Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II
|
|
- Günter Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Empfehlungen und Stellungnahmen E7 Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II E7
2 Inhaltsverzeichnis Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II 2010 Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v. Berlin 1
3 Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene Empfehlungen und Stellungnahmen (E 7) Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v. Michaelkirchstraße 17/18, Berlin Druck: Stückle Druck Stückle-Straße 1, Ettenheim Printed in Germany 2010 ISBN Veröffentlicht mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2
4 Vorwort Vorwort Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) übernehmen die kreisfreien Städte, Gemeinden und Kreise als kommunale Träger in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Da dieser unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit in der Praxis aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit Probleme bereitet, gibt der Deutsche Verein mit seinen Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung den Rechtsanwendern eine Hilfestellung. Bereits 2008 hat der Deutsche Verein erste Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II veröffentlicht. Sie sollen einheitliche Kriterien bei der Umsetzung des Rechtsbegriffs Angemessenheit aufzeigen. Es werden dabei die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts berücksichtigt. Die Empfehlungen umfassen folgende Themen: Erstellung eines Richtwertes zur Definition der Angemessenheit von Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Durchführung des Kostensenkungsverfahrens, die Übernahme von Heizkosten, die Besonderheiten bei Wohneigentum im Zusammenhang mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Kostenübernahme von Schönheitsreparaturen. Die Empfehlungen wurden in der Arbeitsgruppe Leistungen für Unterkunft und Heizung des Deutschen Vereins erarbeitet und am 10. März 2010 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. Ebenfalls am 10. März 2010 wurde vom Deutschen Verein eine Stellungnahme zur Diskussion über eine Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgegeben, die in NDV 4/2004, S. 159 ff. abgedruckt ist und auf der Homepage des Deutschen Vereins ( unter Empfehlungen/Stellungnahmen abgerufen werden kann. Michael Löher Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v. 3
5 Empfehlungen zur Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II 4
6 Vorwort Inhalt Einleitung 7 I. Unterkunftskosten Angemessenheit von Unterkunftskosten 8 1. Ermittlung des Richtwertes 8 a) Definition des Richtwertes 8; b) Bedeutung des Richtwertes Schutzfunktion 9; c) Bestimmung des Richtwertes 9; d) Transparenz des Richtwertes Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten 15 a) Erste Stufe: Überprüfung der tatsächlichen Miete 15; b) Zweite Stufe: Besonderheiten des Einzelfalls 16; c) Dritte Stufe: Überprüfung des aktuellen Wohnungsmarktes 17 II. Kostensenkungsverfahren Beginn des Kostensenkungsverfahrens Durchführung des Kostensenkungsverfahrens 19 a) Feststellung der Überschreitung des Richtwertes 19; b) Besonderheiten des Einzelfalles 19; c) Zumutbarkeit der Kostensenkung 19; d) Möglichkeiten der Kostensenkung 20; e) Wirtschaftlichkeitsprüfung 21; f) Gesamtbetrachtung 22; g) Aufforderung zur Senkung der Kosten 22; h) Belehrung 23; i) Dokumenta tion 23; j) Übernahme der angemessenen Kosten 24 III. Wohnungswechsel/Umzug Zusicherung(en) Zusicherung bei trägerübergreifendem Wohnungswechsel Erforderlichkeit 26 a) Bauliche Mängel bzw. gesundheitliche Gründe 27; b) Erwerbstätigkeit 27; c) Änderung der Familiensituation 27; d) Häusliche Gewalt 27; e) Schwerwiegende soziale Gründe 27; f) Wohnungslosigkeit 28; g) Weitere Gründe Umzugskosten Anforderungen an die Beratung Weitere Fälle 28 a) Mietkaution 28; b) Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind 29; c) Menschen, die aus einer Einrichtung umziehen 29 5
Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung
Sozialausschuss TOP 8 Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung 10. März 2009 1 * Was ist das und wo ist es geregelt? Ausbildungsförderung (BAföG) Grundsicherung für Arbeitsuchende
MehrPerspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH
Perspektiven der energetischen Sanierung und bei der Wohnbau Gießen GmbH Fachsymposium der Wohnbau Gießen 17.03.2015 9:30 bis16:00 Uhr Kunsthalle, Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2 Seite 1 Gesetzesgrundlagen:
MehrII-1304 Leistungen der Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - Richtlinie -
II-1304 Leistungen der Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - Richtlinie - 1. Allgemeines Der Begriff der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen
MehrRichtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 29 SGB XII
Richtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 29 SGB XII Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat am 18.12.2008 folgende Richtlinie beschlossen:
Mehr- 1 - Das für den Kreis Düren erstellte "Schlüssige Konzept" hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt.
