Anforderungen der Rechtsprechung des BSG an die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit nach 22 Abs. 1 S. 1 SGB II Existenzsicherung im Bereich Wohnen, 24. November 2014 Deutscher Verein - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 1
Das schlüssige Konzept - kontrollierte Methodenfreiheit bei Methodenvielfalt Existenzsicherung im Bereich Wohnen, 24. November 2014 Deutscher Verein - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 2
Inhaltsübersicht A. Einleitung B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom 9.2.2010 & 23.7.2014 II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt I. "Schlüssiges Konzept" und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Inhalt der Satzung 3
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. Rechtlicher Rahmen 4
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom 9.2.210 & 23.7.2014 5
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 1. Transparente und realitätsgerecht bestimmter Regelbedarf II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. 1. Transparente und realitätsgerechte Regelsätze 6
Gewährleistungsrecht aus Art 1 Abs 1 ivm Art 20 Abs 1 GG: Die Höhe existenzsichernder Leistungen muss sich durch realitätsgerechte und schlüssige Berechnungen sachlich differenziert begründen lassen. Die Anforderungen des GG, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, dürfen im Ergebnis nicht verfehlt werden. Sabine Knickreh Richterin am BSG 7
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 1. Transparente und realitätsgerecht bestimmter Regelbedarf 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. I. 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen 8
Angemessenheit Unbestimmter Rechtsbegriff 9
KdUH Regional determiniert 10
Stichworte sind hier zb Stadt-Landgefälle in Bezug auf Miethöhe Regional "übliche" Wohnflächengrößen Regional begrenzte, aber starke Mietpreissteigerungen Ggf Vorhandensein eines beachtlichen Leerstandsfaktors Hohe Eigentumsquote 11
Unbestimmter Rechtsbegriff Gesellschaftliche Anschauungen über das für menschenwürdiges Dasein Erforderliche und die jeweiligen wirtschaftlichen sowie technischen Gegebenheiten 12
Unterkunftskosten als Teil der Existenzsicherung Auslegung unter Beachtung von Art. 1 und Art. 20 GG 13
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom 9.2.2010 & 23.7.2014 1. Transparente und realitätsgerechte Regelleistung 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und - vielfalt B. I. 2.Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs 14
Kontrolle eines ausfüllungsbedürftigen Normbegriffs durch formalisiertes Verfahren zur Zielverwirklichung 15
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen vom 9.2.2010 & 23.7.2014 1. Transparente und realitätsgerechte Regelleistung 2. Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen a. Verfahrensrechtliche Vorgaben auch für den Anwender eines unbestimmten Rechtsbegriffs b. Methodenwahl II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und - vielfalt B. I. 2.Auswirkungen auf die Bemessung der Unterkunftsleistungen b. Methodenwahl 16
RL - EVS KdUH -? Systematische Marktkenntnisse Standard der Wohnungen von Menschen im Niedrigeinkommensbereich Repräsentative Erhebung von Mieten Qualifizierte Abschätzung des Umfangs der Nachfragegruppen und strukturen 17
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 II. Rechtsprechung des BSG C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. Rechtsprechung des BSG 18
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 II. Rechtsprechung des BSG 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren 19
1. Sicherstellung des staatlichen Gewährleistungsauftrags + 2. Gleichbehandlung im Bundesgebiet durch Verfahrensregelungen unter 3. Berücksichtigung regionaler Unterschiede 20
Amtsermittlung Aufforderung an den Träger mit genauen Anweisungen für weitere Daten und Auswertungen Rückgriff auf vorhandene Daten (Mietspiegel pp) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 21
Gerichte Bei schlüssigem Konzept Kein eigenes Konzept durch die Einbeziehung aller denkbarer Faktoren, um eine optimale Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu bewirken Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 22
Kommunaler Träger Bei schlüssigem Konzept Methodenfreiheit is der Auswahl der Daten, der Ermittlungsmethode der Datenauswertung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 23
B. Rechtlicher Rahmen I. Anforderungen des BVerfG in den Entscheidungen en vom 9.2.2010 & 23.7.2014 II. Rechtsprechung des BSG 1. Bestimmung der Angemessenheit durch kontrolliertes Verfahren 2. Das schlüssige Konzept C. Methodenfreiheit und -vielfalt B. II. 2.Das schlüssige Konzept 24
Leitsatz B 4 AS 18/09 R Die Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft muss auf der Grundlage eines überprüfbaren, schlüssigen Konzepts zur Datenerhebung und - auswertung unter Einhaltung anerkannter mathematischstatistischer Grundsätze erfolgen. 25
Konzept Planmäßiges Vorgehen i.s. systematischer Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall 26
Schlüssiges Konzept -Datenerhebung a. Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum b. Nachvollziehbare Definition des Beobachtungsgegenstandes c. Angaben zum Beobachtungszeitraum d. Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung e. Repräsentativität des Umfangs der einbezogenen Daten f. Validität der Datenerhebung 27
Schlüssiges Konzept-Datenauswertung g. Einhaltung anerkannter mathematisch- statistischer Grundsätze der Datenauswertung h. Angaben über die gezogenen Schlüsse 28
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und -vielfalt C. Methodenfreiheit und Methodenvielfalt 29
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit C. I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 30
Schlüssiges Konzept Verallgemeinerbare, also von den jeweiligen Wohnungsmärkten unabhängige, zugleich jedoch entwicklungsoffene Grundsätze bzw Prüfungsmaßstäbe, insbesondere in Abhängigkeit von den regionalen Bedingungen 31
