Arbeitgeberin zu positionieren, ideal unterstützen. Zusammengefasst ergäben sich mit dem «BonusPass» folgende Vorteile: Gesteigerte Attraktivität Durch einen interessanten Zusatznutzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weniger Fahrspesen / Parkplatzbewirtschaftung Die von der Stadt vergüteten Reisespesen würden sinken 1 und die per Anfang Jahr eingeführte Parkplatzbewirtschaftung wird ideal ergänzt. Bonus nach Mass Die Beitragshöhe kann flexibel bestimmt werden. Ab 100 Stück gibt es einen kleinen Mengenrabatt. Nachhaltigkeit Die Stadt Uster zeigt ihr grosses Engagement für die ökologische Ressourcennutzung und leistet einen Beitrag für eine nachhaltige Mobilität. Überblickbarer administrativer Aufwand Die Bestellung, Lieferung, Abrechnung und Erneuerung der Abonnemente wickelt die SBB ab. Nach einem überschaubaren Initialaufwand durch den Personaldienst dürfte der administrative Aufwand Seitens der Stadt Uster marginal sein. C. Benchmark Verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich haben den «BonusPass» eingeführt. Die nachfolgende Tabelle, die uns von der SBB zur Verfügung gestellt wurde, gibt eine Übersicht, mit welchem Modell diese Betriebe unterwegs sind. Weiter ist auch der Wagerenhof zu erwähnen, der ebenfalls auf den «BonusPass» setzt. Diese Institution liegt direkt neben dem Heim Im Grund und steht mit diesem in direkter Konkurrenz um Mitarbeitende. Gemeinde/Stadt Modell Rümlang Einheitsrabatt 35 Küsnacht ZH Einheitsrabatt 25 Illnau-Effretikon Einheitsrabatt 25 Opfikon Einheitsrabatt 50 Stiftung Wagerenhof Einheitsrabatt 35 Eine telefonische Nachfrage bei diesen Institutionen ergab, dass alle den Nutzerkreis eingeschränkt haben. Die einen geben den «BonusPass» nur Angestellten im Monatslohn, andere ab Beschäftigungsgrad (BG) 30 Prozent oder höher. Um die Kosten einzugrenzen, kann die Stadt Uster Bedingungen zum Bezug machen. Laut Auskunft der SBB liegt der Nutzungsgrad bei 30 Prozent der Anspruchsberechtigten. Dies wird von den angefragten Institutionen insofern bestätigt, als dass ein durchschnittlicher Nutzungsgrad von 30 bis 40 Prozent genannt wird. 1 Mitarbeitende mit einem «BonusPass» dürfen innerhalb des ZVV-Netzes keine Reisespesen mehr geltend machen 108/2017 Seite 4/7

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl der Mitarbeitenden im Monats- und Stundenlohn per 24. Juni 2017. Die Lernenden werden mitgezählt, Lehrpersonen, Behördenmitglieder, Vikare, Praktikanten etc. jedoch nicht: Beschäftigungsgrad Verwaltung Heime/Spitex Total 80 bis 100 % 280 249 529 50 bis 79 % 115 120 235 30 bis 49 % 70 54 124 <30 % 149 37 186 Stundenlohn 2 256 256 D. Kosten Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über das «BonusPass»-Preismodell, gültig ab 1. Januar 2017: «BonusPass» Preismodelle Firmenbeitrag brutto Ermässigung für Mitarbeitende im ZVV Z/-ZVV-Bonus für alle Mitarbeitenden Einheitsrabatt 15 CHF 390 15 % ab Wohnort Upgrade alle Zonen Einheitsrabatt 25 CHF 520 25 % ab Wohnort Upgrade alle Zonen Einheitsrabatt 35 CHF 650 35 % ab Wohnort Upgrade alle Zonen Einheitsrabatt 50 CHF 840 50 % ab Wohnort Upgrade alle Zonen Einheitspreis Gold CHF 910 Einheitspreis ab CHF 500 Upgrade alle Zonen Einheitspreis Platin CHF 1 390 100 % ab Wohnort (2.Klasse) Upgrade alle Zonen Wie bereits erwähnt, ist die finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber Bedingung für den «BonusPass». Die Spalte «Firmenbeitrag brutto» zeigt, wieviel pro gelösten «BonusPass» der SBB zu entrichten ist. Zu erwähnen ist, dass grundsätzlich auf den Beitrag der Stadt (je nach Modell) Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden müssen. Generell gilt dazu jedoch ein allgemeiner Freibetrag von 500 Franken. Bei diesem Freibetrag müssen jedoch allfällige andere Benefits mit beachtet werden. Vom erwähnten Angebot liegt nur das Modell 15 %, mit dem Firmenbetrag von 390 Franken, unter dem Freibetrag. Dazu kommt, dass der Firmenbeitrag für die Mitarbeitenden steuerbares Einkommen darstellt. Der Firmenbeitrag ist somit auf dem Lohnausweis aufzuführen. Um den Kreditrahmen zu begrenzen wird vorgeschlagen, den Bezug des «BonusPasses» nur Mitarbeitenden anzubieten, die folgende Bedingungen erfüllen: Beschäftigungsgrad 50 Prozent und höher Probezeit erfolgreich absolviert ungekündigtes und unbefristetes Anstellungsverhältnis Keine Anstellung über Dritte (z.b. Kanton für Lehrpersonen) Keine Praktikantinnen/Praktikanten, Trainees, Behördenmitglieder etc. GA-Besitzer/innen erhalten einen GA-Gutschein im Wert des Firmenbeitrages «Alle Zonen». 2 In der Verwaltung sind keine Angaben zum Beschäftigungsgrades von Stundenlohnangestellten möglich 108/2017 Seite 5/7