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)- (Stand Oktober 2015) 1. Angemessene
MehrWerra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum
Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Was sind tatsächliche Aufwendungen? 3 Welche Bedarfe der Unterkunft gelten als angemessen? 4 Was passiert, wenn die Wohnung zu
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen
MehrInkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung
Bezeichnung, Rechtsgrundlage Beschluss Ausschuss vom (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen SGB II; SGB XII 37/2012 vom 24.05.2012 24.05.2012
MehrZwangsumzüge verhindern!
Zwangsumzüge verhindern! Rechtliche Grundlagen, Beispiele und Mindeststandards, Handlungsmöglichkeiten 1 22 Sozialgesetzbuch II (1) 2 (1) werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit
MehrArbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr
Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von Hartz-IV-Empfängern. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese
MehrAngemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle)
Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle) Neue Gebietseinteilung Zone 1-3: Alle Gemeinden des NOK mit Ausnahme der Zone 4 Zone
MehrKindheit, Jugend und Familie
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 Die Empfehlungen (DV 9/17) wurden am 12.
MehrMerkblatt. Zu den. Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Merkblatt Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stand 01.01.2018 Vorwort Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information über die Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrInhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II
2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?
MehrRichtlinie KdU. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII. 3. Auflage. A.
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 3. Auflage A. Einleitung Mit dieser Richtlinie benennt
MehrEingangsstempel. Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern.
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Dienststelle Tag der
MehrBedarfe für Unterkunft und Heizung
Page 1 of 5 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten als Bedarf anerkannt und übernommen werden.
MehrKindheit, Jugend und Familie
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2017 Die Empfehlungen (DV 24/16) wurden am 27.
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation
MehrJobCenterverfügung 1 / 2009 vom
JobCenterverfügung 1 / 2009 vom 26.03.2009 JobCenter Pankow Geschäftszeichen 78 II 5003 / II 1304 / II 1304.1 Gültig ab: 1.4.2009 Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 22 SGB II 1. Allgemeines
MehrInformationsvorlagen
Informationsvorlagen Kreisverwaltung Cochem-Zell Bereich: Fachbereich 4 - Soziale Hilfen Aktenzeichen: ASM/006/2016 Dezernent: Toenneßen, Anja Gremium Datum Sitzungsteil/TOP Ausschuss für Soziales Miteinander
MehrRichtlinien der Stadt Schwabach. zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung. im SGB II und SGB XII
Richtlinien der Stadt Schwabach zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII Stand: 01.01.2009 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkung S. 1 2. Unterkunftskosten Angemessenheit von Unterkunftskosten
MehrLandkreis Spree-Neiße
E 55 22 SGB II Kosten der Unterkunft 25.03.2009 Landkreis Spree-Neiße Verwaltungsvorschrift Angemessenheitskriterien der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB
MehrKostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kostenübernahme für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss
MehrKosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck Lübeck hat zum 1.1.2019 die Mietobergrenzen (MOG) für Unterkunftskosten aktualisiert,
MehrStand Oktober 2012. Ergänzend sind die Richtlinien zum SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II R)
Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach I. Einleitung: Stand Oktober 2012 Die
MehrGrundsätzlich wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte ermittelt.
Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach I. Einleitung: Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise
Mehr4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie
4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei
MehrLandkreis Gifhorn Fachbereich Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab
Landkreis Gifhorn Fachbereich Soziales Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab 01.11.2014 Abschließende Fassung vom 23.10.2014 1 A. EINLEITUNG Die vorliegende
MehrRichtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 29 SGB XII
Richtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 29 SGB XII Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat am 18.12.2008 folgende Richtlinie beschlossen:
MehrRichtlinie KdU. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 1. Auflage, April 2013 Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales
MehrRichtlinien des. Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. zu den Leistungen für Unterkunft. und Heizung (einschl. Warmwasser) im SGB II und SGB XII
Richtlinien des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung (einschl. Warmwasser) im SGB II und SGB XII Stand: 20.06.2011 Richtlinien 1. Vorbemerkung Das Zweite Buch
MehrRichtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII
Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII Impressum Herausgeber Gesamtleitung Kreis Unna - Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße
MehrAntrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten
MehrDie Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV
Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
MehrINSTRUMENTENREFORM 2012
INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte: Aktivierung und berufliche Eingliederung Zulassung von Trägern und Maßnahmen Inkrafttreten zum 01.
Mehr(Richtlinie Kosten der Unterkunft) 1. Laufende Leistungen für die Unterkunft nach 22 SGB II
5000.374 Coburg, den 04.07.2011 Richtlinie der Stadt Coburg zur Festsetzung der Leistungen für die Unterkunft und die Heizung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch 12. Buch
Mehr1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß 6 Abs. 1 Ziffer 2 Zweites Buch (SGB II) i.v.m. 9 Abs. 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des es (SächsAGSGB)
MehrDie Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen
Die Unterbringung von Flüchtlingen in Niedersachsen Wie kommen die Kommunen mit den Herausforderungen zurecht? Evangelische Akademie Loccum 04.12.2014 Die Kostenerstattung des Landes nach dem Aufnahmegesetz
Mehr(Richtlinie Kosten der Unterkunft) 1.1 Ab dem werden folgende Angemessenheitsgrenzen im Bereich der Stadt Coburg festgesetzt:
5000.374 Coburg, den 11.12.2012 Richtlinie der Stadt Coburg zur Festsetzung der Leistungen die Unterkunft und die Heizung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB
Mehr- 1 - Das für den Kreis Düren erstellte "Schlüssige Konzept" hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt.
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)- (Stand November 2017) 1. Angemessene
MehrRichtlinie des Landkreises Barnim zur Bestimmung der Angemessenheit für Kosten der Unterkunft
Richtlinie des Landkreises Barnim zur Bestimmung der Angemessenheit für Kosten der 1. Grundsatz 2. Mietverhältnisse 2.1. Angemessenheit der Größe der 2.1.1. Wohnungsvermietung 2.1.2. Zimmervermietung 2.2.
MehrUnterkunftskosten im Bereich Landkreis Donau Ries für den Vollzug des SGB II und des SGB XII
Landkreis Donau-Ries, Ausschuss für Familie, Soziales, Schule, Sport und Kultur Der Ausschuss für Familie, Soziales, Schule, Sport und Kultur beschließt am 04.03.2010 die von der Verwaltung erarbeiteten
MehrKindheit, Jugend und Familie
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2019 Die Empfehlungen (DV 15/18) wurden am 12.
MehrLandeshauptstadt Schwerin Finanzen, Jugend und Soziales Amt für Soziales und Wohnen
Landeshauptstadt Schwerin Finanzen, Jugend und Soziales Amt für Soziales und Wohnen Richtlinie zur Bestimmung der Leistungen nach 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung 1. Einleitung Leistungen
MehrMerkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017)
J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Der Landrat Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) Im Rahmen der Gewährung
MehrAntwort auf die Anfrage
Höchstgrenzen-Tabelle hier klicken Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr. 6-38640 Goslar Datum Az.: 5.2 09.03.2009 Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/349 Bei
MehrInformationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft
Informationen zum Arbeitslosengeld II Wohnen, Heizung, Unterkunft Unterkunft Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für
MehrGrundsätzlich wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte ermittelt.
Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach I. Einleitung: Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise
Mehr4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie
4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei
MehrVerwaltungsrichtlinie zur Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des 22 SGB II und 35 SGB XII des Landkreises Altenburger Land
Landkreis Altenburger Land Die Landrätin Verwaltungsrichtlinie zur Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des 22 SGB II und 35 SGB XII des Landkreises Altenburger Land - KdU-Richtlinie
MehrRichtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012)
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) 1. Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1.1.
