JobCenterverfügung 1 / 2009 vom

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1 JobCenterverfügung 1 / 2009 vom JobCenter Pankow Geschäftszeichen 78 II 5003 / II 1304 / II Gültig ab: Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 22 SGB II 1. Allgemeines Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sind die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gem. 22 SGB II (AV-Wohnen) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 10. Februar 2009 gültig ab 1. März Gleichzeitig ist die AV Wohnen vom 7.Juni 2005 geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 30.Mai 2006 außer Kraft gesetzt. Die neue AV-Wohnen ist in der JC-Ablage eingestellt. Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden gem. 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II solange übernommen, wie es dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (ehb) oder der Bedarfsgemeinschaft (BG) nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch Wohnungswechsel oder auf andere geeignete Weise die Kosten zu senken, in der Regel jedoch nicht länger als sechs Monate. In der GA 03/2007 vom und der ergänzten Anlage 4 mit Stand vom sind die Schnittstellenregelungen festgelegt. Bei der Angemessenheitsprüfung ist immer der Besonderheit des Einzelfalls Rechnung zu tragen ( 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Die, in der AV-Wohnen unter Pkt Abs. 4 a-g, genannten Kriterien für eine mögliche individuelle Überschreitung des Richtwertes sind zu beachten. 2. Verfahrensweise 2.1. Prüfung nach dem Richtwert Stellt das Leistungsteam bei Neuantragstellung oder laufendem Leistungsfall unangemessene Mietkosten fest, ist der ehb oder die BG zu der Unangemessenheit seiner Mietkosten unter Hinweis, dass diese nur für die Dauer von 6 Monaten nach Wirtschaftlichkeitsprüfung voll übernommen werden, anzuhören (s. Anlage 1) und die Leistungsakte entsprechend zu kennzeichnen. Für die Rückäußerung auf die Anhörung ist eine der Anhörungsfrist von 3 Wochen festzulegen und eine entsprechende umgehende Wiedervorlage nach dem Ablauf der Anhörungsfrist sicherzustellen Kostensenkungsverfahren Die Rückläufe der Anhörungsschreiben sind in den Leistungsteams als Sofortpost zu behandeln. Die Prüfung der individuellen Angemessenheit erfolgt anhand der Äußerung des ehb und mit Hilfe des KdU Rechners (s. JC-Ablage). Das Ergebnis der individuelle Angemessenheitsprüfung ist mit Aktenvermerk (s. Anlage 2) zu dokumentieren.

2 anerkannter Einzelfall Sind die Gründe anzuerkennen und ist ein Umzug nicht mehr als wirtschaftlich anzusehen, ist dem ehb mit Schreiben (s. Anlage 3) mitzuteilen, dass die KdU nach Prüfung des individuellen Einzelfalls bis auf weiteres, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, weitergewährt werden, sofern keine Änderungen in den persönlichen und / oder finanziellen Verhältnissen eintreten, die eine erneute Prüfung der Angemessenheit der KdU rechtfertigen. Ist nach der Dauer von 12 Monaten ersichtlich, dass eine dauerhafte Hilfebedürftigkeit besteht bzw. keine Änderungen in den Verhältnissen eingetreten sind, sind unverzüglich Maßnahmen zur Kostensenkung einzuleiten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung darf nicht zu einer dauerhaften Übernahme unangemessener KdU führen Aufforderung zur Kostensenkung bis zur Höhe der individuellen Angemessenheit Sind die Gründe anzuerkennen und ist ein Umzug trotzdem als wirtschaftlich anzusehen, ist dem ehb die Aufforderung zur Kostensenkung seiner Mietkosten bis zur Höhe seiner individuellen Angemessenheit ohne Rechtsbehelfsbelehrung zuzusenden (s. Anlage 4). Es ist eine 6-Monatsfrist zu setzen, die mit dem Versand der Aufforderung zur Kostensenkung beginnt. Erfolgt nach der 6-Monatsfrist keine weitere Reaktion des Leistungsempfängers wird durch das LE-Team ein Änderungsbescheid erstellt, der nunmehr nur noch die festgestellten individuell angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt Aufforderung zur Kostensenkung bis zur Höhe des Richtwertes für angemessene KdU Erfolgt keine Rückäußerung auf die Anhörung oder sind die geäußerten Gründe nicht anzuerkennen und ist ein Umzug als wirtschaftlich anzusehen, ist dem ehb die Aufforderung zur Kostensenkung seiner Mietkosten bis zur Höhe des Richtwertes für angemessene KdU zuzusenden (s. Anlage 5). Es ist eine 6-Monats-Frist zu setzen, die mit dem Versand der Aufforderung zur Kostensenkung beginnt. Erfolgt nach der 6-Monats-Frist keine Reaktion des Leistungsempfängers wird durch das LE- Team ein Änderungsbescheid erstellt, der nunmehr nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt. 3. Umzug / Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Wohnung Eine Zusicherung zum Umzug soll erst dann erfolgen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Bei Neuanmietung einer Wohnung sind die Richtwerte grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen bestehen nur für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit Bedrohte sowie bei der Anmietung von Wohnraum aus dem geschützten Marktsegment und bei der Neuanmietung einer behindertengerechten Wohnung. Ist bei Vorlage eines Wohnungsangebotes bereits erkennbar, dass die KdU unangemessen werden können (z.b. Staffelmietvertrag, unrealistische Betriebskostenvorauszahlung, fehlende Angabe zu Heizkosten da Versorgung über externen Anbieter) ist eine Zusicherung nicht zu erteilen. Liegt dem Leistungsteam ein angemessenes Wohnungsangebot vor und ist der Umzug erforderlich, ist dies mit Aktenvermerk (s. Anlage 6) zu dokumentieren.