Unter Berücksichtigung der aufgezählten Punkte und der Tabelle über die Mitarbeitenden nach Beschäftigungsgrad, hätten rund 770 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf den «Bonus- Pass». Bei einer Nutzungssrate von 30 bis 40 Prozent dürften damit rund 300 Angestellte einen BonusPass «beziehen». Um dem Bruttoprinzip treu zu bleiben, wird der Kreditantrag auf Basis der 770 bezugsberechtigen Mitarbeitenden erstellt. Beim Modell 15 Prozent entstünde ein maximaler Aufwand von 300 000, beim Modell 25 Prozent von 400 000 und beim Modell 35 Prozent von 500 000 Franken. Gemäss 21 lit. b Gemeindeordnung der Stadt Uster (GO) beschliesst der Gemeinderat über neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 50'000 bis höchstens Fr. 500'000 oder entsprechende Einnahmenausfälle. Die Kompetenz des Stadtrates liegt bei dieser Art von Ausgaben gemäss 37 lit. e GO bei 50 000 Franken. Somit ist über die Ausgabe ein Gemeinderatsbeschluss nötig. Mit Blick auf die Finanzkompetenz des Gemeinderates und um den Kauf eines «BonusPasses» für Mitarbeitende möglichst attraktiv zu machen, ist das «25% Modell» die optimale Lösung. E. Bisherige Massnahmen Der Stadtrat hat in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Massnahmen getroffen, die unmittelbar den Mitarbeitenden zu Gute kommen und so die Attraktivität der Stadt Uster als Arbeitgeberin zu stärken vermögen. Namentlich zu erwähnen sind: Fazit 1. REKA Rail Bisher haben rund 320 Mitarbeitende von diesem Angebot profitiert und Reisechecks bezogen. Insgesamt hätten rund 700 Personen Anspruch auf den Kauf von REKA Checks. Die Stadt subventioniert diese Massnahme mit 100 Franken pro Person; mithin wurden bis heute also rund 32 000 Franken bezahlt. 2. Verbilligte Jahresabonnemente für die die Bäder der Stadt Uster und verbilligte Abonnemente für die Bibliothek Uster. 3. Private Unfallversicherung 4. Mögliche Nutzung von Mobility Fahrzeugen für dienstliche Fahrten (mit eigenem Mobility Standort beim Stadthaus) 5. An verschiedenen Standorten der Verwaltung bzw. der Heime / Spitex werden E-Bikes zur Verfügung gestellt, die auch für private Fahrten verwendet werden dürfen. 6. Einmalige Prämie im Jahr 2016 von 200 Franken pro Mitarbeiter/in (Einkaufsgutscheine) als Dank für die gute Arbeit im Zusammenhang mit der Leistungsüberprüfung (LüP) Unter Mobilitätsmanagement wird die Gesamtheit aller Massnahmen verstanden, welche geeignet sind, die Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden positive Anreize gesetzt und die Widerstände für die Benützung des motorisierten Individualverkehrs erhöht, z.b. mit der Erhebung von Parkierungsgebühren. Um einen positiven Anreiz zu setzen eignet sich der «BonusPass» in idealer Weise, um die Mitarbeitenden zu bewegen ihren Arbeitsweg mit dem ÖV zurückzulegen. Wenn mit der Nutzungsrate von 40 Prozent gerechnet wird, entstehen zusätzliche Kosten von 160 000 Franken, wenn alle berechtigten Mitarbeitenden einen «BonusPass» beziehen, 108/2017 Seite 6/7

liegen die Kosten bei 400 000 Franken. Der BonusPass ist eine ideale Massnahme um die umweltverträgliche Mobilität zu fördern und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. E. Kreditbewilligung Vorhaben Kredit wiederkehrend Einführung des BonusPasses Fr. 400'000.00 F. Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für die Einführung des «BonusPasses» wird ein jährlich wiederkehrender Betrag von 400 000 Franken genehmigt. 2. Mitteilung an den Stadtrat. STADTRAT USTER Werner Egli Stadtpräsident Beilagen (für die Aktenauflage) 1. «Man muss die Bürger nicht erziehen, AvU-Artikel vom 2. November 2016, Seite 11 2. Preisblatt «BonusPass 2017» 108/2017 Seite 7/7