MehrSchwerbehinderung. Keine Frage offen. von Dr. Heinfried Tintner. 1. Auflage
Schwerbehinderung Keine Frage offen von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage Schwerbehinderung Tintner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2009 Verlag
MehrBERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht
Klausur 3; Schwierigkeitsgrad Lösungsskizze Zu 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende für Familie Barth -Angaben ohne Nennung des Gesetzes sind solche des SGB II I. Feststellen der Hilfeart Fraglich ist,
MehrSchlüssiges Konzept des Kreises Kleve ab
Wohnkosten Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII) Schlüssiges Konzept
MehrTitel: Umzugskosten und Zusicherung nach 22 SGB II im einstweiligen Rechschutz
LSG München, Beschluss v. 14.07.2014 L 7 AS 517/14 B ER Titel: Umzugskosten und Zusicherung nach 22 SGB II im einstweiligen Rechschutz Normenketten: SGB II 3 III Nr. 3 Buchst. c, 22 I 1, IV 2, VI 1 SGG
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
AZ: L 6 AS 181/14 B ER AZ: S 34 AS 324/14 ER SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT In dem Beschwerdeverfahren 1. 2. BESCHLUSS - Antragstellerinnen und Beschwerdeführerinnen - Prozessbevollmächtigter
MehrDie Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018
Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Austausch Wohnungssuche für Geflüchtete Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt
Mehr35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII; 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Richtlinie des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie) Rechtsgrundlagen:
MehrBeschlussvorlage Nr. B-059/2014
Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Einreicher: Dezernat 5/Amt 50 Gegenstand: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern
MehrModellprojekt TexLL"
Modellprojekt TexLL" Trennung existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen / neues Leistungssystem Umsetzungsbegleitung BTHG Regionalkonferenz Ost / Berlin 06.12./07.12.2018 Heike Brüning-Tyrell/ Finanzierungsstruktur
MehrÖrtliche Hinweise zum SGB II
zu 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) Angemessenheit einer Unterkunft, Verfahren bei unangemessenen Unterkunftskosten, Umzügen, Rück- und Nachzahlung von Wohnnebenkosten Stand: 01/2014 1. Ermittlung
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen
MehrBericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie
MehrVerwaltungsrichtlinie
Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung angemessenen Wohnraums und angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung gem. 22 S II sowie zur abweichenden Erbringung von Leistungen gem. 23 (3) S II im Burgenlandkreis
MehrLandkreistag Saarland. Handlungsanleitung. nach 22 ff. SGB II und 35 SGB XII im Saarland
Landkreistag Saarland Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach 22 ff. SGB II und 35 SGB XII im Saarland I Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft
MehrRichtlinien der Stadt Schwabach. zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung. im SGB II und SGB XII
Richtlinien der Stadt Schwabach zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII Stand: 01.07.2016 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Vorbemerkung S. 1 2. Unterkunftskosten Angemessenheit
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen
MehrInformationsblatt zum Arbeitslosengeld II. FRAGEN UND ANTWORTEN zu den
Dieses und weitere Informationsblätter stehen auch im Internet zum Herunterladen bereit: Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II www.ohm-hochschule.de/seitenbaum/fakultaeten/sozialwissenschaften/projekte/page.html
MehrBetriebskosten 35 SGB XII. 35 Unterkunft und Heizung (bis 31.12.2010 29 SGB XII)
35 Unterkunft und Heizung (bis 31.12.2010 29 SGB XII) (1) Bedarfe für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bedarfe für die Unterkunft sind auf Antrag der leistungsberechtigten
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld. 2016 Deutscher Bundestag WD 6-3000 - 073/16
Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. Mai 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen
Mehrhttp://d-nb.info/1019495529
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten 13 1.1. Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum 14 1.2. Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte bei
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung
MehrMietobergrenzen 2019/ angemessene Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales und gesellschaftliche Integration GZ: GRDrs 8/2019 Stuttgart, 14.01.2019 Mietobergrenzen 2019/2020 - angemessene Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung
MehrSozialhilfe: Existenzminimum, tatsächliche Kosten der Unterkunft, geleistete Kosten der Unterkunft
Art. 1 GG: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 GG: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
Mehr(Richtlinie Kosten der Unterkunft - RL KdU) 1.1 Ab dem werden folgende Angemessenheitsgrenzen im Bereich der Stadt Coburg festgesetzt:
5000.374 Coburg, den 15.12.2015 Richtlinie der Stadt Coburg zur Festsetzung der Leistungen für die Unterkunft und die Heizung nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch 12. Buch
MehrDer Landkreis Hildesheim hat die jeweils gültige Rechtslage in seinen Geschäftsanweisungen aufzunehmen und zu aktualisieren.