3 Besonderheit für U25: Für Leistungsempfänger U25 prüft der Arbeitsvermittler / Fallmanager, ob die Notwendigkeit zur Erstanmietung von Wohnraum oder zum Wohnungswechsel besteht und vereinbart bei positiver Entscheidung umgehend einen Termin im zuständigen Leistungsteam. Die Begründung zur Notwendigkeit ist durch den Arbeitsvermittler / Fallmanager mit Aktenvermerk (s. Anlage 6) zu dokumentieren und unverzüglich an das zuständige Leistungsteam weiterzuleiten. Durch das Leistungsteam ist zu prüfen, ob die Kosten im Rahmen der Angemessenheit liegen und der Aktenvermerk entsprechend zu ergänzen. Die beigefügten Anlagen sind in den lokalen BK - Textvorlagen hinterlegt und über zpdv aufrufbar. Die Dokumente sind in jedem Fall zur Akte zu nehmen, die Schreiben an den Leistungsempfänger sind darüber hinaus in die A2ll- Druckausgaben einzustellen. Anhang - Anlage 1 Anhörungsschreiben mit Rückantwort - Anlage 2 Aktenvermerk Prüfung KdU - Anlage 3 Anschreiben keine Senkung KdU - Anlage 4 Aufforderung Kostensenkung individuelle Angemessenheit - Anlage 5 Aufforderung Kostensenkung Richtwert - Anlage 6 Aktenvermerk Neuanmietung Verfügung 1. Die Jobcenterverfügung tritt ab in Kraft 2. Die Jobcenterverfügung ist durch die TL der Leistungsteams mit allen Mitarbeitern zu besprechen Termin: 14. KW 3. Die Umsetzung der Jobcenterverfügung ist regelmäßig in den Besprechungen mit den TL zu thematisieren insbesondere auch im Zusammenhang mit den Prüfergebnissen aus dem KdU-Controlling (V.: TL 788) Hieb Geschäftsführer

4 Anlage 1 / Anhörung Jobcenter Pankow Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Durchwahl: Telefax: Datum: Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind ( 22 SGB II). Angemessen ist Ihre Miete dann, wenn sie die Richtwerte für eine angemessene Bruttowarmmiete (= Nettokaltmiete + monatliche Zahlungen für Betriebs- und Heizkosten) nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II vom (AV-Wohnen) nicht übersteigt. Für einen -Personen-Haushalt wird eine Bruttowarmmiete bis zu einer Höhe von Euro als angemessen anerkannt. Ihre derzeitige Bruttowarmmiete von Euro übersteigt diesen Wert um Euro und ist daher nicht mehr als angemessen im Sinne des SGB II anzusehen. Um beurteilen zu können, ob es Ihnen möglich und zumutbar ist, Ihre Mietkosten zu senken, bitte ich Sie in jedem Fall, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt (und mit den ggf. erforderlichen Nachweisen versehen) bis zum an das JobCenter Pankow zurückzusenden oder persönlich dort abzugeben. Eine Reduzierung Ihrer Mietkosten ist auf mehrere Arten möglich, z. B. durch eine Untervermietung, eine eigene Beteiligung an den Mietzahlungen, den Umzug in eine kostengünstigere Wohnung, Verhandlungen mit dem Vermieter oder eine andere geeignete Maßnahme. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Sie mit einer Begrenzung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Ablauf von 6 Monaten rechnen müssen, sollten Sie den vorgenannten Termin zur Rückäußerung unbeachtet lassen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlage: Fragebogen