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze C. I. 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze 32
München 10.9.2013 B 4 AS 77/12 R Überprüfung der Angemessenheitsgrenze mittels Daten der eines Mietspiegels 33
Qualifizierter Mietspiegel Fiktion Repräsentativität der Stichprobe Annahme der Chance gleicher Wahrscheinlichkeit der Abbildung der im Detail unbekannten Realität der Grundgesamtheit des Gesamtwohnungsbestandes 34
Bestimmung des Beobachtungsgegenstandes - München Wohnungsgröße Wohnraumfördervorschriften 50 qm Wohnungen zwischen 46 und 54 qm betrachtet mit Wichtung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 35
Bestimmung des Beobachtungsgegenstandes - Dresden "Flächenkorridore" um die Grenzwerte der VwV- Wohnflächenhöchstgrenzen Korridore von 20 qm Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 36
Standard - München einfache Wohnlage in abgelegenen Gebieten mit unzureichender Infrastruktur (fehlende Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangebote, schulische, sozialen, sportlichen, kulturellen Eirichtungen, Verkehrsanbindungen, Grünanlagen, Baumbestand und/oder Nähe zu größeren Gewerbe- und Industriegebieten, Entsorgungsoder militärischen Anlagen) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 37
Standard - München einfachste Ausstattung zb Toilette, Küche oder Bad von anderen Mietparteien mitbenutzt Keine Küche und Toilette Wohnungen im Untergeschoss Miete ohne zuverlässigen Aufschluss über die örtlichen Gegebenheiten (Wohnraum in Wohnheimen oder Herbergen und Gefälligkeitsmietverhältnissen, Vereinbarung eines besonders niedrigen Mietzinses zwischen Verwandten) Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 38
Untere 20 % des preislichen Segments Stichprobe beinhaltet klare Definition des Untersuchungsgegenstandes nach "unten" Abgrenzung nach oben Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 39
Dresden Marktpreis? Bestandsmieten des Mietspiegels + tatsächlichen Mietaufwendungen der Leistungsbezieher Durch die Berücksichtigung von Häufigkeit + Verfügbarkeit der Wohnungen am Wohnungsmarkt = Marktelement hinzugekommen Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 40
München und Dresden Ghettoisierung? Verteilung über das Stadtgebiet Örtliche Häufung angemessener Wohnungen Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 41
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit 1. Beispiele für methodisches Vorgehen bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenze 2. Ungelöste Probleme C. I. 2. Ungelöste Probleme 42
Verschlossener Mietwohnungsmarkt Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 43
Sind nach dem schlüssigen Konzept in ausreichendem Maße Wohnungen zu dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis im örtlichen Vergleichsraum vorhanden? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 44
Fehlen eines schlüssigen Konzepts Lokaler Erkenntnisausfall Erhöhung des Zuschlags? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 45
Unmöglichkeit der Kostensenkung? Erkenntnisgewinn? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 46
Mitwirkungsobliegenheit? Rechtsgrundlage? Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 47
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Satzung C. II. Schlüssiges Konzept und Inhalt der Satzung 48
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheit II. Schlüssiges Konzept und Satzung 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße C. II. 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße 49
22b Abs. 3 SGB II In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen 1.einer Behinderung oder 2.der Ausübung ihres Umgangsrechts. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 50
Auch Regelungen is von 22b Abs 3 SGB II hinreichend realitätsgerechte und nachvollziehbare Erhebungen zum typischen Wohnbedarf der jeweils betroffenen Gruppen von Personen mit besonderen Bedarfen für Unterkunft (und ggf Heizung) kenntlich zu machen, von welchem Sonderbedarf dabei dabei ausgegangen worden ist Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 51
Abstrakte Angemessenheit? Nein Konkrete Angemessenheit Zumutbarkeit der Kostensenkung Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 52
B. Rechtlicher Rahmen C. Methodenfreiheit und - vielfalt I. Schlüssiges Konzept und Methodenfreiheitl II. Schlüssiges Konzept und Satzung 1. Persönliche Merkmale zur Bestimmung der Wohnungsgröße 2. Bruttowarmvergleichsmiete oder Gesamtangemessenheitsgrenze C. II. 2. Bruttowarmvergleichsmiete oder Gesamtangemessenheitsgrenze 53
22b Abs 1. S. 3 SGB II Bei einer Bestimmung nach Satz 2 kann sowohl eine Quadratmeterhöchstmiete als auch eine Gesamtangemessenheitsgrenze unter Berücksichtigung der in den Sätzen 1 und 2 genannten Werte gebildet werden. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 54
Ermittlung an Hand differenzierter Daten als angemessen anzusehenden Heizverhalten des Einzelnen klimatische Bedingungen, wechselnde Energiepreise, "typischer" Energieträger "typischer" Gebäudestandard im entsprechenden Mietsegment technischer Stand einer als "typisch" anzusehenden Heizungsanlage Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 55
Rechten Spalte der von der co2online ggmbh in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund erstellten "Kommunalen Heizspiegeln" bzw dem "Bundesweiten Heizspiegel Überschreiten des Grenzwertes lediglich Indiz für die fehlende Angemessenheit Im Einzelfall unangemessene Heizkosten Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 56
Für die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bedarf es nicht nur der realitätsgerechten Bestimmung, in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als abstrakt angemessen anerkannt werden, sondern auch der realitätsgerechten Bestimmung der als abstrakt angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung. Sabine Knickrehm-Richterin am BSG 57
Geschafft Sabine Knickrehm- Richterin am BSG 58