Geschäftsanweisung des Kommunalen Trägers für die Zusicherung Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Geschäftsanweisung Das SGB II und hier auch die Regelungen zu den Leistungen in der Zuständigkeit
Mehr22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung
22 Abs. 1 Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Miete Grundmiete (Kaltmiete ohne Neben- oder Betriebskosten) Nebenkosten
MehrI. Feststellung der Angemessenheit
Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie der Nebenkosten im Sinne von 22 SGB II und 29 und 42 SGB XII im Landkreis Germersheim Die
MehrHinweise zu den Kosten der Unterkunft 22 SGB II
Hinweise zu den Kosten der Unterkunft 22 SGB II 1 Ziel/ Regelungsinhalt... 2 2 Erbringung der Leistungen für Unterkunft - 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II... 2 2.1 Geldleistungen... 2 2.2 Unterkunft... 2 2.3
MehrANFRAGE vom
Fraktion im Kreis Offenbach ANFRAGE vom 16.04.2013 An den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach Kreistagsbüro im Hause Mit der Bitte um Weiterleitung an den Kreisausschuss Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrBeschlussvorlage Nummer: 2012/0050 Bezug-Nr.: 2012/0021. Kreistag öffentlich zur Kenntnis
Fachbereich 5 - Soziales, Jugend, Bildung Datum: 07.03.2012 und Sport Schröder, Sabine Aktenzeichen: Beschlussvorlage Nummer: 2012/0050 Bezug-Nr.: 2012/0021 zu TOP: Angemessene Kosten für Unterkunft nach
MehrRichtlinien des Kreises Unna über die Gewährung angemessener Unterkunftskosten nach 22 SGB II und 35 SGB XII
Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung angemessener Unterkunftskosten nach 22 SGB II und 35 SGB XII Impressum Herausgeber Gesamtleitung Druck Kreis Unna - Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 17
MehrS a t z u n g. 98 Abs. 1 und 99 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB X II) vom 27.12.2003 (BGBl. I. S. 3022/3023)
S a t z u n g über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Landkreis Trier-Saarburg Der Kreistag
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrInformationsveranstaltung der Verbandsgemeinde Rheinböllen am Flüchtlinge Was passiert nach der Anerkennung?
Informationsveranstaltung der Verbandsgemeinde Rheinböllen am 22.09.2016 Flüchtlinge Was passiert nach der Anerkennung? Übergang ins SGB II Positive Anerkennung Übergang: Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
MehrZugänge zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge
Zugänge zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge Der Status quo ver.di-selbstverwalter-tagung II am 20. November 2015, Berlin Michael Weller Leiter Stabsbereich Politik GKV-Spitzenverband Agenda Rechtsgrundlagen
Mehrder Einsatz von Schonvermögen zur Bedarfsdeckung ist vorrangig
SGB II 22.12 Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Mietkautionen - 50/02-01/20-06 SGB II 22.12 Vers. 003 Entwurf 29.02.2012 Mietkautionen 1. Gesetzliche Grundlage 1.1 22 Absatz 6 SGB II Wohnungsbeschaffungskosten
MehrArbeitshilfe Angemessene Kosten der Unterkunft - Einführung Schlüssiges Konzept ab Stand Seite 1 von 16
Arbeitshilfe Angemessene Kosten der Unterkunft - Einführung Schlüssiges Konzept ab 01.06.2016 Stand 01.06.2016 Seite 1 von 16 1 Allgemeines... 3 2 Vergleichsräume... 4 3 Angemessenheitsgrenzen... 5 4 Anwendung
MehrWirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)
Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten
Mehr