5 Fragebogen zum Anhörungsschreiben (Rückantwort) Bitte Absender nicht vergessen: Bitte senden Sie das Antwortschreiben aus Gründen des Datenschutzes nur im verschlossenen Briefumschlag oder Fensterbriefumschlag an uns zurück. Auch der Einwurf im Hausbriefkasten ist möglich. JobCenter Pankow Storkower Str Berlin Antwort Zutreffendes bitte ankreuzen, ausfüllen und Blatt mit ggf. notwendigen Nachweisen zurückschicken. Vielen Dank Rückantwort an das JobCenter Pankow: Für die richtige und schnelle Zuordnung der Angaben bitte unbedingt angeben: Mein Zeichen (Siehe Anschreiben im Kopf oben rechts): Kundennummer: Bedarfsgemeinschaftsnummer (siehe Leistungsbescheid): In Beantwortung Ihres Schreibens vom teile ich Ihnen zur Prüfung der Angemessenheit meiner/unserer Miete folgende ergänzende Hinweise für mich/unserer Bedarfsgemeinschaft mit: Anzahl der in der oben bezeichneten Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen: Bei Person(en) wurde eine dauerhaft, schwere Erkrankung bzw. eine Schwerbeschädigung festgestellt. Die jeweiligen Nachweise sind beizufügen. Jahre. in der Bedarfsgemeinschaft lebende hilfebedürftige Leistungsempfänger sind älter als 60 Es liegt eine längere Wohndauer vor. In der derzeit bewohnten Wohnung wohne(n) ich/wir seit Jahr(en). Die Kündigungsfrist beträgt Monat(e) Ich/Wir beziehen einmalige oder kurzfristige Hilfen. Welche: Ich bin alleinerziehend mit einem Kind, bzw. mit zwei oder mehr als 2 Kindern.

6 Es sind wesentliche soziale Bezüge zu beachten: (Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kitas) Welche: Bei Person(en) besteht Schwangerschaft. Die Hilfebedürftigkeit wird in absehbarer Zeit durch kostendeckende Einkünfte beendet. Voraussichtlicher Einstellungstermin: Sonstiges: Ich möchte keine Angaben machen. (Ort, Datum) (Unterschrift)

7 Anlage 2 / Aktenvermerk Prüfung KdU Jobcenter Pankow Vermerk Aktenzeichen: - II-1304 OrgZeichen: Name: Datum: Betr.: Prüfung der Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II hier: Kd.-Nr. 1.) Richtwert wird überschritten ja nein 2.) Anerkennung von Härte- oder Ausnahmegründen ja nein Klärungsbedarf Wenn ja Begründung: AV-Wohnen Pkt (4a-g) 3.) Wirtschaftlichkeitsprüfung mit KdU Rechner (Ausdruck beigefügt) Umzug wirtschaftlich: ja nein Wenn ja Aufforderung zur Kostensenkung bis zur Höhe - des Richtwertes - der individuell angemessenen KdU mit Frist bis versandt 4.) z. d. A.- - II Org.Z. Kd.-Nr LE Org.-Z. / Unterschrift

8 Anlage 3 / Anschreiben keine Senkung KdU Jobcenter Pankow Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Durchwahl: Telefax: Datum: Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind ( 22 SGB II). In unseres Schreiben vom hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Miete den Richtwerte für eine angemessene Bruttowarmmiete nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II vom (AV-Wohnen) übersteigt und Sie gebeten, den beigefügten Fragebogen auszufüllen. Aufgrund der von Ihnen angegebenen Ausnahme- oder Härtefallgründe kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Kosten der Unterkunft nach Prüfung Ihres individuellen Einzelfalles bis auf weiteres, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, weitergewährt werden, sofern keine Änderungen in den persönlichen und / oder finanziellen Verhältnissen eintreten, die eine erneute Prüfung der Angemessenheit Ihrer Kosten der Unterkunft rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

9 Anlage 4 / Aufforderung Kostensenkung individuelle Angemessenheit Jobcenter Pankow Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Durchwahl: Telefax: Datum: Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind ( 22 SGB II). Wie Ihnen schon im Schreiben vom mitgeteilt wurde, ist Ihre Miete dann angemessen, wenn sie die Richtwerte für eine angemessene Bruttowarmmiete nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II vom (AV-Wohnen) nicht übersteigt. Unter Berücksichtigung Ihrer angegebenen Ausnahme- oder Härtefallgründe übersteigt Ihre derzeitige Bruttowarmmiete von Euro den für einen -Personen-Haushalt nach der AV-Wohnen Pkt Abs. 4 als individuell angemessen anerkannten Wert um Euro und ist daher nicht als angemessen im Sinne des SGB II anzusehen. Eine Reduzierung Ihrer Mietkosten ist bisher nicht erfolgt, auch nicht nach dem vorgenannten Schreiben. Sie werden daher aufgefordert, Ihre Unterkunftskosten bis zum auf das genannte, individuell angemessene Maß zu senken. Sollten Sie Ihre Unterkunftskosten nicht durch eine Untervermietung, eine eigene Beteiligung an den Mietkosten oder ein anderes geeignetes Mittel senken können, müssen Sie in eine kostengünstigere, dem vorgenannten Richtwert entsprechende Wohnung umziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umzug als wirtschaftlich angesehen wird. Ihre Wohnungsbemühungen belegen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Termins. Sollten Sie bis zu dem vorgenannten Termin Ihre Unterkunftskosten nicht auf das individuell angemessene Maß reduziert haben, werden ab dem bei der Berechnung Ihrer Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nunmehr die nach den Vorgaben der AV Wohnen individuell angemessenen Kosten der Unterkunft i. H. v. Euro berücksichtigt. Hinweis: Gemäß 22 SGB II sollen Sie sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages von dem JobCenter Pankow die Zusicherung zur Übernahme der neuen Mietkosten einholen. Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können nur bei vorheriger Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

10 Anlage 5 / Aufforderung zur Kostensenkung Richtwert Jobcenter Pankow Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Durchwahl: Telefax: Datum: Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese umfassen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind ( 22 SGB II). Wie Ihnen schon im Schreiben vom mitgeteilt wurde, ist Ihre Miete dann angemessen, wenn sie die Richtwerte für eine angemessene Bruttowarmmiete nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II vom (AV-Wohnen) nicht übersteigt. Ihre derzeitige Bruttowarmmiete von Euro übersteigt den für einen -Personen-Haushalt als angemessen anerkannten Wert um Euro und ist daher nicht als angemessen im Sinne des SGB II anzusehen. Eine Reduzierung Ihrer Mietkosten ist bisher nicht erfolgt, auch nicht nach dem vorgenannten Schreiben. Von Ihnen wurden auch keine (anzuerkennenden) Ausnahme- oder Härtefallgründe angegeben, aufgrund derer Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten nicht verlangt werden können oder der einschlägige Richtwert überschritten werden darf. Sie werden daher aufgefordert, Ihre Unterkunftskosten bis zum auf das genannte, angemessene Maß zu senken. Sollten Sie Ihre Unterkunftskosten nicht durch eine Untervermietung, eine eigene Beteiligung an den Mietkosten oder ein anderes geeignetes Mittel senken können, müssen Sie in eine kostengünstigere, dem vorgenannten Richtwert entsprechende Wohnung umziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Umzug als wirtschaftlich angesehen wird. Ihre Wohnungsbemühungen belegen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Termins. Sollten Sie bis zu dem vorgenannten Termin Ihre Unterkunftskosten nicht auf das angemessene Maß reduziert haben, werden ab dem bei der Berechnung Ihrer Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nunmehr die nach den Vorgaben der AV Wohnen angemessenen Kosten der Unterkunft i. H. v. berücksichtigt. Euro

11 Hinweis: Gemäß 22 SGB II sollen Sie sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages von dem JobCenter Pankow die Zusicherung zur Übernahme der neuen Mietkosten einholen. Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können nur bei vorheriger Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

12 Anlage 6 / Aktenvermerk Neuanmietung Jobcenter Pankow Vermerk Aktenzeichen: II-1304 OrgZeichen: Name: Datum: Betr.: Anmietung von neuem Wohnraum für Frau / Herrn..., geb...., BG-Nr BG, Kd-Nr.. Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus... Person/en. Das Anmieten der neuen Wohnung ist notwendig weil: bisher war/en der/die Kunde/n - nur für U25 - in einer Jugendhilfemaßnahme lebte/n im Heim Jungerwachsene lebte/n bei den Eltern der weitere Verbleib ist unzumutbar (s. Bericht SD Bl.: ) sonstige Gründe Ein Termin zur Vorlage des Wohnungsangebotes im LE-Team wurde für den vereinbart. AV/FM Org.-Z. / Unterschrift die bisherigen KdU / der bisherige Wohnraum die Angemessenheitskriterien überschreiten unzumutbar ist (s. ggf. auch Bericht SD Bl. ) zu klein ist wegen Trennung vom Partner / Zuwachs in der BG aufgegeben wird sonstige Gründe

13 Die neue Wohnung: ist angemessen gem. AV-Wohnen Pkt (2) überschreitet gem. AV-Wohnen Pkt (2) den Richtwert um, Euro ggf. Vermerk zur Einzelfallentscheidung (bei Obdachlosigkeit, behindertengerechtem Wohnraum) überschreitet darüber hinaus die Richtlinien gem. AV- Wohnen Pkt. 7.2(5f) um qm Die Übernahme einer Mietkaution ( ) ist erforderlich ( ) ist nicht erforderlich. Vfg. 1. Mietgarantie an den Vermieter fertigen 2. z. d. A.- - II Org.Z. Kd.-Nr LE Org.-Z. / Unterschrift

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